Klare, verständliche Angaben zur Gewerbeaufsichtsbehörde

Auch Hausverwaltungen unterliegen der Gewerbeaufsicht.
Wenn Hausverwaltungen diesen Hinweis in untenstehender Weise formulieren ist dies klar und nicht mißverständlich:

Aufsichtsbehörde: Aufsichtsbehörde nach §34c GewO: Ordnungsamt Berlin-Mitte, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
aufsichtsbehörde nach GewO

Ebenfalls klar und nicht mißverständlich ist die Angabe auf der Internetseite einer anderen Hausverwaltung mit folgendem Text:

Wir dürfen darauf verweisen, dass unsere Gesellschhaft ein erlaubnispflichtiges Gewerbe im Sinne von § 34c der Gewerbeordnung betreibt. Genehmigung nach § 34c GewO erteilt durch: Ordnungsamt der Stadt Leipzig. Zuständige Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt der Stadt Leipzig.

hv_gewerbeinfo

Ein drittes, positives Beispiel: auch hier klare, nicht missverständliche Angeben
positives beispiel

Ein Blick in § 34c der Gewerbeordnung (GewO) gibt Auskunft über den Inhalt dieses Paragraphen:

gewerbeordnung

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