Praxisfall:
Wieder ein “Klassiker” unseriöser Hausverwaltungen: das “Durchdrücken” eines einzelnen Anbieters, eines einzelnen Kostenvoranschlag, oft überteuert.
Die Geldhöhe spielt natürlich auch eine Rolle. Für eine übersichtliche Instandsetzungsmaßnahme müssen sicher nicht 3 Angebote vorliegen. Dies ist auch nicht praktikabel, da sonst zahlreiche Handwerkerbetriebe und Dienstleister viel Zeit auf das Erstellen von Angeboten verwenden, deren Umfang und Budget den Aufwand für die Angebotserstellung unterschreitet.
Aber bei Maßnahmen von mehreren 10.000 € sollten schon mehrere vergleichbare und vor allem vollständige Angebote vorliegen.
Da dies von vielen unseriösen WEG-Hausverwaltern immer noch ignoriert wird, zitieren wir untenstehend den Kommentar der Richterin Vandenhouten aus dem Buch “WEG-Kommentare”:
“Die Vergabe eines Auftrags zur Durchführung von nicht nur geringfügigen Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum setzt regelmäßig voraus, dass der Verwalter mehrere Alternativ- oder Konkurrenzangebote einholt. …
Durch die Einholung … soll nämlich gewährleistet werden, dass einerseits technische Lösungen gewählt werden, die eine dauerhafte Beseitigung von Mängeln und Schäden versprechen, dass andererseits auf die Wirtschaftlichkeit geachtet wird und keine überteuerten Aufträge erteilt werden….
Kein Eigentümer kann verpflichtet werden, der Vergabe von Sanierungsarbeiten auf der Grundlage von Vergleichsangeboten zuzustimmen, die erst noch eingeholt werden sollen (BayObLG 2 Z BR 130/98, LG Hamburg 318 S 164/11)…..”
WEG – Kommentar und Handbuch zum Wohnungseigentumsrecht
Empfohlene Maßnahmen:
Hinweis von H. Deul, Hausgeldvergleich: “….es kommt auch auf die Geldhöhe (die persönliche Belastung des Miteigentümers) an, ob hierfür mehrere Angebote erforderlich sind. Also gut abwägen, ob sich eine Klage auch wirtschaftlich lohnt oder eine Belehrung des Verwalters anhand des obigen Textes für die Zukunft Abhilfe schaffen und ausreichen könnte.”