5 Gedanken zu „WEG-Versammlung: Abstimmtabelle mit Vollmacht + Wohnungsnr.

  1. Thomas S.

    Hallo!
    Die Idee ist klasse!
    Allerdings: Wie setzt man das den aktiv um?
    Das beste wäre ja als auszufüllende Teilnehmerliste.
    Gleich am Eingang des Versammlungsraums hinsetzen und alle abfangen und eintragen lassen?
    (Würde es dazu nicht einen Beschluß brauchen um das machen zu dürfen?)

    1. mulewitz Beitragsautor

      Hi Thomas,
      die Tabelle wurde schon erfolgreich in der Praxis erprobt.
      Und: macht Eindruck beim Verwalter 🙂

      Spass beiseite, es ist eine Tabelle, die Tabelle erstellt man für sich selbst. Einige Zeit vor der Versammlung den Verwalter um eine aktuelle Eigentümerliste bitten. Alle Miteigentümer (ME) eintragen.
      Vor Beginn der Versammlung den Verwalter bitten, “Einblick” in die vorliegenden Vollmachten nehmen zu dürfen.
      Der Verwalter ist ja Dienstleister der WEG und gewährt gerne Einblick. 🙂
      Das Recht auf Einblick in die vorliegenden Vollmachten hat jeder Wohnungseigentümer – und dieses Recht sollte öfters genutzt werden. Man wird fast immer fündig, was ungültige Vollmachten angeht….
      Habe die Tabelle nun einige Male genutzt, war mir eine gute Hilfe.
      Mark

  2. Thomas S.

    OK.
    Aber hast du während der Versammlung wirklich den Überblick über Abstimmungen?
    Und wie machst du das wenn es vielleicht 10 TOP’s oder mehr gibt?

    Wir sind 48 Einheiten, zu einer Versammlung kommen vielleicht 12 regelmäßig.
    Dies wäre ja überschaubar.
    Wenn ich dann aber eine Tabelle habe in der ich alle 48 aufführe muß ich ja blättern.
    Verstehst du was ich meine?
    Da Abstimmungen ja ratz fatz über die Bühne gehen, werde ich da nicht mitkommen mit eintragen……
    Hast du eine Idee wie man dies händeln könnte?
    (Hinzu kommt ja noch die Überprüfung “Ist derjenige zu dieser Abstimmung gesperrt – gilt die Sperrung auch für seine Vollmachten <– wurden womöglich für diesen Fall Untervollmachten eingeräumt?)

    MfG

    1. mulewitz Beitragsautor

      Es ist schon sinnvoll, am Anfang der Vers. zu notieren, wer durch wen per Vollmacht vertreten ist.
      Es ist oft auch nicht notwendig jede einzelne Stimme genau zu hinterfragen und zu notieren.
      Jedoch – wenn es sehr a) wichtige, b) kostspielige oder c) knappe Abstimmungen sind – ist die Liste eine gute Hilfe.
      Durch genaues Protokollieren der Stimmen einer dieser Abstimmungen, wurden schon Fälschungen der Protokollierung des Abstimmungsergebnisses entdeckt.
      Bei 48 Parteien und nur 12 Anwesenden ist es ja recht übersichtlich.

  3. Thomas S.

    Übersichtlich?
    Müßte es sein – allerdings sind wir bei der Teilnehmerzahl natürlich nur durch Vollmachten beschlußfähig……

    Ich werde mir jedenfalls eine solche Tabelle zur nächsten Versammlung basteln!

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