Archiv der Kategorie: 2.1. BESCHLÜSSE

WEG-Beschlüsse: .. und immer wieder die “Brutto-Netto-Falle”

[Beitrag 6616] – Manche Hausverwaltungen interpretieren Kostenrahmen frei – auch inhaltlich wird vom Beschluss gerne abgewichen!

Praxisbeispiel:
Beschlusstext einer Eigentümergemeinschaft für das Fällen von 2 Bäumen…und einem Kostenrahmen von 3.500 €

Beschluss über die Fällung der Birke am Parkplatz und der Tanne und über Ersatzpflanzungen zu Lasten der Rücklage.
Die Gemeinschaft beschließt die Fällung der Birke und der Tanne durch eine Fachfirma gemäß den verschiedenen Angeboten. Die Auftragsvergabe durch die Verwaltung erfolgt nach Überprüfung des Fällumfangs und der Nachverhandlungen mit den anbietenden Firmen und in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat. Der Kostenrahmen liegt bei maximal Euro 3500 € und geht zu Lasten der Rücklage. …”

Schließlich berechnet wurde ein Betrag von 4.063,60 brutto.
Weiterlesen

Beschluss der WEG über Rückgriff auf ­Instandhaltungsrücklage bei ­Liquiditätsengpässen

[Beitrag 6586] – Der Beschluss darf nicht zu unbestimmt sein!

Die Wohnungseigentümer können den Verwalter ermächtigen, auf die Instandhaltungsrücklage
zuzugreifen, um einen Liquiditätsengpass zu überbrücken. Die Modalitäten der Ermächtigung
müssen aber genau geregelt sein.

Praxisfall:
Wohnungseigentümer hatten in einer Eigentümerversammlung beschlossen, dass es dem
Verwalter erlaubt sein soll, bei Liquiditätsengpässen bis zur Höhe von 10.000 Euro kurzfristig auf die Instandhaltungsrücklage zurückzugreifen. Die Instandhaltungsrücklage hatte bei Beschlussfassung einen Stand von 180.000 Euro.
Ein Wohnungseigentümer meint, der Beschluss entspreche nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und wendet sich mit der Anfechtungsklage gegen den Beschluss.

Die Anfechtungsklage hat Erfolg.
Der Beschluss entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, weil er zu weit gefasst ist.
Weiterlesen

Dreistes WEG-Beirats-Trio: “Wir machen uns die Welt, so wie sie uns gefällt… ” :-)

[Beitrag 6694] – Wenn Verwaltungbeiräte sich über die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft hinwegsetzen…

Völlig selbstverständlich setzt sich ein Beirats-Trio den Beschluss der Eigentümergemeinschaft hinweg.

Praxisfall:
Es ging um die Erneuerung der Hauseingangstüren einer größeren Wohnanlage mit mehreren Häusern. Die vorhandenen Haustüren waren in einem guten Zustand und gerade erst aufwendig und für einen 4stelligen Betrag neu gestrichen worden.
Nichts desto trotz wünscht sich speziell ein Beiratsmitglied neue und  modernere Türen.
In der anstehenden Eigentümerversammlung wurden die vorliegenden Angebote besprochen.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:
“Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt die Erneuerung der Haustüren…..”
Bedingung für die Beauftragung ist die Weiterverwendung der Schließzylinder.”

Weiterlesen

WEG: unnötige + überteuerte Wartungverträge – “Dachrinnenwartung”

[Beitrag 6592] – Immer wieder die gleiche Masche: “Pauschalpositionen” zu Lasten von Mietern und Eigentümern

Die Jahresabrechnung weist unter Betriebskosten die Position “Dachrinnenreinigung – 1.261,40 €”. Wie kommt es zu diesem hohen Betrag?

Eine Belegeinsicht empfiehlt sich.
Die Rechnung einer Dachdeckerfirma werden kleinere Reparaturen und Reinigungsarbeiten auf dem Dach aufgeführt.
Die Wartung wird pauschal in Rechnung gestellt:
1 Stk. Dachwartung – 530 € netto (davon Materialverbrauch. 22,80 €,  Lohnarbeit: 507,20 €)

Warum? Welchen Vorteil hat hiervon die Eigentümergemeinschaft?
Antwort: Keinen!
Weiterlesen

Rauchmelder: Wer steckt hinter der erfolgreichen Firma Objektus ?

fa_o2
Dieses Unternehmen wird von verschiedenen Hausverwalterverbänden empfohlen.
Jeder Verband unzählige Mitglieder, alles Hausverwaltungen.
Die Hausverwaltungen empfehlen quasi konkurrenzlos die Produkte der Fa. O für die  Installation von Rauchmeldern und Abschluss von Rauchmelder-Wartungsverträgen.

Nicht ohne Grund entwickelte sich die Bilanzsumme dieser GmbH von ca. 42.000 €
Ende 2010  zu erstaunlichen 2,08 Mio. € knappe 2 Jahre später, um Ende 2014 2,5 Mio. € zu erreichen.

Lässt sich dies allein mit der Verteilung von buntem Prospektmaterial oder bunten 4-5 seitigen Power-Point-Darstellungen erklären? Sicher nicht.

Überraschend ist, das bei zwei unterschiedliche Hausverwaltungen, die zwei unterschiedlichen Dachverbänden (Hausverwalterverbände) angehören – in der WEG-Versammlung, in der die Anbringung von Rauchmeldern Thema der Tagesordnung war, quasi die gleichen Formulierungen in der Einladung zur WEGVersammlung und Beauftragung nutzen. Wie lässt sich dies erklären? Weiterlesen

Eigentümergemeinschaften in Sachen Wirtschaftlichkeit auf Steinzeit-Niveau!

Jede Dönerbude ist betriebswirtschaftlich besser aufgestellt – Grund sind Nachlässigkeit, Korruption und Gruppendruck

Wohnungseigentümer mögen im Privatbereich sorgfältig und abwägende mit Ausgaben umgehen – sobald es die Eigentümergemeinschaft betrifft scheinen normale Verhaltens. und Denkweisen außer Kraft gesetzt, Prioritäten verändert, wirtschaftliche Aspekte völlig ignoriert und Grundzüge betriebswirtschaftliche Abläufe bleiben unbeachtet.
Oder: in der Gemeinschaft hört das Denken auf.
Weiterlesen

“Vorratsbeschluss” vermeiden. Beirat hat KEINE Entscheidungskompetenz

Wie unprofessionell und unseriös eine WEG-Hausverwaltung und die drei Beiräte einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft sind, zeigt dieses Beispiel.
In dieser Wohnanlage gibt es zahlreiche Möglichkeiten, im Gemeinschaftseigentum stehende Räume zu vermieten, z.B. leer stehende und z.Z. nicht zugeordnete Kellerräume (ehem. Waschküchen), Parkplätze auf dem Hof und eine gemeinsame Mietwohnung (ehem. Hausmeisterwohnung).
Gier und Machtstreben führten zu einem Tagesordnungspunkt, der erstaunen lässt:

TOP 14 Vorratsbeschluß über die Bevollmächtigung der Hausverwaltung zukünftigen Vermietungen von Gemeinschaftsflächen in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat vornehmen zu dürfen.“
Weiterlesen

Unsinnsbeschlüsse: Neue Haustüren – und keine Ahnung wie sie aussehen sollen…

[Beitrag 6252] – Angebote müssen vor der Versammlung vorliegen. Beschlusstext zu ungenau.

Praxisfall:
Eine größere WEG beschließt auf Wunsch eines einzelnen, neu gewählten Beirats neue Haustüren im Wert von 35.000 € einbauen zu lassen. Das selbständige Denken ist in dieser WEG nicht sehr vertreten, denn die aktuellen Hauseingangstüren waren gerade für ca. 1500 € neu gestrichen worden.  Auch gab es mit den bisherigen Türen kein Problem.

Tagesordnungspunkt der Einladung, wie von dem Beiratsmitglied eingereicht.

“TOP – Beschluss über den Austausch der Haustüren (Neuer Antrag Herr X)
Unsere Hauseingangstüren dürften noch aus dem Jahre 1954 stammen. Diese sind mittlerweile stark verzogen, schließen daher nicht mehr richtig und haben weiterhin eine katastrophale Wärmedämmung durch Einfachverglasung. Auch die Schließfunktion ist sehr laut. Durch die schlechte Wärmedämmung entstehen erhöhte Heizungskosten, die die Eigentümer jedes Jahr zu tragen haben.
Die Eigentümerversammlung beschließt die Anschaffung neuer Hauseingangstüren zu Lasten der Instandhaltungsrücklage
.”

Bei einem solchen Tagesordnungspunkt und einem solchen Beschlussvorschlag hätte ein seröser Hausverwalter sofort eingreifen müssen: das Thema war unzureichend vorbereitet und der vorgesehene Beschlusstext für die Tonne.

Denn zu kritisieren ist:
-> Es liegen überhaupt keine Angebote vor. Keine Idee, wie die Haustüren später aussehen sollen, kein Kostenrahmen, nix. Alle Angebote zu Bechlüssen müssen VOR der Versammlung vorliegen!

-> Würde der Beschluss, wirklich wie folgt protokolliert:
“Die Eigentümerversammlung beschließt die Anschaffung neuer Hauseingangstüren zu Lasten der Instandhaltungsrücklage
kann er leicht und mit Erfolg angegriffen werden, da diese Beschlussformulierung zu ungenau ist. Wie sollen die neuen Türen aussehen? Was sollen sie kosten? – Keine Ahnung.

In der Versammlung wurde dieser Beschluss-Entwurf durch das Eingreifen engagierter Miteigentümer verhindert und stattdessen folgender Beschluss gefasst: “Die Eigentümergemeinschaft beschließt den Zustand der Hauseingangstüren durch eine Fachfirma überprüfen zu lassen. Nach Erhalt einer Einschätzung wird dieser Punkt erneut zur Beschlussfassung gestellt.”

Fazit:
Darf man von der Verwaltung und vom Beirat etwas mehr Vorbereitung erwarten?
Oder handelt es sich nur um ein Machtspiel auf Kosten der unwissenden Miteigentümer?
Oder wollte dieser Beirat einfach nur seine eigenen Willen durchsetzen?

Zur Erinnerung:
ein WEG-Verwaltungsbeirat wird gewählt, um die Interessen der Eigentümergemeinschaft zu vertreten. Es ist kein Freibrief für die Durchsetzung eigener Interessen und Vorteile!

Unsinns-Beschlüsse vermeiden – durch klare Vorabinfos zu WEG-Tagesordnungspunkten (TOPs)

Oft gehen Miteigentümer in eine Eigentümerversammlung und wissen nicht genau, über was sie zu beschließen haben. Wenn sie rausgehen wissen sie nicht mehr. Nur dann ist es zu spät.

Dies ist kein Zufall – dies hat Methode: es handelt sich um strategisches “Dummhalten” der Wohnungseigentümer durch unseriöse Hausverwalter und ihre Beiräte.

Denn unseriösen Hausverwaltern manipulieren gerne.  Dabei hilft die Intransparenz.
Je weniger die Eigentümer wirklich wissen – je besser. Dies kann durch fehlende Information erzielt werden oder durch falsche oder zu viele Informationen. Im letzten Fall werden Miteigentümer vor den Versammlungen regelrecht “zugemüllt” von zahlreichen Unterlagen und dicken Stapeln Anlagen, von denen der Verwalter hofft, dass sie sowieso nicht gelesen werden.

Dem unseriösen Verwalter ist nicht daran gelegen, dass die Eigentümer wirklich verstehen, welches Thema behandelt wird.
Ziel des “Verwirrspiels”  ist es, gewisse Beschlüsse – gerne zum persönlichen Vorteil des unseriösen Verwalters oder seiner Verwalter-nahen Beiräte – von der Eigentümergemeinschaft “absegnen” zu lassen.
Wenn die Eigentümer später verstehen, um was es wirklich ging, ist es oft zu spät: ohne Beschlußanfechtung ist der Beschluss – so unsinnig er sein mag – einen Monat nach dem Versammlungstag  meist rechtskräftig (Beschlußanfechtungsfrist: 1 Monat nach Versammlung).

Wie dem entgegenwirken?
1. Die genaue “Bezeichnung / Benennung” der Tagesordnungspunkte in der Einladung.
Das Wohnungseigentumsgesetz fordert, dass die Tagesordnungspunkte in der Einladung müssen genau “benannt” / bezeichnet werden.
D.h. der Miteigentümer soll über die Einladung nützliche Informationen zu den zu fassenden Beschlüssen erhalten, dass er sich vorbereiten, ggf. Alternativvorschläge erarbeiten und später unterbreiten, die Unterlagen prüfen und bei verhinderter Teilnahme eine Stimmvollmacht mit “Weisung” erteilen kann.
Bei Ungenauigkeit der Tagesordnungspunkt auf der Einladung drohen Ladungsfehler und die Anfechtbarkeit der WEG-Beschüsse. Weiterlesen

Modernisierung: Kosten detailliert? Heizkostenersparnis benannt? Trennung zu “Reparaturen”?

Angekündigte Modernisierung durch den Vermieter: ist die Darstellung der Kosten detailliert? Wir die Einsparung der Heizkosten genannt und ist dies nachvollziehbar? Wird bei den Kosten zwischen “Instandhaltung” (Reparaturen) und auf den Mieter umlegbaren “Modernisierungskosten” getrennt?

Wichtig. Der Mieter muss ihren Grund anhand der Erläuterung des Vermieters nachvollziehen können.

Hat ein Vermieter das Gebäude modernisiert und auf diese Weise den Wohnwert verbessert und/oder Energie eingespart, kann er die Miete erhöhen. Die Zustimmung der Mieter ist dafür nicht notwendig. Allerdings muss der Vermieter in der schriftlichen Ankündigung der Mieterhöhung deren Gründe so erläutern, dass die Mieter dies überprüfen (!)  können.
Andernfalls scheitert das Mieterhöhungsverlangen, auch wenn dessen objektive Voraussetzungen gegeben sind.
Weiterlesen