Verwalter-Sonderhonorar: Ausweis fehlt in den meisten Jahresabrechnungen

Nochmals – und speziell für all diejenigen WEG-Hausverwalter und Verwaltungsbeiräte, die es bisher ignorieren: Sonderhonorar des Hausverwalters muss in der Jahresabrechnung gesondert (und gut erkennbar!) ausgewiesen werden!

Sonderhonorare dürfen in einer Abrechnung  n i c h t  versteckt werden!

Beispiel: in der untenstehenden Jahresabrechnung einer WEG wurden Verwalterhonorar-Rechnungen von mehrere Tauschend € versteckt.
Vom Verwalter und mit Absicht. Oder Bequemlichkeit. So wäre es buchhalterisch einfacher gewesen.

Diese Rechnungen – insgesamt 10-15 Stück – wurden den Positionen “Instandhaltung”, “Sonstiges” usw. zugeordnet.
Dies zu erkennen, ist aber erst bei (richtiger!) Prüfung der Jahresabrechnung möglich.
Was voraussetzt, dass die Belege im Rechnungsordner zumindest einmal “durchgeblättert” (!!) werden.

Dies war dem prüfenden Beirat zu anstrengend. Ihm genügte ein müder Blick auf die vom Verwalter präsentierte Abrechnung, um diese – inklusiver der Sonderrechnungen des Verwalters in Höhe von mehreren Tausend Euro – für korrekt und richtig zu erklären.

Korrekte Prüfung – Fehlanzeige. Noch nicht einmal entdeckt hatte dieser Beirat diese Rechnungen.

ausgabenliste ohne sonderhonorar_kl

abrg ohne ausweis sonderhonorar_kasch2_kl2

 

“Gebührenlisten für Sonderleistungen” dieser Hausverwaltung

gebührenliste_kasch_kl

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