Aktuell: Konten geplündert – Verwalter auf der Flucht

Aktuell aus Berlin wird ein Fall mitgeteilt, wo ein WEG-Hausverwalter die Konten seiner Eigentümergemeinschaften plünderte, u. a. mit Hilfe von Rechnungen von Scheinfirmen – und sich nun “auf der Flucht” befindet. -zig WEGs sind betroffen, bei fast allen wurden Abbuchungen im 5-stelligen €-Bereich festgestellt.
Insgesamt ist ein Schaden im 6-stelligen €-Bereich zu befürchten.
Aktiv geworden ist die Staatsanwaltschaft nach letzten Infos noch nicht (!), bei der Polizei hieß es man “sammle zur Zeit die Anzeigen” der Geschädigten. D.h. der Verwalter ist immer noch nicht zur Fahndung ausgeschrieben und kann theoretisch weiterhin diese Eigentümergemeinschaften schädigen.
Diese legen ihre Hoffnung nun in eine enge Zusammenarbeit mit den Sachbearbeitern der Banken und versuchen mit ihrer Hilfe, weitere Abbuchungen des flüchtigen Verwalters zu verhindern…

Empfohlene Maßnahmen:
Prüfen Sie den Verwaltervertrag in Bezug auf die Bankvollmacht des Verwalters
Wurden alle Vereinbarungen der Bank übermittelt?
Schauen Sie sich die Konto-Eröffnungsunterlagen genau an: das Konto sollte eröffnet worden sein auf den 1. Namen der WEG und mit 2. Inhaberbezeichnung WEG. WEG-Konten sollten als “offene Fremdgeldkonten” geführt werden – und als nichts anderes!

2 Gedanken zu „Aktuell: Konten geplündert – Verwalter auf der Flucht

  1. W. Baum

    Tatsächlich passiert vor wenigen Jahren:
    Weil ich dem Verwalter nicht traute, habe ich die Einzugsermächtigung storniert, die seit Jahren bestand. Telefonisch wurde mir auf gezielte Anfrage vom besagten Verwalter eine Kontonummer gegeben, wohin ich das Geld zu Überweisen hatte. Das habe ich selbstverständlich im Sinne der Korrektheit umgesetzt. Nach wenigen Monaten, erhielt ich (Freitags) telefonisch -aufgrund meiner gezielten Anfrage- von diesem Verwalter die Mitteilung, dass das Wohngeld noch nicht eingegangen sei. U.a wörtlich: “…Sie zahlen ihr Wohngeld nicht richtig…” (??) Da mit einer derartigen Aussage nichts anzufangen ist, fuhr ich spontan -trotz beginnendem Wochenendverkehr- mit dem Taxi zur Verwaltung. Die Angestellte, Frau Kr., (vollständiger Name mir bekannt) zuständig für Rechnungswesen, eine sehr korrekte entgegenkommende Person, recherchierte aufgrund dieser Merkwürdigkeit nun im Computer. Sie stellte schnell fest, dass das Geld in der Verwaltung wohl eingegangen sei. Ich hatte allerdings eine Kontonummer verwendet, die zwar existent war, aber für Hausgeldüberweisungen nicht verwendet wurde (hatte der Verwalter auch zu diesem Konto Zugang ?). Somit konnte meine Hausgeldüberweisung jedenfalls nicht als “angekommen” registriert werden. Frau Kr. entschuldigte sich übrigens bei mir. Zur nochmaligen Klarstellung: Das Geld war in der Verwaltung eingegangen, aber nicht auf das übliche Konto für Hausgeldüberweisungen. Die “falsche Kontonummer” bekam ich, wie erwähnt, vom Verwalter, wie sonst hätte das Geld dort ankommen können ?
    Ich gehe von keiner beabsichtigten Straftat aus, aber es handelte sich über die Jahre hinweg um eine von ungezählten Schikanen. Der Verwalter durfte diese allerdings unbekümmert in anderen Bereichen fortsetzen. Was kann man tun, wenn der Verwalter, der auch noch durch Vollmachten über stattliches Eigentümervermögen verfügen darf, hier fast wie ein Besessener seinen Arbeitsschwerpunkt offensichtlich dahingehend betrachtet, “schwierige Eigentümer” abzustrafen u. seine “Anhänger” mit Zuwendungen u. Gefälligkeiten zu bedenken ?
    Zunächst -wie es erscheint- nicht viel, aber:

    -Sich in kompliziert erscheinende Verwaltungsrechnungen eingraben (Wissen tut hier besonders gut),
    -festgestellte Unregelmäßigkeiten angstfrei ansprechen,
    -darauf bestehen, dass -z.B. auf Eigentümerversammlungen, Ungereimtheiten ge- und erklärt werden, immer
    wieder ansprechen, selbst wenn der Verwalter -wie hier- mit Rauswurf droht,
    – auf Transparenz bestehen.
    Ein derartiger “Prozess” , der klären soll (und nicht der Provokation dient) kann sich in bestimmten
    Themenbereichen (Hausmeistergehalt, Vermietung einer
    gemeinsamen Wohnung der Eigentümergemeinschaft, ) über Jahre hinziehen. Wichtig ist, dass man auf das
    eigene Handeln bezogen, im Umgang mit der Verwaltung auch Fehler
    insbesondere als Beirat machen darf, nur keine vorsätzlichen Mogeleien. Nochmal: Eigentümer, in das Handeln
    mit einbeziehen !
    Getreu nach dem alten Motto: “Tue recht und scheue niemanden !” W. Baum

  2. KH

    Sehr interessanter Beitrag! Danke!
    Und dann Sache mit den verschiedenen Konten… Da sieht man mal wieder, wie wichtig Transparenz. Warum gibt es immer noch Hausverwalter, die in der Jahresabrechnung noch nicht einmal die einzelnen WEG-Bankkonten mit Kontonummer usw. bekanntgeben?
    Waere doch mal ein Ansatz…..?….

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