Archiv der Kategorie: 1. EINLADUNGEN, TOPs, Kostenvoranschläge

WEG-Wohnungseigentümerversammlung: Einladung, TOPs, Anträge zur Tagesorndung, Angebote

Angebote einzig auf dem Hausverwaltungs-Online-Portal, schließt viele Miteigentümer aus

Kostenvoranschläge sollen ALLEN Eigentümern rechtzeitig vor der Versammlung zugänglich sein

Als Ergänzung sind Online-Portale gut. Aber als einzige Quelle und Zugriffsmöglichkeiten wichtiger Informationen, wie der Kostenvoranschläge, sind diese Portale ungeeignet, da viele Eigentümer ausgeschlossen werden.

Praxisfall:
Aus der Tagesordnung zu einer Eigentümerversammlung:
“TOP…. Austausch der gesamten Klingelanlage inkl. neuer Klemmkästen und Sprechstellen in den Wohnungen mit Kosten in Höhe von ca. 25.000 € brutto. Finanzierung der Maßnahme.
Das Angebot finden Sie in unserem Online Kundenportal Casavi.”

Bei genauerer Überprüfung der Nutzer dieses Hausverwaltungs-Portals fällt auf, dass dies weniger als die Hälfte der Eigentümer sind.
Auskunft des Portas: “In Ihrer Community sind bisher 44 andere Benutzer registriert:”

Deutlich zu wenig, um einzig und allein auf diese Weise wichtige Angebote zur Verfügung zu stellen.

Unseriöse Hausverwalter werden dies anders sehen. Denn je weniger Informationen die Eigentümer vor wichtigen und kostenintensiven Entscheidungen erhalten, desto besser.

Empfehlung
Lassen Sie sich nicht von der Hausverwaltung unter Druck setzen.
Wenn es Miteigentümer gibt, die keinen Computer oder keinen Zugang zum Internet-Portal haben, dann ist das völlig in Ordnung!
Die Verwaltung ist Dienstleister und hat sich den Eigentümern anzupassen – nicht umgekehrt.
Verlangen die Sie Zusendung der Angebote usw per Post und rechtzeitig vor der Versammlung,

Angst des Verwalters vor dem Beschlußvorschlag: “Auf einen Beschlussvorschlag ist bewußt verzichtet worden”

Bevormundung der Eigentümer durch fehlenden Informationen. Dies kann sehr teuer werden.

Auf der Einladung zur jährlichen WEG-Versammlung werden mehrere Tagesordnungspunkte aufgeführt.
Im Interesse aller ist es, wenn möglichst viele Informationen schon mit der Einladung an alle übermittelt werden.  Diese ist bei den Tagesordnungspunkten der Fall, wenn sie nicht nur aus einer Zeile bestehen, sondern ein Tagesordnungstitel, ein Einleitungstext und ein Beschlussvorschlag mit eingereicht wird.

Positives Musterbeispiel:
a) TOP-Titel: ” Beschlußfassung Wirtschaftsplan 20….”
b) Einleitungstext: “Der beigefügte Wirtschaftsplan soll für das kommende Jahr beschlossen werden und bis auf weiteres gültig sein.”
c) Beschlußvorschlag: “Der der Einladung beigefügte Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr 20… wird mit der Maßgabe genehmigt, dass dieser bis zur Beschlußfassung über einen neuen Wirtschaftsplan verbindlich bleibt.”

Interessant sind Abweichungen, vor allem fehlende Beschlußvorlagen, wenn sie an anderen Stellen in der Einladung vorhanden sind. Bei genauerer Betrachtung lässt sich sogar feststellen, dass die Beschlussvorlage bei bekannten / gewöhnlichen / unspektakulären TOPs vorhanden ist…..  – um dann bei sehr kostenintensiven oder zweifelhaften TOPs zu fehlen.
Fehlen die Beschlussvorlagen, sollten alle Eigentümer aufhorchen, dies bemängeln und nachholen lassen. Denn hier soll getrickst werden.

 

Negatives Musterbeispiel:
Der unseriöse WEG-Hausverwalter nutzt die Dauerformulierung:
“Anmerkung: auf einen Beschlußvorschlag wurde bewußt verzichtet”
Gibt es einen Grund für diesen Verzicht?
Was heißt hier “bewußt”? –  “Bewußt” wozu? – Warum? 
Warum diese Vorenthaltung von Informationen?

Nach außen soll es wie eine Schutzhandlung aussehen. “Liebe dumme Eigentümer, ich schütze Sie vor unnötigen Informationen, die zu Ihrem Vorteil sein könnten” – so die Denkweise des unseriösen Hausverwalters.
Doch der Verwalter, der als Dienstleister (!) tätig ist, möchte vor allem sich selber schützen, um frei und zum Nachteil der Wohnungseigentümergemeinschaft handeln zu können.
Die Welt steht Kopf, der Bock wird zum Gärtner gemacht – und die Wohnungseigentümer merken es nicht!

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Tagesordnungspunkte bedeutsam

Nur durch Anträge zur Tagesordnung werden wichtige Themen WIRKLICH festgehalten

Unter den Tisch kehren von wichtigen Diskussionspunkten?
– Dies ist der Wunsch unseriöser Hausverwalter.
Versprechen des Hausverwalters, nachdem ein interessanter Tagesordnungspunkt als Antrag eingereicht wurde: “Kein Problem, ich werde auf das von Ihnen gewünschte Thema zusammen mit meinem Bericht zur Hausgeldabrechnung/Jahresabrechnung eingehen…”

Vertrauen ist gut – Kontrolle wichtiger. Denn mancher Hausverwalter weiß schon morgen nicht mehr, was er heute sagte.

Bestehen Sie auf der Aufnahme des wichtigen TOPs.
Nur so kann gewährleistet werden, dass ..
a) es in der Einladung als separater Tagesordnungspunkt erscheint
b) das Thema wirklich besprochen wird
c) in Protokoll und in der Beschluss-Sammlung auftaucht und als Thema festgehalten wird

Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung ausdehnen auf mehrere Wochen

Die vorgesehene Frist von 1951 ist heute nicht mehr zeitgemäß

Vorgeschrieben wird die Einladungsfrist für Versammlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft im Wohnungseigentumsgesetz von 1951.

Dort heißt es:
Wohnungseigentumsgesetz:
§ 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
(4) Die Einberufung erfolgt in Textform. Die Frist der Einberufung soll, sofern nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt, mindestens zwei Wochen betragen.

Vorgeschrieben wird also eine Frist von mindestens 2 Wochen vorgeschrieben.

Und nicht, wie von einigen Verwaltern gerne behauptet, “von zwei Wochen”.
Viele Verwalter wissen es entweder nicht oder ignorieren absichtlich das kleine Wörtchen “mindestens”.

Gerade unseriöse Verwalter bemühen sich, diese Frist so kurz wie möglich zu halten. Sie scheuen sich vor einer längeren Frist. Warum?

Der Grund: je kürzer die Einladungsfrist, desto geringer sind die Chancen,
– daß jemand die Abrechnungsunterlagen einsehen möchte
– daß die Abrechnungsunterlagen genau geprüft werden und hierzu Fragen auf der Versammlung gestellt werden
– daß sich Miteigentümer untereinander austauschen und ggf. Kritik an der Abrechnung oder dem Verwalter üben
– daß Eigentümer persönlich anwesend sein können und deshalb gezwungen sind, sich per Vollmacht (am besten noch zu Gunsten des Verwalters!) vertreten lassen.

Bei Anträgen zur Tagesordnung (TOPs) – immer Antragsteller benennen!

In der Einladung zur WEG- Versammung sollten die Antragsteller / Initiatoren des Antrags klar erkennbar sein.

Aus Gründen der Bequemlichkeit oder einer für sie vorteilhaften Intransparenz neigen manche Hausverwalter dazu, den Namen des Antragstellers eines eingereichten Tagesordnungspunkts nicht immer zu erwähnen.

Die Nicht-Erwähnung des Antragstellers betrifft vornehmlich Anträge der Hausverwaltung, manchmal auch des Beirats oder verwalternaher Miteigentümer.
Wer den Antragsteller nicht kennt, kennt seine Beweggründe nicht. Und hier stellt sich die Frage, wem diese TOPs wirklich nutzen und ob sie für die Gemeinschaft wirklich sinnvoll sind. Weiterlesen

Rauchmelder: Wer steckt hinter der erfolgreichen Firma Objektus ?

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Dieses Unternehmen wird von verschiedenen Hausverwalterverbänden empfohlen.
Jeder Verband unzählige Mitglieder, alles Hausverwaltungen.
Die Hausverwaltungen empfehlen quasi konkurrenzlos die Produkte der Fa. O für die  Installation von Rauchmeldern und Abschluss von Rauchmelder-Wartungsverträgen.

Nicht ohne Grund entwickelte sich die Bilanzsumme dieser GmbH von ca. 42.000 €
Ende 2010  zu erstaunlichen 2,08 Mio. € knappe 2 Jahre später, um Ende 2014 2,5 Mio. € zu erreichen.

Lässt sich dies allein mit der Verteilung von buntem Prospektmaterial oder bunten 4-5 seitigen Power-Point-Darstellungen erklären? Sicher nicht.

Überraschend ist, das bei zwei unterschiedliche Hausverwaltungen, die zwei unterschiedlichen Dachverbänden (Hausverwalterverbände) angehören – in der WEG-Versammlung, in der die Anbringung von Rauchmeldern Thema der Tagesordnung war, quasi die gleichen Formulierungen in der Einladung zur WEGVersammlung und Beauftragung nutzen. Wie lässt sich dies erklären? Weiterlesen

“Vorratsbeschluss” vermeiden. Beirat hat KEINE Entscheidungskompetenz

Gegen-Antrag zur Tagesordnung einreichen, um Miteigentümer zu informieren.

Wie unprofessionell und unseriös eine WEG-Hausverwaltung und die drei Beiräte einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft sind, zeigt dieses Beispiel.
In dieser Wohnanlage gibt es zahlreiche Möglichkeiten, im Gemeinschaftseigentum stehende Räume zu vermieten, z.B. leer stehende und z.Z. nicht zugeordnete Kellerräume (ehem. Waschküchen), Parkplätze auf dem Hof und eine gemeinsame Mietwohnung (ehem. Hausmeisterwohnung).
Gier und Machtstreben führten zu einem Tagesordnungspunkt, der erstaunen lässt:

TOP 14 Vorratsbeschluß über die Bevollmächtigung der Hausverwaltung zukünftigen Vermietungen von Gemeinschaftsflächen in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat vornehmen zu dürfen.“
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Unsinnsbeschlüsse: Neue Haustüren – und keine Ahnung wie sie aussehen sollen…

Angebote müssen vor der Versammlung vorliegen. Beschlusstext zu ungenau.

Praxisfall:
Eine größere WEG beschließt auf Wunsch eines einzelnen, neu gewählten Beirats neue Haustüren im Wert von 35.000 € einbauen zu lassen. Das selbständige Denken ist in dieser WEG nicht sehr vertreten, denn die aktuellen Hauseingangstüren waren gerade für ca. 1500 € neu gestrichen worden.  Auch gab es mit den bisherigen Türen kein Problem.

Tagesordnungspunkt der Einladung, wie von dem Beiratsmitglied eingereicht.

“TOP – Beschluss über den Austausch der Haustüren (Neuer Antrag Herr X)
Unsere Hauseingangstüren dürften noch aus dem Jahre 1954 stammen. Diese sind mittlerweile stark verzogen, schließen daher nicht mehr richtig und haben weiterhin eine katastrophale Wärmedämmung durch Einfachverglasung. Auch die Schließfunktion ist sehr laut. Durch die schlechte Wärmedämmung entstehen erhöhte Heizungskosten, die die Eigentümer jedes Jahr zu tragen haben.
Die Eigentümerversammlung beschließt die Anschaffung neuer Hauseingangstüren zu Lasten der Instandhaltungsrücklage
.”

Bei einem solchen Tagesordnungspunkt und einem solchen Beschlussvorschlag hätte ein seröser Hausverwalter sofort eingreifen müssen: das Thema war unzureichend vorbereitet und der vorgesehene Beschlusstext für die Tonne.

Denn zu kritisieren ist:
-> Es liegen überhaupt keine Angebote vor. Keine Idee, wie die Haustüren später aussehen sollen, kein Kostenrahmen, nix. Alle Angebote zu Bechlüssen müssen VOR der Versammlung vorliegen!

-> Würde der Beschluss, wirklich wie folgt protokolliert:
“Die Eigentümerversammlung beschließt die Anschaffung neuer Hauseingangstüren zu Lasten der Instandhaltungsrücklage
kann er leicht und mit Erfolg angegriffen werden, da diese Beschlussformulierung zu ungenau ist. Wie sollen die neuen Türen aussehen? Was sollen sie kosten? – Keine Ahnung.

In der Versammlung wurde dieser Beschluss-Entwurf durch das Eingreifen engagierter Miteigentümer verhindert und stattdessen folgender Beschluss gefasst: “Die Eigentümergemeinschaft beschließt den Zustand der Hauseingangstüren durch eine Fachfirma überprüfen zu lassen. Nach Erhalt einer Einschätzung wird dieser Punkt erneut zur Beschlussfassung gestellt.”

Fazit:
Darf man von der Verwaltung und vom Beirat etwas mehr Vorbereitung erwarten?
Oder handelt es sich nur um ein Machtspiel auf Kosten der unwissenden Miteigentümer?
Oder wollte dieser Beirat einfach nur seine eigenen Willen durchsetzen?

Zur Erinnerung:
ein WEG-Verwaltungsbeirat wird gewählt, um die Interessen der Eigentümergemeinschaft zu vertreten. Es ist kein Freibrief für die Durchsetzung eigener Interessen und Vorteile!

Unsinns-Beschlüsse vermeiden – durch klare Vorabinfos zu WEG-Tagesordnungspunkten (TOPs)

Mehr Transparenz zu Tagesordnungspunkten: genaue Bezeichnung der TOPs - Beschlußvorlagen - Stellungnahme Beirat/kritischer Miteigentümer

Oft gehen Miteigentümer in eine Eigentümerversammlung und wissen nicht genau, über was sie zu beschließen haben. Wenn sie rausgehen wissen sie nicht mehr. Nur dann ist es zu spät.

Dies ist kein Zufall – dies hat Methode: es handelt sich um strategisches “Dummhalten” der Wohnungseigentümer durch unseriöse Hausverwalter und ihre Beiräte.

Denn unseriösen Hausverwaltern manipulieren gerne.  Dabei hilft die Intransparenz.
Je weniger die Eigentümer wirklich wissen – je besser. Dies kann durch fehlende Information erzielt werden oder durch falsche oder zu viele Informationen. Im letzten Fall werden Miteigentümer vor den Versammlungen regelrecht “zugemüllt” von zahlreichen Unterlagen und dicken Stapeln Anlagen, von denen der Verwalter hofft, dass sie sowieso nicht gelesen werden.

Dem unseriösen Verwalter ist nicht daran gelegen, dass die Eigentümer wirklich verstehen, welches Thema behandelt wird.
Ziel des “Verwirrspiels”  ist es, gewisse Beschlüsse – gerne zum persönlichen Vorteil des unseriösen Verwalters oder seiner Verwalter-nahen Beiräte – von der Eigentümergemeinschaft “absegnen” zu lassen.
Wenn die Eigentümer später verstehen, um was es wirklich ging, ist es oft zu spät: ohne Beschlußanfechtung ist der Beschluss – so unsinnig er sein mag – einen Monat nach dem Versammlungstag  meist rechtskräftig (Beschlußanfechtungsfrist: 1 Monat nach Versammlung).

Wie dem entgegenwirken?
1. Die genaue “Bezeichnung / Benennung” der Tagesordnungspunkte in der Einladung.
Das Wohnungseigentumsgesetz fordert, dass die Tagesordnungspunkte in der Einladung müssen genau “benannt” / bezeichnet werden.
D.h. der Miteigentümer soll über die Einladung nützliche Informationen zu den zu fassenden Beschlüssen erhalten, dass er sich vorbereiten, ggf. Alternativvorschläge erarbeiten und später unterbreiten, die Unterlagen prüfen und bei verhinderter Teilnahme eine Stimmvollmacht mit “Weisung” erteilen kann.
Bei Ungenauigkeit der Tagesordnungspunkt auf der Einladung drohen Ladungsfehler und die Anfechtbarkeit der WEG-Beschüsse. Weiterlesen

Noch immer keine WEG-Versammlung…?

Plant der WEG-Verwalter seine Wiederwahl?

Schon spät im Jahr und noch immer keine WEG-Versammlung? – Läuft der Verwaltervertrag ggf. zum Jahresende aus?

Schon November und die Jahresversammlung hat immer noch nicht stattgefunden? – Dann liegt es vielleicht daran, dass der aktuelle Verwalter eine Wiederbestellung erwünscht.
Vorgeschoben werden gerne belanglose und irrelevante Gründe (“Wir warten noch auf eine Stellungnahme von…..”)…. Wichtiger für den Verwalter: die Eigentümer sollen bis Jahresende “ruhiggestellt” werden.
Mit einer spät im Jahr liegenden Eigentümerversammlung kann der aktuelle Verwalter die Eigentümer zeitlich unter Druck und vor quasi vollendete Tatsachen setzten: auch bei einem mehrheitlichen NEIN zur Vertragsverlängerung des Verwalters, verbleibt sehr wenig Zeit um bis zum Jahresende (an dem der Verwaltervertrag des bisherigen Verwalters ausläuft) einen geeigneten neuen Verwalter zu finden. Es bliebe die Option, ohne Verwalter das neue Jahr zu beginnen. Diese wird gescheut, weshalb wird auch der unqualifizierteste Hausverwalter wiedergewählt.
Die Tatsache, dass der Verwalter auf solche Tricks zurückgreifen muss sollte den Eigentümern zu denken geben.

Praxisbeispiel:
Am 03.09. erhalten die Eigentümer vom WEG- Hausverwalter untenstehendes Schreiben.
Typisch die schwülstig-blumige Ausdrucksweise des Verwalters, mit der er versucht sich bei den meist älteren Eigentümern anzubiedern…

“Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
voller Zuversicht waren wir davon ausgegangen, die ordentliche Eigentümerversammlung in diesem Jahr bereits vor den Sommerferien durchführen zu können, allerdings wurden wir leider eines Besseren belehrt.
Wie Sie dem an Herrn…. in Kopie beigefügen Schreiben entnehmen können, hängt die Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung mit der Übersendung der von Herrn… zu übermittelnden Informationen zusammen – wir hoffen, dass wir im Laufe des Septembers 20… alle für die Durchführung der Eigentümerversammlung relevanten Informationen / Unterlagen erhalten haben werden, um dann in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat zu der noch ausstehenden Eigentümerversammlung einladen zu können.
Wir hoffen, Ihnen mit vorstehenden Angaben gedient zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen…”

Die Versammlung fand schließlich anderthalb Monate später, Mitte November statt.
Die Intention des Verwalters war einzig die Eigentümer ruhig und hinzuhalten.
Die vorgebrachten Gründe (siehe Schreiben) waren – wie sich herausstellte – bedeutungslos. Wichtiger war dem Verwalter, die Eigentümer kurz vor Jahresende mit seiner Wiederwahl (“TOP 15 – Verwalterbestellung”) zu überraschen.

TRICK: Positionierung des TOP “Verwalterbestellung” (Wiederwahl) ans Ende der Versammlung
Die Bestellung sollte so beiläufig wie möglich erfolgen – deshalb wurde hierfür “TOP 15” gewählt, kurz vor dem TOP “Sonstiges”.  Der Verwalter wollte sichergehen, dass die Eigentümer nach 14 vorhergehenden Tagesordnungspunkten und Diskussionen erschöpft genug waren, um seine Wiederwahl nicht in Frage zu stellen.
Auch hier wieder einlullende schwülstig-blumige Ausdrucksweise eines Verwalters, der der Eigentümergemeinschaft in den letzten Jahren bedeutenden finanziellen Schaden verursacht hatte: “Seit der Bestellung zur Verwalterin des Objekts zum…. konnten wir die Verwaltergebühren kontant halten – wir bitten daher um Verständnis, dass wir nicht umhinkommen, die Verwaltergebühren wie folgt zum…. anzupassen”, “Die vorstehenden Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und werden von uns für einen Zeitraum von 3 Jahren, beginnend ab dem …., garantiert”.


Fazit: eine WEG-Eigentümerversammlung findet nicht ohne Grund erst zum Jahresende statt.

…und immer wieder Angebote mit “Pauschalpositionen”

Statt detaillierter Kostenvoranschläge präsentiert der WEG-Verwalter nur Angebote mit Pauschalpositionen. Warum?

Kostenvoranschläge und Angebote mit höheren Beträgen sollten detailliert und somit vergleichbar sein.
Manchen Hausverwaltungen passt soviel Transparenz nicht, sie versuchen, Beschlüsse auf Basis undurchsichtigen Pauschalangeboten durchzusetzen. Oft zu Gunsten “verwalternaher” Unternehmen oder Unternehmen. Die Folge: während oder nach den Arbeiten müssen die Kosten “überraschenderweise” nach oben korrigiert werden. Dann ist es aber zu spät einen anderen Anbieter zu wählen oder die Intransparenz der vorliegenden Kostenvoranschläge zu kritisieren. Viele Eigentümer interessieren sich auch nicht dafür, ob die Gründe für die Kostenerhöhung berechtigt sind, sie glauben der WEG-Hausverwaltung blind.

Es ist Aufgabe des Verwaltungsbeirats, die vorliegenden Angebote vor einer Eigentümerversammlung geprüft zu haben. Dies ist leider oft nicht der Fall. Gerade Beiräte, die ein besonders gutes Verhältnis zur Hausverwaltung haben – und denen für diese “gute Einvernehmen” auf der jährlichen Eigentümerversammlung vom Verwalter besonders gedankt wird – glauben dem Verwalter “blind”. Angebote werden nicht geprüft, sie werden oft noch nicht einmal angefordert oder durchgelesen. So fallen auch intransparente Pauschalangebote nicht auf.

Wie fallen Angebote mit Pauschal-Positionen auf?
1. Zunächst müssen die Angebote den Wohnungseigentümern vorliegen.
Und genau dies ist in den meisten Fällen nicht der Fall.
Empfehlung: kümmern S i e  sich selber! Verlassen Sie sich nicht auf den Beirat.
In der Tagesordnung zur Eigentümerversammlung erscheint der Tagesordnungspunkt, Die betreffenden Angeboten sind der Einladung in der Regel  n i c h t  beigefügt.
Bitten Sie die Hausverwaltung sofort nach Erhalt der Einladung um Zusendung der betroffenen und bei der Verwaltung vorliegenden Kostenvoranschläge

2. Kostenvoranschläge mit Pauschalpositionen fallen durch eine einzige Position auf,
wie z.B. “1 Stück”. “1,000 psch”, “1,00 pauschal” , ” 1 Stk.” und einen einzigen (Gesamt-)Betrag auf.

Was tun, wenn in der Tat Angebote mit Pauschalpositionen vorliegen?
Bitten Sie die Hausverwaltung und den Beirat – dessen Pflicht es war, die Angebote vorab zu prüfen – um eine Stellungnahme und eine Erklärung.
Laut Handwerkskammer ist es  n i c h t  normal, auf Pauschalbasis Arbeiten auszuführen.
Jeder Handwerker, jeder Dienstleister ist angehalten, eine detaillierte Rechnung zu erstellen.

Nur wenn von Seiten des Auftraggebers ausdrücklich auf eine detaillierte Rechnung verzichtet wird oder vorab ein Pauschal-Angebot angenommen wurde – darf der Handwerker auch eine Pauschalrechnung erstellen.
Rechnungen mit Pauschal-Positionen sind also nicht die Norm – sondern die Ausnahme!

Und wann immer es sich um “Ausnahmen” handelt – fragt man sich warum? zu wessen Nutzen?? Zur Erstellung eines Angebots mit Pauschalpositionen muss der Dienstleister zuvor sowieso alle Einzelkosten und Einzelpositionen berechnen. Die Einzelpositionen sind also bekannt. Also, warum nicht mitteilen, was man weiß? Weil sich die Hausverwaltung kritisch Fragen zu den Kostenvoranschlägen ersparen möchte? Weil die Hausverwaltung die Eigentümer gerne unwissend halten möchte und auf Intransparenz setzt?
Dies kann nicht im Sinne und zum Vorteil der Wohnungseigentümer sein.

Beispiele für Kostenvoranschläge mit Pauschal-Positionen. In diesem Fall gab es kein einziges detailliertes und vergleichbares Angebot – nur Angebote mit Pauschal-Positionen.
Beispiel 1:
Beispiel 2:

Beispiel 3:

Empfehlung:
Eine WEG-Hausverwaltung, die Kostenvoranschläge der Einladung zur Eigentümerversammlung nicht einreicht oder nur unwillig zusendet und deren Angebote aus Pauschal-Positionen bestehen sollten Sie näher betrachten. Denn dieses Verhalten ist nicht normal, diese Verwaltung bedient sich der Intransparenz.

“Wir haben ein Angebot der Firma YX vorliegen…..”

Dieser banale Satz eines WEG-Hausverwalters lässt nichts Gutes erahnen.

Oft ist es der Fall, dass den versammelten Eigentümern erst in der Eigentümerversammlung Kenntnis von einem vorliegenden Sanierungsangebot und einer anstehenden Sanierung gegeben wird.

Warum ist diese Situation von für die Eigentümer so unvorteilhaft / problematisch?

1. Es ist davon auszugehen, dass das Thema der bevorstehenden Sanierungsmaßnahme, auf die sich das Angebot bezieht, noch  n i c h t  ausgiebig besprochen wurde.
Welches sind die Gründe, die Ursachen des Sanierungsbedarfs?
Handelt sich ggf. um einen Fall der Gewährleistung, einen Fall der von der Gebäudeversicherung der Gemeinschaft oder der Haftpflichtversicherung eines einzelnen Eigentümers getragen werden muss?
Welche Dringlichkeit liegt vor? Oder kann die Sanierung später ausgeführt werden – ggf. gleichzeitig mit weiteren, anstehenden Sanierungen?
Welche Alternativen gibt es?

2. Die thematisierte Sanierung wurde in der Einladung zur Eigentümerversammlung wahrscheinlich kaum – oder nur in einem Satz – erwähnt.

3. Es ist davon auszugehen, dass das “vorliegende Angebot”, nur dem Verwalter vorliegt – und leider nicht jedem Miteigentümer.
Warum nicht? Waren die Kopierkosten so hoch?

Durch das Nicht-Aushändigen von Kostenvoranschlägen/Angeboten v o r  der Eigentümerversammlung möchte der unseriöse Verwalter vermeiden, dass sich die Eigentümer mit dem Thema beschäftigen und sich das Angebot durchlesen.
Gerade  beim Lesen eines Angebots kommen dem einen oder andern Eigentümer Gedanken, Ideen oder Vorschläge.
Auch ein Gedankenaustausch innerhalb der Eigentümergemeinschaft wäre bei vorliegendem Kostenvoranschlag möglich, was vermieden werden soll.

4. Hinzukommt, dass die Formulierung “uns liegt ein Angebot der Fa. XY vor…” – in der Regel ausschließt, dass mehrere Angebote zur geplanten Sanierungsmaßnahme vorliegen.
Das Vermeiden von Alternativ-Angeboten und das “Durchdrücken” nur eines einzigen Angebotes gehört zur klassischen Handlungsweise unseriöser Hausverwalter.

Oft gilt: je teurer – desto weniger Angebote!
Der Verwalter, obwohl durch das Verwalterhonorar bereits bezahlt, versucht die Einholung weiterer Angebote zu vermeiden:
a) Dazu gibt er sich besonders ermüdet, von der unzumutbaren Last, weitere Angebote  einholen zu müssen.
b) Auch wäre ihm der Dienstleister des vorliegenden Sanierungsangebots gut bekannt, er wäre seriöse, würde toll arbeiten und preislicher günstiger würde es ja sowieso nicht werden.
c) Schließlich greift sich der Verwalter noch den “kritischen Miteigentümer” heraus, der es gewagt hat, das Thema auf “mehrere” Kostenvoranschläge zu lenken und putzt in vor versammelter Eigentümergemeinschaft herunter.
Damit ist das Thema durch – niemand wird es mehr wagen, weitere Alternativangebote einzufordern!

5. “Macht durch Intransparenz” ist eines der Schlüsselworte, die die Tätigkeit unseriöser Hausverwalter beschreibt.
Je weniger Wissen die Eigentümer haben – desto mehr Macht hat der Verwalter.
Und da bekannt ist, dass unseriöse Hausverwalter ihre Haupteinnahmequelle nicht aus dem Verwalterhonorar beziehen, sondern aus Schmiergeld, Bakschisch und Gefälligkeiten von Seiten der verschiedenen Dienstleister, ist “Intransparenz” eine Grundvoraussetzung.
Wo nur ein einziges Angebot vorliegt, ggf. in Höhe von mehreren 10.000 € und wo die Berechtigung für diese Kosten nicht ansatzweise geprüft wird – da kommt es oft zu überhöhten oder unnötigen Sanierungsmaßnahmen.
In beiden Fällen fließt viel Geld – in die Taschen unseriöser Hausverwalter.  Und auf Kosten der Eigentümergemeinschaft, die überteuerte Rechnungen bezahlt oder nicht die Leistung/die Qualität erhält, die bezahlt wurde.

Empfohlene Maßnahmen
Bei größeren Sanierungsmaßnahmen vor der WEG-Versammlung immer mehrere Angebote anfordern, als Kopien zusenden lassen und durchlesen…