“Augen auf!” – bei der WEG-Beiratswahl

In jeder Wohnungseigentümergemeinschaft werden Vertreter gewählt, die gegenüber der WEG-Hausverwaltung die Interessen der Eigentümer vertreten sollen. Gleichzeitig sollen sie die Verwaltung kontrollieren und so möglichen Schaden von der Gemeinschaft frühzeitig abwenden.
Verwaltungsbeiräte, die auf Anerkennung aus, unkritisch und konfliktscheu sind – sind denkbar ungeeignet. Wenn zudem grundlegendes Wissen zum Thema Hausverwaltung und Prüfung der Abrechnung fehlt, dass sieht das nicht gut aus.

Ebenfalls zu vermeiden sind Personen, die sich gerne selbst inszenieren und gerne und viel reden. Auch geht es nicht um die Beliebtheit bei Miteigentümern und der Hausverwaltung.

Es ist ein “Klassiker” dass unseriöse Hausverwaltungen bei der Beiratswahl manipulativ eingreifen und diejenigen Wohnungseigentümer favorisieren, die sich gegen ihnen gegenüber unkritisch und gefällig verhalten.
Unkritisch und gefällig gegenüber der Verwaltung -> heißt gleichzeitig: zum Schaden der Eigentümergemeinschaft!

Anmerkung.
auch wenn der WEG so Schaden zugefügt wird…. ist es nicht immer so, dass dies mit Absicht geschieht. Oft ist handelt es sich um freundliche, zuvorkommende Menschen, die sich jedoch durch Naivität, Gutgläubigkeit, fehlendes Hinterfragen, fehlendes Fachwissen und Konfliktscheue auszeichnen.
Ein “gefundenes Fressen” für jede unseriöse Hausverwaltung, die diese Menschen  “instrumentalisiert” und zu ihrem Vorteil nutzt.
Gegenüber den übrigen Miteigentümer werden diese Verwaltungsbeiräte gerne gelobt: siehe Bemerkung von Seiten der Verwaltung über “besonders gute Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat”.

Hier sollten alle Alarmglocken schellen!
“Wir haben uns alle lieb” – geht an diese Stelle gar nicht!

Dieser Beirat sollte schnellstens und mit einem herzlichen Dank für die jahrelange ehrenamtliche Tätigkeit verabschiedet werden!

Die andere Kategorie von Beiräten arbeitet bewusst zum Schaden der WEG bzw. zu ihrem persönlichen Vorteil oder zum Vorteil der Hausverwaltung.
So wird offensichtlicher Missbrauch von Geldern den übrigen Miteigentümern entgegen besserem Wissen nicht angezeigt oder heruntergespielt.
Dies zum Vorteil des Hausverwalters, der sich zu gegebener Zeit den Beiräten gegenüber erkenntlich zeigen wird und ihnen “Vergünstigungen” und “Geschenke” (alles zu finanzieller Last der Eigentümergemeinschaft!) zukommen lässt.
Dieser Beirat kann zu Recht als “korrupt” bezeichnet werden und sollte ebenfalls schnellstens abgelöst werden!

Änderungen durch die Reform des WEG-Gesetzes vom 01.12.2020

Früher hatte der Verwaltungsbeirat die Aufgabe, den Verwalter zu unterstützen und nicht zu überwachen. Jetzt hat sich diese grundlegend geändert: dem Beirat wird durch die Reform des WEG-Gesetzes ausdrücklich die Aufgabe übertragen, den Verwalter zu überwachen:
“Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben.”

“Der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung sollen, bevor die Beschlüsse …. gefasst werden, vom Verwaltungsbeirat geprüft und mit dessen Stellungnahme versehen werden.”

Auch kann die Tätigkeit als Beiratsmitglied bei Verschulden dazu führen, dass das betreffende Mitglied (und nicht der gesamte Beirat) ersatzpflichtig wird. Sind die Beiratsmitglieder ehrenamtlich tätig, haften Sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit .
§ 29 Aufgaben des Verwaltungsbeirats nach Reform WEG-Gesetz