Archiv der Kategorie: Beiräte: unwissend / naiv

“Vermögensstatus? – Den brauchen Sie doch nicht!”

Der “Vermögensstatus” muss vom Hausverwalter im Rahmen der WEG-Jahresabrechnung nicht zwingend erstellt werden, ist aber sehr sinnvoll und sollte eingefordert werden, da hier das “Reinvermögen” der Eigentümergemeinschaft wird:
vermögensstatus
Weigert sich der Verwalter, sollte versucht werden, die entsprechenden Zahlen mündlich einzuholen. Beispiellos ist jedoch die Antwort des Verwalters, der auf Nachfragen in der WEG-Versammlung selbstbewußt antwortet: “Vermögensstatus? – Den brauchen Sie doch nicht!”

Besonders schlimm in diesem Fall:
der Beirat schloss sich der Sicht des Verwalters an. Wahrscheinlich vornehmlich, weil er gar nicht wusste, was ein Vermögensstatus ist.
Faul, naiv oder einfach nur blöd?
Viele WEGs sind mit solchen Beiräten beglückt – zur Freude der unseriösen Hausverwalter.

 

Empfohlene Maßnahmen:
Eine detaillierte Belegeinsicht – auch der Bankkonten – empfiehlt sich  d r i n g e n s t. Verlassen Sie sich nicht auf den Beirat. Verlassen Sie sich nur auf das, was Sie vorfinden.

Weiter empfiehlt es ich, den Verwalter-Dachverband zu kontaktieren, dem dieser Verwalter angehört, sowie Eigentümer-Schutzgemeinschaften wie z.B. hausgeld-vergleich.de oder wohnen-im-eigentum.de usw.

Hausverwalter setzt Beschluss nicht um: Reparaturen am maroden Dach doch nicht ausführt

Unter dem Einfluss eines Miteigentümers, der die geplante Dachsanierung auf jeden Fall vermeiden möchte, gibt ein Verwalter fälschlicherweise vor, alle beschlossenen Reparaturen seien ausgeführt worden.

In einer WEG mit 13 Wohneinheiten ist das Dach aus den 60er Jahren seit langem in schlechtem Zustand. Die Dachpfannen sind so alt, dass sie “bröseln” und sich langsam auflösen, es fehlt eine wasserdichte Unterschutzbahn, so dass es in der Vergangenheit zu eindringender Feuchtigkeit (=Wasserschäden) kam.
Leidtragende waren die Eigentümer der Dachgeschosswohnung.

Aufgrund des katastrophalen Zustands des Dach soll auf der kommenden Eigentümerversammlung ein entsprechender Beschluss der Dachgeschoss-Eigentümer verabschiedet werden.
Den maroden Zustand des Dachs hat zuvor ein Gutachter festgestellt, der ebenfalls zur Versammlung kommt und seine Sicht der WEG darlegt.
Strikt gegen die Sanierung ist der Eigentümer zweier Wohnungen im 1. OG.
Er möchte Kosten, die ihm nicht direkte zu Gute kommen, vermeiden.
Eine Fassadenverschönerung hält er für angebrachter, zumal er beabsichtigt seine Wohnung in einigen Jahren zu verkaufen.

Aufgrund der Beeinflussung dieses einen Miteigentümers, der gleichzeitig Beiratsvorsitzender ist, wird auf der Versammlung der Beschluss zur Dachsanierung a b g e l e h n t.
Man wolle erst noch weiter “reparieren” und mit der Sanierung noch 5-6 Jahre warten
Die Verwalter hätte zu diesem Zeitpunkt einschreiten müssen –  zum Wohle der Eigentümergemeinschaft. Denn: zu reparieren gab es an diesem Dach nichts mehr, dies hatte der Dachdecker bereits mehrfach nach Ortsterminen bekanntgegeben: die Dachpfannen waren in einem solch schlechten Zustand, dass sie sich auflösten…..

Der Verwalter stand sehr unter dem Einfluss des Beiratsvorsitzenden und formulierte einen Beschuss zur Verschiebung der Sanierung. Zunächst sollten erhaltenden Reparaturen ausgeführt werden.

In den Folgejahren, als es erneut zu Wasserschäden kam,  wurde den Eigentümern immer wieder erklärt, die Dachreparaturen seien gleich nach der Versammlung ausgeführt worden.
Doch der Verwalter log.

Ein Blick in die Abrechnungsunterlagen zeigt lediglich eine einzige Reparaturmaßnahme: der Austausch eines scheinbar undichten Dachfensters auf dem Speicher. Und zwar dort, wo der Beiratsvorsitzende seinen Abstellraum/Abstellverschlag hatte.

Rechnung Nr. 29197 / 29342
Erneuerung eines Ausstiegsfensters, diverse Kleinreparaturen, ausgeführt am…
Materialverbrauch: VELUX Dachausstieg, Tuben Silikon,
Lohn-, Fahrt-, Geräte- und Entsorgungskosten: 9 Stunden…

rg_zache_230909_S1_kasch2
In den Vorjahren hatte der Beiratsvorsitzende bereits zusammen mit dem Vor-Verwalter die schräge – scheinbar doch undichte – Dachfläche abgedichtet. Nur seinen Abstellraum, versteht sich. Die der  übrigen, erhielten keine Abdichtung.
Und nun hatte er erreicht, dass nur das Dachfenster in seinem Verschlag ausgetauscht werden würde.

Und das war es.
K e i n e 
weiteren, “erhaltenden Dachreparaturen”, wie auf der Versammlung beschossen.
Es machte lt Dachdecker ja auch keinen Sinn.

Es kam daraufhin zu den zu erwartenden, weiteren Wasserschäden in den Dachgeschoßwohnungen.
Der Verwalter log jahrelang, behauptete bis zum Schluss, das Dach wäre nach der Versammlung und auf Beschluss der WEG hin, repariert worden…

Empfohlene Gegenmaßnahmen
Prüfen Sie die Aussagen der Verwalter. Macht der Verwalter einen unseriösen Eindruck, überprüfen Sie a l l e aussagen. Zahlreiche Verwalter haben den Bezug zur Realität und zu wahrheitsgemäßen Aussagen verloren.
Sprechen Sie mit den Handwerkern.
Schauen Sie in die Abrechnungsunterlagen und machen Sie Kopien (!) aller, auch nur ansatzweise wichtigen Unterlagen.
Viele Beiräte, die eigentlich die Interessen der Eigentümergemeinschaft als Ganzes vertreten sollten, verfolgen nur ihre eigenen Interessen. Stellen sie ihre Aussagen in Frage, überprüfen sie alles.

WEG-Konto: “Gläsernes” Konto existiert nur im Verwaltervertrag

Das von der sich bewerbenden Hausverwaltung versprochenen “Gläserne Konto” gibt es immer noch nicht.

Im Verwaltervertrag ist zu lesen: “Der Verwalter ist verpflichtet Gelder der Wohnungseigentümergemeinschaft von seinem Vermögen gesondert zu halten.
Sämtliche Ausgaben und Einnahmen der Eigentümergemeinschaft werden über das Konto WEG… abgewickelt.
Der Verwaltungsbeirat erhält eine Sichtberechtigung über Internet auf dieses Konto.”
gläserneskonto

Der Vertrag wurde 2007 geschlossen. Das “gläserne Konto” gibt es immer noch nicht.
Den Beirat interessiert es scheinbar auch nicht.

Wirtschaftsplan wird den Wünschen angepasst

Die Erstellung eines Wirtschaftsplans ist im Wohnungseigentumsgesetz verankert und wie folgt beschrieben:

“Der Wirtschaftsplan enthält:
1. die voraussichtlichen (!) Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums;…
3. die Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zu der … vorgesehenen Instandhaltungsrücklage”

wp

Dies hinderte manche Verwalter jedoch nicht daran – auf Wunsch der Beiräte – die “voraussichtlichen” Kosten zu ignorieren.

Hierzu: die Erstellung eines Wirtschaftsplans ist keine Lust-und-Laune-vielleicht-oder-auch-nicht Veranstaltung.
Er muss erstellt werden und er muss Sinn machen.
Beiräte die dies nicht einsehen, sollten ihren Hut nehmen und gehen.

Ziel einer realistischen Einschätzung der Zahlen des Wirtschaftsplan ist, das Hausgeld entsprechend hoch anzusetzen und Nachzahlungen im Rahmen des Möglichen zu vermeiden.

Ein Negativbeispiel ist folgende WEG:
die Eigentümer hatten sich auf eine bestimme Höhe des Hausgeldes mit dem Verwalter “geeinigt”. Dies ist ok, wenn jedes Jahr Guthaben ausgezahlt werden – war in dieser WEG jedoch nicht der Fall.

Beispiel der letzten Abrechnung:
Gesamtausgaben des Jahres 2013: 82.365 €
Von 26 Einheiten hatten 6 Eigentümer Guthaben und 20 Eigentümer Nachzahlungen.
Die Nachzahlungen allein beliefen sich auf 11.282 €., durchschnittlich 564 €.

Normalerweise steigen die Ausgaben jedes Jahr.
Um Nachzahlungen zu vermeiden sollte der neue Wirtschaftsplan immer über den Gesamtausgaben des Vorjahres liegen.
Daraufhin wurde ein neuer Wirtschaftsplan erstellt.
Bzw. übernommen, denn er war seit Jahren gleich und betrug jährlich 80.796 € (zur Erinnerung: die Höhe des Hausgeldes sollte ja gleich bleiben).
Somit lag der neue Wirtschaftsplan unter (!) der Gesamtausgaben des Vorjahres.

Ist das noch zu verantworten? Ist dies der Sinn eines Wirtschaftsplan?
Wer kommt für Aussenstände auf, die nicht mehr einzutreiben sind?