WEG-Einladung zur Versammlung o h n e Zusatzinfos / Kostenvoranschläge

Die Eigentümergemeinschaft darf erwarten, dass sie vom Hausverwalter über von ihm vorgeschlagene, finanzielle Maßnahmen informiert wird. Hierzu gehört die Übersendung von Zusatzinfos und Kostenvoranschläge, spätestens zusammen mit der Einladung zur Versammlung. Dies wird allein schon aus Gründen der Fehlerreduzierung empfohlen, da ein WEG-Hausverwalter als Außenstehender, nicht über das gleiche Wissen bezüglich des Gebäudes verfügen k a n n, wie engagierte Miteigentümer, die dort seit Jahren wohnen und die ganze Historie kennen.

Umso ungewöhnlicher ist es, wenn der Einladung zur WEG-Versammlung keine Zusatzinfos oder bereits vom Verwalter eingeholte Kostenvoranschläge beiliegen.
Es drängt sich ebenfalls der Verdacht auf, dass es dem Hausverwalter nicht an einer für die WEG kostengünstigen Maßnahme gelegen ist – sondern dass er evtl. überteuerte oder unnötige Handwerkeraufträge durchsetzen möchte, um danach den “Dank” der beauftragten Dienstleister entgegenzunehmen.

Auszug aus Einladungen mit unzureichenden Infos bzw. ohne beigefügte Kostenvoranschläge:ohne zusatzinfos_15_1

ohne zusatzinfos_15_2

ohne zusatzinfos_16_

In der o.g. WEG setzten sich Miteigentümer im Vorfeld der Versammlung mit verschiedenen Themen auseinandergesetzt, so konnten z.B. hohe Kosten für die vorgeschlagene Heizungssanierung verhindert werden.
Der Verwalter hatte v o r  der Versammlung die Machbarkeit/Umsetzbarkeit der kostengünstigeren Umsetzung einer Ölheizung auf Fernwärme noch nicht einmal geprüft! Wohl aber einzelne Eigentümer – und zwar trotz fehlender Vorabinfo und fehlender Angebote des Verwalters. Nur so konnte der teure Einbau von Gasheizungen vermieden werden.

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