Auskunftsrecht der Wohnungseigentümer in der Jahresversammlung

Wenn es einen Zeitpunkt im Jahr gibt, an dem die Eigentümer der Hausverwaltung Fragen stellen dürfe und können, so ist dies die Eigentümerversammlung.
Die Hausverwaltung ist den Eigentümern in dieser Versammlung auskunftspflichtig.
Antworten zu Fragen, die die Hausverwaltung in der Versammlung nicht beantworten kann sollten nachgereicht werden.

Auch nachvollziehbar, der Wunsch der Hausverwaltung sich auf eventuelle Fragen noch vor der Versammlung vorbereiten zu können, wie in dem untenstehenden Beispiel mit dem Hinweis auf der Einladung:

“Wir bitten nochmals darum, uns auftretende Fragen zur Abrechnung bis eine Woche vor Durchführung der ETV schriftlich anzuzeigen.”

Also Option, ja. Es kann aber nicht sein, dass Fragen, die n i c h t  mindestens 1 Woche vor Versammlung der Verwaltung zugesendet wurden, auf der Versammlung n i c h t  beantwortet werden.
In dem Fall dieser Hausverwaltung wurden verschiedenartigste Fragen n i c h t beantwortet: angeblich wären die Fragen 4-5 Tage vor der Versammlung zugesendet worden, also zu spät. Oder sie wurden an den falschen Mitarbeiter gesendet. Oder man hat doch-schon-so-oft-auf-diese-Frage-geantwortet. Oder wichtige Fragen sind überhaupt nicht angekommen.

Im obigen Fall hätte man mit etwas Verwalterkenntnis davon ausgehen können, dass dieser Hinweis in der Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung nur dazu genutzt werden würde, um Antworten zu vermeiden.
Unseriöse Hausverwaltungen ähneln sich. Auch in der Art zu kommunizieren.  So existiert eine typische “Verwaltersprache”, vorzugsweise genutzt von unseriösen Verwaltern.
Wer “nochmals” bittet – obwohl dies das erste Mal ist…. wer von sich selbst immer in der Mehrzahl redet (“Wir bitten….”)  und hochtrabend formuliert (“anzeigen” – statt z.B. “mitzuteilen”), der möchte sich in einer erhöhten Position darstellen.
Warum, fragt man sich, ist dies nötig? Warum nicht auf Augenhöhe? – Weil ein unseriöser Hausverwalter gerne nach “Gutsherrenart” oder Diktatorenart herrscht. Man ist eigentlich nur Dienstleister, aber man tendiert dazu dies zu ignorieren. Man fühlt sich gerne zu Höherem berufen und versucht seine Macht auszubauen, ganz wesentlich für den finanziellen Vorteil. Später kann es dazu führen, dass Jahresabrechnungen nicht mehr ordentlich geprüft, Unsinns-Beschlüsse verfasst und unsinnige und überhöhte Ausgaben getätigt werden.

2 Gedanken zu „Auskunftsrecht der Wohnungseigentümer in der Jahresversammlung

  1. Edith Z.

    Wir werden von Wüstenrot verwaltet, leider ist der Verwalter einer von den vielen unseriösen, die Versammlung beendet er nach 2.30 ob noch fragen sind, kümmert er sich nicht, bei uns wurde ein neuer Hausmeister eingestellt, nun wollten wir den neuen Arbeitsvertrag lesen, den er uns bei der Versammlung vorenthalten hat, nachgereicht bekommen, gibt es nicht niemand bekommt den Vertrag zu lesen, außer man kommt zu wüstenrot direkt, aber nur zu lesen und keine Kopien, die auch hätte zahlen können.So geht es die ganze Zeit und unser Beirat taugt auch nichts. Das war ein kleiner Ausschnitt über unsere Verwaltung.

    1. mulewitz

      Genau das ist typisch: Intransparenz und Vorenthalten von Informationen. Muss ja einen Grund geben, dass sich ein Verwalter so verhält.
      Wie wäre es mit Beleg- und Akteneinsicht beim Verwalter? Melden Sie sich dort an, bitten Sie um einen Termin und kopieren/scannen/photographieren Sie alle Unterlagen, die Ihnen wichtig erscheinen. Leider gehts ohne diesen Aufwand nicht. Und daß der Beirat nichts taugt…. das passt hier auch.

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