„Der Eigentümer ist der Chef! Der Hausverwalter und der Beirat sind es nicht.”

Ein Beitrag der “Schutz-Gemeinschaft für Wohnungs-Eigentümer und Mieter e.V.”:

In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften ist das Rechtssystem auf den Kopf gestellt worden. Hier bestimmen Hausverwalter und Beiräte das Geschehen.

Es muss deshalb daran erinnert werden: Der Wohnungseigentümer bezahlt einen Verwalter dafür, dass er ihm die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an einer Immobilie ordnungsgemäß abnimmt.

Der Verwalter bietet gegen Entlohnung seine Dienste dafür an, jedenfalls dem Wortlaut seiner Bewerbung nach.
Daraus ergibt sich, wer der Chef ist: es ist der Eigentümer und weder der Verwalter, noch der Beirat und schon gar nicht der Hausmeister!

“Wer sich seit jetzt fast 10 Jahren die Schilderungen von Wohnungseigentümern anhörte, so wie ich, gewinnt den Eindruck, dass zu viele Verwalter ihre Position falsch einschätzen – oftmals gestützt durch Beiräte, die ihre eigene Stellung ebenfalls überschätzen und § 29 WEG nicht kennen“, stellt Norbert Deul fest, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Wohnungseigentümer.

Dieses verdrehte Verständnis der eigenen Kompetenz führt dann bei Verwaltern zur Ignoranz von Eigentümerrechten wie z.B.:

– Verweigerung von Einsichtnahmen in Verwaltungsunterlagen,
– der Verweigerung von Kopien anlässlich der Einsichtnahme, z.B. auch auf einem mitgebrachten Kopiergerät,
– Verweigerung der Aufnahme beantragter Tagesordnungspunkte zur Versammlung,
– Wortentzug auf den Versammlungen bis hin zur Zurechtweisung,
– Verweigerung von mehreren vergleichbaren Angeboten für größere Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten.
– Entzug der Kompetenz, den geeigneten Handwerker selbst aussuchen zu können.

Die Liste der nicht zu akzeptierenden Fehlleistungen von Verwaltern ist noch länger.
Ein Verwalter wird sich aber stets nur das erlauben, was sich die Eigentümer gefallen lassen. Deshalb liegt es am Wohnungseigentümer, was er als Chef hinzunehmen gewillt ist. Manche Rechte kann der Eigentümer als Einzelner durchsetzen, die anderen aber
nur mit einer Mehrheit.

“Deshalb wird jedem Wohnungseigentümer empfohlen, sich mit seinen Rechten und Pflichten intensiv vertraut zu machen. Nur dann ist man Chef in der Wohnanlage, kann den Vorteil einer Eigentumswohnung genießen und sich vor wirtschaftlichem Schaden schützen“, meint Norbert Deul und hilft Eigentümern weiter dabei, sich das erforderliche Basiswissen anzueignen.
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