Für mehr Sicherheit in der WEG-Geldanlage: Fremdgeldkonto muss sein!

Ein Beitrag der Verbraucherschutzvereins “Wohnen im Eigentum e.V.”:

Dagegen bieten offene Fremdgeldkonten mehr Sicherheit!
Sie erleichtern Wohnungseigentümern und Verwaltungsbeiräten die Kontrolle über den Umgang des Verwalters mit ihrem Geld. Denn der Kontoinhaber ist in diesem Fall die WEG. Auch das Risiko der Veruntreuung wird so verringert!
Fremdgeldkonten sind pfändungs- und insolvenzsicher.

Warum also weniger Sicherheit in der Geldanlage verlangen als möglich ist.
Warum nur die Bremsen überprüfen und keinen Airbag einbauen lassen? Schauen Sie Ihrem Verwalter auf die Finger! Verlangen Sie mehr Kundensicherheit vom Verwalter und von den Banken, indem sie offene Fremdgeldkonten einrichten lassen.

So sichern Sie Ihr Geld – weitere Maßnahmen zur Absicherung
Allein die Kontoumstellung reicht nicht aus, regelmässig sollten auch die  Kontobewegungen geprüft werden.
Dazu kann die WEG beschließen, dass:

– die Kontoauszüge von der Bank zweifach zugesendet werden – an den Verwalter und parallel direkt an den Verwaltungsbeirat. Wichtig ist, dass die Beiräte die Original-Kontoauszüge erhalten.

– die Verwaltungsbeiräte eine jederzeitige Online-Einsichtnahme in das laufende Bewirtschaftungskonto und in die Rücklagenkonten erhalten.

– gegebenenfalls mit dem Verwalter eine Verfügungsbeschränkung für Abbuchungen vom Rücklagenkonto vereinbart wird. Dann kann der Verwalter Beträge ab einer Höhe von …. Euro (der Betrag ist abhängig von der WEG-Größe) nur durch Gegenzeichnung also Zustimmung eines Beratsmitglieds oder eines Wohnungseigentümers abheben. Eine solche Verfügungsbeschränkung muss in der Eigentümerversammlung mit Mehrheit
beschlossen oder im Verwaltervertrag vereinbart werden. (siehe Muster-
Verwaltervertrag von wohnen im eigentum).

– Abbuchungen vom Rücklagenkonto nur auf das Bewirtschaftungskonto erfolgen können. (Beim Online-Banking können Überweisungen von Festgeldkonten nur auf das Referenzkonto getätigt werden).

– eine Vertrauensperson (Wohnungseigentümer/in) benannt wird, die bei der
Bank jederzeit Auskunft und Informationen über die Kontensituation der WEG
erhält.

– Verwaltungsberäte sich zur Prüfung der Jahresabrechnung schulen lassen.
wohnen im eigentum bietet Vorträge und Kurse an.

Wie vorgehen:
1. Verwalter anschreiben → Siehe Muster-Brief „Akteneinsicht_Kontovertrag“
2. Informieren Sie Ihren Verwaltungsbeirat über die Aktion oder – falls Sie selbst Verwaltungsbeirat sind – die anderen Verwaltungsbeiräte
3. Prüfen, ob Treuhandkonto oder Fremdgeldkonto (Hilfestellung 3. siehe unten)
4. Wenn Treuhandkonto oder wenn Sie unsicher sind: Zusendung der Kopie des Kontoeröffnungsantrags bzw. Kontenvertrags mit den AGBs der Bank an wohnen im eigentum
5. Sie erhalten von wohnen im eigentum eine Bestätigung per eMail, wenn es sich um ein Treuhandkonto handelt
6. Sie erhalten auf dieser Website eine Orientierungshilfe, wie Sie vorgehen müssen, um eine Umstellung der Konten zu erwirken
7. Mitglieder erhalten – auf dieser Website – Argumentationshilfen für die Eigentümerversammlung
8. Mitglieder erhalten – auf dieser Website – Muster-Briefe an den Verwalter, zur Umstellung der Konten
9. wohnen im eigentum wird zum Abschluss der Aktion das Ergebnis seiner
Aufrufe veröffentlichen

Häufig gestellte Fragen zu dieser Aktion:
Wie erfahre ich, was wir für ein Konto haben?
Sie schreiben Ihren Verwalter an und bitten um Akteneinsicht oder Zusendung
einer Kopie des Kontoeröffnungsantrag bzw. Kontovertrags (Auf die
Zusendung von Verwaltungsunterlagen besteht kein Rechtsanspruch). Einen
Muster-Brief finden Sie hier. Ebenso ein Anschreiben an den
Verwaltungsbeirat, um ihn über diese Aktion und um Unterstützung zu
erbitten.

Was ist, wenn der Verwalter mir keine Auskunft erteilt?
Der Verwalter ist dazu verpflichtet. Als Miteigentümer/in haben Sie ein Anrecht
auf Akteneinsicht in alle Unterlagen. Einen Datenschutz gibt es hier nicht.
Ein Erinnerungs- und Mahnschreiben finden Sie hier….

Wie erkenne ich ein Treuhandkonto?
Die Konten werden evtl. von Bank zu Bank oder Sparkasse zu Sparkasse
anders bezeichnet.
Ein Treuhandkonto für eine WEG erkennen Sie daran:
Kontoinhaber ist der „Verwalter XYZ GmbH, Bergstraße 5 in 12345 Altstadt“
Wirtschaftlich Berechtigte (oder Treugeber) ist die „WEG Talstraße 2 in 12345 Neustadt“ .

Ein Offenes Fremdgeldkonto erkennen Sie so:
Kontoinhaber ist die „Wohnungseigentümergemeinschaft Talstraße 2 in 12345 Neustadt“ und der
Wirtschaftlich Bevollmächtigte ist der „Verwalter XYZ GmbH,
Bergstraße 5 in 12345 Altstadt“

Was ist, wenn ich aus den Unterlagen nicht erkenne, um was für ein
Konto es sich handelt?
Dann schicken Sie eine Kopie des Kontoeinrichtungsantrages an wohnen im eigentum. Wir prüfen die Kontoart und teilen Sie ihnen mit.
Bitte unbedingt beachten: Verbinden Sie diese Anfrage bitte nicht mit Beratungsanfragen rund um das Konto oder ihre WEG. Diese können wir im Rahmen dieser Aktion nicht beantworten.
Mitgliedern steht dafür die kostenlose telefonische Rechtsberatung zur Verfügung, Nichtmitglieder mögen sich bitte an einen Rechtsanwalt wenden – oder besser Mitglied werden.

Was habe ich oder was hat meine WEG davon, wenn wir uns an dieser
Aktion beteiligen?
Die Gewissheit, Ihr Geld pfändungs- und insolvenzsicher auf einem Fremdgeldkonto angelegt zu haben oder unsicher auf einem Treuhandkonto.
Außerdem: Sie erhalten Orientierungshilfen, wie sie die Kontoumstellung in Ihrer WEG erreichen können. Sie vermitteln dem Verwalter, dass er kontrolliert wird.
Sie tragen zu mehr Kundenorientierung bei den Banken bei: Sie sind die Eigentümer, es ist Ihr Geld, Sie erwarten eine sichere Anlage und Aufklärung und Information von den Banken Ihrer WEG-Konten.

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