Hausverwalter setzt Beschluss nicht um: Reparaturen am maroden Dach doch nicht ausführt

Unter dem Einfluss eines Miteigentümers, der die geplante Dachsanierung auf jeden Fall vermeiden möchte, gibt ein Verwalter fälschlicherweise vor, alle beschlossenen Reparaturen seien ausgeführt worden.

In einer WEG mit 13 Wohneinheiten ist das Dach aus den 60er Jahren seit langem in schlechtem Zustand. Die Dachpfannen sind so alt, dass sie “bröseln” und sich langsam auflösen, es fehlt eine wasserdichte Unterschutzbahn, so dass es in der Vergangenheit zu eindringender Feuchtigkeit (=Wasserschäden) kam.
Leidtragende waren die Eigentümer der Dachgeschosswohnung.

Aufgrund des katastrophalen Zustands des Dach soll auf der kommenden Eigentümerversammlung ein entsprechender Beschluss der Dachgeschoss-Eigentümer verabschiedet werden.
Den maroden Zustand des Dachs hat zuvor ein Gutachter festgestellt, der ebenfalls zur Versammlung kommt und seine Sicht der WEG darlegt.
Strikt gegen die Sanierung ist der Eigentümer zweier Wohnungen im 1. OG.
Er möchte Kosten, die ihm nicht direkte zu Gute kommen, vermeiden.
Eine Fassadenverschönerung hält er für angebrachter, zumal er beabsichtigt seine Wohnung in einigen Jahren zu verkaufen.

Aufgrund der Beeinflussung dieses einen Miteigentümers, der gleichzeitig Beiratsvorsitzender ist, wird auf der Versammlung der Beschluss zur Dachsanierung a b g e l e h n t.
Man wolle erst noch weiter “reparieren” und mit der Sanierung noch 5-6 Jahre warten
Die Verwalter hätte zu diesem Zeitpunkt einschreiten müssen –  zum Wohle der Eigentümergemeinschaft. Denn: zu reparieren gab es an diesem Dach nichts mehr, dies hatte der Dachdecker bereits mehrfach nach Ortsterminen bekanntgegeben: die Dachpfannen waren in einem solch schlechten Zustand, dass sie sich auflösten…..

Der Verwalter stand sehr unter dem Einfluss des Beiratsvorsitzenden und formulierte einen Beschuss zur Verschiebung der Sanierung. Zunächst sollten erhaltenden Reparaturen ausgeführt werden.

In den Folgejahren, als es erneut zu Wasserschäden kam,  wurde den Eigentümern immer wieder erklärt, die Dachreparaturen seien gleich nach der Versammlung ausgeführt worden.
Doch der Verwalter log.

Ein Blick in die Abrechnungsunterlagen zeigt lediglich eine einzige Reparaturmaßnahme: der Austausch eines scheinbar undichten Dachfensters auf dem Speicher. Und zwar dort, wo der Beiratsvorsitzende seinen Abstellraum/Abstellverschlag hatte.

Rechnung Nr. 29197 / 29342
Erneuerung eines Ausstiegsfensters, diverse Kleinreparaturen, ausgeführt am…
Materialverbrauch: VELUX Dachausstieg, Tuben Silikon,
Lohn-, Fahrt-, Geräte- und Entsorgungskosten: 9 Stunden…

rg_zache_230909_S1_kasch2
In den Vorjahren hatte der Beiratsvorsitzende bereits zusammen mit dem Vor-Verwalter die schräge – scheinbar doch undichte – Dachfläche abgedichtet. Nur seinen Abstellraum, versteht sich. Die der  übrigen, erhielten keine Abdichtung.
Und nun hatte er erreicht, dass nur das Dachfenster in seinem Verschlag ausgetauscht werden würde.

Und das war es.
K e i n e 
weiteren, “erhaltenden Dachreparaturen”, wie auf der Versammlung beschossen.
Es machte lt Dachdecker ja auch keinen Sinn.

Es kam daraufhin zu den zu erwartenden, weiteren Wasserschäden in den Dachgeschoßwohnungen.
Der Verwalter log jahrelang, behauptete bis zum Schluss, das Dach wäre nach der Versammlung und auf Beschluss der WEG hin, repariert worden…

Empfohlene Gegenmaßnahmen
Prüfen Sie die Aussagen der Verwalter. Macht der Verwalter einen unseriösen Eindruck, überprüfen Sie a l l e aussagen. Zahlreiche Verwalter haben den Bezug zur Realität und zu wahrheitsgemäßen Aussagen verloren.
Sprechen Sie mit den Handwerkern.
Schauen Sie in die Abrechnungsunterlagen und machen Sie Kopien (!) aller, auch nur ansatzweise wichtigen Unterlagen.
Viele Beiräte, die eigentlich die Interessen der Eigentümergemeinschaft als Ganzes vertreten sollten, verfolgen nur ihre eigenen Interessen. Stellen sie ihre Aussagen in Frage, überprüfen sie alles.

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