Auch Hausverwaltungen unterliegen der Gewerbeaufsicht.
Wenn Hausverwaltungen diesen Hinweis in untenstehender Weise formulieren ist dies klar und nicht mißverständlich:
Aufsichtsbehörde: Aufsichtsbehörde nach §34c GewO: Ordnungsamt Berlin-Mitte, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Ebenfalls klar und nicht mißverständlich ist die Angabe auf der Internetseite einer anderen Hausverwaltung mit folgendem Text:
Wir dürfen darauf verweisen, dass unsere Gesellschhaft ein erlaubnispflichtiges Gewerbe im Sinne von § 34c der Gewerbeordnung betreibt. Genehmigung nach § 34c GewO erteilt durch: Ordnungsamt der Stadt Leipzig. Zuständige Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt der Stadt Leipzig.
Ein drittes, positives Beispiel: auch hier klare, nicht missverständliche Angeben
Ein Blick in § 34c der Gewerbeordnung (GewO) gibt Auskunft über den Inhalt dieses Paragraphen: