Zweifel an Verwalteraussage: Leitungsverzeichnis, Ausschreibung, Ingenieurleistungen vorgetäuscht?

Untenstehenden Tagesordnungspunkt präsentierte eine Hausverwaltung in der letzten WEG-Versammlung:

“Sanierung Undichtigkeit Kellerwand, Durchgang
Es wurden im Durchgang des Hauses und an der Kellerwand im Bereit des Müllraums Undichtigkeiten festgestellt. Der Boden und die Außenwand müssen an diesen Stellen neu abgedichtet werden. Eine Betonsanierung ist notwendig.
Es wurde vom Ingenieurbüro K. eine Ausschreibung vorgenommen zusammen mit der Firma P.
Es sind Eventualpositionen enthalten, da die Beschädigung der Decke, bzw. Wand vor Bauteilöffnung nicht abschätzen sind. Die Kosten könnten um ca. 5.000 € höher liegen. Falls die Abflussleitung undicht ist und ausgewechselt werden muss, kommen Kosten von ca. 2.500 € hinzu. Vor der Sanierung müssen Bohrmehlproben genommen werden, um den Chloridgehalt des Betons zu messen. Ing.-Büro Koch verlangt ca. 250 € dafür.
3 Angebote liegen vor:
Fa. P.: 48.652,02 €
Fa. Pf.: 56.039,73 €
Fa. Sch.: 59.510,23 €

top 7 undichtigkeit keller_kasch_kl

kellerwand

(oben die der Einladung zur WEG-Versammlung beigefügten Photos von der Undichtigkeit im Keller.
Es scheint, das Problem hält sich in Grenzen…)

Darauf stimmt die WEG ab und fasste folgenden Beschluss:

beschluss top 7 sanierung kellerwand_kasch

 

Bei genauerer Betrachtung der von der Hausverwaltung angeforderten o.g. Angebote entstehen Zweifel: bei allen 3 Angeboten fehlt die Beschreibung der vorzunehmenden Arbeiten!

Fa. P.: beginnt das ihr Angebot wie folgt: “Angebot, Leistungsverzeichnis, Bauvorhaben, Adresse, Projektnummer….”
detail angebot fa p_kasch
Fa. Pf.: “Angebot, Nummer, Adresse”

detail angebot fa pf_kasch
Fa. Sch.: “Kostenangebot, Betrifft.. (Adresse), Sanierung Hausdurchgang (??!!)

detail angebot fa sch_kasch

-> Kein einziges der drei Angebote beschreibt auch nur ansatzweise um welche Art Arbeit es geht und wo sie ausgeführt werden sollen! Die einzige Info, von Anbieter 3, betrifft den Hausdurchgang (?!!).

Ein Miteigentümer, der ebenfalls früher als Ingenieur arbeitete, studierte diese drei Angebote und kam zu folgendem Schluss:

“Beim ersten Blick erkenne ich, daß die Angebote nicht vergleichbar sind. Jeder beschreibt z. T. andere Leistungen.
Mir kommt es so vor, daß den Anbietern nicht eine Leistungsverzeichnis übergeben wurde, sondern mündlich etwas erklärt wurde, was erreicht werden sollte.
Diese Angebote lassen Tür und Tore offen für teuere Nachträge. “

 

Um Klarheit zu schaffen, fordern wir das Leistungsverzeichnis des Ingenieurbüro K. an – und erhalten das Angebot der Firma P – nur ohne Zahlen!! Sogar die Projektnummer der Fa. P steht mit auf dem angebliche neutralen Leistungsverzeichnis!

auszug LV_kasch

Daraufhin unser Schreiben an die Hausverwaltung:

“Wir erkennen in dem angeblichen „Leistungsverzeichnis“ des Ingenieursbüros K. vor allem das Angebot der Fa.  P.wieder – nur ohne Zahlen. Wie kann dies sein?
Deshalb bitte ich kurzfristig um Zusendung per PDF derjenigen Unterlagen, auf denen eine Involvierung des Ingenieurbüros K. erkenntlich ist.
Weiter bitten wir um Kopie von Fa. K. erstellten Anschreiben an die sich bewerbenden Unternehmen”

Antwort der Hausverwaltung, die sofort mit höherene Kosten droht und nicht merkt, wie sie sich widerspricht:

“Wie schon gesagt, wurde das LV zusammen mit Ing. K.erstellt. Wenn wir nur Herrn K. beauftragen mit der Ausschreibung, werden die Kosten nach HOAI berechnet. Das habe ich auf der Versammlung gesagt. Wenn Sie das nochmal ausschreiben möchten, dann müssen wir Herrn K. beauftragen nach HOAI, Leistungsphasen 1- 8. Dann kommen zu den Baukosten ca. 15 -20%, d.h. ca. 8.000 € – 10.000 € hinzu. Dann kostet die Sanierung anstatt 50.000 € dann 60.000 €.”
Der Widerspruch besteht darin, dass die Verwaltung bereits in der Einladung darüber informierte, dass eine Ausschreibung von Ingenieur K. stattgefunden hätte (“Es wurde vom Ingenieurbüro K. eine Ausschreibung vorgenommen zusammen mit der Firma P.”)

Strategie der Hausverwaltung: durch “Androhung” von höheren Kosten von den Tatsachen ablenken!
Ein alter Hut, der oft und bei unerfahrenen Miteigentümern Erfolg hat.

Empfohlene Massnahmen:
in einer solchen Situation sich nicht durch “Nebenschauplätze” ablenken lassen.
Fakt ist, dass die Verwaltung in der Einladung und in der Versammlung, sowie im Protokoll wiederholte, dass ein Ingenieur K. einen Ausschreibung vorgenommen hätte.
Wenn dies offensichtlich nicht stimmt – es gibt noch nicht einmal ein Leistungsverzeichnis, geschweige eine Ausschreibung und vielleicht auch keinen Ingenieur K. – dann hat die Verwaltung ein Problem.
Klarheit schaffen immer Fakten, am besten durch eine Belegeinsicht. Irgendwo muss es ja Spuren dieses Ingenieurs (Rechnung?), dieser  Ausschreibung oder des Leistungsverzeichnisses geben.
Und wenn nicht, hat die Verwaltung knallhart gelogen.

Somit wäre das Vertrauensverhältnis zerstört, ein Grund für eine Abwahl bzw. einen Grund, den Vertrag nicht weiter zu verlängern.

 

2 Gedanken zu „Zweifel an Verwalteraussage: Leitungsverzeichnis, Ausschreibung, Ingenieurleistungen vorgetäuscht?

  1. Peter

    Auch hier wieder: wie geht man mit so einem Fall um, wenn man mit der Schlussfolgerung “Vertrauenverhältnis zerstört”, “Abwahl” und “Vertrag nicht verlängern” nichts anfangen kann, weil die Verwaltung mit einem 51%-Eigentümer gemeinsame Sache macht? Wie schafft man in so einem Fall, dass “dann hat die Verwaltung ein Problem” wirklich eintritt? Denn die Widersprüche sind zwar offenkundig, die Beschlüsse aber schließlich auch schon gefällt.

  2. Thomas S.

    Hallo Peter!
    Ich denke mal, in einem solchen Fall ist auch für eine Minderheit möglich eine Abberufung des Verwalters durchzusetzen.
    Das zuständige Gericht wird “eine Abberufung durch wichtigen Grund” (Zum Beispiel: Veruntreuung) durchaus befürworten.

    MfG

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