“Rechenfehler” bei der Darstellung der Rücklagen

Achten Sie bei der Berechnung und Darstellung von Zahlen, ob sich “versehentlich” Excel-Fehler eingeschlichen haben….

Praxisbeispiel:
Unten stehende Berechnung der Rücklagen einer WEG  zum Stichtag 31.12.2012.
Frage: Ist der Betrag von 82.323,73 € korrekt? Müssten es nicht 88.814,82 € sein?
ruecklagen_weg2kl_kasch2
Klarheit bringt eine Prüfung per Excel-Tabelle: :

berechnung_ruecklage_kl

88.814.82 – 82.323,73 =  6.491,09 €.
Das heißt: die Summierung der ersten Tabelle ist fehlerhaft.
Und: selbst wenn die Darstellung in Tabellenform erfolgt, ist dies keine Gewähr für eine korrekt ausgeführte Addition.

Kurioserweise entspricht die Differenz dem Betrag der aufgeführten “Sonderumlage”.
Wie kann dieser Unterschied erklärt werden?
Jahresabrechnungen werden normalerweise vom Verwalter erstellt, nochmals geprüft und dann den Beiräten zur Prüfung vorgelegt…..

Auf diese offensichtliche Unstimmigkeit angesprochen korrigiert der Verwalter den Endbestand der Rücklage auf nun 88.814,82 €….. Der Mitarbeiterin wäre ein Fehler unterlaufen….

251013_korrigierte_Rücklage2012_b

Alles klar?

Ein Gedanke zu „“Rechenfehler” bei der Darstellung der Rücklagen

  1. Monika D.

    Eine Sonderumlage wird bekanntlich i. d. Regel zweckgebunden beschlossen- z. B. für eine unaufschiebbare Instandhaltungsmaßnahme.. und das, wenn nämlich z. B. keine ausreichenden Mittel aus der Rücklage dafür vorhanden sind. Sie fließt über die HG ins laufende Konto ein und wird über Abr. ausgewiesen – Hat in Rücklagendarstellung m. E. gar nichts zu suchen. Der Endbestand bei Ihrer s. g. “fehlerhaften” Darstellung ist folglich richtig. LG

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