Fensterprüfung nur für Beiräte und beiratsnahe Miteigentümer

Immer wieder: Verwalter veranlaßt Vergünstigungen und Entgegenkommen ausschliesslich für den Beirat – auf Kosten der gesamten WEG

In der Regel sind die Fenster eines Gebäudes Gemeinschaftseigentum der  Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Zur Vermeidung von kostspieliger, unnötigen Fenstererneuerungen wird empfohlen, die vorhandenen Fenster regelmässig, z.B. alle 5 Jahre, von einem Fachmann prüfen zu lassen.
Dieses Vorgehen sollte zuvor der Eigentümerversammlung besprochen und beschlossen werden. Die Kosten gehen zu Lasten der Gemeinschaft.

Erstaunt fand ein Miteigentümer im Ordner der Jahresabrechnung der WEG zwei Rechnungen zu Fensterprüfungen.
Sie betrafen die beiden Beiräte B. und R., sowie drei weitere Miteigentümer, also insgesamt fünf Parteien in einer Gemeinschaft von 24 Parteien.

Für dieses Vorgehen gab es keinerlei Beschluss, nur eine Beauftragung durch den Verwalter, der die Beiräte scheinbar bevorzugt behandeln wollte.

Die übrigen Miteigentümer waren in keiner Weise informiert worden oder eingeladen worden, auch ihre Fenster prüfen zu lassen.
Was den Verwalter nicht abhielt, die genannte Rechnung vom gemeinschaftlichen Bankkonto der WEG zu bezahlen.

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