Eine wirkliche Aufsichtsbehörde für die Handlungen einer Hausverwaltungen? – Gibt es nicht!

Frage aus dem Portal Yahoo-Clever: “Gibt es eine “Aufsichtsbehörde” für Hausverwaltungen?”

Unsere WEG-Verwaltung regiert sehr rücksichtslos. Eigentümerbeschlüsse werden übergangen, selbst Bestimmungen im Verwaltervertrag werden gebrochen. Auf schriftliche Kritik wird nicht geantwortet – man hüllt sich in Schweigen! Da auch der Verwaltungsbeirat als Speichellecker der Verwaltung fungiert, haben die meisten Eigentümer resigniert.
Meine Frage: Gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwalter und wie erreicht man sie?

Antwort 1:

Kein Verwalter kann gegen Mehrheitsbeschlüsse der Eigentümer agieren,
– sollte er dies trotzdem tun, verhält er sich gesetzwidrig und er kann mit Hilfe eines Anwalts zum Schadenersatz herangezogen werden.
– es wird, ebenfalls durch Mehrheitsbeschluss, ein neuer Verwalter gewählt bzw. der alte seiner Aufgabe enthoben.

Antwort 2:
Eine Aufsichtsbehörde ist mir nicht bekannt, wozu auch?
Üblicherweise sind Hausverwalter Dienstleister, die einen ihnen erteilten Auftrag übernehmen. Ist der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft mit der Leistung nicht zufrieden, kann er/sie den Auftrag kündigen und einen anderen Verwalter seines/ihres Vertrauens einsetzen.
Allerdings sagt mir “WEG-Verwaltung” nichts. (WEG für Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft???)
Verwaltungsvertrag mit Mehrheitsstimme der Eigentümer wegen Unzulänglichkeiten fristlos kündigen!

Antwort 3:
Eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltungen gibt es nicht.
Am Besten wäre es, sich mit den anderen Wohnungseigentümern zusammenzutun und dem Verwalter per Beschluss der Eigentümergemeinschaft kündigen.
Sollte das nicht gehen, kann man auch als betroffene Einzelpartei vor Gericht gehen, falls man durch die Entscheidungen des Verwalters persönlich tangiert ist.
Wenn vertragliche Bestimmungen gebrochen wurden, hätte man da wohl sogar eine gute Chance erfolgreich zu sein.
Aber so etwas sind meist komplizierte Sachverhalte. Hier würde es sich lohnen, (sofern man es nicht schafft, die anderen Wohnungseigentümer auf seine Seite zu bringen) sich einmal anwaltlich beraten zu lassen.

Antwort 4:
Ohne Solidarität unter der Eigentümer ist alles verloren.
Mit Solidarität kann man den Verwalter rausschmeißen.
Es gibt keine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltungen.

Antwort 5:
Eine Aufsichtsbehörde gibt es nicht, aber Juristen und Gerichte.

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