Archiv der Kategorie: 3.3. VERMÖGNSSTATUS

Sehr wichtig, gerne vernachlässigt

Hausverwalter-Geschäftsführer prellt Kunden um Millionen

Die Märkische Allgemeine schreibt:


In Michendorf sorgt ein mutmaßlicher Fall von Untreue für Wirbel. Der 2. Geschäftsführer der SRS Hausverwaltungs GmbH soll Kunden der Gesellschaft um einen Millionenbetrag geprellt haben. Er soll von Rücklagekonten der Wohnungseigentümer, deren Quartiere die SRS verwaltet, Geld abgehoben und für eigene Zwecke verwendet haben.

Die SRS Hausverwaltungs GmbH hatte auch mehr als 70 Wohnungen der Gemeinde Michendorf verwaltet. Die Kommune hat den Vertrag inzwischen gekündigt.

Der 2. Geschäftsführer der SRS Hausverwaltungs GmbH soll Kunden der Gesellschaft um einen Millionenbetrag geprellt haben, indem er über Jahre Geld von Rücklagekonten der Wohnungseigentümer abhob und für sich verwendete. Laut Anwalt Markus Thewes geht die Firma von einer Schadenssumme in siebenstelliger Höhe aus. Der Betrag könne aber noch nicht genau beziffert werden, sagte Thewes, der die SRS vertritt, die gegen den Geschäftsführer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichte. Bei der Polizei sind weitere Anzeigen von Eigentümern eingegangen. Betroffen sind etwa . Die SRS verwaltet 300 bis 400 Wohnungen vorwiegend in Michendorf.

Geplündert wurden Konten, auf denen Eigentümer Rücklagen für die Werterhaltung der Gebäude gebildet haben. Das Geld war für Instandsetzungen – etwa für Dachreparaturen – gedacht. Auch von Girokonten, über die Betriebskosten abgerechnet werden, soll Geld abgezweigt worden sein. Der Beschuldigte hatte Zugriff auf Konten und soll auch die Buchführung der Firma gemacht haben. Andeutungen im Ort, wonach er spielsüchtig sein soll, ließen sich am Dienstag nicht bestätigen.


Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit

Die mutmaßliche Veruntreuung von Kundengeld bringt auch die SRS in Schwierigkeiten. Sie stellte gestern Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Geschehen sei das vor dem Hintergrund, dass Eigentümer ihre Zahlungen für die Verwaltung ihrer Wohnungen eingestellt haben. Betroffene waren zuvor von der SRS in einem Brief über den Untreue-Verdacht informiert worden. „Wir sind bestrebt, die Geschäfte der SRS-Hausverwaltungs GmbH fortzuführen und Ihr Vertrauen zurückzugewinnen. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen mitteilen, dass auch wir über die Ereignisse extrem bestürzt sind“, heißt es darin.

Im Brief ist auch die Rede davon, dass der Beschuldigte große Teile der Kontoauszüge und sonstige Unterlagen im Original an sich genommen und damit die Aufklärung erschwert habe. Er soll die Unterlagen aber inzwischen ausgehändigt haben. Seine Abberufung als Geschäftsführer scheiterte bisher, weil weder er noch sein Anwalt zur dafür einberufenen Gesellschafterversammlung erschienen. Nun ist ein zweiter Termin diese Woche anberaumt, bei dem er auch in Abwesenheit abberufen werden kann.

 
Gemeinde Michendorf gehört zu Geschädigten

Zu den Geschädigten gehört die Gemeinde Michendorf, die mehr als 70 Wohnungen von der SRS verwalten ließ. „Wir haben den Vertrag außerordentlich gekündigt und neu ausgeschrieben“, sagte Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU). Die Kommune stellte Strafanzeige und schrieb alle Mieter an, die Miete auf ein Gemeindekonto zu überweisen. Die Kämmerin sichtet mit einem Anwalt derzeit von der SRS angeforderte Unterlagen, um den Schaden zu ermitteln.

Von Jens Steglich, Märkische  Allgemeine, 02.08.2016

WEG-Jahresabrechnung mit unvollständiger Bankkontendarstellung

Wenn die Jahresabrechnung die Auflistung der vorhandenen Bankkonten vorsieht, dann sollte dieser auch stimmen!

Nicht so in dieser WEG, wo ein Bankkonto mit einem Betrag von 223.057,97 €  vergessen wurde:

Darstellung des Bankvermögens (Jahresabrechnung):
A-Bank AG…., Nr. DE08…. 0
Jahresbeginn: 33.918,86 €
Jahresende: 10.354,72 €

banken und kassen_kasch_kl

Upps, fragt man sich, nur so wenig auf dem gemeinschaftlichen Bankkonto?

Die Irritierung ist gerechtfertigt, weist doch die in der Jahresabrechnung aufgeführte, buchhalterische Instandhaltungsrücklage einen weitaus größeren Betrag aus, nämlich 223.057,97 €:

entwicklung rücklagen_kasch_kl

Darstellung der Rücklagenentwicklung
“Die Rücklagen der Gemeinschaft haben sich wie folgt entwickelt:
am 01.01.: 193.559,03 €
Zugang: 35.234,48 €
Ertrag: 415,33 €
Abgang: 6.150,87 €
am 31.12.: 223.057,97

Was ist Sache? fragt sich der Eigentümer.
Und wo sind die  223.057,97 € untergebracht? Schweben sie im luftleeren Raum? Gibt es das Rücklagenkonto nur auf dem Papier – oder auch ein entsprechendes Bankkonto?

Erst eine Belegeinsicht beim Verwalter brachte Klarheit: es gab in der Tat ein weiteres Konto, auch bei der A-Bank.
Dieses Konto war in der Bankkonten-Auflistung lediglich “vergessen” worden.

Das Bankvermögen dieser WEG erhöht sich so um erfreuliche 223.057,97 € auf insgesamt 233.412,69 €.

berechnung bankvermögen

 

Empfohlene Maßnahmen:
Prüfen – Prüfen – Prüfen.

Dieser Beitrag wurde am von unter Bankkonto veröffentlicht.

Oft absichtlich vergessen: Übersicht aller Nachzahlungen und Guthaben – für alle Wohnungseigentümer

Sie finden diese Aufstellung in den Unterlagen der Jahresabrechnung nicht?
– Kein Wunder: viele WEG-Hausverwalter “vergessen” diese wichtige  Darstellung.
Oft zusammen mit dem Vermögensstatus.

Kaum zu glauben, aber es gibt noch Hausverwaltungen und Abrechnungsdarstellungen, die Freude bereiten.
So die untenstehende, vorbildliche Musterdarstellung eines westdeutschen Hausverwalters:

uebersicht-abrechungsergebnisse_kuerzer_kasch_kl

Pro Wohnungseigentümer wird in einer Zeile ausgewiesen:
Spalte 1: Bewirtschaftungskosten insgesamt
Spalte 2: Beitragsverpflichtung zur Instandhaltung
Spalte 3: Abrechnungssumme (1 zuzüglich 2)
Spalte 4: Hausgeld SOLL (= Wirtschaftsplan)
Spalte 5: Abrechnungsspitze (4 abzüglich 3)
Spalte 6: Hausgeldzahlung (IST)
Spalte 7: Rückstand/Überzahlung Hausgeld (6 zuzüglich 4)
Spalte 8: Guthaben/ Nachzahlung (Abrechnungssaldo) (5 zuzüglich 7)

Ein weiteres Highlight ist die Aufteilung des Abrechnungssaldos:

nz_details
Spalte 9: Rückstand Hausgeld
(Differenz zwischen Hausgeld-Instandhaltungsrücklage und Bewirtschaftungskosten und tatsächlicher Zahlung)
Spalte 10: Rückstand auf Instandhaltungsrücklage
Spalte 11: Rückstand auf Bewirtschaftungskosten

Zusatzinfo: bei ausstehendem oder zuviel gezahltem Hausgeld, wie in dem o.g. Fall 320 €, wird dieser Betrag – bei der Wahl zwischen Rücklage und Bewirtschaftungskosten – immer den Bewirtschaftungskosten zugerechnet.

Aussenstände/Guthaben betreffen somit immer Bewirtschaftungskosten und/oder Rücklagenkonto.
Nie   n u r  das Rücklagenkonto.

Beispiel Mustereigentümer:

mustereigentuemer_gh

 

Vermögensstatus: Ausweis der Forderungen und Verbindlichkeiten der WEG

Am Beispiel dieser Muster-Eigentümergemeinschaft soll der Vermögensstatus verdeutlicht werden.

vermoegensstatus-excel

Schauen wir uns die Position “FORDERUNGEN” genauer an. Woher kommen diese Zahlen?

Tabelle Forderungen des aktuellen Jahres: Bewirtschaftung und Rücklagen
Dazu untenstehend eine Übersicht der Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen mit dem Ausweis von
a) Abrechnungsspitze
b) Differenz zwischen Plan und Zahlung
c) Gesamt-Abrechnungssaldo

hausgeldabrechnung-aller-eigentuemer

Hier etwas größer dargestellt (Beispiel WEG mit fiktiven Namen, Danke an Fa. ALCO)

uebersicht1_beispiel_weg

uebersicht2_beispiel_weg

uebersicht3_beispiel_weg

Dies Übersicht stellt sich – pro Miteigentümer – wie folgt dar:
Bewirtschaftungskosten  (“ABR Bewirtschaftung”)
+ Rücklage (“ABR Rücklage”)
= Gesamtabrechnung (“ABR Gesamt”)

– Wirtschaftsplan (“Zahlung SOLL”)

=  “Abrechnungsspitze” (“ABR Spitze”), d.h. Differenz zwischen wirklicher Abrechnung und Wirtschaftsplan (NICHT gezahltem Hausgeld!)
Die “Abrechnungsspitze” sagt also nur etwas zwischen der wirklichen IST-Abrechnung und dem Wirtschaftsplan aus.
In diesem Beispiel ist die “Abrechnungsspitze” negativ, d.h. die wirklichen Kosten waren höher als im Wirtschaftsplan vorgesehen.

Nun erfolgt der Vergleich mit den geleisteten Zahlungen (“Zahlung IST”)
Danach der Ausweis der Differenz zwischen Plan (“Zahlung SOLL”) und geleisteten Zahlungen(“Zahlung IST”).
Das Ergebnis ist der Abrechnungs-Saldo (“ABR-Saldo”)

Bei dem im Vermögensstatus aufgelisteten Forderung kann unterschieden werden zwischen
* Forderungen aus dem Wirtschaftsplan und
*  Forderungen aus der Abrechnungsspitze

 

Beispiel des o.g. Miteigentümer Karl Strutz:

hausgeld-karl-strutz

Bei seiner Forderung aus dem Wirtschaftsplan lässt sich unterscheiden:
Forderung Wohngeld: 89,69 €
Forderung Rücklage: 22,31 €
Forderung insgesamt: 112,00 €

Oder als Graphik dargestellt:

grafik-abrechnungselemente

 

 

Der Vermögensstatus – was ist das?

logo-haufe-de  Zitat aus www.Haufe.de zum Thema Jahresabrechnung:

Eine weitere Möglichkeit einer Plausibilitätskontrolle der rechnerischen Richtigkeit der Gesamtabrechnung bietet die Aufstellung eines Vermögensstatus auf den Schlusstag des Wirtschaftsjahres.
Im Schrifttum vielfach als zwingender Bestandteil der Jahresabrechnung gefordert, wird der Vermögensstatus von der herrschenden Rechtsprechung als freiwillige Leistung des Verwalters angesehen, die nicht Gegenstand des Beschlusses über die Jahresabrechnung ist. Dies hat auch der BGH klargestellt.
Wird der Vermögensstatus in die Jahresabrechnung aufgenommen, muss er für den einzelnen Wohnungseigentümer verständlich sein. Bilanzmäßige Darstellungen haben in Jahresabrechnungen jedenfalls nichts zu suchen. Der durchschnittliche Wohnungseigentümer ist nämlich ohne spezifische buchhalterische Kenntnis nicht in der Lage, diese Art der Darstellung zu verstehen.
Plausibilitätskontrolle:

  • Geldbestände • Banksalden, ggf. Kassenbestand
  • zzgl. Forderungen • z. B. Nachzahlungen Vorjahr/Gut­haben Abrechnung Fernwärme/rückständige Hausgeldvorauszahlungen ausgeschiedener Eigentümer
  • zzgl. aktive Rechnungsabgrenzung • z. B. Heizölbestand
  • abzgl. Verbindlichkeiten • z. B. Guthaben Vorjahr/Gaslieferung ­Dezember/Kosten Wärmedienst
  • abzgl. passive Rechnungsabgrenzung • z. B. Simulationsabrechnung Gas oder Fernwärme
  • = Nettovermögen (= Instandhaltungs­rücklage)

Über die Gleichung weist der Vermögensstatus ebenfalls die rechnerische Richtigkeit der Gesamtabrechnung nach und erfüllt darüber hinaus betriebswirtschaftlich wesentliche Funktionen.
Systematische Einflüsse auf die Liquiditätsstruktur des Rücklagevermögens in Abhängigkeit von der Art der Heizungsanlage (Liquiditätsbindung durch Ölbevorratung oder Liquiditätsschonung durch monatliche Abrechnung von Gaslieferungen) und Forderungen, die ausfallbedroht sind, werden offengelegt.

Hinsichtlich seiner Aussagekraft wird der Vermögensstatus in der Verwaltungspraxis überwiegend als der Entwicklung des Banksaldos überlegen angesehen. Dem formalen Mangel des Vermögensstatus, nicht den Banksaldo zu Beginn des Wirtschaftsjahres auszuweisen, kann dadurch begegnet werden, dass der Vermögensstatus auf den Schlusstag des Vorjahres (definitorisch identisch mit einem Status auf den Beginn des Referenzjahres) ebenfalls der Abrechnung beigefügt wird.”

Beispiel Vermögensstatus (Dank an die Musterabrg. Fa ALCO):

beispiel-vermoegensstatus-fa-alco
Empfohlene Maßnahmen:
Schauen Sie sich den Vermögensstatus an, der der Jahresabrechnung beigefügt wurde. Ist er Ihnen verständlich? Werden die aufgeführten Beträge nachvollziehbar erklärt?
Falls der Vermögensstatus fehlt: fordern Sie ihn vom Verwalter ein. Wenn er verweigert wird, so ist dies nicht ohne Grund.

Verwalter: “Vermögensstatus? – Den kriegen Sie nicht!” – Beirat: “Vermögensstatus? – Den brauchen wir auch nicht!”

Das, was sich auf dieser Eigentümerversammlung abspielte, ähnelte einem schlechten Film.

Da das Mahn-Management der als unseriös bekannten Hausverwaltung seit Jahren inexistent war, d.h. es wurde praktisch nie gemahnt und war deshalb in der Vergangenheit öfters zu verjährten Hausgeldforderungen gekommen, forderte ein kritischer Miteigentümer vom Verwalter den Vermögensstatus, den er in den Unterlagen der kürzlich verteilten Hausgeld-Jahresabrechnung nicht vorfand.

Der Vermögensstatus gibt Auskunft über den Stand der Bankenkonten – und über alle Forderungen und Verbindlichkeiten der WEG.
Hierzu zählen auch die Hausgeldnachzahlungen des aktuellen Jahr sowie der Vorjahre.
Ggf handelt es sich um hohe Beträge von mehreren Zehntausend Euro.

Doch auf diese Bitte antwortete der Verwalter – an diesem Abend im feinem Zwirn und Lackschuhen gekleidet, um von seiner Haudegen-Manier abzulenken – in bekannt-diktatorischem Ton: “Den kriegen Sie nicht!”

Die übrigen Miteigentümer reagierten zunächst nicht.
Scheinbar wussten sie nicht, was unter einem “Vermögensstatus” zu verstehen war. Doch nach der enormen Verärgerung des Verwalter zu schließen … musste es schon etwas arg Unanständiges sein. Etwas, mit dem man in den feinen Kreisen dieser WEG nichts zu tun haben wollte.
“Wollen Sie den Verwalter absichtlich verärgern?” raunte es vom Nachbartisch.

Doch schon erwiderte der Beiratsvorsitzende und kam dem aufgebrachten Verwalter in vorauseilendem Gehorsam entgegen: “Wir bilanzieren. Einen Vermögensstatus brauchen wir auch nicht!”

Diese absurde Szene spiegelt das Problem vieler Eigentümergemeinschaften wieder.
Statt einen (unseriösen) Hausverwalter zur Rede zu stellen und überaus wichtige Unterlagen vehement einzufordern – wenn sie denn wider Erwarten nicht automatisch von der Hausverwaltung zur Verfügung gestellt werden – meiden die Eigentümer jeglichen Konflikt.

“Bloß nicht den Verwalter verstimmen” scheint es in ihren Köpfen zu warnen.
Diese Herrschaften haben weder verstanden, dass der Hausverwalter nur Dienstleister ist – noch verfügen sie über grundlegendes Wissen zur WEG und zur Abrechnung.
Statt dessen: kuschen, brav sein und bloß keine “dummen” Fragen stellen.

Doch was nützt alles unselige Gerede zur “Bilanzierung”  – wenn doch niemand weiß, welche Hausgeldnachzahlungen in der Tat noch offen sind?

Ein Beirat, der bei einem solch wichtigen Thema bewußt abwehrend reagiert, kommt selber unter Verdacht.
Nicht selten werden Außenstände (Nachzahlungen, Erstattungen usw.) von Beiräten oder Verwalter-nahen Miteigentümern … “vergessen”.
Denn sie erscheinen nur auf dem Vermögensstatus.
Und diesen wollte in dieser WEG niemand sehen….. Warum??

 

Empfohlenen Maßnahmen:
Vermögensstatus immer einfordern.
Lassen Sie ihn sich vom Beirat oder vom Verwalter genau und verständlich erklären.

270.000 € aus Rücklage der Wohnungseigentümer verschwunden

Nachdem vor einem Jahr in München Eigentümer um über eine Millionen € durch eine Hausverwalterin geschädigt wurden, kam es jetzt zu einer neuen Ausplünderung um rund 270.000 € bei einer anderen Wohngemeinschaft durch eine bisher unbescholtene andere Hausverwaltung.
Auch in diesem Falle ist das Geld weg und wird selbst dann, wenn die dafür verantwortliche Person wegen Untreue verurteilt sein wird, den Eigentümern vermutlich nicht ersetzt werden.
Immer wenn diese Fälle publik werden, ist das Gezetere der Eigentümer für wenige Wochen groß.
Nach wenigen Wochen sind die Presseberichte in Vergessenheit geraten und die Laxheit bei der Hausverwalter-Kontrolle geht wie gewohnt weiter.

Man kann sich nur an dem Kopf fassen, wenn man wie Hausgeld-Vergleich e.V. fast täglich mitbekommt, dass die Masse der Eigentümer vollkommen desinteressiert am Verbleib ihres Geldes und an der Art der Verwendung sind.
Man legt keinen Wert auf die Ausweisung aller Kontostände der WEG-Konten in der Jahresabrechnung.
Der Mehrheit der Eigentümer ist unbekannt, dass die Rechtssprechung aus guten Grunde die Angabe der Kontobestände per 1.1. und 31.12. verlangt, da nur dann eine Schlüssigkeitsprüfung der Jahresabrechnung möglich ist.

Für die Verfügung des Verwalters auf die WEG-Konten werden keine Beschränkungen gesetzt, wie z.B. zweite Unterschrift des Beirats oder eines anderen sachkundigen Eigentümers bei Ausgaben ab einer bestimmten Größenordnung.
Beiräte oder Eigentümer prüfen häufig nur „Kopien?“ der Originale und lassen sich damit von der Hausverwaltung abspeisen.

Auf zwischenzeitliche Kontrollrechte der Kontostände direkt bei der Bank verzichtet man.
Bei den Energiebetrieben oder Handwerkerfirmen wird nie nachgefragt wird, ob die erforderlichen Zahlungen von der Hausverwaltung pünktlich eingehen.
Auf gelegentliche Zwischenprüfungen unabhängig von der Jahresabrechnung wird verzichtet.
Gegenkontrollen zu Angeboten gibt es nicht.

Gewissenhafte und vorsorgliche Eigentümer, die derartiges z.B. über Beschlussfassungen fordern, werden statt dessen von der Mehrheit wie Lesewesen aus einer unbekannten Welt beäugt, häufig verspottet, der Lächerlichkeit preisgegeben und schließlich „platt gemacht“.
Wie dumm muss man eigentlich sein, um nicht zu begreifen, dass bewährte  Kontrolleinrichtungen der Wirtschaft auch im Wohngemeinschaften Einzug finden sollten.
Selbstverständlich wird man dadurch nicht die absolute Sicherheit erreichen. „Das bisherige System der verbreiteten Arglosigkeit begünstigt die Selbstbedienung einer Hausverwaltung“, wie ein Staatsanwalt zutreffend den Zustand bei
der Wohnungseigentumsverwaltung beurteilte.

Wer weder Zeit und noch Intelligenz zur Prüfung der Verwendung seines Geldes investieren will und sogar noch die wenigen kritischen und engagierten Miteigentümer behindert, der sollte sich nicht wundern, wenn ihm irgendwann auch Geld fehlt.

Hausverwalter soll Geld bei Gemeinde abgezweigt haben

Wegen Untreue und Urkundenfälschung zu Lasten einer Kirchengemeinde wurde ein Ex-Hausverwalter (40) am Montag vom Amtsgericht verurteilt. Laut Anklage hatte er mit einem Buchungstrick und einer geschickt gefälschten Rechnung 2014 fast 20.000 Euro der Gemeinde in Hilden auf sein Konto abgezweigt.

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 Beim Prozess ließ der Mann sich am Montag nicht blicken, die Anklagebank blieb leer, aber am Schuldspruch änderte das nichts. Mit schriftlichem Strafbefehl, der ihm nun per Post zugeht, wurde er zu 6000 Euro Strafe verurteilt. Laut Anklage war der Mann in einer Hausverwaltung gerade erst mit den Aufgaben eines ausgeschiedenen Geschäftsführers betraut worden. Dadurch erhielt der Angeklagte auch Vollmacht über das Konto der Kirchengemeinde, deren Objekte die Hausverwaltung betreute. Mit einer gefälschten Rechnung, die aussah wie die Formulare einer tatsächlich tätigen Firma, soll er dann erfundene Materialkosten für Türen und Fenster geltend gemacht – und den Betrag auf sein Konto überwiesen haben.

Für die Hausverwaltung schon der zweite Schlag innerhalb weniger Monate. Denn der kurz zuvor geschasste zweite Geschäftsführer habe ebenfalls seine Befugnisse überschritten und angeblich sogar 250.000 Euro veruntreut. Dafür vor die Tür gesetzt und vom Angeklagten ersetzt, hat dieser 40-Jährige dann aber die Masche des Vorgängers übernommen und auf diese Weise jene 20.000 Euro ergaunert. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig.

(Info und Dank an: RP Online vom 24. Mai 2016)

Aktuell: Konten geplündert – Verwalter auf der Flucht

Aktuell aus Berlin wird ein Fall mitgeteilt, wo ein WEG-Hausverwalter die Konten seiner Eigentümergemeinschaften plünderte, u. a. mit Hilfe von Rechnungen von Scheinfirmen – und sich nun “auf der Flucht” befindet. -zig WEGs sind betroffen, bei fast allen wurden Abbuchungen im 5-stelligen €-Bereich festgestellt.
Insgesamt ist ein Schaden im 6-stelligen €-Bereich zu befürchten.
Aktiv geworden ist die Staatsanwaltschaft nach letzten Infos noch nicht (!), bei der Polizei hieß es man “sammle zur Zeit die Anzeigen” der Geschädigten. D.h. der Verwalter ist immer noch nicht zur Fahndung ausgeschrieben und kann theoretisch weiterhin diese Eigentümergemeinschaften schädigen.
Diese legen ihre Hoffnung nun in eine enge Zusammenarbeit mit den Sachbearbeitern der Banken und versuchen mit ihrer Hilfe, weitere Abbuchungen des flüchtigen Verwalters zu verhindern…

Empfohlene Maßnahmen:
Prüfen Sie den Verwaltervertrag in Bezug auf die Bankvollmacht des Verwalters
Wurden alle Vereinbarungen der Bank übermittelt?
Schauen Sie sich die Konto-Eröffnungsunterlagen genau an: das Konto sollte eröffnet worden sein auf den 1. Namen der WEG und mit 2. Inhaberbezeichnung WEG. WEG-Konten sollten als “offene Fremdgeldkonten” geführt werden – und als nichts anderes!

Verwalter weist über Jahre falschen Vermögensstatus aus

Mit der Jahresabrechnung präsentierte der WEG-Verwalter den untenstehenden, fehlerhaften Vermögensstatus zum 31.12.

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Fehlerhaft ist er, weil er zwei Forderungen der Eigentümergemeinschaft, die seit über 2 Jahren bestanden, einfach ignorierte.
Diese Forderungen wurden nicht angemahnt, auch wurden sie im Vermögensstatus nicht als offene Forderung ausgewiesen.
Die Vermutung liegt nahe, dass die Schuldner eine nahe Beziehung zum Verwalter haben. Entgegenkommenderweise fordert dieser deshalb die Schulden, die die Parteien D + L gegenüber der WEG haben n i c h t  ein.
Damit verstößt er gegen seine Pflichten als Verwalter.

Abzuwägen ist dieser Verstoß mit der Wahrscheinlichkeit, der Aufdeckung/Bekanntmachung. Da die viele Miteigentümer beruflich oder privat überlastet sind – stehen die Chancen gut.
In diesem Fall jedoch standen sie eher schlecht.
Die Sache flog auf, die Schuldner erhielten Mahnungen und der Vermögensstatus, im dritten Jahr fehlerhaft,  musste korrigiert werden.

In der darauf folgenden WEG-Versammlung wurde dies öffentlich gemacht.
Der Verwalter wurde aufgefordert die Forderungen anzumahnen. Desweiteren musste der Vermögensstatus korrigiert werden.
Damit es nicht erneut zu Fehlern kam, sahen sich die Eigentümer gezwungen, dem Verwalter den Protokolltext   zum TOP 2 – Jahresabrechnung zu diktieren:

“TOP 2 – Jahresabrechnung 2015

Zusatzinfo zum Vermögensstatus 31.12.2015:
„Nicht ausgewiesen, jedoch vorhanden sind seit 2013 Forderungen in Höhe von 2.673,51 € (Miteigentümer D. in Höhe von 1.221,53 € und Miteigentümer L. in Höhe von 1.451,80 €). Das Vermögen der WEG erhöht sich somit von 54.999,98 auf 57.673,49 €.“

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Zusammenfassung:
Nur durch die Wachsamkeit einzelner Miteigentümer konnte die WEG vor Schaden bewahrt werden.
Die Tatsache, dass diese “vergessenen” Forderungen weder gemahnt noch im Vermögensstatus als offene Posten geführt wurden, wirft kein gutes Licht auf diese Verwaltung.

Empfohlene Maßnahme:
Verwalter wechseln, das das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.