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WEG-Verwalter gleichzeitig als Versicherungsagent tätig

Nicht schlecht gestaunt hatte eine Hausverwaltung, als sie die Versicherungsunterlagen einer neu übernommenen Wohnungseigentümergemeinschaft durchforstete.
Als sie bei der Gebäudeversicherung anrief und sich nach dem Namen des zuständigen Sachbearbeiters erkundigte – wurde ihr der Name des ehemaligen Hausverwalters genannt!

In der Tat unterhielt er neben seiner Tätigkeit als Hausverwalter auch eine Tätigkeit als Versicherungsmakler.
Selbstredend hatte er alle Verträge seiner zu betreuenden WEGs auf diese Versicherung umgestellt.

Dieses “Umstellen der Versicherungsverträge” ist ein Vorgehen, dass man bei fast jedem Verwalter-Wechsel beobachten kann.
Grundlage ist ein entsprechend formulierter Verwaltervertrag, der in den allermeisten Fällen vom Beirat/den Miteigentümern nicht genügend studiert wird.

 

Empfohlene Maßnahmen:

Änderungen von Versicherungsverträgen sollten als Tagesordnungspunkt der WEG bekanntgegeben werden und es sollte darüber abgestimmt werden.
Gegenvorschläge sind in Betracht zu ziehen.
Zu Vermeiden sind Verwaltervollmachten zum Wechsel von Verträgen o h n  e  Einbindung der WEG.

WEG-Verwalter: mit Trick-Beschluss reich werden

Teil 2 zu dem zuvor verfassten Artikel: “WEG-Hausverwaltung fordert Blanco-Vollmacht..”

So einfach geht’s:
1. Hausverwalter verfasst Tagesordnungspunkt für die nächste WEG-Versammlung und lässt sich per Beschluss Reparaturarbeiten irgendwo im Gebäude ohne Kostenbegrenzung genehmigen.
Z.B.: “Die Eigentümer mögen beschliessen, dass die Abflussleitung im Rahmen der Instandsetzungsmassnahmen je nach Bedarf ausgetauscht wird. Finanzierung über die laufende Instandhaltung.”
Zur info: in diesem Fall belaufen sich die “Instandsetzungsmaßnahmen” auf Beträge im 5-stelligen €-Bereich!

2. Hausverwalter verschweigt den Miteigentümer, dass diese Art Reparaturen, wenn sie denn irgendwann wirklich nötig werden würden, von der Gebäudeversicherung bezahlt werden würden.

3. Handwerker (Installateur) arbeitet im Haus des Hausverwalters oder in einem seiner Häuser.
Die Rechnung stellt er auf den Namen der Eigentümergemeinschaft aus.

4. Die Hausverwaltung reicht diese Rechnung bei der Gebäudeversicherung ein.

5. Die Gebäudeversicherung erstattet den Betrag und überweist ihn auf ein WEG-fremdes Konto (“Verwalter-Konto” oder ähnliches).

6. Die Hausverwaltung lässt die Handwerkerrechnung in die Abrechnung der WEG einfliessen und bezahlt diesen Betrag aus dem WEG-Vermögen (Verwalter-Bankvollmacht macht’s möglich).

7. Der Handwerker erhält sein Geld, die Rechnung ist ausgeglichen.
8. Aufgrund des Schadens wird die Gebäudeversicherungsprämie etwas erhöht. Die Kosten zahlt die Eigentümergemeinschaft.

 

Unterm Strich sieht’s so aus:
a) die Hausverwaltung erhält eine kostenlose, private Handwerkerleistung – und (!) eine Geldüberweisung in gleicher Höhe.

b) die Eigentümergemeinschaft zahlt für Reparaturen, die eigentlich von der Gebäudeversicherung abgedeckt sind und nimmt dazu noch eine Erhöhung der Versicherungsprämie in Kauf.

c) der Beirat oft entweder gerissen-korrupt oder dumm-doof, teilt den übrigen Miteigentümern mit, alles wäre fein. Niemand schöpft Verdacht.

WEG-Verwalter lügt schon in der Vorstellungsrunde

Praxisfall:
Da der bisherige WEG-Hausverwalter wahrhaft “auf der Flucht” ist und zahlreiche, von ihm betreute Eigentümergemeinschaften je um Beträge im 5-stelligen Bereich erleichtert hatte, sollte auch in einer betroffenen WEG ein neuer Hausverwalter gewählt werden.
Vorstellen sollten sich an diesem Versammlungsabend verschiedene Verwaltungen.

Leider die Mehrheit der Miteigentümer überzeugt hat die WEG-Hausverwaltung B., deren Vortrag auf das geübte Auge ausgesprochen “gefällig”, “säuselnd” und “manipulierend” wirke.
Unter anderem bot sich diese Verwaltung an, sich speziell um die schwierigen Situation der Eigentümergemeinschaft mit dem “geflüchteten” Hausverwalter und dem eventuell/wahrscheinlich veruntreuten Vermögen zu kümmern.
In diesem Zusammenhang teilte die Verwalterin mit, dass sie eng mit “namenhaften Rechtsanwaltskanzleien zusammenarbeiten” würden.
Sie erwähnt speziell die beiden Kanzleien “W. & Partner” und “M.-R.”

Die Verwalterin bot auch juristische Hilfestellung bei der Verfassung der Beschlusstexte der gerade stattfindenden WEG-Versammlung an – und es wurde den Anwesenden das Gefühl übermittelt, so auch die Dienst und die Erfahrung der oben genannten Kanzleien “W. & Partner” und “M.-R.” zurückgreifen zu können.

Da bereits der vorgelegte Verwaltervertrag unklar, ungewöhnlich und manipulierend wirkte, entschloss sich ein Miteigentümer bei den o.g. Kanzleien anzurufen.
Die Situation erklärend bat er um Auskunft, ob die Kanzleien mit der Hausverwaltung B. näher/öfter/enger zusammenarbeiten würden.

Erstaunen und dann teilweise herzliches Lachen waren die Reaktion.
Nein, diese Hausverwaltung wäre unbekannt. Es kann sein, dass es irgendwann mal einen vereinzelten Kontakt gegeben hätte… dies ist nicht auszuschliessen.
Dass aber die bekannten Kanzleien “W. & Partner” und “M.-R.” quasi als Haus-und Hof-Kanzlei der eher unbekannten Hausverwaltung B. benannt wurden… das erstaunte die Kanzleien sehr.
Und zeigt, zu welchen Mitteln und mit welcher Unverforenheit gewisse Hausverwaltungen auf Kundenfang gehen.

 

Empfohlene Massnahme:

Überprüfen Sie immer alles!
Mit diesem Engagement rechnen die meisten Hausverwaltungen nicht.

Kassel: Verschwundener Hausverwalter – Eigentümern blieben 30.000 Euro offene Forderungen

Von Christina Hein, 27.05.2014

Kassel. Bis vor zehn Jahren war die Welt der 77 Eigentümer der Wohnanlage Weidlingstraße 1-9 und Gilsastraße 11-17 noch in Ordnung. Heute stehen sie vor einem Scherbenhaufen und müssen für Außenstände in Höhe von über 30.000 Euro aufkommen. Zu verdanken einem Hausverwalter, der erst einen schlechten Job gemacht hat und jetzt über alle Berge ist, sowie einem Hausbeirat, der davon wenig mitbekommen hat.

Zu verdanken einer Hausverwaltung, die einen schlechten Job gemacht hat und jetzt über alle Berge ist, sowie einem Hausbeirat, der davon wenig mitbekommen hat.
Die Probleme begannen mit dem Tod des alten Hausverwalters 2001. Die Wohnungseigentümerversammlung suchte einen Nachfolger. Unter mehreren Bewerbern entschied man sich für einen Anbieter. „Er trat kompetent und verlässlich auf und hat auf uns den besten Eindruck gemacht“, sagt Gudrun Gutt-Schmidt, eine der langjährigsten Eigentümerinnen. Die Mehrheit wählte ihn, denn er hatte zudem ein preisgünstiges Angebot gemacht: Er verlangte knapp 12 Euro pro Monat pro Wohnung.
Die ersten drei Jahre sei alles glatt gelaufen, erzählt Gutt-Schmidt, die außerdem CDU-Ortsbeiratsmitglied und Schiedsfrau im Vorderen Westen ist. Dann ließ der Service deutlich nach.

„Die Abrechnungen kamen endlos zu spät, sodass wir vom Finanzamt angemahnt wurden, das Büro war nicht mehr besetzt.“ Irgendwann habe sich ein neuer Verwalter gemeldet, der die Firma und die Kunden übernommen hatte.

2010 stieß der Projektentwickler Peer Schütte als neuer Eigentümer zur Gemeinschaft hinzu und schlug nach kurzer Zeit die Hände über dem Kopf zusammen. „Ich lese Verträge prinzipiell gründlich“, sagt Schütte. In den Hauspapieren stieß er auf Widersprüchliches, Unzulänglichkeiten und Versäumnisse. Kommunikation und Transparenz hatten nicht stattgefunden und waren vom gewählten, zum Teil seit Jahren bestehenden Beirat nicht moniert worden. Heute wohnen in der Ende der 60er-Jahre gebauten Eigentumsanlage im Vorderen Westen nur noch 50 Prozent der Eigentümer. Schütte: „Je mehr diese Zahl sinkt, desto weniger wird sich engagiert.“
Sonderumlagen seien nicht hinterfragt und Berechnungen ebenso wie die gesamte Arbeit der Hausverwaltung nicht kontrolliert worden.

Irgendwann im Winter war der Öltank leer. Mehrere Privatinsolvenzen innerhalb der Eigentümergemeinschaft sowie Mietsäumnisse und damit massive Hausgeldschulden waren bei Kalkulationen nicht beachtet worden. Jetzt müssen die restlichen Eigentümer für Außenstände in Höhe von mehreren 10 000 Euro aufkommen. Veruntreuung könne man dem ehemaligen Hausverwalter nicht vorwerfen.

Schütte betont, dass sich Geiz nicht auszahlt, wenn zudem das „Engagement der Eigentümer bei der Gestaltung der WEG nicht gezielt eingefordert wird“.
Ein anderes Beiratsmitglied sagt: „Die Probleme sind behoben, wir haben eine neue fähige Hausverwaltung und befinden uns auf einem guten Weg.“

Das sagt ein Eigentümer:
„Ein schlechter Verwalter zieht immer einen Rattenschwanz an Problemen hinter sich her“, sagt Peer Schütte, der jetzt als neues Mitglied im Verwaltungsbeirat seiner Wohnanlage mehr Einblick hat. „Man muss als Eigentümer aufmerksam bleiben, um nicht in einen Strudel zu geraten. Vor allem sollte sich der gewählte Beirat seiner
Verantwortung bewusst sein, sich auskennen und der Verwaltung – so wie es seine Aufgabe ist – auch auf die Finger schauen. Zugegeben, das ist kein angenehmer Job, man ist so was wie der Kratzbaum für alle anderen, aber: Eigentum verpflichtet nun mal. Bei der Wahl der Hausverwaltung, sollte man nicht das billigste Angebot nehmen, das kann sich schnell rächen.

Das sagt „Haus und Grund“:
„Hausverwaltung kann jeder machen, es ist kein geschützter Beruf. Das ist das große Problem“, sagt Wolfram Kieselbach, Geschäftsführer des Haus- und Grundeigentümerverbands Kassel. Er rät dringend: „Einen Verwalter sollte man gründlich wählen, möglichst einen alteingesessenen. Preisangebote unter 16 Euro pro Wohnung/pro Monat sollten gemieden werden. Der Schnitt liege bei 20 Euro. Ein Verwalter muss nach maximal fünf Jahren von den Eigentümern neu bestimmt werden. Sie wählen auch –- Je nach Teilungserklärung – den Verwaltungsbeirat. Er besteht aus mindesten drei Personen, die Eigentümer sein müssen. Jeder sollte das Wohnungseigentumsgesetz kennen, empfiehlt der Jurist. Der Beirat gibt in der jährlich verpflichtenden Eigentümerversammlung einen Bericht ab. Er kann – auch im Ehrenamt – unter Umständen haftbar gemacht werden.

Von Christina Hein, 27.05.2014

Salzburger Nachrichten: Untreue-Verdacht – Finanz zeigt Hausverwalter an

Die Zeitung Salzburger Nachrichten schreibt:

Aus der Sachverhaltsdarstellung des Finanzamts an die Staatsanwaltschaft.

“Verdacht der Untreue” steht auf dem Titelblatt der Sachverhaltsmitteilung, welche das Finanzamt Salzburg im Dezember an die Staatsanwaltschaft Salzburg gemacht hat. Samt Beilagen ist das Konvolut 33 Seiten stark und beschäftigt bereits das Betrugsreferat des Landeskriminalamts. Ein Zwischenbericht an die Staatsanwaltschaft ist für 10. März kalendiert.
 Untreue-Verdacht: Finanz zeigt Hausverwalter an
 Das Schreiben ist vom Vorstand der Salzburger Finanz, Alfred Schmidt, abgezeichnet. Der Inhalt: Die Fahnder äußern den “dringenden Verdacht”, dass ein Salzburger Immobilienverwalter und -entwickler, insbesondere über zwei Unternehmen, Gelder von Rücklagenkonten seiner Kunden “unrechtmäßig” verwendet hat bzw. nach wie vor verwendet. Dieser Verdacht sei im “Zuge von laufenden Außenprüfungsmaßnahmen” in beiden besagten Unternehmen, sowie sieben weiteren verbundenen Unternehmen, entstanden.

Dies sei, so die Finanz, mutmaßlich zumindest ab dem Jahr 2010 passiert, wahrscheinlicher aber schon ab 2007. Konkret sollen Gelder, die für die Instandhaltung von Wohnhäusern angespart wurden, über Firmengeflechte abgezogen worden sein. Entsprechende Rechnungen, Kontoauszüge und andere Unterlagen liegen der Sachverhaltsdarstellung bei.

Lücke von 563.890 Euro

Das Finanzamt hat nach eigener Aussage die Konten von elf Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) inspiziert und dabei in einer Tabelle Zuflüsse und Abflüsse gegenübergestellt – wobei sich allein hier eine Lücke von 563.890 Euro ergibt. Weiters berichtet die Finanz von Prüfungsmaßnahmen in weiteren Firmen im Einflussbereich desselben Geschäftsmanns, bei welchen weitere 26 Hauseigentümergemeinschaften und deren Konten unter die Lupe genommen worden sein sollen. Fazit: “Es besteht bei diesen Wohnungseigentumsgemeinschaften ebenfalls der dringende Verdacht, dass über Jahre hinweg entsprechende Gelder von den Rücklagenkonten der WEG” unrechtmäßig über Geschäftskonten verwendet worden seien.Die geprüften Wohnungen befinden sich großteils in der Stadt Salzburg, aber etwa auch im Pongau. Sowohl Entnahmen wie Rückführungen bewegen sich teils im Bereich von mehreren Hunderttausend Euro pro Überweisung. In den vorhandenen Tabellen finden sich außerdem Aufzeichnungen von Überweisungen von Treuhandkonten an den Hausverwalter persönlich sowie “Zahlungen USt” oder “Zahlungen SGKK”, also Gebietskrankenkasse. Auch Barbehebungen in fünfstelliger Höhe sind verzeichnet.

Als Beweismittel nennt das Finanzamt Kontoaufstellungen sowie Unterlagen aus Betriebsprüfungen, zwei Sachbearbeiter zeichnen dort für den Fall verantwortlich. Die Finanzstrafbehörde bittet die Staatsanwaltschaft schließlich um Einbindung “im Hinblick auf den bestehenden Verdacht der Abgabenhinterziehung”, sollten “Verfolgungsmaßnahmen als notwendig erachtet werden”.

Inhaber streitet Vorwürfe ab

Der betreffende Unternehmer nahm im SN-Gespräch telefonisch Stellung. Er bestreitet jedes schuldhafte Handeln und stellt in Aussicht, alle Vorwürfe zeitnah entkräften zu können. Gegebenenfalls werde es zu Klagen gegen die Behörden kommen, falls es zu einer nachhaltigen Rufschädigung komme, teilt der Mann mit. Die in der Sachverhaltsdarstellung enthaltenen Aufstellungen seien inhaltlich unrichtig. Der Rechtsanwalt des Unternehmers ergänzt, dass es mit den Finanzbehörden keine Schlussbesprechung gegeben habe, “wofür diese Salden auf der Liste sind, das ist noch gar nicht definiert.” Mit entnommenen Rücklagen auf den Konten seien jedenfalls Sanierungen durchgeführt worden. Auch sehe die Finanz nicht mehr als einen Verdacht, man sei noch mitten in der Ermittlungsphase.Die Vorwürfe sind mittlerweile auch in der Wirtschaftskammer angekommen. Deren Vizepräsident Peter Genser ist auch Fachgruppenobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Er bezeichnet sich selbst ob der Nachrichten als “beunruhigt” und verspricht, schnellstens mit der Kriminalpolizei in Kontakt zu treten. Sollte sich der Sachverhalt erhärten lassen, müsse man die Gewerbebehörde informieren. “Aber so weit sind wir noch nicht”, sagt Genser.

Auch abseits der unmittelbaren Tätigkeit als Hausverwalter ist der besagte Unternehmer von Gerichtsstreitigkeiten betroffen. Betriebe aus Salzburg und Oberösterreich bestätigen im SN-Gespräch, dass Forderungen in jeweils sechsstelliger Höhe eingeklagt würden, wobei die Causae noch nicht abgeschlossen seien oder die Exekution der Außenstände bevorstehe. Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft liegt neben der Sachverhaltsdarstellung des Finanzamts gegen den Unternehmer eine weitere Sachverhaltsdarstellung einer Privatperson vor, welche mit diesem in geschäftlichem Kontakt gestanden sei. Zu diesem Fall hat der Unternehmer eine schriftliche Gegenäußerung eingebracht.

Immobilientreuhänder Franz Stiller: “Die Branche bedauert jeden negativen Vorfall – und versucht, Schaden von den Kunden abzuwenden, so es irgendwie in unserer Macht steht.”

 

Text von Von Christian Resch, Salzburger Nachrichten,   03.03.2015

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Tagesspiegel: Verwaltungsbeirat: Prüfen, empfehlen, mitwirken – nur nicht bestimmen

Viel Arbeit, kaum Lohn, dafür aber jede Menge Verantwortung: So sieht der ehrenamtliche Job des Verwaltungsbeirats in einer Wohnungseigentumsanlage aus. Kein Wunder, dass das Amt wenig beliebt ist unter den Eigentümern. Was dürfen Verwaltungsbeiräte tun, von denen es geschätzt bundesweit mehr als 250 000 gibt? Antworten auf wichtige Fragen:

Braucht jede Wohnungseigentumsanlage einen Verwaltungsbeirat?
Nein. Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG Paragraf 29) steht lediglich, dass die Wohnungseigentümer ein solches Gremium bestellen können. Es ist also kein Muss. Entscheiden sich die Eigentümer dafür, werden unabhängig von der Größe der Anlage drei Mitglieder bestimmt. Sehen Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung eine andere Zahl an Beiratsmitgliedern vor, gilt diese Vorgabe. Ferner können die Eigentümer mehr oder weniger Personen zu Verwaltungsbeiräten bestellen. Das ist zwar nicht ordnungsmäßig. Greift aber binnen der gesetzlichen Monatsfrist kein Wohnungseigentümer diese Bestimmung an, ist sie gültig, erläutert Oliver Elzer, Fachbuchautor und Richter am Kammergericht Berlin.

Welche Aufgaben hat der Beirat?
Den Tätigkeitsrahmen regelt das Gesetz. Demnach müssen die Beiräte Rechnungen und Angebote prüfen. Ferner haben sie ein Auge auf die Entwürfe des Verwalters für den Wirtschaftsplan und die Abrechnung darüber. Im Kern geht es um Fragen wie: Stimmen die Einnahmen, was wurde wofür ausgegeben, haben alle Miteigentümer ihr Hausgeld bezahlt, stimmt der Umlagenschlüssel für die Abrechnungen der Einzeleigentümer, wie steht es um die Instandhaltungsrücklage? Und: Ist alles dem richtigen Wirtschaftsjahr zugeordnet?

Was bedeutet Unterstützung des Verwalters?
Die Aufgabe ist ebenso rechtlich verankert wie die Rechnungsprüfung (WEG Paragraf 29 Abs. 2). Unterstützen heißt: Stellung nehmen zu Angeboten von Dienstleistern und zu Kostenvoranschlägen, Mitsprache bei der Auswahl von Handwerkern und – zusammen mit dem Verwalter – Vorbereiten der Eigentümerversammlung. Außerdem müssen der Vorsitzende des Beirats oder sein Vertreter das Versammlungsprotokoll unterschreiben. Gibt es Krach zwischen den Miteigentümern und dem Verwalter, vermittelt der Beirat. Birgit Rücker vom Verein Wohnen im Eigentum sagt, was nicht unter Unterstützung verstanden wird: Einmischung ins Tagesgeschäft des Verwalters und dem Verwalter die Arbeit abnehmen. „Der Verwalter ist der Geschäftsführer der WEG!

Was darf der Beirat sonst tun?
Das kommt darauf an, was ihm die Miteigentümer in Form von Mandaten über die gesetzlichen Vorgaben hinaus aufs Auge drücken. Da ist der Gestaltungsspielraum groß. „Es ist nur die Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft, die WEG, ihn nutzt“, sagt Rücker. Zu den klassischen Zusatzaufgaben gehört die Suche eines neuen Verwalters einschließlich Vorauswahl, Aushandeln des Verwaltervertrags und – sofern ein WEG-Beschluss vorliegt – dessen Unterzeichung. Außerdem kann dem Beirat beispielsweise die regelmäßige Einsichtnahme in die WEG-Konten aufgetragen werden. So etwas steht grundsätzlich in der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung oder im Verwaltervertrag.

Wovon sollten Beiräte die Finger lassen?
Eigentümergemeinschaften delegieren das Überwachen von Bau- und Sanierungsarbeiten gerne an den Verwaltungsbeirat. Für dessen Mitglieder ist das heikel, weil sie schnell in die Haftungsfalle zu tappen drohen. „Nie Arbeiten abnehmen. Nie sagen: ,Das ist fachlich in Ordnung‘. Auch nicht bei der Prüfung von Wirtschaftsplan und Abrechnung, denn dann bin ich in der Haftung“, warnt der Kölner Uwe Alfs nach 30 Jahren Erfahrung als Beirat. Sein Rat: Das Zauberwort „Empfehlung“ nutzen: Der Beirat „empfiehlt“ die Entlastung des Verwalters, „befürwortet“ die Annahme eines Angebots oder „teilt die Ansicht“. Keinesfalls entscheidet das beratende Gremium etwas. „Das ist Sache der WEG“, zieht Alfs die Grenze.

Welche Rechte stehen dem Gremium zu?
„Der Verwaltungsbeirat darf die Eigentümersammlung einberufen“, sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des Dachverbands der Immobilienverwalter (DDIV) in Berlin. Das passiert in der Regel, wenn kein Verwalter amtiert. Auch ein Recht: die Aufwandsentschädigung für Beiratsmitglieder (BGB Paragraf 670 ff.). Sachauslagen werden pauschal oder gegen Beleg erstattet. Zeitaufwand wird in der Regel nur dann vergütet, wenn die Eigentümergemeinschaft es beschließt. Miteigentümer und Beiräte können solche Dinge vertraglich regeln.

Wie ist die Haftung geregelt?
Je mehr Aufgaben der ehrenamtlich tätige Verwaltungsbeirat übernimmt, desto größer sein Haftungsrisiko. Die Messlatte hängt niedrig: Es gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Verwaltungsbeirat kann in Organhaftung genommen wird. Für Schadenersatzansprüche der Wohnungseigentümer an die Beiräte existiert im Prinzip keine finanzielle Obergrenze. Im schlimmsten Fall kann das komplette eigene Vermögen verloren gehen. Über eine Versicherung lässt sich das Risiko abdecken.

 

Text von Monika Hillemacher, Tagesspiegel,

 

Augsburger Allgemeine: Wieder Ermittlungen gegen Hausverwalter

Ingolstädter sitzt in U-Haft. Laut Polizei keine Verbindungen zu ersten Betrugsermittlungen der Soko Immo.

Staatsanwaltschaft Ingolstadt und die Kripo Ingolstadt ermitteln wieder gegen einen Hausverwalter aus Ingolstadt wegen des Verdachts der Untreue.

Laut Polizei erstattete eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bereits vergangenes Jahr Strafanzeige gegen den Ingolstädter. Wie die Polizei weiter berichtet, waren der WEG Unregelmäßigkeiten bei Umbuchungen vom Gemeinschaftskonto auf das Konto des Hausverwalters aufgefallen. Die Kripo Ingolstadt nahm die Ermittlungen auf und es ergaben sich Anhaltspunkte, dass weitere Eigentümergemeinschaften betroffen sein könnten. Von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt wurden Durchsuchungsbeschlüsse für die Firmen- und die Wohnadresse des Beschuldigten in Ingolstadt beantragt.

Am Dienstag schlugen die Ermittler dann zu: Bei den Durchsuchungen wurden zahlreiche Beweismittel, überwiegend Aktenordner und schriftliche Unterlagen sichergestellt, die jetzt ausgewertet werden müssen. Der Hausverwalter wurde festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der den Haftbefehl bestätigt. Inzwischen sitzt der Verwalter in U-Haft. Die Schadenshöhe steht noch nicht fest, könnte den weiteren Angaben der Polizei zufolge jedoch mehrere Hunderttausend Euro betragen.

Das jetzige Ermittlungsverfahren steht in keinem Zusammenhang mit den vor kurzem abgeschlossenen Ermittlungen gegen einen anderen Ingolstädter Hausverwalter, der ebenfalls in U-Haft sitzt.
Diese Betrugs-Ermittlungen hatte die Soko „Immo“ Ende Januar gerade erst abgeschlossen. Schon seit Monaten hatte die Ermittlungsgruppe wegen Verwalter Nr. 1 die Akten gewälzt. Nun kann sie für den nächsten Fall neue Ordner durchschmökern. Bei der ersten Geschichte geht es – wie mehrfach berichtet – um eine Schadenssumme von rund einer halben Million Euro.

Im August vergangenen Jahres war – in diesem ersten Fall – bekanntgeworden, dass die Polizei gegen einen 46-Jährigen wegen des Verdachts auf Untreue ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wirft ihm vor, sich von den von ihm verwalteten Treuhandkonten seiner Kunden, in der Regel Eigentümer-Gemeinschaften, üppig bedient zu haben. Betroffen seien laut Polizei rund 50 Eigentümergemeinschaften. (nr)

Text von Augsburger Allgemeine, 12.02.2015
Wieder Ermittlungen gegen Hausverwalter – weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: https//www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Wieder-Ermittlungen-gegen-Hausverwalter-id32991227.html

“Ein Freibrief für alle Hausverwaltungen”

Kurier.at schreibt:


In Simmering fühlen sich Wohnungseigentümer von einer Immobilien-Firma geprellt.

Zur Vorgeschichte: 2008 übernahm die Hausverwaltung Magnum Immobilien GmbH (Geschäftsführer Elmar Dirnberger) die Verwaltung des Objekts mit 133 Wohnungen. “Gleich im ersten Halbjahr transferierte die Magnum Rücklagen von 195.000 Euro auf ein Konto einer anderen Liegenschaft, ohne dass das aus den Abrechnungen ersichtlich war”, sagt Wünsch. Als dann 2011 eine Liftsanierung anstand, habe die Hausverwaltung ohne Wissen und Zustimmung der Eigentümer einen Kredit über 121.800 Euro bei der Bank Raika Zistersdorf aufgenommen.

Hinzu kam ein weiterer Kredit für die Sanierung der Steigleitungen über 182.570 Euro. Die Hausverwaltung Magnum stützte sich dabei auf einen Umlaufbeschluss mit 98,35 Prozent Stimmenthaltung, den die Eigentümer erfolgreich vor Gericht anfochten. Dennoch floss das Geld, die Steigleitungen wurden allerdings nie saniert.


Kritik an der Bank

“Wie kann die Bank einen Kredit vergeben, ohne vorher die Unterschrift der Eigentümer zu verlangen“, fragt sich Wünsch. Obendrein habe sie nicht einmal eine Besicherung verlangt.

Der Anwalt der Bank, Johannes Marchtrenker, spricht von einer “üblichen Kreditabwicklung”. Und Vermutungen zu Unregelmäßigkeiten bei der Hausverwaltung seien erst Ende 2011 bekannt geworden, eine Rückabwicklung sei nicht mehr möglich gewesen.

Mittlerweile haben die Eigentümer die Hausverwaltung gekündigt und gegen Dirnberger, der international auch als Pokerspieler bekannt ist, Strafanzeige – unter anderem wegen Untreue – erstattet.

Dirnberger selbst sieht sich als Opfer einer Intrige von Ex-Mitarbeitern, die nun ihrerseits mit der Firma Arigho die Verwaltung der Krausegasse übernommen haben. “Sie haben gezielt die Abrechnungen und das EDV-Programm manipuliert.” Letztlich sei es ihnen gelungen, sich den Löwenanteil seiner Kunden unter den Nagel zu reißen.

Dies sei auch der Grund, warum jetzt ein Konkursverfahren gegen die Hausverwaltung Magnum läuft. Unterlagen, die die Manipulationen belegen, habe er an die Wirtschaftspolizei weitergeleitet. Von seinen Ex-Mitarbeitern fordert Dirnberger Schadenersatz von mehr als drei Millionen Euro.

Zurück zu den Eigen­tümern: “Die erste Tag­satzung vor Gericht verlief für uns wenig erfreulich”, sagt Wünsch. Verlieren sie den Prozess, bedeutet dies für die Eigentümer einen Schaden von jeweils mehreren Tausend Euro. “Leider geht das Gesetz ausschließlich von redlichen Hausverwaltungen aus.”

Text von Kurier.at, 12.10.2012

Rheinische Post: Luft statt Heizöl – Experten warnen vor Betrug

Die Rheinische Post Online schreibt:


Frankfurt/Main (rpo)
. Mit den sinkenden Temperaturen steigen die Heizkosten. In diesem Jahr der Preiserhöhungen ganz besonders. Etliche Haushalte geben nun wieder ihre Heizölbestellung auf. Doch Vorsicht: Experten warnen vor Tricks der Lieferanten und geben Tipps, wie man sich davor schützen kann.

Für rund sechs Millionen deutsche Haushalte wird es nun Zeit für die große Heizölbestellung. Das wird in diesem Jahr ziemlich teuer – um so ärgerlicher, wenn dann jede Menge Luft statt Heizöl in den Tank gepumpt wird. Das ist keine Seltenheit, warnen die Eichämter der Länder. Die Beamten haben bei ihren Kontrollen hunderte Möglichkeiten entdeckt, Tankwagen zu manipulieren. Nachfolgend die Ratschläge der Experten und wie sich Kunden vor dem Betrug schützen können:

DIE TRICKS: Manche Fahrer lassen die Messuhr an ihrem Tankwagen mit einem Magneten schneller laufen. Andere pumpen einen Teil des Öls durch einen versteckten Schlauch zurück. Beliebt sind auch illegale Schläuche, die mehr Luft als Brennstoff durchdrücken. Nach einer Schätzung der Eichbehörden kann ein Lieferant allein dadurch leicht 10.000 Euro pro Monat erschwindeln. Die meisten Heizöl-Betrüger arbeiten jedoch mit simpleren Methoden: Da wird ein Lappen lässig über die Messuhr geworfen, damit der Kunde nicht sehen kann, dass der Zähler nicht bei Null anfängt, sondern bei 300 Litern. Oder der Schlauch wird einfach abgequetscht. Auch beliebt: Mit einem Keil wird das Ventil kurzerhand verschlossen – so lässt sich beliebig viel Luft verkaufen.

DER SCHUTZ: Der Kunde sollte dem Tankwagenfahrer bei der Anlieferung auf die Finger schauen, auch wenn das unangenehm ist.

Eigentümergemeinschaften oder Hausverwaltungen werden deshalb öfter betrogen, weil sie dem Lieferanten einfach den Schlüssel zum Heizkeller geben. Neben dem Eichsiegel sollte geprüft werden, ob der Zähler auf Null steht. Das Sichtglas muss beim Tanken immer mit Heizöl gefüllt sein – ohne Blasen. Damit nicht mehr abgerechnet wird als bestellt, zum Schluss unbedingt die Zählerstände notieren. Die Liefermenge wird, da sich Öl bei Wärme ausdehnt, auf eine Temperatur von 15 Grad umgerechnet. Kunden sollten wegen der Manipulationsgefahr Lieferanten meiden, die per Hand umrechnen. Wer glaubt, betrogen worden zu sein, sollte den Lieferschein nicht unterschreiben, den Händler sofort um Kontrolle bitten und sich an das Eichamt des Bundeslandes wenden.

Abwarten oder volltanken? Wann sollte der Tank befüllt werden?

Angesichts der hohen Preise fragen sich nun viele, ob sie noch abwarten sollen. Klar ist: Der Winter wird teuer für Hausbesitzer und Mieter. Mit den steigenden Rohölpreisen hat auch Heizöl neue Rekordwerte erklommen. Am Ölmarkt in Rotterdam werden für eine Tonne Heizöl derzeit zwischen 375 und 380 Dollar (308 bis 312 Euro) gezahlt, sagt Barbara Meyer-Bukow vom Mineralölwirtschaftsverband (MWV) in Hamburg. Die Endverbraucherpreise liegen laut Marktexperten im Schnitt bei 43,2 Cent je Liter. Bei einer Bestellung von 3000 Litern muss der Kunde damit derzeit 1296 Euro zahlen, rund 130 Euro mehr als vor einem Jahr. Wenn Vermieter zu diesen Preisen ihre Tanks füllen, müssen Mieter bei der Heizkostenabrechnung zum Jahresende bis zu 30 Prozent nachzahlen, errechnete der Deutsche Mieterbund.

Zwar sind sich Experten einig, dass die Preise bis zum Frühjahr wieder fallen. Doch wer kann schon so lange warten? “Viele Leute müssen jetzt tanken”, sagt Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher. “Wir hatten zunächst geraten abzuwarten, und das war richtig.” Doch nun hält Peters die Zeit für gekommen, zuzuschlagen, “bevor der nachfragebedingte Preisauftrieb einsetzt”, wenn alle, die bisher gezögert haben, gleichzeitig ihre Tanks auffüllen müssen.

Das sieht Hans Diehl vom Tankgerätehersteller Tecson im holsteinschen Felde anders. “Die Preise fallen”, sagt Diehl, der den Heizölmarkt beobachtet. Bis Ende September, Anfang Oktober werde der Preis pro Liter auf 36 Cent zurückgehen, ist er sich sicher. Wer jetzt dringend tanken muss, sollte “je nach Anlage nur 1000 bis 1500 Liter einfüllen und warten, bis es günstiger wird”, rät Diehl.

“Die Wahrscheinlichkeit, dass die Preise zum November runter gehen, ist hoch”, sagt auch MWV-Sprecherin Meyer-Bukow. Allerdings könne niemand sagen, ob es in den USA zu einem frühen Kälteeinbruch kommt. “Weil die Tanks dort kleiner sind, kaufen die Amerikaner dann sofort.” Das schlage ebenso schnell auf die Preise in Rotterdam durch. “Das haben wir schon die letzten zwei bis drei Jahre erlebt.”

Auch Diehl sieht seine Prognose vom Wetter bedroht: “Wenn der Oktober kalt wird, werden die Preise nicht so stark fallen.” Die Deutschen hätten nicht besonders viel Heizöl gebunkert, sagt Günter Jäckel, Geschäftsführer des Gesamtverbandes des Deutschen Brennstoff- und Mineralölhandels. “Wenn alle auf einmal kommen, kann es Probleme geben”, sagt er. Nicht nur, dass die Lieferanten dann nicht mehr hinterher kommen. Sie können bei hoher Nachfrage auch mehr verlangen. Verbandsvertreter Jäckel wirbt deshalb für baldige Bestellungen: “Im Zweifel ist jetzt ein guter Zeitpunkt zu tanken.”

Hamburger Abendblatt: Hausverwalter entscheidet ohne Zustimmung der Eigentümer

Das Hamburger Abendblatt schreibt:


Darf der Hausverwalter größere Reparaturen vom Hausgeldkonto veranlassen, ohne Zustimmung der Eigentümer?
Insbesondere, wenn die Eigentümerversammlung beschlossen hat, Geld für ein anderes Vorhaben anzusparen? Und müssen wir alle die Reparatur eines separaten Eingangs bezahlen, der nach Aussage unseres neuen Verwalters und der Eigentümerin zum Außenbereich der Anlage gehören soll. Der frühere Verwalter hatte uns die Information gegeben, die Wohnung und alles was zu ihr gehöre, seien Sondereigentum. Wie ist die Rechtslage?

Die Befugnisse des Verwalters richten sich grundsätzlich nach dem Verwaltervertrag und der erteilten Vollmacht. In der Regel ist hierbei ein Maximalbetrag als Verfügungsrahmen festgelegt, über welchen der Verwalter ohne Rücksprache bei Instandhaltungen und Instandsetzungen verfügen darf.

Nur bei Notfällen (Gefahr im Verzug) ist er berechtigt, Notmaßnahmen über diesen Betrag hinaus zu beauftragen.
Weiter ist er nur berechtigt, Maßnahmen aus der Instandhaltungsrücklage zu bezahlen, wenn er hierzu per Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft bevollmächtigt wurde. Nun zu Ihrer zweiten Frage: Hier gilt grundsätzlich die Teilungserklärung, in der die Kostenlast für Instandhaltungsmaßnahmen geregelt ist. In der Regel gilt das von Ihnen Geschriebene. Im Außenbereich tragen die Eigentümer für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums die Kosten im Verhältnis der Miteigentumsanteile. Gemäß Wohnungseigentumsgesetz § 16 (4) können im Einzelfall Aufwendungen durch Beschluss nach dem Maßstab des Gebrauchs verteilt werden. Dieser Maßstab muss aber der Verursachung Rechnung tragen. Dieser Einzelfall ist vor Ausführung der Maßnahmen per Beschluss zu bestimmen.

Text von Ralf Michels, Hamburger Abendblatt, 05.07.2011