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Beschluss der WEG über Rückgriff auf ­Instandhaltungsrücklage bei ­Liquiditätsengpässen

[Beitrag 6586] – Der Beschluss darf nicht zu unbestimmt sein!

Die Wohnungseigentümer können den Verwalter ermächtigen, auf die Instandhaltungsrücklage
zuzugreifen, um einen Liquiditätsengpass zu überbrücken. Die Modalitäten der Ermächtigung
müssen aber genau geregelt sein.

Praxisfall:
Wohnungseigentümer hatten in einer Eigentümerversammlung beschlossen, dass es dem
Verwalter erlaubt sein soll, bei Liquiditätsengpässen bis zur Höhe von 10.000 Euro kurzfristig auf die Instandhaltungsrücklage zurückzugreifen. Die Instandhaltungsrücklage hatte bei Beschlussfassung einen Stand von 180.000 Euro.
Ein Wohnungseigentümer meint, der Beschluss entspreche nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und wendet sich mit der Anfechtungsklage gegen den Beschluss.

Die Anfechtungsklage hat Erfolg.
Der Beschluss entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, weil er zu weit gefasst ist.
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