Neu in der Eigentümergemeinschaft. Über welche Unterlagen sollten Sie verfügen?

Als Eigentümer einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft erleichtern Sie sich die nächsten Jahre, indem Sie von Anfang an Ordnung halten.

Legen Sie zunächst einen Ordner “Stammdaten” an.
Hier legen Sie die “bewegungsarmen” Unterlagen ab, wie:

– Verwaltervertrag (ein MUSS!)
– andere Infos zum Verwalter, wie Öffnungszeiten, Anfahrtswege…
– Eigentümerliste, immer wieder aktualisiert, wobei empfohlen wird, “alte” Eigentümerlisten noch etwas aufzubewahren
– Teilungserklärung
– ggf. Lagepläne (Wohnung, Haus)
– Auszug Grundbuch
– Grundsteuer und Einheitswert
– GEZ, Strom, Gas
– Wohnungserwerb: Makler, Kaufvertrag usw.
– Rechtschutzversicherung für die Wohnung
– ggf. Kopie der Gebäudeversicherung

Sollte man Ihnen eine Kopie des Verwaltervertrags verweigern, was heute nur noch wenige hartgesottene, wirklich unseriöse Verwalter wagen, dann könnte einiges auf Sie zukommen….
Eine Kopie sollten Sie dann vom Beirat erbitten.
Wenn Sie mögen, legen Sie danach einen weiteren Ordner an: “WEG”
Für Einladungen zur WEG-Versammlung, Protokolle der WEG-Versammlung, Beschluss-Sammlung, Schriftverkehr, Kostenvoranschläge für Sanierungsmaßnahmen – am besten alles chronologisch abgelegt.
Holen Sie auch gerne diese Unterlagen der letzten Jahre ein. Seriöse Verkäufer werden sie Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

Vernachlässigt wird gerne die Bedeutung der Einladungen. Doch schon hier kann abgelesen werden, wie es um die Hausverwaltung bestellt ist.
Prüfen Sie, ob Beschlussvorlagen beigefügt.
Oder ob sich im Protokoll Beschlussformulierungen zum TOP Sonstiges finden, die in der Einladung nicht bekanntgemacht worden sind.

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