Archiv der Kategorie: Trick: Kostenvoranschläge / Vorabinfos liegen der Einladung NICHT bei

 “Mager-TOPS” : Angebote liegen der Einladung nicht bei – WEG-Wohnungseigentümerversammlung: Einladung, TOPs, Anträge zur Tagesorndung, Angebote 

Vom WEG-Verwalter schlecht vorbereiteter TOP: Balkonnetze zur Taubenabwehr

[Beitrag 6291] – Der Hausverwalter als Initiator eines überteuerten und unnötigen Beschlusses

Praxisfall:
in einer größeren Eigentümergemeinschaft haben einige Balkone Taubennetze. Andere nicht.
Dies nimmt der Verwalter zum Anlass, ohne vorherige Prüfung der Umstände, der Notwendigkeit und ob es sich ggf. um Sondereigentum handelt, folgenden TOP auf die Tagesordnung zu setzten.

TOP Taubenabwehrnetze
1. Erneuerung aller bisher angebrachten Taubennetze, sowie Anbringung von Taubenabwehrnetzen an Balkonen, an denen noch keine Netze angebracht wurden durch die Fa. A  auf mit Kosten in Höhe von 550,00 € brutto pro Balkon.
Gesamtkosten in Höhe von ca. 39.600 € brutto. Finanzierung der Maßnahme.
Das Angebot finden Sie in unserem Online Kundenportal Casavi.
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“Einbau von Briefkastenanlage nicht möglich, weil Fluchtwegbreite zu gering”

[Beitrag 6799] – So ein Schmarrn! Überprüfung von Verwalteraussagen mittels Zollstock dringend empfohlen.

Praxisfall:
TOP  “Erneuerung  Briefkastanlagen”
Zur Zeit sind die Briefkästen auf jeder Etage des Hochhauses angebracht.
Sinnvoll wäre eine zentrale Stelle im Eingangsbereich.
Entweder ist der Verwalter ist falsch informiert, war noch nicht vor Ort – oder es ist ihm alles total egal.

Jedenfalls wird behauptet und ist der Einladung zu entnehmen:
“Der Einbau einer Briefkastenanlage zentral im Hauseingangsbereich ist aus brandschutzrechtlicher Sicht nicht möglich, da die Fluchtwegbreite dadurch nicht mehr eingehalten wird””
Schenken Sie Ihrem Verwalter einen Zollstock!
Nehmen Sie ihn an die Hand und messen Sie mit ihm die Flurbreite  aus: es sind 130 cm.

Die Tiefe der Briefkästen lässt sich dem Angebot entnehmen: es sind 14,5 cm.

Infos zur Breite von Fluchtwegen gibts im Internet: 100 cm bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen.

Überraschung: die Briefkastenanlage passt ja doch! 🙂

Empfehlung:
Unterschätzen Sie nie die Faulheit und Bequemlichkeit von Verwaltern, sowie ihren Wunsch, eigene Vorstellungen und Handwerker-Angebote durchzusetzen

Kostenvoranschläge: nicht genug + nicht einsehbar für viele Eigentümer

[Beitrag 6792] – Immer wieder nur ein einziges Angebot – und das nur im Online-Portal

Praxisfall:
Auszug der Einladung zu einer WEG-Versammlung – wie es nicht sein sollte:
Thema ist die Überarbeitung der Klingelanlage.

Es werden 3 verschiedene Maßnahmen aufgeführt: Überarbeitung der Klemmstellen, Rückbau der Strangabschaltungen und der komplette Austausch.
Die geschätzten Kosten variieren zwischen 1.000€ und 25.000 €.
Es gibt jeweils nur ein einziges Angebot und auch nur für die Arbeiten in Höhe von 3.000 € und  25.000 €.
Zugang zu Angebot gibts einzig über das Online-Portal des Hausverwalters.

Einschätzung:
Eine schlaffe Leistung des Verwalters! Er war es bisher wohl gewohnt diese Art Beschlüsse locker-flockig durchzujagen.
Dies wurde vom Beirat rechtzeitig bemerkt, kritisiert und der TOP von der Tagesordnung genommen.

Angebote einzig auf dem Hausverwaltungs-Online-Portal, schließt viele Miteigentümer aus

Als Ergänzung sind Online-Portale gut. Aber als einzige Quelle und Zugriffsmöglichkeiten wichtiger Informationen, wie der Kostenvoranschläge, sind diese Portale ungeeignet, da viele Eigentümer ausgeschlossen werden.

Praxisfall:
Aus der Tagesordnung zu einer Eigentümerversammlung:
“TOP…. Austausch der gesamten Klingelanlage inkl. neuer Klemmkästen und Sprechstellen in den Wohnungen mit Kosten in Höhe von ca. 25.000 € brutto. Finanzierung der Maßnahme.
Das Angebot finden Sie in unserem Online Kundenportal Casavi.”

Bei genauerer Überprüfung der Nutzer dieses Hausverwaltungs-Portals fällt auf, dass dies weniger als die Hälfte der Eigentümer sind.
Auskunft des Portas: “In Ihrer Community sind bisher 44 andere Benutzer registriert:”

Deutlich zu wenig, um einzig und allein auf diese Weise wichtige Angebote zur Verfügung zu stellen.

Unseriöse Hausverwalter werden dies anders sehen. Denn je weniger Informationen die Eigentümer vor wichtigen und kostenintensiven Entscheidungen erhalten, desto besser.

Empfehlung
Lassen Sie sich nicht von der Hausverwaltung unter Druck setzen.
Wenn es Miteigentümer gibt, die keinen Computer oder keinen Zugang zum Internet-Portal haben, dann ist das völlig in Ordnung!
Die Verwaltung ist Dienstleister und hat sich den Eigentümern anzupassen – nicht umgekehrt.
Verlangen die Sie Zusendung der Angebote usw per Post und rechtzeitig vor der Versammlung,

Unsinns-Beschlüsse vermeiden – durch klare Vorabinfos zu WEG-Tagesordnungspunkten (TOPs)

Oft gehen Miteigentümer in eine Eigentümerversammlung und wissen nicht genau, über was sie zu beschließen haben. Wenn sie rausgehen wissen sie nicht mehr. Nur dann ist es zu spät.

Dies ist kein Zufall – dies hat Methode: es handelt sich um strategisches “Dummhalten” der Wohnungseigentümer durch unseriöse Hausverwalter und ihre Beiräte.

Denn unseriösen Hausverwaltern manipulieren gerne.  Dabei hilft die Intransparenz.
Je weniger die Eigentümer wirklich wissen – je besser. Dies kann durch fehlende Information erzielt werden oder durch falsche oder zu viele Informationen. Im letzten Fall werden Miteigentümer vor den Versammlungen regelrecht “zugemüllt” von zahlreichen Unterlagen und dicken Stapeln Anlagen, von denen der Verwalter hofft, dass sie sowieso nicht gelesen werden.

Dem unseriösen Verwalter ist nicht daran gelegen, dass die Eigentümer wirklich verstehen, welches Thema behandelt wird.
Ziel des “Verwirrspiels”  ist es, gewisse Beschlüsse – gerne zum persönlichen Vorteil des unseriösen Verwalters oder seiner Verwalter-nahen Beiräte – von der Eigentümergemeinschaft “absegnen” zu lassen.
Wenn die Eigentümer später verstehen, um was es wirklich ging, ist es oft zu spät: ohne Beschlußanfechtung ist der Beschluss – so unsinnig er sein mag – einen Monat nach dem Versammlungstag  meist rechtskräftig (Beschlußanfechtungsfrist: 1 Monat nach Versammlung).

Wie dem entgegenwirken?
1. Die genaue “Bezeichnung / Benennung” der Tagesordnungspunkte in der Einladung.
Das Wohnungseigentumsgesetz fordert, dass die Tagesordnungspunkte in der Einladung müssen genau “benannt” / bezeichnet werden.
D.h. der Miteigentümer soll über die Einladung nützliche Informationen zu den zu fassenden Beschlüssen erhalten, dass er sich vorbereiten, ggf. Alternativvorschläge erarbeiten und später unterbreiten, die Unterlagen prüfen und bei verhinderter Teilnahme eine Stimmvollmacht mit “Weisung” erteilen kann.
Bei Ungenauigkeit der Tagesordnungspunkt auf der Einladung drohen Ladungsfehler und die Anfechtbarkeit der WEG-Beschüsse. Weiterlesen

Gefahr: “Nichtssagende” Einladungen zu WEG-Versammlungen

Wieviel Mühe darf man WEG-Hausverwaltern zumuten?
Dass sie die meist nur einmal im Jahr stattfindende Versammlung der Wohnungseigentümer sorgfältig und informativ für alle vorbereiten?
Dass sie Beschlüsse der Wohnungseigentümer so vorbereiten, dass eine bestmögliche Entscheidung getroffen wird?
Dass sie deshalb zeitig und im Vorfeld alle wichtigen und kostenintensiven Entscheidungen durch Zusatzinfos (Kostenschätzungen, Kostenvoranschläge, Stellungnahmen usw.) untermauern?
Dass sich die Eigentümer so mit vielfältigen Informationen versorgt zur WEG-Versammlung einfinden?

Für manchen WEG-Verwalter ist dies zu viel.
Und ein Tabu für unseriöse Hausverwalter.
Denn für diese gilt: je weniger Vorabinfos die Eigentümer v o r   der Versammlung erhalten, desto weniger können sie diese noch vorher prüfen und ggf. in Frage stellen.
Deshalb: kurz, knapp und inhaltslos.

Diese Strategie funktioniert, solange die Miteigentümer “eingelullt” werden können, nicht wach werden und sich von der unseriösen Verwaltung gut umsorgt fühlen.
Dies kann Jahrzehnte dauern. Und ein kleines Vermögen kosten.

Denn wer wichtige Informationen bewusst vorenthält, der tut dies mit Absicht.
Typisch: überteuerte und völlig unnötige Sanierungsmaßnahmen.
Oder es werden Kosten der Gemeinschaft aufgelastet, die eigentlich ein (verwalternaher) Sondereigentümer tragen müsste.
Oder es werden Hausgeld-Rückstände von einigen (ggf. verwalternahen) Sondereigentümern nicht eingefordert und “vergessen”, bis sie verjährt sind.


Beispiel für eine “nichtssagend” gehaltene Einladung zur nächsten WEG-Versammlung (Anlagen nicht vorhanden)

“Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Bericht des Verwalters über das Wirtschaftsjahr 20…
2. Bericht des Verwaltungsbeirates über das Wirtschaftsjahr 20…
3. Verabschiedung der Wohngeldabrechnung 20…
4. Entlastung und Neuwahl des Verwaltungsbeirates
5. Beschluss über den Wirtschaftsplan 20…

6. Beschluss über die Erneuerung der Spielgeräte auf dem Kinderspielplatz
7. Beschluss über die Erneuerung des Daches des Hauses W…. str. 13
8. Beschluss über die Sanierung der Betonwände in der Tiefgarage B…straße und im Aussenbereich am Müllplatz W…Str. 15, entlang der Tiefgaragenzufahrt W…straße
9. Beschluss über die Umsetzung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 9 der Versammlung von 20… [Vorjahr]
10. Beschluss über die Sanierung der  Terrasse von Frau ….., B…str. 9
11. Allgemeine Aussprache.”

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Analyse dieser Einladung

Tagesordnungspunkte (TOPs) 1. – 5: Abrechnung, Stellungnahme, Wirtschaftsplan
Obwohl die Einladung ca 14 Tage vor dem Versammlungstermin am 13.10.20…. eintraf – liegt den Eigentümern die Abrechnung und der Wirtschaftsplan immer noch nicht vor!
Dies ist ungewöhnlich, da meist Einladung und Abrechnung gemeinsam versendet werden- oder auch die Abrechnung  zuerst und zu einem späteren Zeitpunkt die Einladung zur Versammlung.

Grund für die verzögerte Zusendung der Abrechnung scheint bei dieser Hausverwaltung eine unangenehme Erfahrung zu sein:
je früher die Jahresabrechnung den Miteigentümern zukommt, desto größer ist die Gefahr, dass sie sich die Jahresabrechnung ansehen.
Und wer sie sich ansieht, er stellt sich und der Hausverwaltung ggf. Fragen.
Der “schlimmsten Fall” für eine unseriöse Hausverwaltung ist die Ankündigung einer Prüfung, einer genauen Akten- und Belegeinsicht, die für den prüfenden Miteingentümer oft “fruchtbar” verläuft.
Aus dieser schmerzlichen Erfahrung scheint diese Hausverwaltung gelernt zu haben – und versendet die Abrechnung wahrscheinlich erst wenige Tage vor der Versammlung.
Bezeichnend für eine unseriöse und abzuwählende Hausverwaltung.

TOP 6: “Beschluss über die Erneuerung der Spielgeräte auf dem Kinderspielplatz”
Bei der WEG handelt es sich um eine größere Anlage, bestehend aus mehreren Häusern und einem Kinderspielplatz.
Veränderungen vorzunehmen heißt auch ein Budget von mehreren Tausend Euro.
Information zu einer Kostenschätzung der Verwaltung? –  Fehlanzeige!
Beigefügte Kostenvoranschläge? – Fehlanzeige!
Beschlussvorlage, die es insbesondere abwesenden Miteigentümern erlauben würde, ihre Stimmvollmacht sinnvoll einzusetzen? – Fehlanzeige!

TOP 7: “Beschluss über die Erneuerung des Daches des Hauses W…. str. 13”
Siehe vorherigen TOP.
Wen interessieren schon die Kosten einer Dacherneuerung?
Angebote? – Fehlanzeige.
Das Thema sollte schon im letzten Jahr von der Verwaltung “durchgeschoben” werden – wurde aber durch eine ärgerliche Vorab-Prüfung eines kritischen Wohnungseigentümers torpediert.
Der Kostenrahmen wurde im Vorjahr mit über 300.000 € angegeben. Ein Lapalie!
Auch lag kurz vor der Versammlung nicht ein einziges der 3 gesetzlich benötigten Angebote vor.

Weiter: das Dach ist völlig in Ordnung. Es ist dicht und gut gepflegt.
Lediglich der Schornsteinfeger benötigt eine Erneuerung der Zugangsleiter. Die ältere, hölzerne war mit den Jahren morsch geworden. Eine Metallleiter wäre eine gute Alternative und wäre ohne Probleme anzubringen. So der Schornsteinfeger auf Nachfrage gegenüber dem kritischen Eigentümer.
Die WEG-Verwaltung stattdessen: das mit dem Leiterersatz wäre nicht so einfach. Und das Dach sei ja auch schon (!!) 30 Jahre alt” (Zitat Hausverwaltung).
Und deshalb würde sich eine komplette Dacherneuerung dringend empfohlen.

Info: unnötige oder überteuerte Dachsanierungen scheinen eine besonders günstige Möglichkeit, vor allem unseriöse Hausverwaltungen und die Dachdeckerfirma finanziell zu “sanieren”.
Wie in diesem Fall. Denn wo viel Geld unsinnigerweise fließt, geht auch manches hier und da verloren.
Oder: der Dank der beauftragten Dienstleiter kann mit Worten alleine nicht ausgedrückt werden.

TOP 8: Beschluss über die Sanierung der Betonwände in der Tiefgarage B…straße und im Aussenbereich am Müllplatz W…Str. 15, entlang der Tiefgaragenzufahrt W…straße
Wo genau ist das Problem? Woher kommen die Probleme? Besteht eine Gefahr oder handelt es sich nur um eine optische Verbesserung? Welche Alternativen gibt es?
Kostenrahmen? Vorliegende Angebote? Beschlussvorlage? – Wieder Fehlanzeige!
Null Info.

TOP 9. “Beschluss über die Umsetzung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 9 der Versammlung von 20… [Vorjahr]”
Alles klar?!
Hier hat sich diese unseriöse WEG-Verwaltung ein Denkmal gesetzt: die “Krönung der Kommunikation”.
Nichtsagender geht nicht.
Thema? – Unbekannt! Es sei denn, man sucht in den Unterlagen des Vorjahres ….
Beschlussvorlagen? – Inexistent!
Kostenrahmen und Angebote? – ???
Unfassbar aber wahr: Die Verwaltung kann ohne Sorge sein.
Denn so unkritisch wie sich viele Miteigentümer dieser WEG verhalten, ist davon auszugehen, dass auch dieser TOP mehrheitlich beschlossen wird. 🙂

TOP 10. “Beschluss über die Sanierung der  Terrasse von Frau…., B…str. 9”
Wieder: Wo genau ist das Problem? Woher kommen die Probleme und die Verursachung?
Trifft ggf. den Sondereigentümer eine Schuld?
Wie sind die Kostentragungsregeln?
Handelt es sich um Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?
Würden die Kosten ggf. von einer Versicherung übernommen?
Besteht eine Gefahr oder handelt es sich nur um eine optische Verbesserung? Welche Alternativen gibt es?
Kostenrahmen? Vorliegende Angebote? Beschlussvorlage? – Wieder Fehlanzeige!
Null Info.

 

Empfohlene Maßnahmen:
Vor der Versammlung sollten pro neuem, unbekanntem Tagesordnungspunkt vorliegen:
– Kurze Beschreibung des Themas (2-3 Sätze)
– Kostentragung: Gemeinschaft oder Sondereigentümer?
– Info zur Notwendigkeit, Dringlichkeit oder Aufschiebbarkeit
– Kostenschätzung und mögliche Alternativen
– mehrere Kostenvoranschläge
– Beschlussvorlage

Sollte dies bisher nicht so gehandhabt werden, schlagen Sie es Ihrer Hausverwaltung vor.
Stellen Sie ggf. einen Antrag zur nächsten Tagesordnung.
Stellen Sie ggf. Überlegungen zu alternativen Hausverwaltungen an.

WEG-Einladung zur Versammlung o h n e Zusatzinfos / Kostenvoranschläge

Die Eigentümergemeinschaft darf erwarten, dass sie vom Hausverwalter über von ihm vorgeschlagene, finanzielle Maßnahmen informiert wird. Hierzu gehört die Übersendung von Zusatzinfos und Kostenvoranschläge, spätestens zusammen mit der Einladung zur Versammlung. Dies wird allein schon aus Gründen der Fehlerreduzierung empfohlen, da ein WEG-Hausverwalter als Außenstehender, nicht über das gleiche Wissen bezüglich des Gebäudes verfügen k a n n, wie engagierte Miteigentümer, die dort seit Jahren wohnen und die ganze Historie kennen.

Umso ungewöhnlicher ist es, wenn der Einladung zur WEG-Versammlung keine Zusatzinfos oder bereits vom Verwalter eingeholte Kostenvoranschläge beiliegen.
Es drängt sich ebenfalls der Verdacht auf, dass es dem Hausverwalter nicht an einer für die WEG kostengünstigen Maßnahme gelegen ist – sondern dass er evtl. überteuerte oder unnötige Handwerkeraufträge durchsetzen möchte, um danach den “Dank” der beauftragten Dienstleister entgegenzunehmen.

Auszug aus Einladungen mit unzureichenden Infos bzw. ohne beigefügte Kostenvoranschläge:ohne zusatzinfos_15_1

ohne zusatzinfos_15_2

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In der o.g. WEG setzten sich Miteigentümer im Vorfeld der Versammlung mit verschiedenen Themen auseinandergesetzt, so konnten z.B. hohe Kosten für die vorgeschlagene Heizungssanierung verhindert werden.
Der Verwalter hatte v o r  der Versammlung die Machbarkeit/Umsetzbarkeit der kostengünstigeren Umsetzung einer Ölheizung auf Fernwärme noch nicht einmal geprüft! Wohl aber einzelne Eigentümer – und zwar trotz fehlender Vorabinfo und fehlender Angebote des Verwalters. Nur so konnte der teure Einbau von Gasheizungen vermieden werden.

Keine Vorab-Infos zu anstehenden Tagesordnungspunkten, um Eigentümer “überrumpeln” zu können

Fehlende Information ist für unseriöse WEG-Hausverwaltungen ein Werkzeug, die Eigentümer auszutricksen und ihren eigenen Willen durchzusetzen.

Manchmal werden Einladungen zur Eigentümerversammlung völlig ohne Zusatzinfos versendet, manchmal liegen stapelweise Kostenvoranschläge bei.

Im ersten Fall möchte die unseriöse Verwaltung die Miteigentümer naiv und unwissend halten, im zweiten Fall versucht sie sie mit Unterlagen zu “erschlagen”.

Sobald Sie die Einladung zur nächsten Wohnungseigentümerversammlung erhalten – prüfen Sie, ob der Einladung Unterlagen beigefügt wurden oder nicht.
Wenn ja, lesen Sie sie genau durch und notieren Sie fragen.
Wenn nicht, fordern Sie Unterlagen beim Hausverwalter ein.
Oder besuchen Sie ihn im Büro.

So getan vor kurzem nach Erhalt der untenstehenden Tagesordnung auf der sehr kostenintensive Themen aufgeführt waren, wie:
– Umgestaltung eines Spielplatzes
– Erneuerung eines Dachs
– Überlegungen zum Verlegen sämtlicher Heizungsrohre in einem Mehrfamilienhaus

Für diese Punkte gab es weder eine Erklärung, warum diese Punkte behandelt werden sollten, noch eine grobe Kostenschätzung, noch lagen detaillierte Kostenvoranschläge bei!tagesordnung_kasch_kl

Im Büro des WEG-Verwalters wurde deshalb um Einsicht in die Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten der anstehenden Versammlung gebeten. 
In Vorbereitung untenstehende mail an den Verwalter:

“Sehr geehrte Damen und Herren,
dürft ich Sie bitten, die Akte mit den Angeboten bzw. Unterlagen, die den Tagesordnungspunkten (TOPs) der kommenden Versammlung zugrunde liegen herauszulegen? Ich würde sie gerne einsehen. Vielen Dank.”

Die Antwort war kurz und klar: “Es gibt keine Unterlagen!”

D. h. auf der WEG-Versammlung sollte über ein neues Dach, die Umgestaltung eines Spielplatzes und den Umbau sämtlicher Wohnungen eines Mehrfamilienhauses beschlossen werden – und es gab keine Kostenvoranschläge?

Wichtiger noch: die Notwendigkeit der o.g. Arbeiten war fraglich.
Waren diese Arbeiten überhaupt nötig?
Oder ging es der WEG-Verwaltung nur darum, spezielle Handwerker mit Aufträgen zu versorgen, die ihrerseits eine Ausdrucksweise für ihre Dank suchten, da Worte allein nicht reichten?