213.000 € der Wohnungseigentümer vom WEG-Verwalter verzockt – ein Fall der überall möglich ist

Ein Beitrag der “Schutz-Gemeinschaft für Wohnungs-Eigentümer und Mieter e.V.”:

Das Vertrauen der Wohnungseigentümer ist allerorten grenzenlos, sei es gegenüber den Versprechungen der Politiker, den Berichten von bestimmten Medien oder der Arbeitsweise unser Hausverwalter. Es kann deshalb nicht oft genug wiederholt werden:

„Vertrauen ist gut, Kontrolle besser und keine Kontrolle meistens sehr teuer!“

Alle Hinweise, wie ein Verwalter zu kontrollieren ist, wie Geldverfügungsbeschränkungen und die direkte Einsicht in die Bankkonten der Gemeinschaft durchgesetzt werden können, verpuffen überwiegend ins Leere. Kein Wunder also, dass wieder ein Verwalter ungehindert Zugriff auf die Gelder von insgesamt 17 Wohnungseigentümergemeinschaften hatte.

Möglicherweise fiel deshalb das Urteil des Düsseldorfer Gerichts gegenüber dem Hausverwalter milde aus. Lediglich 22 Monate Gefängnis – diese zur Bewährung ausgesetzt – wurden als ausreichend beurteilt, schließlich wurde das Geld “griffbereit“ von den Beiräten angeboten, zu deren Aufgaben auch die Kontrolle der Konten gehören sollte.
Auch in diesem Falle hätten bereits vorhandene Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des Immobilienverwalters den Schaden nicht verhindern können.

Die Hausverwaltungsfirma war seit Jahren im Markt tätig.
Es haperte nicht an der Qualifikation, sondern wie überwiegend in solchen Fällen, an charakterlichen Defiziten der verantwortlichen Person, ordnungsgemäß zu arbeiten.
Da zudem der Griff in die Gemeinschaftskonten bei der üblichen Vertrauensseligkeit der Eigentümer keine Probleme macht und die Kontrollarbeit bei den Prüfungen auch hier ungenügend waren, konnte über mehrere Jahre Geld abgezweigt werden. Bezeichnend für diesen Fall in Düsseldorf war, dass nicht die Eigentümer oder Beiräte die unberechtigten Geldentnahmen bemerkten, sondern ein aufmerksamer Bankangestellter – beschämend für die Beiräte.

Im Muster-Verwaltervertrag von Hausgeld-Vergleich e.V. sind Sicherungsmaßnahmen integriert, wie solche Zugriffe des Verwalters zu verhindern sind. Vereinbaren und mit Leben erfüllen müsste man die Vorgaben solch eines Muster-Vertrags halt!

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