Archiv der Kategorie: Trick: nur Pauschal-Angebote / Pauschal-Positionen

Einladung zur WEG-Versammung: Trick: nur Pauschal-Angebote oder Angebote mit Pauschal-Positionen

WEG-Garten Neupflanzen von Bäumen/Sträuchern: KEIN Angebot + nur Pauschalkosten-Betrag

Praxisfall:
Der Hausverwalter gibt sich noch nicht einmal die Mühe, mehrere Angebote einzuholen und wirft den Wohnungseigentümern den Pauschal-Betrag von 1.500 € einfach vor die Füße:

“Die Gemeinschaft beschließt für die Fällung der abgestorbenen Birken Baumersatzpflanzungen. Als Kostenrahmen werden pro Ersatzpflanzung EUR 1.500 brutto zu Lasten der Erhaltungsrücklage festgesetzt (gegen Hitze und Trockenheit empfohlene Baumarten: Spitzhorn, Blumenesche, Pyramidenhainbuche, Zerreiche, amerikanische Linde und Stadtulme). Folgende Baumarten werden gepflanzt:_________________”

Es fällt auf, daß kein Angebot zugrunde liegt, daß auf kein Angebot Bezug genommen wird.
Vielleicht machen die Pflanzungen auch die als unseriös bekannten Beiräte, um sich ein paar Euro zu verdienen.. Alles in allem ein liederlicher Beschlussvorschlag….

Empfehlung:
1. Kostentransparenz einfordern!
Fragen Sie beim Verwalter nach, wie sich dieser Pauschal-Betrag von 1.500 inkl MwSt zusammensetzt? Material und Arbeitszeit lassen sich immer ermitteln. Schließlich ermittelt der Anbieter auch auf dieser Basis seinen Verkaufspreis – oder es sei, es werden “willkürliche” Beträge gennant. Was öfters vorkommt als man denkt!
1.500 € sind 1.260 € netto.
Was kosten die Pflanze? Wie groß, wie alt soll der Baum ein? Hier gibt es große Unterschiede, wahrscheinlich 100-500 €.
Gehen wir von 200 € aus.
1.260 – 200 € = 1.060 € für die Arbeitszeit. Max 45 € netto/Std -> ergibt 23,5 Stunden => 2,9 Tage für die Pflanzung? -> Hier wird die Eigentümergemeinschaft abgezockt!

2. Alternativangebote einholen!
Bitten Sie den Verwalter um Alternativangebote – oder besser: holen Sie sie selber ein.
Angebote, die der Verwalter zusätzlich einholt können vom Verwalter manipuliert worden sein, d.h. ein Anbieter wird gebeten, Angebote mit extrem hohen oder noch höheren Beträgen zuzusenden.

 

Penetrante + wiederholte Beschlussanträge (TOPs) initiiert von der Hausverwaltung

Man bemerkt oft, dass die Verwaltung auf einer Eigentümerversammlung abgelehnte Tagesordnungspunkte – auf nächsten Eigentümerversammlung erneut einbringt.
Und zwar nachdem der TOP von den Eigentümern mehrheitlich mit NEIN beschlossen wurde.

Dieses NEIN eines von ihr eingebrachten TOPs interpretieren viele Verwalter als persönliche Niederlage. Deshalb möchten sie ein “NEIN” nicht gelten lassen und protokollieren geschickt ein “OHNE BESCHLUSS”. Oft wird in der Versammlung, während der Diskussionsphase, wenn sich die drohende Niederlage abzeichnet, vom Verwalter vorgeschlagen “Dann belassen wir diesen Tagesordnungspunkt doch “ohne Beschluss”.

In 90% der Fälle wird ein sich abzeichnendes NEIN auf einen vom Verwalter vorgeschlagenen Beschluss in “OHNE BESCHLUSS” umgewandelt.
Weiterlesen

…und immer wieder Angebote mit “Pauschalpositionen”

Kostenvoranschläge und Angebote mit höheren Beträgen sollten detailliert und somit vergleichbar sein.
Manchen Hausverwaltungen passt soviel Transparenz nicht, sie versuchen, Beschlüsse auf Basis undurchsichtigen Pauschalangeboten durchzusetzen. Oft zu Gunsten “verwalternaher” Unternehmen oder Unternehmen. Die Folge: während oder nach den Arbeiten müssen die Kosten “überraschenderweise” nach oben korrigiert werden. Dann ist es aber zu spät einen anderen Anbieter zu wählen oder die Intransparenz der vorliegenden Kostenvoranschläge zu kritisieren. Viele Eigentümer interessieren sich auch nicht dafür, ob die Gründe für die Kostenerhöhung berechtigt sind, sie glauben der WEG-Hausverwaltung blind.

Es ist Aufgabe des Verwaltungsbeirats, die vorliegenden Angebote vor einer Eigentümerversammlung geprüft zu haben. Dies ist leider oft nicht der Fall. Gerade Beiräte, die ein besonders gutes Verhältnis zur Hausverwaltung haben – und denen für diese “gute Einvernehmen” auf der jährlichen Eigentümerversammlung vom Verwalter besonders gedankt wird – glauben dem Verwalter “blind”. Angebote werden nicht geprüft, sie werden oft noch nicht einmal angefordert oder durchgelesen. So fallen auch intransparente Pauschalangebote nicht auf.

Wie fallen Angebote mit Pauschal-Positionen auf?
1. Zunächst müssen die Angebote den Wohnungseigentümern vorliegen.
Und genau dies ist in den meisten Fällen nicht der Fall.
Empfehlung: kümmern S i e  sich selber! Verlassen Sie sich nicht auf den Beirat.
In der Tagesordnung zur Eigentümerversammlung erscheint der Tagesordnungspunkt, Die betreffenden Angeboten sind der Einladung in der Regel  n i c h t  beigefügt.
Bitten Sie die Hausverwaltung sofort nach Erhalt der Einladung um Zusendung der betroffenen und bei der Verwaltung vorliegenden Kostenvoranschläge

2. Kostenvoranschläge mit Pauschalpositionen fallen durch eine einzige Position auf,
wie z.B. “1 Stück”. “1,000 psch”, “1,00 pauschal” , ” 1 Stk.” und einen einzigen (Gesamt-)Betrag auf.

Was tun, wenn in der Tat Angebote mit Pauschalpositionen vorliegen?
Bitten Sie die Hausverwaltung und den Beirat – dessen Pflicht es war, die Angebote vorab zu prüfen – um eine Stellungnahme und eine Erklärung.
Laut Handwerkskammer ist es  n i c h t  normal, auf Pauschalbasis Arbeiten auszuführen.
Jeder Handwerker, jeder Dienstleister ist angehalten, eine detaillierte Rechnung zu erstellen.

Nur wenn von Seiten des Auftraggebers ausdrücklich auf eine detaillierte Rechnung verzichtet wird oder vorab ein Pauschal-Angebot angenommen wurde – darf der Handwerker auch eine Pauschalrechnung erstellen.
Rechnungen mit Pauschal-Positionen sind also nicht die Norm – sondern die Ausnahme!

Und wann immer es sich um “Ausnahmen” handelt – fragt man sich warum? zu wessen Nutzen?? Zur Erstellung eines Angebots mit Pauschalpositionen muss der Dienstleister zuvor sowieso alle Einzelkosten und Einzelpositionen berechnen. Die Einzelpositionen sind also bekannt. Also, warum nicht mitteilen, was man weiß? Weil sich die Hausverwaltung kritisch Fragen zu den Kostenvoranschlägen ersparen möchte? Weil die Hausverwaltung die Eigentümer gerne unwissend halten möchte und auf Intransparenz setzt?
Dies kann nicht im Sinne und zum Vorteil der Wohnungseigentümer sein.

Beispiele für Kostenvoranschläge mit Pauschal-Positionen. In diesem Fall gab es kein einziges detailliertes und vergleichbares Angebot – nur Angebote mit Pauschal-Positionen.
Beispiel 1:
Beispiel 2:

Beispiel 3:

Empfehlung:
Eine WEG-Hausverwaltung, die Kostenvoranschläge der Einladung zur Eigentümerversammlung nicht einreicht oder nur unwillig zusendet und deren Angebote aus Pauschal-Positionen bestehen sollten Sie näher betrachten. Denn dieses Verhalten ist nicht normal, diese Verwaltung bedient sich der Intransparenz.