Beirat beantragt “Zwangsenteignung” kritischer Eigentümer

Eine weitere Anekdote aus dem Bereich “Kurioses/Humor”.

Praxisfall:
Zwei langjährige, unseriöse Beiräte, die es gewohnt waren nach Gutsherrenart zu agieren, hatten – in Abstimmung mit dem verständigen WEG-Hausverwalter – das Abstimmungsergebnis bezüglich einer größeren Sanierungsmaßnahme nachträglich verfälscht.
Dadurch hatte sich die Stimmauszählung und das Abstimmungsergebnis verändert, was zu einem ganz anderen Beschluss und somit einer anderen Sanierungsvariante führte.

Obwohl Beirat und Verwalter direkt nach Zusendung des unkorrekten Protokolls von kritischen Miteigentümern zur Rede gestellt wurden, wollten sie das Protokoll nicht ändern. So blieb nur die Anfechtungsklage, die sie später verloren und deren Gesamtkosten 20.000 € betrug.

Im Laufe des Verfahrens kam es öfters zu Verhandlungstagen bei Gericht. An einem dieser Tage fanden sich alle bei Gericht wieder.  Der Richter war mit der Erörterung des Prozesses beschäftigt, als mitten in der Verhandlung dem schlichteren der beiden Beiräte, einem Mann der Tat, “der Kragen platzte” und er dem Richter die Lösung aller Probleme vorschlug: die zu Unrecht klagenden Miteigentümer sollen doch ausziehen!
Ganz richtig, der Richter “solle doch entscheiden”, dass die klagenden Miteigentümer “ihre Wohnungen verkaufen und ausziehen müssen!”

Dieser “Antrag” des Beirats wurde todernst, sehr lautstark und mit Nachdruck vorgebracht. Alle Anwesenden, inkl. der verdutzten Rechtsanwälte, bemühten sich – der würdigen Situation im Gerichtsraum entsprechend – die Haltung zu bewahren, konnten sich das Lächeln aber schwer verkneifen…. 🙂