WEG-Verwalter gleichzeitig als Versicherungsagent tätig

Nicht schlecht gestaunt hatte eine Hausverwaltung, als sie die Versicherungsunterlagen einer neu übernommenen Wohnungseigentümergemeinschaft durchforstete.
Als sie bei der Gebäudeversicherung anrief und sich nach dem Namen des zuständigen Sachbearbeiters erkundigte – wurde ihr der Name des ehemaligen Hausverwalters genannt!

In der Tat unterhielt er neben seiner Tätigkeit als Hausverwalter auch eine Tätigkeit als Versicherungsmakler.
Selbstredend hatte er alle Verträge seiner zu betreuenden WEGs auf diese Versicherung umgestellt.

Dieses “Umstellen der Versicherungsverträge” ist ein Vorgehen, dass man bei fast jedem Verwalter-Wechsel beobachten kann.
Grundlage ist ein entsprechend formulierter Verwaltervertrag, der in den allermeisten Fällen vom Beirat/den Miteigentümern nicht genügend studiert wird.

 

Empfohlene Maßnahmen:

Änderungen von Versicherungsverträgen sollten als Tagesordnungspunkt der WEG bekanntgegeben werden und es sollte darüber abgestimmt werden.
Gegenvorschläge sind in Betracht zu ziehen.
Zu Vermeiden sind Verwaltervollmachten zum Wechsel von Verträgen o h n  e  Einbindung der WEG.

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