Braucht niemand: neue, überteuerte LED-Flurbeleuchtung

[Beitrag 6381] – Der WEG-Verwalter als Initiator von unnötigen Beschlüssen zum finanziellen Schaden der Eigentümer

Praxisfall:
TOP “Erneuerung der Treppenhaus- und Flurbeleuchtung in LED mit Kosten in Höhe von ca. 10.000 € brotto. Finanzierung der Maßnahme.
Keine Lichtschalter mehr notwendig. Taster werden entfernt und mit Blinddeckel verschlossen.
Das Angebot befindet sich im Online Kundenportal Casavi.”D. h.:
– Die Notwendigkeit einer Änderung der Flurbeleuchtung war bisher nicht bekannt. Initiator dieses TOPs ist also der Hausverwalter

– Es ist nur 1 einziges Angebot vorhanden – nicht mehrere. Warum?
– Dieses Angebot befindet sich nur im Online-Portal, wurde mit der Einladung nicht zugesendet und liegt den meisten Miteigentümern somit nicht vor.

– Im Angebot wird die Leuchte nur sehr allgemein beschrieben: 
” Einzelleuchten mit HF-Melder 16 W”.  Marke? Bezeichnung? Aussehen? – Unbekannt!
Die Eigentümer sollen ihre neuen Leuchten “blind” bestellen.

– Warum soll ein Beschluss über “ca. 10.000 € brutto” beschlossen werden, wenn das einzige, vorliegende Angebot über genaue 8.698 € lautet?
Soll bei der späteren Rechnung nach Möglichkeit noch nach oben korrigiert werden?

– ein Nachteil von LED-Deckenleuchten: die Leuchtmittel sind meist nicht erneuerbar.
D.h. wenn eine LED-Leuchte defekt ist muss sie meist komplett neu gekauft werden.
Bei des bisherigen, “klassischen Leuchten” können die Leuchtmittel ausgetauscht werden.

– wenn der Verwalter die Initiative zu TOPs mit hohen Kosten hat, empfiehlt sich ein genauer Blick in das Angebot: wie verhält es sich mit den Kosten? Welcher Dienstleister soll beauftragt werden?

Hier ein Blick auf die Kosten:
51 neue Lampen + Entsorgung + Arbeitszeit = 7.302 € + MwSt. = 8.689 € / 51 = 170,38€
Völlig überteuert!

Dieser hohe Preis pro Leuchte wird sich mit den eingesparten Stromkosten wohl nie amortisieren.
Hinzukommt, dass jede Leuchte, die defekt ist komplett neu gekauft werden muss.  Dies beinhaltet auch extra An- und Anfahrt, extra Arbeitszeit. Dies wird die Kosten für einen Leuchten-Austausch in die Höhe treiben, der bei geschätzten 200 – 250 € liegen wird.
Falls die Gefahr besteht, dass dieses Modell ausläuft müssen Leuchten auf Vorrat gekauft werden. Diese müssen sicher zwischengelagert werden….

Für den Elektriker besteht der Vorteil einer jahrelangen Bindung. Allein schon weil das Modell der Leuchte nicht bekannt ist und es nicht einfach irgendwo nachgekauft werden kann.
Dafür wird er dem Verwalter in einer Weise danken, die in Worten allein nicht ausgedrückt werden kann.