Das Ordnungsamt als “Aufsichtsbehörde” für Hausverwaltungen – oft nur Augenwischerei

Mit der mißverständlichen und zu kurzen Angabe “Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt Stadt XY” versuchen oft weniger seriöse Hausverwaltungen fälschlicherweise den Eindruck zu vermitteln, das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt würde über diese Hausverwaltung eine Art “Aufsicht” ausüben – und alles sei in “bester Ordnung”.

beispiel1_kasch (Auszug aus der Internetseite einer Hausverwaltung)

Doch zunächst die Frage: Was versteht man unter einer “Aufsichtsbehörde”?

Wikipedia:
“Der Begriff Aufsichtsbehörde bezeichnet in erster Linie ein Gremium oder eine Organisation des Staates, welche eine Aufsichtsfunktion über privatrechtliche oder andere staatliche Institutionen ausübt. In der Regel sind das Betriebe, es können aber auch andere Instanzen der Staatsverwaltung sein. Die Aufsichtsbehörde ist gegenüber der beaufsichtigten Institution teilweise weisungsbefugt.”

FreeDictionnary.com:
Aufsichtsbehörde -> siehe “Auf•sicht”:
1.die Aufsicht (über jemanden/etwas) nur Sg; die Beobachtung und Kontrolle, um Schaden zu vermeiden oder um zu garantieren, dass etwas nach den Vorschriften getan wird<strenge Aufsicht führen; Aufsicht haben>: Dieses Experiment darf nur unter Aufsicht eines Chemikers ablaufen.
|| K-:Aufsichtsamt, Aufsichtsbehörde, Aufsichtspersonal, Aufsichtspflicht
2.meist Sg; jemand, der jemanden/etwas beaufsichtigt: die Aufsicht im Museum

Eine “Aufsichtsbehörde” hat nach den o.g. Definitionen somit die “Aufsicht”, d.h. “Beobachtung und Kontrolle, um Schaden zu vermeiden oder um zu garantieren, dass etwas nach den Vorschriften getan wird.”

Genau diese Denkweise ist in Bezug auf Hausverwaltungen mißverständlich.
Mieter und Wohnungseigentümer, die hoffen, durch die Existenz dieser “Aufsichtsbehörde” vor Schäden der Hausverwaltung geschützt zu werden – wiegen sich in falscher Hoffnung.
Die Aufsichtsbehörde “beobachtet” und “kontrolliert” auch nicht die Buchhaltung der Hausverwaltung oder prüft ob die Hausverwaltung rechtschaffen handelt.

Welche Aufgaben hat das Ordnungsamt einer Stadt?
Lt. Wikipedia sind dies unter anderem:

  • Gewerbeamt
  • Lärmschutz
  • Bestattungswesen
  • Verfolgung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten
  • Einleitung des Verfahrens zur Unterbringung psychisch kranker Menschen
  • Waffenwesen
  • Marktwesen
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Ausländerwesen
  • Staatsbürgerschaften und öffentlich rechtliche Namensänderungen
  • Einwohnermeldeamt
  • Kfz-Zulassung
  • Führerscheinstelle
  • Obdachlosenwesen
  • Tierschutz

Welches sind die Aufgaben des Unterbereichs “Gewerbeamt”?
Gewerbemeldestelle
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum
Freigabe verkaufsoffener Sonntage
Regelungen für Sonn – und Feiertage
Spielhallenerlaubnis
Jahr – / Trödelmärkte
Immobilienmakler
Messen / Ausstellungen
Preisangaben
Auskunft aus dem Gewerberegister
Gaststättenerlaubnis
Einmalige Gestattungen
Reisegewerbekarte
Nichtraucherschutzgesetz
Geldspielgeräte
Bewachungsgewerbe
Baubetreuer / -träger
Darlehnsvermittler
Private Krankenanstalten

gewerbeamt aufgaben_kasch

Die Bedeutung der Hausverwaltungen scheint so gering, dass sie in dieser Auflistung  noch nicht einmal einzeln erwähnt werden…
Lediglich als “Gewerbetreibende” sind Hausverwaltungen dem Gewerbeamt im Ordnungsamt unterstellt. D.h. Hausverwaltungen müssen ihr Gewerbe angemeldet haben (Kosten der Gewerbeanmeldung: 20 €).

Zusammenfassung:
Die sprachliche Verbindung der Begriffe “Aufsichtsbehörde” und “Ordnungsamt” – ist somit an dieser Stelle missbräuchlich, da der Eindruck entsteht bzw. entstehen soll, hier würde eine städtische Behörde aufpassen und es sei deshalb alles “in bester Ordnung”.
Es wird weder – wie suggeriert – “beaufsichtigt”, noch ist das Ordnungsamt Ansprechpartner, bei Fehlverhalten einer Hausverwaltung!

Fast könnten man sagen: je mehr eine Hausverwaltung die Begriffe “Aufsichtsbehörde” und “Ordnungsamt” mißverständlich erwähnt – desto mehr Vorsicht ist geboten.
Denn wer zu solchen Manipulations-Tricks greifen muss, der scheint es wirklich nötig zu haben.

Dazu ein Beispiel aus der Internetseite einer Hausverwaltung:
beispiel1_kasch
Was nicht vermutet wird: diese Hausverwaltung führt ihr Gewerbe alles andere als “ordnungsgemäß”. In der Tat konnten zahlreichen Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden:

– Berechnung von nicht erbrachten Leistungen
– Versuch der Protokollierung von nicht Beschlossenem
– Bevorzugung des Beirats und Einfließenlassen von Privatrechnungen des Beirats in die Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft
– überteuerte Vorschläge zu Sanierungsmaßnahmen
– Druck bei der Auswahl bestimmter Handwerker und Ingenieure & Sachverständiger
– usw.

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