Abschied vom Verwalter: Hässlichkeiten zum Schluss

Abgehender WEG-Verwalter versucht der Gemeinschaft bewußt Schaden zuzuführen und die Neuwahl eines anderen WEG-Verwalters zu torpedieren.

Praxisfall:

„Ihre WEG nimmt doch niemand mehr!“

Nachdem er im September selber gekündigt hatte, da er bei diese WEG keine seiner üblichen “krummen Nebengeschäfte” ausüben konnte, nutzte der Verwalter nicht nur das Konto der Eigentümergemeinschaft um Beträge zu unberechtigten Rechnungen abzubuchen, sondern bemühte sich aktiv, dieser WEG Schaden zuzuführen.

a) Zeitpunkt der a.o. Versammlung zur Verwalter-Neuwahl: kurz vor Jahresende
Aufgrund seiner Kündigung musste eine außerordentlichen Versammlung einberufen werden.
Der Verwalter selber hatte damals bei seiner Wahl, Wert auf eine Wahl im Monat November gelegt. Dies ließ ihm genug Zeit sich auf die neue WEG einzurichten.
Dem künftigen Verwalter wollte er diese Frist nicht gewähren, so dass er schon in seinem
Kündigungsschreiben auf eine Verwalterwahl in dem sowieso schon mit vielen Terminen und Feiertagen belegten Monat Dezember verwies.

b) Fehlende Vollmachten: Verwalter versucht Beschlussfähigkeit zu vermeiden
Um auf einer WEG-Versammlung überhaupt Beschlüsse fassen zu können müssen mehr als die Hälfte der Wohnungseigentümer anwesend oder vertreten sein.
Bei einem so wichtigen Versammlungstermin kurz vor Weihnachten und bei einer großen Anzahl von berufstätigen Miteigentümern ist man besonders auf ausgestellte Vollmachten angewiesen.

Ungewöhnlicherweise finden sich in der vom Verwalter zugesendeten Einladung zur außerordentlichen Versammlung, die vor allem die Neuwahl eines Verwalters zum Thema hat  k e i n e  Vollmachten.
Die Eigentümer, nicht dumm, fertigen daraufhin selbsterstellte Volllmachten aus und verteilen diese. Mit Erfolg: die Versammlung war beschlussfertig.

Deshalb: eine Stimm-Vollmacht kann selbst erstellt, handgeschrieben – oder wie auch immer sein. Sie muss nur die gültige Unterschrift des Wohnungseigentümer aufweisen.

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 c) Warn-Telefonanrufe bei sich bewerbenden Neu-Verwaltern (!)
Der Verwalter hatte den Beirat bedrängt, ihm die Verwalterverträge der Neu-Bewerber zur Verfügung zu stellen. Zunächst verweigerte dies der Beirat, gab jedoch dann die Namen der sich bewerbenden Hausverwalter bekannt.
Diese Information nutzte der bisherige Verwalter aus, um die beide Bewerber, die nicht persönlich an der Versammlung teilnahmen, telefonisch vor diese Wohnungseigentümergemeinschaft zu warnen!

Die Eigentümerversammlung war für 18 Uhr angesetzt. Gegen 16 Uhr gingen bei einem Eigentümer der Telefonanruf eines sich bewerbenden, völlig bestürzten Verwalters ein: man habe ihn angerufen und dringend vor dieser WEG gewarnt.
Nur mit Mühe konnte der Geschäftsführer dieser Verwaltung beruhigt werden.
Ein anderer, sich bewerbender Verwalter, der ebenfalls vom Vor-Verwalter gewarnt worden war, zog sein  Verwaltungsangebot noch vor Beginn der Versammlung zurück.
Dies erfuhren die Eigentümer jedoch erst nach der Versammlung.

In der Tat hat der Alt-Verwalter die von den Beiräten erzwungene Information zu den sich bewerbenden Neu-Verwaltern genutzt, um diese anzurufen und um sie zur Aufgabe der Kandidatur zu bewegen.

Sein Ziel war es der WEG größtmöglichen Schaden zuzufügen und sie ohne neu gewählten Verwalter zu verlassen.
Seine Mittel waren: 1. die knappe Terminierung in den Dezembertagen, 2. die “vergessene” Vollmacht und 3. die “Aufklärungsanrufe”  bei den Mitbewerbern.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft fand trotzdeme einen zuverlässigen Verwalter.
Der oben beschriebene Vor-Verwalter ist heute noch hauptberuflich tätig.

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