Fassadendämmung – Lügen zur angeblichen “gesetzlichen Verpflichtung”

Das Verdrehen von Tatsachen, die nicht  wahrheitsgemäße Aussage, früher “Lüge” genannt, scheint heute keine moralische Verfehlung mehr zu sein, sondern legitimes Mittel zur Durchsetzung eigener Interessen.

Praxisfall:
In einer Wohnanlage sollen mehrere nebeneinander stehenden Gebäuden großflächig mit einer Fassadendämmung versehen werden.
Dafür werden sämtliche Fenster ausgetauscht und alle vorhandenen,stilechten Balkone abgerissen und durch gleichgroße verzinkte Stahlkonstruktionen ersetzt.
Verschiedene Balkone können nicht mehr wiederaufgebaut werden. Diese Mieter müssen sich künftig mit einem Fenster begnügen. Pech gehabt!
Alle Mieter erhalten eine außerordentliche Sanierungs-Mieterhöhung von ca. 1.200 € jährlich. Dafür werden sie – mit etwas Glück – 100 € im Jahr an Heizkosten sparen.

In Anbetracht dieser unsinnigen und extrem kostspieligen Angelegenheit fragt ein Mieter bei der Hausverwaltung, die gleichzeitig Eigentümer ist, nach. Unten stehend die Antwort:

“Sehr geehrter Herr…..,
wie Sie bereits erfahren haben, werden wir im kommenden Jahr in unseren Gebäuden in der Musterstraße eine Modernisierung durchführen. Dies Maßnahme wird notwendig, da der Gesetzgeber uns hierzu aufforderte und verpflichtete.
Im Moment befinden wir uns noch in der Planungsphase. Sobald feststeht, was wir im Einzelnen durchführen werden, wir eine Mieterversammlung stattfinden.
Den Termin werden wir rechtzeitig bekanntgeben und Sie dazu einladen.
Gerne stehen Ihnen dann die Verantwortlichen für Ihre Fragen zur Verfügung.”

Der Hausverwalter irrt.
Um gesetzlich zu einer Wärmedämmung “verpflichtet” zu sein, müssen mehr als 15% der Fassadenfläche stark sanierungsbedürftig sein, das heißt, die Fassade müsste in einem solch schlechten Zustand, dass der Putz auf einer Fläche von mehr als 15% abgeschlagen werden muss. Die Größe der so “sanierungsbedürftigen Fläche” sollte sich rechnerisch und auf den Quadratmeter genau ermitteln lassen.

In dieser Wohnanlage gibt es jedoch keine “sanierungsbedürftige” Fassadenfläche.
Ein Erdbeben, das vor einigen Jahren in der Region stattfand, hat einen millimetergroßen Haarriss an zwei, drei Stellen der Fassade verursacht.
Diese Risse wurden schon vor Jahren fachmännisch versiegelt und haben sich in den letzten Jahren nicht verändert, so dass man nicht von einer Verschlechterung oder einer Gefährdung dieses Zustands sprechen könnte.

Der technische Leiter machte jedoch genau diese beiden schmalen, bereits versiegelten Rissen zur Grundlage einer “Verpflichtung zur Fassadendämmung“.

Und von einem Vorteil durch eingesparte Heizkosten kann auch nicht die Rede sein.
Wenn überhaupt spricht man allgemein von einer Einsparung von ca. 20-30%.
Bei der betroffenen Mietergemeinschaft sind dem Vermieter die Heizkosten der Mieter zudem nicht bekannt, da individuelle Gasthermen genutzt werden.
Das Argument, die Mieter würden über die anzubringende Wärmedämmung günstigere Heizkosten erzielen, ist deshalb haltlos.

Empfohlene Maßnahme
Machen Sie sich fachkundig! Überprüfen Sie Aussagen und Behauptungen, die Sie nicht nachvollziehen können.
Bitten Sie die Verwaltung um eine Stellungnahme. Machen Sie ggf. alles publik.

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