Akten- und Belegeinsicht: weder direkt v o r noch n a c h der Versammlung möglich

Unter unseriösen Verwaltern scheint es sich herumgesprochen zu haben, dass sie eine Prüfung der von ihnen erstellten Jahresabrechnung durch kritische Miteigentümer vermeiden können, wenn sie sich weigern – meist durch Termingenpässe begründet – Einsicht in diese Unterlagen zu gewähren.

In den wenigen Wochen  v o r  der Versammlung, also nach Erhalt der Einladung und der Jahresabrechnung, kann der Verwalter plötzlich keine freien Einsichttermine ermöglichen. Dito für Termine im Zeitraum von 4 Wochen n a c h der Versammlung.
Während dieser 4 Wochen läuft die Frist für eine evtl. Beschlussanfechtung.
Auch während diesem Zeitraum verweigern unseriöse Verwalter gerne die Akteneinsicht und verweisen auf “Terminnot”.

Ganz wichtig:
Die Frist für eine Beschlussanfechtung läuft ab dem Versammlungstag und für 1 Monat. Nicht (!) ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Protokolls beim Miteigentümer.

Wird Ihnen die Akten- und Belegeinsicht durch den  Verwalter verweigert oder fixiert er ungünstige und willkürliche Einsichtszeiten, so tut er es nicht ohne Grund.
Hier lohnt sich ganz besonders eine solche Prüfung!
Ein solches Verhalten ist untragbar – dieser Verwalter sollte schnellstens verabschiedet werden.

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