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Muster-Antrag zur Tagesordnung (TOP): Bericht des Beirats in schriftlicher Form und vorab mit der Einladung zur WEG-Eigentümerversammung

[Beitrag 7881]  Leider lassen sich zu viele WEG-Verwaltungsbeiräte von Hausverwaltung manipulieren, vereinnahmen und einspannen.  So befinden sich diejenigen, die das Vertrauen der übrigen Wohnungseigentümer genießen und die deren Interessen vertreten, plötzlich auf der anderen Seite. Macht und Geld verlockt und macht gefügig.
So verwundert es nicht, wenn Abrechnungen totz besseren Wissens für fehlerfrei erklärt werden oder Machenschaften und Geldverschwendung der Hausverwaltung gedeckt werden.
Der Tagesordnungspunkt “Bericht des Beirats” wird deshalb oft schnell und unverbindlich abgewickelt, nach dem Motto “Alles fein, alles gut” oder “Ja, wir hatten Fragen, die wurden beantwortet. Wir danken der Hausverwaltung”.
Nach einer solch entlastenden “Stellungnahme des Beirats” beginnt die Verwaltung ihrerseits die gute Zusammenarbeit mit dem Beirat darzulegen….. Kurz: es wird um die Wette gelogen und geschleimt.

Nicht fürchtet ein unseriöser Beirat so sehr, wie “festgenagelt” zu werden, weshalb dies ein gutes Mittel ist ihm “auf den Zahn” zu fühlen: Stellen Sie einen Antrag zur Tagesordnung auf einen schriftlichen Bericht des Verwaltungsbeirat, der sinnvollerweise schon mit der Einladung  zur anstehenden Eigentümerversammlung allen zugesendet werden soll.!

Muster-Antrag zur Tagesordnung der nächsten Versammlung: Bericht des Beirats vorab mit der Einladung und in schriftlicher Form:

“TOP Bericht des Beirats schriftlich und vorab mit der Einladung zugesendet
Den Bericht des Beirats erbitte ich künftig in schriftlicher Form und zusammen mit der Einladung. Die Stellungnahme sollte sich einerseits auf das vergangene Jahr beziehen, für das eine Jahresabrechnung vorliegt, als auch auf das laufende Jahr.
Der Grund: Miteigentümer, die aus beruflichen oder privaten Gründen nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, sollen ebenfalls informiert werden.”

Hinweis: Dieser TOP ist bisher formuliert als Bitte und ohne Beschlussfassung.
Dies bietet sich an, bei einem verständigen Verwalter und vernünftigen Beirat.
Ist das Gegenteil der Fall, wir solte unbedingt eine Beschlussvorlage beigefügt werden, wie z.B.:

Beschlussfassung:
“Um besser auf die jährlich anstehenden Eigentümerversammlung vorbereitet zu sein, beschließt die Eigentümergemeinschaft die schriftliche Zusendung des Beiratsberichts zeitgleich mit der Einladung zur Versammlung. ”

TIPP 1: HInzufügen können Sie die Bitte, um Beifügung des Prüfungsprotokolls.
Dies ist ein Protokoll, das der  Beirat nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen unterschreibt.
Sie ersehen hieraus die Anforderungen, die der Verwalter an den Beirat hierzu stellt (oft erschreckend niedrig!), das Datum der Prüfung und der Name des Beirats der prüfte.

TiPP 2: Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden – dann stimmt irgendetwas nicht mit dem Beirat, mit der Verwaltung oder der Eigentümergemeinschaft!
Wiederholen Sie deshalb diesen Antrag im nächsten Jahr und stellen Sie gerne den Antrag gleich nach Erhalt des Protokolls.

Muster-Antrag zur Tagesordnung (TOP): Stand des Leistungsverzeichnisses für Treppenhausreinigung? :-)

[Beitrag 7874]  Der Putzdienst versagt seit Jahren und wird von der WEG-Hausverwaltung gedeckt und alle berechtigte Kritik vom Dienstleister fernhält. Das gesamte Haus versiffte.
Um auf der Wohnungseigentümer-Versammlung  einen Ausweg aus dieser Situation aufzuzeigen, bemühten sich verschiedene Wohnungseigentümer um alternative Angebote von Treppenhausreinigungen.

Auch die WEG-Hausverwaltung wurde aufgefordert Alternativ-Angebote einzuholen.
Es stellte sich heraus, das das Angebot der Hausverwaltung doppelt so teuer war, wie das, das von den Miteigentümern eingeholt wurde.
Um sich keine Blöße zu geben, versuchte die WEG-Hausverwaltung eine Beauftragung des günstigen Angebots zu vermeiden und überzeugte die Wohnungseigentümer dazu, zunächst ein “Leistungsverzeichnis (LV)” – wie für große Sanierungsmassnahmen vorgesehen – erstellen zu lassen.
“Damit genau festgehalten wird, welcher Lichtschalter wie oft und wann abgestaubt wird….” – Eine völlig unsinnige und überzogene Maßnahme, die nur dazu diente, Zeit zu genwinnen und den bisheriigen, untätigen Putzdienst beizubehalten.

Nun ist ein Jahr vergangen, die Treppen werden über Wochen nicht geputzt…. und es stellt sich die Frage: wo ist denn unser Leistungsverzeichnis??

Deshalb der untenstehende Antrag zur Tagesordnung der nächsten Versammlung:

“TOP Stand Leistungsverzeichnis Treppenhausreinigung?

Der Zustand im Haus ist seit Jahren untragbar. Wer dort lebt weiß, dass wochenlang nicht geputzt wird. Dies stört den Hausmeister, der hierfür sehr gut bezahlt wird, wenig.
Selbst nach dem Neuanstrich des Treppenhauses vom April 20xx, befindet sich das Haus heute wieder im bekannten, versifften Zustand. Es reicht, durch die Flure zu gehen.
Und es sind nicht die Mieter, die Schuld an diesem Zustand haben, sondern ein Hausmeister, der offen zugibt, wenig Freunde an Reinigungstätigkeiten hat.
Es ist den Mietern im Haus positiv anzurechnen, dass sie den täglichen Schmutz geduldig ertragen und nicht längst zu einer berechtigten Mietkürzungen übergegangen sind.
Unterstützt wird dieser Zustand durch das wohlwollende Tolerieren und Ignorieren der Verwaltung X (H. X).

Um dem Elend ein Ende zu setzen hatte ich mich 20xx nach einer seriösen Reinigungsfirma umgehört und Fa. XX mit einem Angebot über X.XXX €/Jahr gewinnen können.

Wieder zierte sich Herr X (HV X) und so wurde beschlossen, zunächst ein „Leistungsverzeichnis für die Treppenhausreinigung“ zu erstellen, d.h. mit genauer Auflistung welcher Schalter wo und wie oft staubgewischt werden sollte….
Dies ist eine einzige Farce, in Anbetracht des Notstandes im Haus und der Dringlichkeit eine Änderung.

Frage an die Verwaltung X: wie ist der Stand dieses Leistungsverzeichnisses?
Wie lange soll das Elend noch weitergehen?
Ich bitte um schriftliches Festhalten der Antwort im Protokoll, damit auch Miteigentümer,
die aus beruflichen oder privaten Gründen nicht an der Versammlung teilnehmen können, ebenfalls informiert werden.”

Muster-Antrag zur Tagesordnung (TOP): untätiger Putzdienst seit Jahren von WEG-Hausverwaltung geschützt. Jetzt reicht’s.

[Beitrag 7864]  Von der Hausverwaltung gedeckt und geschützt versagt der Putzdienst seit Jahren und das Haus versifft stetig. Immer wieder wurde die Schützende Hand über den Putzdienst gehalten und selbst Arbeitsnachweise (dass überhaupt geputzt wurde!) seine unzumutbar und wurden auf Initiative der Hausverwaltung wieder abgehängt.
Um dem ein  Ende zu machen bleibt nur ein Antrag zur Tagesordnung der nächsten Versammlung:

“TOP Antrag Kostenerstattung für nicht ausgeführte Treppenhausreinigung für die Jahre 20xx + 20xx
Das Haus versifft zusehends.
Da die Reinigung nachweislich monatelang nicht funktioniert, möchte ich den
Reinigungsdienst nicht weiter fürs Nichtstun unterstützen.
Ich bitte hiermit um anteilige Kostenerstattung, in Höhe von ¾ (75%) der Gesamtkosten
(inkl. angeblich benötigtes Putzmaterial).
Die Forderung erstreckt sich auf die Jahre 20xx und 20xx.
Alternativ kann dieser Betrag auch von der Hausverwaltung X erstattet werden, die
diese Situation seit Anfang 20xx nicht nur billigt, sondern auch unterstützt: die im
Frühjahr 20xx auf meine Initiative hin von der Verwaltung ausgehängten Putznachweise
wurden von dem Mitarbeiter Herrn X (HV X) wieder abgehängt: das Ausfüllen wäre für den
Putzdienst unzumutbar.

Beschlussantrag:
Die Eigentümergemeinschaft beschließt die anteilige Rückerstattung für berechnete aber
nicht ausgeführte Treppenhaus- und Flur-Reinigung zugunsten der sich hierfür
interessierenden Miteigentümer in Höhe von 75% der Kosten (inkl. Reinigungsmittel) für
die Jahre 20xx und 20xx.
Die Kosten der Rückerstattung gehen zu Lasten des Putzdienstes bzw. der
Hausverwaltung X der die bekannte Untätigkeit des Putzdienstes bekannt war.”

Muster-Antrag zur Tagesordnung (TOP): Vorschlag Verwendung ehem. Mülltonnenraum

[Beitrag 7857]  Bringen Sie sich mit guten Vorschlägen konstruktiv in die Eigentümergemeinschaft ein!

Praxisfall:
Die Fahrrad-Abstellräume quillen über – wahrend der ehemallige Mülltonnenraum quasi leer steht? In Zeiten wo Autofahren teurer wird und Fahradfahren eine günstige Alternative darstellt, sollte diese auch unterstützt werden. Vorschlag: Verwendung des ehem. Mülltonnenraums als zusätzlichen Fahrrad-Raum.
Tipp: Photos von den Örtlichkeiten unterstreichen Ihren Vorschlag und geben wichtige Zusatzinfos.

“TOP Ehemaliger Mülltonnenraum künftig für Fahrräder
Der ehemalige und heute leerstehende Mülltonnenraum im Keller sollte zur Entlastung der benachbarten und überquellenden Fahrradkeller genutzt werden.

Beschlussantrag: „Der ehemalige und heute leerstehende Mülltonnenraum wird künftig als Ergänzung der überquellenden Fahrradkeller genutzt werden.“

Muster-Antrag zur Tagesordnung (TOP): Klarstellung: nein, der Verwaltungsbeirat hat KEINE Entscheidungskompetenz!

[Beitrag 7853]  Etwas zu sehr von sich selbst eingenommen oder von der WEG-Hausverwaltung manipuliert und vereinnahmt: viele Verwaltungsbeiräte schießen über das Ziel hinaus und setzen sich nicht für die Interessen der Gemeinschaft ein. Dem muss Einhalte geboten werden.

Im vorliegenden Praxisfall beschloß der Mitarbeiter der Verwaltung zusammen mit den Beiräten eine überteuerte Sanierungsmaßnahme in Auftrag zu geben.
Vorangegangen war eine geschickte Manipulation der Eigentümer auf der Eigentümerversammlung und eine geschickte Protokollierung, die alle Entscheidungsgewalt dem Beirat und der Verwaltung übertrug.
Abgesehen von Schadensersatzansprüchen sollte dieser vorgeschlagene Tagesordnungspunkt den wunden Punkt beleuchten und dafür sorgen, dass so etwas nie nie wieder vorkommt!

TOP Klarstellung: der Verwaltungsbeirat hat KEINE Entscheidungskompetenz

“Das Gesetz sieht vor, dass alle wichtigen Entscheidungen, wie die Vergabe von Sanierungsaufträgen, von der Gemeinschaft der Eigentümer gemeinsam zu fällen sind.
Hierzu findet eine jährliche Eigentümerversammlung statt, auf der Kostenvoranschläge zu Sanierungsmaßnahmen vorgestellt und gemeinschaftlich beschlossen werden.
Weder die Hausverwaltung noch der Beirat haben allein zu entscheiden.

Beispiel: Neuanstrich zentrales Treppenhaus In der letzten Versammlung vom xx.xx.xx wurde der Beschluss zu TOP 7 (Neuanstrich zentrales Treppenhaus) in missverständlicher Weise formuliert: die Verwaltung und der Beirat erhielten eine „Freifahrkarte“ zum Beauftragen von Handwerkern in Höhe von 50.000 €.
Auszug aus dem Protokoll der letzten Versammlung:
„Die Gemeinschaft beschließt für die Sanierung des Treppenhauses (ohne Etagenflure) einen Betrag in Höhe von 50.000 € bereitzustellen.“ „Die Auftragsvergabe erfolgt nach Rücksprache mit dem Verwaltungsbeirat.“
Es wurde im April 20xx ein Auftrag an die Malerfirma X in Höhe von 41.248 € vergeben, obwohl der gleiche Handwerker zuvor ein Angebot für weniger als die Hälfte des Betrags abgegeben hatte. Auch dieses Angebot lag der Verwaltung X vor.

Durch den „Freifahrtschein“ zugunsten der Verwaltung und des Beirats, wurde so das Vorstellen aller eingeholter Angebote auf der kommenden Versammlung vermieden und die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft wurden ausgehebelt.
Es entstanden m. E. unnötig hohen Kosten in Höhe von ca. 20.000 €. Dies ist untragbar und künftig zu vermeiden.

Beschlussantrag: Nach dem Wohnungseigentumsgesetz obliegt die Entscheidung zu Sanierungsmaßnahmen einzig der Gemeinschaft der Eigentümer. Weder die Hausverwaltung noch der Beirat haben eine Entscheidungskompetenz. Die Hausverwaltung wird gebeten dies künftig zu respektieren.”

Muster-Antrag zur Tagesordnung (TOP) einreichen: Stand der Dinge? – Sanierung Fassade

[Beitrag 7843]  Da die Hausverwaltung seit 2 Jahre untätig ist, wurde ein Antrag zur Tagesordnung der nächsten Versammlung eingereicht, mit Bitte um Auskunft zum Stand der Dinge:

“TOP Wie ist der Stand der „Sanierung Nordfassade“
Im Jahr 20xx wurde mit Hilfe des vereidigten Sachverständigen Herrn XXX ein Leistungsverzeichnis für die Arbeiten an der Nordfassade erstellt. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 1.076,47 €.
Auf Basis dieses einheitlichen Leistungsverzeichnisses wurden Angebote eingeholt:
Fa. A, Adresse, Tel, Email, Betrag: 53.878 €
Fa. B, Adresse, Tel, Email, Betrag: 52.207 €
Fa. C. Adresse, Tel, Email. Betrag: 48.677 €

Diese Angebote wurden der Hausverwaltung XXX Ende 20xx übergeben, verbunden mit der Bitte um Aktualisierung.
Frage an die Verwaltung XXX: wie ist der Stand? Wurden die Angebote aktualisiert und welche Beträge weisen sie heute aus?

Ich bitte um schriftliches Festhalten der Antwort im Protokoll, damit auch Miteigentümer, die aus beruflichen oder privaten Gründen nicht an der Versammlung teilnehmen können, ebenfalls informiert werden.”

Anmerkung: der letzte Satz ist besonders wichtig, da es sich um einen Tagesordnungspunkt (TOP)  o h n e  Beschluss und Abstimmung handelt. Wenn es nicht vorab eingefordert wird, wird die Auskunft der Verwaltung nicht zwingend protokolliert, was zum Nachteil derjenigen ist, die verhindert sind.

 

Muster-Antrag zur Tagesordnung (TOP): Angebote sind mit der Einladung zuzusenden

[Beitrag 7839]  Manche WEG-Hausverwaltungen vermeiden das Zusenden von Informationen und von Kostenvoranschlägen an die Wohnungseigentümer.
Man hält Letztere für dumm und unfähig sich mit Angeboten zu Sanierungsmassnahmen usw. auseinanderzusetzen.
Es ist so leichter, sie in der Versammlung zu manipulieren und irgendeinen Schmarren beschließen zu lassen, der überteuert, unnötig und überflüssig ist.

Damit sollte aufgehöhrt werden. Miteigentümer sind mündige Bürger und eine WEG-Hausverwaltung nur ein Dienstleister. Außerdem fordert das Gesetz, dass vor wichtigen Entscheidungen alle (mind. 3) Angebote/Kostenvoranschläge vorliegen und von den Wohnungseigentümern eingesehen werden können.

Um den Dienstleister Hausverwaltung in die richtige Spur zu lenken…. empfiehlt sich folgender Muster-Antrag zur Tagesordnung (TOP) zur nächsten Versammlung:

TOP Zusenden aller zu besprechenden Angebote rechtzeitig vor der Versammlung:

Sollen im Rahmen der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung Entscheidungen zu Angeboten + Kostenvoranschlägen gefällt werden, so müssen die Eigentümer über den Inhalt im Voraus gut informiert worden sein.
Hierzu sind alle betroffenen Angebote + Kostenvoranschläge vorab zuzusenden.
Dies ist normal und allgemein üblich. Nur durch vorherige Prüfung kann vermieden werden, dass ggf. überteuerte oder weniger sinnvolle Angebote beauftragt werden.

Beschlussantrag: „Zur besseren Entscheidungsfindung in der Eigentümerversammlung, bitten die Eigentümer die Verwaltung XXX alle betroffenen Angebote + Kosten-voranschläge rechtzeitig bzw. zusammen mit der Einladung zur jährlichen Versammlung zuzusenden.“

Muster-Antrag zur Tagesordnung (TOP) einreichen: Stand der Dinge? – Geschätzte Heizkosten in Vorjahresabrg.

[Beitrag 7831]  Manchen Hausverwaltungen kommen schwer in die Gänge. Umso wichtiger ist es, nachzuhalten.

Praixisbeispiel:
Im Rahmen der Belegeeinsicht konnte festgestellt werden, dass bei einigen Miteigentümern der Verbrauch der Heizkosten von der Heizkosten-Ablese-Firma (Techem, Brunata, Ista usw)  geschätzt worden war.
Grund hierfür war, dass Vorarbeiten ausgeführt werden müssen: so mussten entweder die Wärmemesser an den Heizkörpern erneuert werden – oder die Wasser-Absperrventile der einzelnen Wohnungen.
Ohne diese Arbeiten, keine korrekt Ablesung, deshalb Schätzung der Heiz- und Wasserkosten.

Auf diesen Handlungsbedarf wurde die Hausverwaltung im letzten Herbst, noch vor der Eigentümerversammlung aufmerksam gemacht.
Ziel war es noch im gleichen Jahr die Arbeiten ausführen zu lassen, um dann “sauber” (d.h. ohne Schätzungen) ins neue Jahr starten zu können.
Es stellte sich heraus, dass die Hausverwaltung untätig geblieben war.

Was tun? Wie wäre es mit einem netten Antrag zur Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung, um nach dem Stand der Dinge zu fragen.

Musterantrag zur nächsten Tagesordnung (TOP):

“TOP Stand der geschätzten Heiz- und Wasserkosten BRUNATA?
Wie aus der Heizkostenabrechnung des Jahres 20xx hervorgeht, wurden von
der Firma BRUNATA bei mehreren Miteigentümern Schätzung der Heizkosten bzw. Wasserkosten vorgenommen.
Ich hatte dies bei meiner Akteneinsicht im Herbst 20xx aufgedeckt und die Verwaltung XXX entsprechend informiert.
Ziel war es, diesen Zustand noch im Jahr 2022 zu bereinigen, damit es im beginnenden Jahr nicht mehr zu Schätzungen kommt.

Frage: ist die Hausverwaltung XXX meiner Bitte nachgegangen und diesbezüglich bis Ende 20xx tätig geworden? Sind die Probleme behoben worden und gibt es für 20xx [Folgejahr] keine Schätzungen mehr?

Ich bitte um schriftliches Festhalten der Antwort im Protokoll, damit auch Miteigentümer, die aus beruflichen oder privaten Gründen nicht an der Versammlung teilnehmen können, ebenfalls informiert werden.”

Anmerkung: der letzte Satz ist besonders wichtig, da es sich um einen Tagesordnungspunkt (TOP)  o h n e  Beschluss und Abstimmung handelt. Wenn es nicht vorab eingefordert wird, wird die Auskunft der Verwaltung nicht zwingend protokolliert, was zum Nachteil derjenigen ist, die verhindert sind.

Muster-Antrag zur Tagesordnung (TOP) einreichen: Korrektur des Wirtschaftsplans (Heizkosten)

[Beitrag 7823]  Unfaßbar aber wahr: eine große WEG-Hausverwaltung setzt im Wirtschaftsplan der Einfachheit halber die Miteigentumsanteile (MEA) für die Heizkosten an – anstatt sich auf den vorliegenden Verbrauchsdaten zu beziehen.
Der Grund: hierfür ist die Erstellung einer Excel-Tabelle nötig.
Diese Arbeit möchte sich die Hausverwaltung sparen.

Durch diese Fehler im Wirtschaftsplan werden Wohn- oder Gewerbeeinheiten mit relativ hohem Verbrauch zu niedrig veranschlagt und werden eine überproportionale Nachzahlung erhalten.
Das Gegenteil trifft Wohnungen mit niedrigem Verbrauch: sie müssen nun plötzlich eine um 50% und mehr erhöhte Vorauszahlung leisten.

Diese Handhabung widerentspricht ausdrücklich dem Wohnungseigentumsgesetz.
Im § 28 wird zur Erstellung des Wirtschaftsplans festgehalten:

“(1) Die Wohnungseigentümer beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen.
Zu diesem Zweck hat der Verwalter jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der darüber hinaus die voraussichtlichen (!) Einnahmen und Ausgaben enthält.”


Und die “voraussichtlichen” Ausgaben fürs Heizen sind an die individuellen Heizkosten des Vorjahres anzulehnen, wenn diese – wie in diesem Fall bekannt sind. Und NICHT an eine andere Größe, wie Wohnfläche oder Miteigentumsanteile (MEA).
Hier der Muster-Antrag zur Tagesordnung (TOP):

“Korrektur Einzel-Wirtschaftspläne 20xx (Position Heizkosten)
In unserer Gemeinschaft sind die Herzkosten messbar und werden nach Verbrauch – und nicht nach Miteigentumsanteil berechnet – in die Jahresabrechnung eingestellt.
Dieser Berechnungsart sollte auch in den Einzel-Wirtschaftsplan widerspiegeln.
Ich bitte deshalb um Korrektur der am xx.xx.xx beschlossenen Einzel-Wirtschaftspläne und um Neuberechnung der voraussichtlichen Heizkosten gemäß § 28 Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes.
Beschlussvorschlag:
„Die Gemeinschaft beschließt die Korrektur der Einzelwirtschaftspläne 20xx in Bezug auf die Position Heizkosten. Die Verteilung der Heizkosten erfolgt auf Basis der voraussichtlichen Kosten, wie sie über den Verbrauch und das Heizverhalten der Vorjahre ermittelbar ist – und nicht über Miteigentumsanteile. Diese Berechnungsart soll für die kommenden Jahre beibehalten werden”

 

 

WEG-Sanierungskosten 40.000 € – obwohl der gleiche Anbieter die gleichen Arbeiten auch für 20.000 € anbietet!

“Geld ist niemals weg- es ist nur woanders.”

Nach diesem Motto beauftragte der MItarbeiter einer größeren Hausverwaltung seinen Lieblings-Maler. Für den Neu-Anstrich des in die Jahre gekommene Treppenhaus hatte Malermeister S. zuvor ein Angebot über 20.000 € abgegeben.
Dies lies zu wenig “Spielraum für diverses”, so dass der Mitarbeiter auf der letzten Eigentümerversammlung von den Eigentümern ein Budget von 50.000 € erbat, um Angebote einholen zu können.
Dem ist nichts zu entgegen, lag doch das solide Angebot über 20.000 € der Hausverwaltung bereits vor.
Vor Beschlussfassung übermittelte der Mitarbeiter der Hausverwaltung den Eindruck, es würden nun Angebote eingeholt werden, die auf der nächsten Versammlung der Eigentümergemeinschaft präsentiert würden. Entscheidung für ein spezielles Angebot und Abstimmung auch auf der nächsten Versammlung.

Tatsächlich drehte er die letzten Sätze seines Vortrags und der folgenden Beschlussfassung aber derart, dass nun ein Budget von 50.000 € freigesetzt würde, über das er und der Beirat (Marionetten der Verwaltung) frei verfügen könnten.

Denn welch Überraschung. 4 Monate später schon waren Handwerker im Treppenhaus aktiv.
Sie sprachen kein Deutsch und kamen vom Malermeister X, der sie scheinbar speziell für diese Tätigkeit engagiert und in weiße Overalls mit seinem Firmenlogo gesteckt hatte.
Es handelt sich um den Lieblingsmalermeister des Mitarbeiters der Hausverwaltung.
Nun, nichts gegen diese Arbeiten, das Angebot über 20.000 € war ja auch korrekt.

Wie so oft: eine Belegeinsicht lohnt sich immer 🙂
Höchst erstaunt konnte man den Akten entnehmen, dass ein Angebot für diese Arbeiten vorlag: über 40.000 € und dass Teile des Betrags schon als Anzahlung geleistet worden waren.
Nanu?

Gleiche Arbeiten – gleichen Angebot – gleiche Leistung – und 20.000 € Differenz?
Nun sind wir in der glücklichen Situation, dass uns beide Angebote des Malermeisters vorliegen: das über 40.000 € und das über 20.000 €.
Zur Erinnerung: die beiden Angebote wurden praktisch zeitgleich erstellt und beziehen sich auf das gleiche Treppenhaus.
Wo liegt der Unterschied? – Das Erstellen einer Excel-Tabelle hilft.

Untenstehend die zusätzlichen Positionen, die im Angebot über 40.000 € die Kosten aufbliesen:
1.  “Vorarbeiten an Decken und Wänden”: Oberfläche anrauen sowie entfernen der Korner durch Schleifen -> 4839,73 € “
2.  “Spachtelarbeiten: Wände und Decken verspachteln und schleifen -> 12.346,23 €”
3.  “Grundreinigung: Reinigen, polieren usw.” -> 2.65,80
Gesamtsumme: 19.351,79 €

Diese Kosten waren in den Erstangebot über 20.000 € nicht enthalten.
Aus einfachem Grunde: sie sind nicht nötig und teilweise unsinnig.
Es sind typische Positionen, auf die man durchaus verzichten kann, Da sich ein Laie (z.B. Wohnungseigentümer) sich selten zutraut das zu beurteilen und die Hausverwaltung dies dringend empfiehlt, werden solche Arbeiten beauftragt – jedoch in diesem Umfang selten oder nie ausgeführt.
D.h. hier handelt es ich um typische  Abzocke-Positionen, für den Nicht-Fachmann schwer erkennlich.

Konsequenz dieser überteuerten Beauftragung? – Es gibt 2 Parteien, die sich freuen! Wie gesagt:

“Geld ist niemals weg- es ist nur woanders.”

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