Bei Anträgen zur Tagesordnung (TOPs) – immer Antragsteller benennen!

Aus Gründen der Bequemlichkeit oder einer für sie vorteilhaften Intransparenz neigen manche Hausverwalter dazu, den Namen des Antragstellers eines eingereichten Tagesordnungspunkts nicht immer zu erwähnen.

Die Nicht-Erwähnung des Antragstellers betrifft vornehmlich Anträge der Hausverwaltung, manchmal auch des Beirats oder verwalternaher Miteigentümer.
Wer den Antragsteller nicht kennt, kennt seine Beweggründe nicht. Und hier stellt sich die Frage, wem diese TOPs wirklich nutzen und ob sie für die Gemeinschaft wirklich sinnvoll sind.Nicht wenige Hausverwalter setzen ihren eigenen Vorteil über den der Eigentümergemeinschaft und es soll so verschleiert werden, wem der Antrag zur Tagesordnung zuzuordnen ist.
Dies ist vor allem bei “Unsinnsbeschlüssen” der Fall, also Maßnahmen, die viel kosten und wenig nutzen, schlecht vorbereitet und für die Gemeinschaft nur von Nachteil sind.  Profitieren werden von solchen TOPs/Tagesordnungspunkte, diejenigen, die davon profitieren.
Hier versteckt sich die Antragsteller gerne in der Anonymität.

Und: wird kein Antragsteller ausgewiesen, übermittelt dieser TOP/Antrag den Eindruck, dass die gesamte Eigentümergemeinschaft hinter diesem Antrag steht! So sollten gerade “Unsinnsbeschlüsse” von “der breiten Masse” mitgetragen werden.

Emphohlene Gegenmaßnahme:
Stellen Sie einen Antrag auf Offenlegung des Antragstellers für jeden Tagesordnungspunkt/TOP. Ausgenommen werden können klassische TOPS wie “Abrechnung Vorjahr”, “Wirtschaftsplan”, “Beiratswahl” usw.

VORSCHLAG:
TOP  “Benennung des Antragstellers zu jedem Tagesordnungspunkt”.

Beschlußantrag mit Abstimmung:
“Zur besseren Nachvollziehbarkeit und aus Gründen der Vollständigkeit bitte ich darum, künftig zu jedem Tagesordnungspunkt den Antragsteller auszuweisen, z.B. “Antrag von Frau X”, “Antrag von Beirat Y” oder “Antrag der Hausverwaltung”.
Ausgenommen werden können davon die klassischen TOPs zur Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Beiratswahl usw. “