WEG-Jahresabrechnung: genaue Prüfung geleisteter Hausgeldzahlungen – oft falsch ausgewiesen

Ist der auf der Abrechnung ausgewiesene Betrag wirklich die Summe der Hausgeldzahlungen? Wirklich?

In der Jahresabrechnung werden die Kosten der Bewirtschaftung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) den im Laufe des Jahres gezahlten Hausgeldzahlungen gegenübergestellt.Zu Prüfen sind aber nicht nur die Kosten, sondern auch die vom Miteigentümer gezahlten, monatlichen Hausgeldzahlungen.
Und zwar die Einzelzahlungen und der Gesamtbetrag.

Viele Verwaltungen begnügen sich der Einfachheit halber auf einen Ausweis der Gesamtsumme und weisen die Einzelzahlungen nicht aus.
In diesem Fall sollte jeder Miteigentümer anhand seiner Kontoauszüge den Betrag der ausgewiesenen Gesamtsumme prüfen.
Nehmen Sie Ihre Kontoauszüge in die Hand zu addieren Sie die gezahlte Summe!
Anderenfalls ist es unseriösen Hausverwaltungen ein Leichtes auf der Hausgeldabrechnung falsche Beträge auszuweisen und unberechtigte Nachzahlungsforderungen zu stellen.

Praxisfall:
Im unten genannten Beispiel werden die vermeintlichen monatlichen Hausgeldzahlungen aufgeführt. Es handelt sich jedch nicht um eine Auflistung der getätigten Überweisungen sondern eine Zuordnung der Zahlungen, ausgeführt vom Hausverwalter.

Tatsächlich wurde ein wesentlich höherer Betrag überwiesen, der auf der Hausgeldabrechnung nicht auftaucht. Erst durch beharrliches Nachfragen teile der Hausverwalter mit, er habe den nicht ausgewiesenen Betag irgendwelchen bisher nicht bekannten und auch nicht angemahnten Außenständen der Vorjahre zugeordnet!HG gezahlt 100301_2013_B1500


Ein transparentes, nachvollziehbares Beispiel
für den Ausweis von gezahltem Hausgeld liefert die Softwarefirma ALCO in ihrer Musterabrechnung (Link hier):alco_zahlungseingang

ln der ersten Tabelle, “Einzelbewegungsliste” genannt, sind  a l l e  Zahlungsbewegungen des Jahres aufgeführt: der monatlich gezahlte Gesamtbetrag unter der Rubrik “Zahlungseingang”, das Datum, die Aufsplittung des eingegangenen Betrags in “Beitrag zur Bewirtschaftung” und “Beitrag zur Rückstellung”.
Schliesslich die Rubrik “übrige” in der die Nachzahung bezüglich der Hausgeldabrechnung des Vorjahrs ausgewiesen wird.
Unfassbar, aber es gibt WEG-Hausverwalter die die Nachzahlung des Vorjahres als Hausgeldzahlung des laufenden Jahres einbuchen.
Also Achtung, bei der Behandlung und Verbuchung von Nachzahlungen usw…

Desweiteren zeigt dieses Beispiel, dass der Wohneigentümer im letzten Monat nur 139 € zahlte, statt der erforderlichen 251 €. Auch dies wird in der Übersicht “Einzelbewegungsliste” ausgewiesen.

Die zweite Tabelle “Wohngeldsaldo” weist unter der Rubrik “Ihre Zahlungen” die Summen der ersten Tabelle aus: hier findet sich die Summe von “Betrag Bewirtschaftung” und die Summe von “Betrag für Rückstellungen”.

Die Spalte “Hausgeldsoll” bezieht sich auf den im Vorjahr beschlosssenen Wirtschaftsplan, in dem a) die Summe des zu zahlenden Betrags für die Bewirtschaftung und b) die Summe des zu zahlenden Betragss für die Rücklage festgelegt wurden.
Beides zusammen, a) und b) ergibt die Summe des zu zahlenden, monatlichen Hausgelds.


Hilfen zu leichteren Überprüfung des gezahlten Hausgelds:

1. Keine Einzugsermächtigung zu Gunsten der Verwaltung.

2. Überweisung per Dauerauftrag einen “runden” Betrags.
Also gerne ein paar Euro mehr als im Wirtschaftsplan ausgewiesen.
Beispiel: Lt. Plan ist eine Hausgeldzahlung in Höhe von 224 € monatlich festgelegt worden.
Überweisen Sie einfach 12 x 230 €.
Keine Sorge, zu viel gezahltes Hausgeld wird mit der nächsten Abrechnung erstattet.
Wichtig ist, einen genauen Überblick über die Zahlungen zu behalten.

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