Archiv der Kategorie: 2.1. BESCHLÜSSE

Zensus 2022 – viele WEG-Verwalter setzen auf Abzocke! Über TOPs und Beschlüsse wird dies JETZT vorbereitet

Welche Daten müssen vom Verwalter bei Zensus bekanntgegeben werden?

Es sind nur die Gebäudeinformationen (siehe 310 Abs. 1 Nr. 1)

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Zensus 2021: WEG-Verwalter fordern Sonderhonorar für geringen Mehraufwand

[Beitrag 7262] – Wieder die gleiche Zensus- “Abzocke” win in 2011?

Mit der Zensus-Umfage bittet der Staat um Auskunft zu den Wohngebäuden und Wohnungen. Die Fragen zum Gebäude beantworten in der Regel die Hausverwalter, die zu den Wohnungen die Wohnungseigentümer, da diese Infos den Verwaltern normalerweise nicht vorliegen.

Von Seiten der Hausverwalter und -Dachverbände werden diese Zusatzarbeiten genutzt um eine Sonderhonorierung zu berechnen. Dabei wird die wirkliche Leistung nicht beschrieben, man verweilt im nebulösen, unbestimmten… um der Arbeitsleistung Volumen und Bedeutung zu vermitteln.

Den wirklichen Arbeitszeitaufwand verschweigt der Verwalter.
Ein Grund mehr sich unter diesem Aspekt die Zensus-Fragen einmal anzusehen.
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Freie Beiratswahlen gibt’s nicht: WEG-Verwalter bestimmt Beirat und ernennt “Beirat auf Probe”

[Beitrag 7151] – KEINE Beschlussvorlagen bei Beiratswahlen, da so Weisungen in Vollmachten missbraucht werden und andere Bewerber ggf. ausgeschlossen werden

KEINE Beschluss-Vorlagen bei Beiratswahlen, da so Weisungen in Vollmachten missbraucht werden und anderen Bewerber ausschließen
Die Welt steht Kopf, wenn sich naive Wohnungseigentümer alles gefallen lassen.
Das Wunschdenken unseriöser Hausverwalter wird wahr.  Der Dienstleister macht dem Auftraggeber klarmacht, wer seine Interessen gegenüber dem Dienstleister zu vertreten hat und nicht! 

Praxisfall:
In der anstehenden WEG-Versammlung soll der Beirat neu gewählt werden. In der Einladung findet sich folgender TOP:

“TOP Beschlussfassung über die Wahl eines weiteren Beiratsmitgliedes
Der Verwaltungsbeirat unterstützt den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben. Der Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan, Rechnungslegung und Kostenvoranschläge werden, bevor die Wohnungseigentümerversammlung über sie neu beschließt, durch ihn geprüft bzw. mit dem Verwaltungsbeirat abgestimmt. Weiterlesen

Neue Fenster für Miteigentümer – auf Kosten der WEG?

[Beitrag 7121] – WEG zahlt in der Regel erste, wenn vorhandene Fenster nicht mehr zu reparieren sind. Also, erst reparieren, dann erneuern!

Die Teilungserklärung gibt Auskunft darüber, wie die Kostenverteilung in Bezug auf die Wohnungsfenster in einer Eigentümergemeinschaft geregelt ist.
In der Regel sind die Fenster Gemeinschaftseigentum. D.h. eventuelle Reparaturen muss die WEG zahlen. Nur in den seltenen Fällen, dass ein Fenster überhaupt nicht mehr zu halten ist, muss die Gemeinschaft die Kosten für ein neues Fenster übernehmen.

Eine unseriöse Hausverwaltung, die sich mit einem Miteigentümer sehr gut versteht oder die einen nahestehenden Handwerker mit neuen Aufträgen versorgen möchte wird darauf drängen möglichst viele Kompletterneuerungen von Fenstern vorzunehmen.

Dabei läßt sie gerne außer Acht, dass zunächst geboten ist, die betroffenen Fenster zu reparieren. Hierzu ist eine Stellungnahme von einem oder mehreren Fachbetrieben erforderlich, mit genauer Angabe, aus welchem Grund das betroffene Fenster nicht mehr zu reparieren ist.
Doch damit geben sich unseriöse Hausverwaltung nicht gerne ab:

Praxisfall:
Auszug aus der Einladung zur WEG-Versammlung:
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Vom WEG-Verwalter schlecht vorbereiteter TOP: Balkonnetze zur Taubenabwehr

[Beitrag 6291] – Der Hausverwalter als Initiator eines überteuerten und unnötigen Beschlusses

Praxisfall:
in einer größeren Eigentümergemeinschaft haben einige Balkone Taubennetze. Andere nicht.
Dies nimmt der Verwalter zum Anlass, ohne vorherige Prüfung der Umstände, der Notwendigkeit und ob es sich ggf. um Sondereigentum handelt, folgenden TOP auf die Tagesordnung zu setzten.

TOP Taubenabwehrnetze
1. Erneuerung aller bisher angebrachten Taubennetze, sowie Anbringung von Taubenabwehrnetzen an Balkonen, an denen noch keine Netze angebracht wurden durch die Fa. A  auf mit Kosten in Höhe von 550,00 € brutto pro Balkon.
Gesamtkosten in Höhe von ca. 39.600 € brutto. Finanzierung der Maßnahme.
Das Angebot finden Sie in unserem Online Kundenportal Casavi.
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Braucht niemand: neue, überteuerte LED-Flurbeleuchtung

[Beitrag 6381] – Der WEG-Verwalter als Initiator von unnötigen Beschlüssen zum finanziellen Schaden der Eigentümer

Praxisfall:
TOP “Erneuerung der Treppenhaus- und Flurbeleuchtung in LED mit Kosten in Höhe von ca. 10.000 € brotto. Finanzierung der Maßnahme.
Keine Lichtschalter mehr notwendig. Taster werden entfernt und mit Blinddeckel verschlossen.
Das Angebot befindet sich im Online Kundenportal Casavi.”D. h.:
– Die Notwendigkeit einer Änderung der Flurbeleuchtung war bisher nicht bekannt. Initiator dieses TOPs ist also der Hausverwalter

– Es ist nur 1 einziges Angebot vorhanden – nicht mehrere. Warum?
– Dieses Angebot befindet sich nur im Online-Portal, wurde mit der Einladung nicht zugesendet und liegt den meisten Miteigentümern somit nicht vor.
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TOP mangelhaft vorbereitet: Sanierung Kellerwand

Praxisfall:
TOP  “Sanierung Kellerwand in der Heizung mit Kosten in Höhe von ca. 25.000 € brutto.
Finanzierung der Massnahme.”
Unter dieser Überschrift die Email eines Handwerkes an den Verwalter.
Und das wars an Infos!
Kein Angebot im Portal Casavi oder sonst irgendwo.
Aber die angeblichen Kosten in Höhe von 25.000 €  waren schon bekannt??
Keine Photos vom Ort, der saniert werden soll.
Keine Grundlage für die Kostenschätzung.

Empfehlung:
Zeigen Sie diesem Verwalter die Tür. Er soll sie von außen zumachen.

“Unsinnsbeschlüsse” vermeiden – durch genaue Vorab-Prüfung der TOPs

[Beitrag 6453] – Die Arbeit des Dienstleisters “Hausverwalter” bitte immer hinterfragen!

Praxisfall:
Der Hauverwalter setzt folgenden  TOP auf die Tagesordnung zur Eigentümerversammlung:

TOP  “Wechsel des Signallieferanten für TV von Fa. PYUR (ehemals Kabel Medien Service  – KMS) zu Vodafone Kabel Deutschland (VKD).
Das Angebot finden Sie in unserem Online Kundenportal Casavi.”
Upps, hatten die Eigentümer da irgendetwas nicht mitbekommen?
Wechsel zu Vodafone?
Von wem? von PYUR? ?

Also:  Bitte an den Verwalter um Zusendung des Vertrags PYUR.

Antwort des Verwalters:
“Haben wir nicht, tut uns leid. Es gibt keinen Vertrag PYUR.  Wir haben die Eigentümergemeinschaft verwechselt.”

“Einbau von Briefkastenanlage nicht möglich, weil Fluchtwegbreite zu gering”

[Beitrag 6799] – So ein Schmarrn! Überprüfung von Verwalteraussagen mittels Zollstock dringend empfohlen.

Praxisfall:
TOP  “Erneuerung  Briefkastanlagen”
Zur Zeit sind die Briefkästen auf jeder Etage des Hochhauses angebracht.
Sinnvoll wäre eine zentrale Stelle im Eingangsbereich.
Entweder ist der Verwalter ist falsch informiert, war noch nicht vor Ort – oder es ist ihm alles total egal.

Jedenfalls wird behauptet und ist der Einladung zu entnehmen:
“Der Einbau einer Briefkastenanlage zentral im Hauseingangsbereich ist aus brandschutzrechtlicher Sicht nicht möglich, da die Fluchtwegbreite dadurch nicht mehr eingehalten wird””
Schenken Sie Ihrem Verwalter einen Zollstock!
Nehmen Sie ihn an die Hand und messen Sie mit ihm die Flurbreite  aus: es sind 130 cm.

Die Tiefe der Briefkästen lässt sich dem Angebot entnehmen: es sind 14,5 cm.

Infos zur Breite von Fluchtwegen gibts im Internet: 100 cm bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen.

Überraschung: die Briefkastenanlage passt ja doch! 🙂

Empfehlung:
Unterschätzen Sie nie die Faulheit und Bequemlichkeit von Verwaltern, sowie ihren Wunsch, eigene Vorstellungen und Handwerker-Angebote durchzusetzen