Hausmeister als inoffizieller, “externer” Mitarbeiter der Hausverwaltung

Der Hausmeister als “verlängerter Arm” einer unseriösen Hausverwaltung und nicht als Dienstleister der Wohnungseigentümergemeinschaft, die ihn bezahlt

Um den Hausmeister flexibel einsetzen zu können und damit er auch für die Belage der Hausverwaltung tätig werden konnte, wurden die von der Hausverwaltung erstellten Verträge bezüglich des Hauswarts bewußt doppeldeutig verfasst.

Es handelt sich um 2 unterschiedliche Schriftstücke:
a) einen “Hauswartdienstvertrag” und
b) einer “Dienstanweisung zum Arbeitsvertrag”.
Mit der Erstellung von 2 (!) Schriftstücken wollte sich die Hausverwaltung doppelt absichern: sollten wirklich einmal Nachfragen von Seiten der Eigentümergemeinschaft gestellt werden, bräuchte man zunächst nur den ersten Vertrag, den “Hauswartdienstvertrag” zeigen.

Im “Hauswartdienstvertrag” waren Gehalt, der Urlaub festgehalten und dass es sich um eine Vollzeitstelle mit 40Std /Woche handle. Die Hausverwaltung wird mit Logo, Namen und Ansprechpartner genannt (hier die erste Seite):
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In dem anderen Schriftstück, der “Dienstanweisung zum Arbeitsvertrag” wird festgehalten, genau welche Aufgaben der Hausmeister zu erledigen hatte.
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Bei der Erstellung dieser “Dienstanweisung” wendet die Hausverwaltung mehrere Tricks an, um ihre Interessen durchzusetzen:

1. Anonyme Darstellung
im Gegensatz zum erstgenannten “Hauswartdienstvertrag” tritt die Hausverwaltung bei der “Dienstanweisung” in keiner Weise in Erscheinung: diese “Dienstanweisung” ist auf einem weißen Blatt Papier verfasst, es gibt kein kein Logo, kein Name, kein Ansprechpartner der Hausverwaltung. Warum?
Es werden nur die klassischen, allgemeinen Arbeiten eines Hausmeisters, wie Hausreinigung, Wartung und Reparaturen, Ausführen von kleineren Reparaturen, Grünflächenpflege aufgeführt.

2. Arbeitsaufwand unbenannt
Eine Aufwandsschätzung der vorgesehenen Arbeiten gibt es nicht.
Wäre nicht eine detaillierte Darstellung des Zeitaufwands pro Aufgabe notwendig?
Wie sonst kann die Verwaltung davon ausgehen, dass die grob aufgelisteten Aufgaben, einem Aufwand von 40 Std pro Woche entsprechen???

3. “Sonstige Aufgaben” des Hausmeistersdienstvertrag_ sonstige aufgaben

Was dürfen wir darunter verstehen?
Die Dienstanweisung zum Arbeitsvertrag gibt Auskunft:
„ Erledigung weiterer Arbeiten, die Ihnen die Verwaltungsstelle für Wohneigentum  überträgt. “
Ausführen von Arbeiten auf behördliche Anordnung nach Anweisung der Verwaltungsstelle.”

verwaltungsstelle2

Um welche bisher unbekannte “Verwaltungsstelle für Wohneigentum” mag es sich handeln?
Und um welche “Arbeiten” mag es sich handeln?
Vermutung: die Hausverwaltung!
Warum dieses Versteckspiel?

Möchte in diesem Fall die Hausverwaltung – versteckt hinter der bewusst ungenauen und vagen Bezeichnung “Verwaltungsstelle für Wohneigentum” – dem Hausmeister weitere Aufgaben übertragen, die sie ihm nicht zu übertragen und die eigentlich die Verwaltung selber auszuführen hat??

Wie zum Beispiel die technische Abnahme von Handwerkerarbeiten?
Denn dies ist laut Verwaltervertrag ausdrücklich Aufgabe der Verwaltung (siehe Verwaltervertrag “Technische Verwaltung”: Grundleistungen (!), Punkt d.) und mit dem Verwalter-Grundhonorar abgegolten.

vertrag_verwaltung_technik

Oder das “Erforschen” von möglichem, aber aber oft unnötigem und überteuerten  Sanierungs- und Reparatur-“Bedarf” in der Wohnanlage?
Denn unseriöse Hausverwaltungen empfangen gerne den “Dank” der beauftragten Handwerker. Ein “Klassiker” unseriöser und korrupter Hausverwaltungen.

So stellte sich im Nachhinein heraus, dass sehr viele der unsinnigen Sanierungsvorschläge auf einen Vorschlag des Hausmeisters zurückgingen.
Dies wurde nie so bekannt gegeben, da die Vorschlags-Initiative immer offiziell vom Verwalter ausging.

“Sonstige Aufgaben” des Hausmeisters
Möchte die Verwaltung auf diese Dienstleistung, die erstens unzulässig und zweitens von der Wohnungseigentümergemeinschaft bezahlt wird, zugreifen können – ohne sich offen dazu zu bekennen? Ohne offen benannt zu werden?
Ist der Hausmeister als inoffizieller Mitarbeiter der Verwaltung, aber von der WEG bezahlt, für die Verwaltung tätig?

Nähe zu den “gewerblichen Mitarbeitern der Wohnungswirtschaft”
Im Schreiben an den Verwaltungsbeirat schlug die Hausverwaltung vor, das Gehalt des Hausmeisters wie “für die gewerblichen Arbeitnehmer der Wohnungswirtschaft” zu erhöhen.mitarbeiter wowi_kaschiert

Dass der angesprochenen Beirat dabei keinerlei Entscheidungskompetenz hatte, und dass nur die Eigentümergemeinschaft per Beschluss eine solche Entscheidung zu verabschieden hatte, interessierte die Verwaltung nicht.
Weiter ignorierte die Verwaltung, dass der Hausmeister von der WEG angestellt war und somit k e i n  gewerblicher Arbeitnehmer  der Wohnungswirtschaft.
Dies wäre er, wenn er von der Hausverwaltung selber angestellt worden wäre – war dem Verwalter wohl bereits schon so erschien.

Der Hausmeister war somit als inoffizieller Mitarbeiter der Hausverwaltung anzusehen – bezahlt von der unwissenden (!) Eigentümergemeinschaft.

Versagen der Hausverwaltung:
1. der Hausmeister führte versteckt Arbeiten im Auftrag der Verwaltung aus. Die Eigentümergemeinschaft weiß hiervon nichts und zahlt das gesamte Gehalt des Hausmeisters.
2. Hinter dem Rücken der Eigentümergemeinschaft erhöht der Verwalter – in Kooperation eines unseriösen Beirats – das Gehalt des Hausmeisters.
Die Eigentümer zahlen, werden hierüber jedoch nie informiert.

Empfohlene Gegenmaßnahmen
1. Fordern Sie Kopien von allen wichtigen Verträgen ein und vergleichen Sie die ausgewiesenen Beträge mit den jährlichen Zahlungen.
2. Eine Hausveraltung, die hinter dem Rücken der Eigentümer handelt gehört abgewählt.
Dito für einen Beirat, der entweder unwissend oder korrupt ist.

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