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Kath. Kirche – der größte Immobilienbesitzer Deutschands? – (Video 3 Min)

Möglichst groß sollen sei sein, die Gotteshäuser bei der katholischen Kirche. Wie der Kölner Dom, weil das die Menschen näher zu Gott bringt. Bescheidenheit – eher keine Eigenschaft der katholischen Kirche. Es ist kein Geheimnis, dass die Katholiken in Deutschland viel Geld haben. Aber wieviel genau, das ist schon schwieriger. “Die größte Einnahme für die katholische und evangelische Kirche ist die Kirchensteuer, das heißt eine freiwillige Abgabe der Mitglieder derer die zur Kirche gehören. Sie beträgt 9 % der Lohnsteuer und wird über den Staat eingezogen. Es ist keine Subventionssteuer des Staates, sondern der Beitrag des Gläubigen für seine Kirche.”

Die Einnahmen aus der Kirchensteuer sind derzeit so hoch wie nie zuvor. Im letzten Jahr erhielt die katholische Kirche 5,2 Milliarden Euro. Die gute Wirtschaftslage spült der Kirche das Geld in die Kassen. Doch intern regiert trotzdem ein harter Sparkurs, denn die Zahl der Mitglieder sinkt rapide, während hohe Personalkosten bleiben. Doch die Kirchensteuer ist nicht die einzige Einnahmequelle der Kirche. Im Kölner Erzbistum beträgt der Anteil der Kirchensteuer am Haushalt 79%.

Zusätzlich hat die Kirche auch noch Einnahmen aus eigenen Immobilien die ihr vererbt wurden. Kenner sagen, die Kirche sei der größte Immobilienbesitzer Deutschlands. Bestätigen will sie das jedoch nicht.

“Man muss sagen, wir kriegen nur indirekt einen kleinen Widerschein davon mit, dass in den Bistumshaushalten auch immer Einnahmen der Kirche verzeichnet sind. Das Erzbistum Köln hat da zum Beispiel 40, 50 oder sogar 80 Millionen Euro an Einnahmen die reinkommen, sozusagen als Ertrag aus Immobilien, aus irgendwelchen Aktiengeschäften oder sonst was. Was da an Besitz ist wird nicht offengelegt und das schon seit Jahrzehnten nicht. Doch was passiert mit der Kirchensteuer der Mitglieder? Eine öffentliche Kontrolle der Kirchen findet nicht statt. Doch es gibt ein inner-kirchliches Gremium, dass die Verwendung genehmigt: “Deshalb hat das Bistum selber einen Rat, die auch schauen, woher kommt’s wohin geht’s, die den Haushaltsplan machen Haushaltsplan machen und so insgesamt dafür eine gewissen Öffentlichkeit herstellen. Der bischöfliche Stuhl bekommt keine Kirchensteuer. Also unterliegt der auch keiner irgendwie gearteten innerkirchlichen oder sonstigen öffentlichen Kontrolle.”

Die Finanzen der katholischen Kirche – ein gut gehütetes Geheimnis. Doch von ihrem Geld gibt die deutsche Kirche auch etwas ab:  der Vatikan selbst profitiert. Er bekommt von der deutschen Kirche mehrere Millionen Euro pro Jahr.

Excurs: Die Kirche und das Geld (ARTE) (Video 1:14 h)

Die großen Kirchen in Deutschland – sie sind reicht un mächtig. Die meisten Bischöfe verdienen über 9000 € im Monat. Immer wieder kommt es zu Finanzskandalen.
“Der Reichtum kann verfetten, verfestigen, lahm machen”.
Die Kirche in Frankreich, fest verankert in ihren Gemeinden. Aber sie ist eine arme Kirche. An manchen Stellen kämpft sie ums Überleben.
“Als Erzbischof verdiene ich 960 €. Und das ist sehr gut.”
Die Kirche in Frankreich bekommt keine staatlichen Gelder. Geschätzt eine halbe Mrd. Euro dagegen zahlt der Staat in Deutschland.
“Kirche und Staat sind zwar unterschieden, aber es gibt gemeinsame Schnittmengen.”
“Im Vergleich zu Deutschland sind wir eine arme Kirche. Aber wir sind eine freie Kirche.”

Die Kirchen in Frankreich und Deutschland – Milliarden hier, leere Kassen dort. Wie gehen die Kirchen mit ihrem Geld um? Welches System ist transparenter? Und wer profitiert?…..

Hausverwalter manipuliert Beschlußsammlung

Seit der WEG-Reform muss in jeder Gemeinschaft eine solche Sammlung geführt werden.
Das ergibt sich aus § 24 Abs. 7 WEG. 
Mit Hilfe der Beschluss-Sammlung können sich Wohnungseigentümer und deren Rechtsnachfolger bei Bedarf schnell einen Überblick über die Beschlusslage der WEG verschaffen. Besonders wichtig ist dies für Rechtsnachfolger, denn die Beschlüsse der Wohnungseigentümer wirken gegenüber diesen ohne Eintragung im Grundbuch.

Die in der Beschlußsammlung aufgeführten Beschlüsse müssen nach spätestens 1 Woche nach Versammlungstermin dort aufgeführt werden.

Nicht so bei diesem WEG-Verwalter. Drei Wochen nach der Versammlung fehlt nicht nur das Protokoll, die Beschlüsse dieser Versammlung sind in der Beschlusssammlung unvollständig aufgeführt.
Der Verwalter hatte für ihn unangenehme Beschlüsse des Vorjahres unterschlagen wollen und sie ein Jahr später – vor einem drohenden Rechtsstreit – schnell noch eingefügt.

Praxisfall:
Da das Protokoll der Eigentümerversammlung vom 16.11. auch am 11.12. noch nicht da wurde im Büro des Verwalters um einen Auszug aus der Beschlußsammlung gebeten.
Der letzte, notierte Beschluss war Beschluss Nr. 48 auf Seite 21. 
Der Inhalt:  “TOP 15 – Verwalterbestellung” der Eigentümerversammlung vom 16.11.
Danach folgten nur noch leere Zeilen bis zum Seitenende (siehe unten).

Nach Durchsicht der Einladung gab es aber insgesamt 18 Tagesordnungspunkte. TOP 15 konnte deshalb nicht der letzte, eingetragene Beschluss sein. Wo waren die fehlenden Beschlüsse der TOPs 16-18?

Rückruf beim Verwalter mit dem Hinweis, die am 11.12. ausgehändigte Beschlußsammlung wäre wohl unvollständig.
Antwort-Email des Verwalters: “Wir werden Ihnen ein PDF per Mail morgen/übermorgen zukommen lassen. Meine Kollegin muss noch etwas korrigieren, da die letzte Änderung nicht von der EDV gespeichert wurde.”
Armer Verwalter: die EDV hat versagt und die Beschlüsse wurden nicht gespeichert. 

Am 13.12. wurde eine “neue” Beschlußsammlung zur Verfügung gestellt.
Nach dem bisherigen letzten Beschluss (TOP 15 – Verwalterbestellung) wurde noch der TOP 18 aufgeführt. Die TOPs 16 und 17 waren ohne Beschluss geblieben.

Warum war der TOP 18 zuvor ausgelassen worden?
Der Grund: der ausgelassene TOP 18 hatte 7 Unterpunkte, die alle die Verwaltertätigkeit und das Verhalten des Beirats kritisierten. Im Einzelnen:

1) Offenlegung der Gesamtkosten einer Fassadensanierung, bei der sich die Kosten verdoppelt hatten (von 150.000 auf 300.000 €). Der Verwalter weigerte sich seit Jahren die Gründe hierfür noch die genauen Kosten zu benennen.

2) Die Beiräte wurden aufgefordert Stellung zu beziehen zu den 30 Sonderhonorar-Rechnungen der Verwaltung mit einem Gesamtbetrag ähnlich des vereinbarten Verwalterhonorar (über 6.000 €).
Weiter: Stellungnahme des Beirat zu nicht nachvollziehbaren und überhöhten Pauschalpositionen (4.000 €) in Handwerkerrechnungen
Weiter: Stellungnahme des Beirats zu der Dokumentation von gravierenden Mängeln der 300.000-Euro-Fassadensanierung, wobei der Verwalter ca 2.000 € Sonderhonorar berechnete,  nur für die “Dokumentation der Mängel” …. die übrigens immer noch nicht behoben sind.

3) Rechtsstreit mit Vorverwalter
Frage an die Verwaltung, warum die er unsinnigerweise aber zu seinem finanziellen Vorteil tausende Seiten Schriftsätze des Rechtsanwalts und des Gerichts an die Miteigentümer erstellte, verteilte und vor allem berechnete. So übertreffen allein die unnötigen Kopiekosten des Verwalters den Streitwert des Prozesses!

4) Antrag auf  Rückabwicklung einer großzügigen Geldverteilungsaktion des Verwalters zu Gunsten eines verwalternahen Miteigentümers. Verteilt wurde spontan, ohne Hinweis in er Einladung ein Betrag “Differenz Vorverwalter” in Höhe von 28.000 €. Verteilt wurde die Summe im Verhältnis des Miteigentumsanteils, wobei ein einzelner Miteigentümer stark begünstigt war, da er nie im Verhältnis des MEA in die Rücklage eingezahlt hatte und abgesehen davon seine Ansprüche in keiner Weise belegen konnte. Schaden für die WEG: 3.000 €.

5) Durch Fehlentscheidungen der Verwaltung entstanden Kosten, die die Eigentümer in bekannt dämlicher weise auch gerne selber trugen: Schaden für die WEG: 2.000 €

6) Überhöhtes Sonderhonorar für die Änderung von Verteilungsschlüsseln

7) Überhöhtes Sonderhonorar für Schriftsatz-Kopien im Prozess gegen den Vorverwalter

Weiter überrascht hat die Tatsache, dass durch das nachträgliche Ergänzen von TOP 18 …. sich die Beschlußnummern und die Seiten zahl änderten.
Die neue “letzte” Seitenzahl war die Nr. 25. Der letzte eingetragene Beschluss (TOP 18) war Beschluss Nr. 58. Warum? Was war passiert?

Eine Prüfung ergab, dass noch 2 weiter Beschlüsse der Versammlung vom 16.11. “vergessen worden waren”! Zudem 7 weitere Beschlüsse der Versammlung des Vorjahres!!

Nach Bemängelung der unvollständigen Beschlußsammlung sind zwischen dem 11.12. und dem 13.12. ganze 10 Beschlüsse nachträglich die Sammlung aufgenommen worden!

Im Detail handelt es sich um 3 Beschlüsse der letzten WEG-Versammlung vom 16.11. die  “nachgetragen” wurden – und ganze 7 Beschlüsse des Vorjahres (30.11.).

Hier die Übersicht der ursprünglichen Beschlußsammlung, wie sie am 11.12. vom Verwalter ausgehändigt wurde:

Hier die Übersicht der Beschlußsammlung, wie sie am 13.12. vom Verwalter ausgehändigt wurde. Die braun markierten Beschlüsse wurden nachträglich aufgenommen.
Neben dem bereits erwähnten verwalterkritischen TOP 18 mit den 7 Unterpunkten … wurden diese weiteren verwalterkritischen Tagesordnungspunkte zunächst nicht aufgenommen:

Tagesordnungspunkte und Beschlüsse der Versammlung vom 30.11 des Vorjahres, die “vergessen” wurden:

Beschluß 34 – TOP 2 vom 30.11. Vorjahr – “Willkürlicher Abriss von Terrassen-Trennmauern durch den Verwalter. Schaden 2.200 €

Beschluß 35 – TOP 3 vom 30.11. Vorjahr – “Willkürlicher Abriss von 5 Balkon-Trennmauern durch den Verwalter, dadurch Statikprobleme. Schaden 30.000 €”

Beschluß 36 – TOP 5 vom 30.11. Vorjahr – “Unnötiger Abriss von Fensterbänken: Schaden 7.000 €”

Beschluß 37 – TOP 6 vom 30.11. Vorjahr – “Nicht-Einreichen von Graphitti-Entfernungs-Rechnungen bei der Gebäudeversicherung: Schaden 590 €

Beschluß 38 – TOP 7 vom 30.11. Vorjahr – “Berechnung von nicht gerechtfertigtem Sonderhonorar Auskunft Creditreform. Schaden 386 €”

Beschluß 39 – TOP 8 vom 30.11. Vorjahr – “Willkürliche Entnahme von Geldern des Gemeinschaftskontos durch den Verwalter (außerhalb der Jahresabrechnung!!)”

Beschluß 40 – TOP 10 vom 30.11. Vorjahr – “Beauftragung Brandschutz-Sachverständiger”


Tagesordnungspunkte und Beschlüsse der Versammlung vom 16.11. des aktuellen Jahres, die “vergessen” wurden:

Beschluß 51 – TOP 4 vom 16.11 – “Entlastung Beirat”

Beschluß 55 – TOP 11 vom 16.11 – “Aufhebung des Beschlußes vom Vorjahr bezüglich unkorrekter Verteilung 28.000 €”

Beschluß 58 – TOP 18 vom 16.11 – “Kritike Fragen an Verwalter und Beirat”

Dieser WEG-Verwalter ist Mitglied im Dachverband BVI und im BFW, dem Bundesfachverband für Wohnungs- und Immobilienverwalter.
Glückwunsch zu diesem Mitglied.

Wie Entscheidungen von der Hausverwaltung manipuliert werden

Stehen wichtige Entscheidungen an legt die Hausverwaltung Übersichten und Tabellen zur Entscheidungshilfe vor.
Bei unqualifizierten oder manipulierenden Hausverwaltungen sind diese Unterlage zu hinterfragen. Oft gibt es ganz erhebliche Abweichungen oder die präsentierte Zahlen halten einer rechnerischen Prüfung nicht stand.
Deshalb sind die Fragen berechtigt “Wie sind Sie zu diesen Zahlen gekommen?” und “Wie erklären Sie diese Beträge”.
Bei Antworten wie  “Das ist so. Wir haben das geprüft. Das müssen Sie jetzt g l a u b e n.”…. empfiehlt sich das Gegenteil: die detaillierte Überprüfung aller von der Verwaltung vorgelegten Zahlen.

Sobald Verständnisfragen auftauchen, die Logik nicht einsichtig ist oder Auskünfte verweigert werden stellt sich, wie in Kriminalfällen, die Frage: cui bono – wem nützt es?

Praxisbeispiel:
Eine WEG stellt Überlegungen zur Neuorganisation der Aufgaben Hausmeisterarbeiten, Treppenhausreinigung, Schneebeseitigung, Gartenpflege an.
Möglichkeiten:
a) Beauftragung eines Hausmeisters in Vollzeit
b) Beauftragung von externen Firmen

Zum Zeitpunkt dieser Überlegung ist ein Hausmeister für die WEG tätig und mit all diesen Arbeiten beauftragt. Recherchen haben ergeben, dass der Hausmeister seine Arbeit nicht immer zufriedendstellend erledigt und weiter seine Arbeitsauslastung bei ca. 40 % liegt. Gezahlt wird aber ein Gehalt auf Basis einer 100%igen Arbeitsleistung.
Der Hausmeister versteht sich mit der Hausverwaltung bestens. Eine Änderung wünscht er nicht.

In Vorbereitung der kommenden WEG-Versammlung in der eine Entscheidung getroffen werden soll weigert sich der Hausverwalter zunächst überhaupt irgendwelche Angebote von externen Dienstleistern einzuholen. Er wollte die Miteigentümer auf der Versammlung zunächst fragen, wie sie vom Gefühl aus entscheiden würden….

Nachdem diese Haltung auf Kritik von Seiten einzelner Miteigentümer stößt, präsentiert der Verwalter eine Kostenvergleichs-Tabelle:

Wie gut erkennbar ist, sind die Kosten des angestellten Hausmeisters deutlich niedriger als die Tätigkeit externer Dienstleister.
Womit der Verwalter nicht gerechnet hatte, war die Hinterfragung seiner Zahlen:
a) die Kosten bezüglich des Hausmeisters waren nicht vollständig und
b) ist es n i c h t  zwingend notwendig alle Tätigkeiten an einen einzigen externen Dienstleister zu vergeben. Es ist ohne weiteres möglich, die Gartenpflege oder Hausreinigung unterschiedlichen Unternehmen zu übertragen.

Eine vollständige Kostenaufstellung ergab Gesamtkosten von 36.390 € für den Hausmeister.
Bezüglich der Beauftragung an externe Firmen präsentierte die Hausverwaltung diese Übersicht, die Gesamtkosten 27.167,41 € ergaben.


Noch günstiger und ohne weiteres realisierbar ist die Vergabe an verschiedene Unternehmen mit Gesamtkosten von 24.984 €.

Zusammenfassung:
Nach anfänglicher Aussage der Hausverwaltung lagen die Kosten für den Hausmeister bei 32.000€ und für die externen Dienstleister bei 38.000 € jährlich.
Nach kritischer Hinterfragung lagen die Kosten für den Hausmeister bei 36.400€ und für die externen Dienstleister bei 25.000 € jährlich.

Zur Erinnerung: der Hauswart verstand sich sehr gut mit der Hausverwaltung.
Ohne kritische Prüfung von Seiten einzelner Wohnungseigentümer wären der Wohnungseigentümergemeinschaft jährliche Mehrkosten von über 10.000 € jährlich entstanden.
Honi soit qui mal y pense…. 

Unnötige Kosten durch Heizkosten-Zwischenabrechnungen

Praxisfall:
in einer Wohnung werden Wasser, Müll und Allgemeinstrom mit dem Verteilungsschlüssel “Personentage” abgerechnet. Bei einer Belegung von 1 Person sind dies 365 Personentage, bei 2 Personen 2 x 365 = 730 Personentage. Die Kosten werden im Verhältnis der “Personentage” verteilt. Dadurch sollen die Kosten so “verbrauchsabhängig” wie möglich verteilt  werden.
Um die richtigen Zahlen zu ermitteln, bittet die Hausverwaltung jährlich um Mitteilung der Personentage jeder Wohneinheit.
In diesem Fall wurde der Hausverwaltung vom Eigentümer der Wohnung mitgeteilt:
01.01. – 31.07. = Belegung mit 2 Personen
01.08. – 15.09. = keine Bewohner
16.09. – 31.12. = Belegung mit 1 Person

Umso erstaunter entdeckt der Wohnungseigentümer in der Hausgeldabrechnung nicht nur 3 verschiedene Abrechnungen für drei Perioden (185,26 €, 43,41 € und 123,37 €) sondern pro Heizkostenabrechnung eine zusätzliche Kostenposition für “Direktkosten – Kostenaufteilung”. Und zwar:
01.01. – 31.07. = 17,85 €
01.08. – 15.09. = 35,70 €
16.09. – 31.12. = 17,85 €

Wie kommt es dazu?
Die Hausverwaltung antwortet: “Die Heizkostenverordnung verpflichtet uns dazu bei Bekanntwerden eines Nutzerwechsel die entsprechende Aufteilung zu veranlassen
Die Heizkostenabrechnung ist daher korrekt erfolgt.”

Falsch.
1. Wie kommt eine Verwaltung dazu, scheinbar auf Grundlage der zuvor übermittelten Informationen zu den “Personentagen” selbständige Mutmaßungen zu einem Mieterwechsel anzustellen?
– Die Verwaltung wurde hierzu nie informiert. Lediglich die die gewünschten Angaben zu den Personentagen wurden vom Eigentümer korrekt mitgeteilt

2. K e i n e  Heizkostenverordnung “verpflichtet” eine Hausverwaltung – ohne Wissen und Einverständnis des Wohnungseigentümers bzw. Mieters – eine Heizkosten-Zwischenabrechnung (auf Kosten des Eigentümers oder Mieters)  zu veranlassen.
Diese Behauptung der Verwaltung ist Unsinn.

3. W e n n  eine Zwischenabrechnung gewünscht wird und erfolgt, dann sollte sie so erfolgen wie es die Heizkostenverordnung vorsieht: unter Berücksichtigung der Verbrauchskosten des Bewohners: “Zweck der Zwischenablesung ist es, die Verbrauchskosten der Nutzer auch dann
möglichst gerecht und nach dem Grundsatz des Verursachers aufzuteilen, wenn während der laufenden Heizperiode ein Mieterwechsel stattfindet.”

Auch diese Berücksichtigung fand bei diesen Zwischenablesungen nicht statt: die Zwischenablesungen wurden n i c h t  nach Verbrauch erstellt (- wie auch, die Wohnung wurde vom Ablesedienst nur zum Jahresende betreten), sondern nach der “Gradtagszahlen-Methode” die von der Heizkostenverordnung nur in Ausnahmefällen, als Notlösung vorgesehen ist: “Gemäß § 9 b Absatz 3 der Heizkostenverordnung kann eine Kostenaufteilung auch nach der Gradtagszahlen-Methode erfolgen, wenn dies zu einem genaueren
Ergebnis führt, bzw. die Werte der (Zwischen)ablesung abrechnungstechnisch
nicht korrekt verwendet werden können.”

4.  Weiter ignoriert die Hausverwaltung, dass die Heizkostenverordnung sehr wohl Ausnahmen zuläßt. Hierzu gehört, dass im Mietvertrag auch eine andere Berechnung der Heizkosten (wie hier z.B. pauschal) vorgesehen sein kann. Ziel ist es ja durch eine möglichst genaue Kostenverteilung den Mieter zu vor Kosten zu schützen. Haben jedoch Mieter und Vermieter eine Pauschale für Heizkosten vereinbart, dann ist diese Vereinbarung gültig.
Und über den Inhalt der Mietverträge kann diese Hausverwaltung keine Kenntnis haben.

Zusammenfassung:
diese Hausverwaltung überschritt ihre Kompetenzen indem ohne Wissen/Einverständnis von Eigentümer und Mieter – und ohne den Mietvertrag zu kennen – auf Mutmaßungen zu einem Nutzerwechsel in Eigeninitiative Heizkosten-Zwischenabrechnungen initiierte.
Ihre Erklärungen bezüglich der der Heizkostenverordnung (“die Heizkostenverordnung verpflichtet uns…) sind unsinnig.
Die Kosten dieser Zwischenablesungen sind von der Verwaltung zu erstatten.


Auszug aus der Heizkostenverordnung: § 9b Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel:
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9b.html

Hausmeister: Leistung und Kosten oft in keinem Verhältnis

Kann es wirklich sein, dass ein von der Wohnungseigentümergemeinschaft angestellter Hausmeister überteuert ist? Dass Kosten und Leistung in einem ungünstigen Verhältnis stehen? Und müsste die Hausverwaltung, die die Interessen der Eigentümer wahrt, dann nicht tätig werden? Antwort: 3 x JA.
Wenn das so ist, warum wird die Verwaltung dann nicht tätig?
Antwort: Weil eine unseriöse Hausverwaltung Nutznießerin dieser Situation ist und den Hausmeister für “ihre Zwecke” nutzt. Oft fungiert der Hausmeister als “Vertreter” der Hausverwaltung vor Ort und übernimmt Aufgaben, die eigentlich die Hausverwaltung ausführen sollte, wie die Abnahme von Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen.

Auch die Bedarfsmeldung von sinnvollen oder unsinnigen Sanierungsmaßnahmen verdankt die Verwaltung oft dem Hausmeister. Einer unseriösen Hausverwaltung kommt es vor allem darauf an, dass Geld ausgegeben wird. Oft sinnlos und zu überteuerten Tarifen. Die beauftragten Handwerker danken es danach der Verwaltung und dem Hausmeister.

Um den Verdacht einer überhöhten Bezahlung des Hausmeisters im Keime zu ersticken bemüht sich eine unseriöse Hausverwaltung, den Arbeitsvertrag mit dem Hausmeister so allgemein wie möglich zu halten.
“Wöchentlich auszuführende Arbeiten”….
“1 x monatlich auszuführende Arbeiten”…

Ziel: der tatsächliche Arbeitsaufwand soll ein Geheimnis zwischen Hauswart und Verwaltung bleiben.

Transparenz ist immer ein gutes Mittel, Licht in eine Angelegenheit zu bringen.
Eine Befragung des Hauswarts zum Zeitaufwand seiner Arbeiten ergab nichts. Auch nach 15 Jahren Tätigkeit war er nicht willens oder in der Lage eine grobe Aufwandsschätzung abzugeben.
Als Hilfestellung für den Hauswart wurde von einem kritischen Beirat die Aufgabenliste aus seinem Arbeitsvertrag um den Punkt Zeitaufwand ergänzt, so dass untenstehende Tabelle entstand.
Im Verbunde mit dem Hauswart weigerte sich der Verwalter zunächst diese Tabelle im Haus aufzuhängen und den Hauswart zu bitten, sie auszufüllen. Diese Verhalten zeigt, dass der Verwalter dem Hauswart näher steht, als den Eigentümern.
Als darauf bestanden wurde…. erkrankte der Hauswart. Regelmäßig und für länger.

Als jedoch bekannt wurde, dass er sich zeitgleich etwas entfernt ein Haus baute und sich dort während seiner Krankschreibung pflegte und Eigentümergemeinschaft seine Entlassung in Erwägung zog…. reichte er die Kündigung ein.

Zusammenfassung:
Transparenz und Fakten bringen weiter.
Und die, die sich wehren, tun dies nicht ohne Grund.

Noch immer keine WEG-Versammlung…?

Schon spät im Jahr und noch immer keine WEG-Versammlung? – Läuft der Verwaltervertrag ggf. zum Jahresende aus?

Schon November und die Jahresversammlung hat immer noch nicht stattgefunden? – Dann liegt es vielleicht daran, dass der aktuelle Verwalter eine Wiederbestellung erwünscht.
Vorgeschoben werden gerne belanglose und irrelevante Gründe (“Wir warten noch auf eine Stellungnahme von…..”)…. Wichtiger für den Verwalter: die Eigentümer sollen bis Jahresende “ruhiggestellt” werden.
Mit einer spät im Jahr liegenden Eigentümerversammlung kann der aktuelle Verwalter die Eigentümer zeitlich unter Druck und vor quasi vollendete Tatsachen setzten: auch bei einem mehrheitlichen NEIN zur Vertragsverlängerung des Verwalters, verbleibt sehr wenig Zeit um bis zum Jahresende (an dem der Verwaltervertrag des bisherigen Verwalters ausläuft) einen geeigneten neuen Verwalter zu finden. Es bliebe die Option, ohne Verwalter das neue Jahr zu beginnen. Diese wird gescheut, weshalb wird auch der unqualifizierteste Hausverwalter wiedergewählt.
Die Tatsache, dass der Verwalter auf solche Tricks zurückgreifen muss sollte den Eigentümern zu denken geben.

Praxisbeispiel:
Am 03.09. erhalten die Eigentümer vom WEG- Hausverwalter untenstehendes Schreiben.
Typisch die schwülstig-blumige Ausdrucksweise des Verwalters, mit der er versucht sich bei den meist älteren Eigentümern anzubiedern…

“Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
voller Zuversicht waren wir davon ausgegangen, die ordentliche Eigentümerversammlung in diesem Jahr bereits vor den Sommerferien durchführen zu können, allerdings wurden wir leider eines Besseren belehrt.
Wie Sie dem an Herrn…. in Kopie beigefügen Schreiben entnehmen können, hängt die Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung mit der Übersendung der von Herrn… zu übermittelnden Informationen zusammen – wir hoffen, dass wir im Laufe des Septembers 20… alle für die Durchführung der Eigentümerversammlung relevanten Informationen / Unterlagen erhalten haben werden, um dann in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat zu der noch ausstehenden Eigentümerversammlung einladen zu können.
Wir hoffen, Ihnen mit vorstehenden Angaben gedient zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen…”

Die Versammlung fand schließlich anderthalb Monate später, Mitte November statt.
Die Intention des Verwalters war einzig die Eigentümer ruhig und hinzuhalten.
Die vorgebrachten Gründe (siehe Schreiben) waren – wie sich herausstellte – bedeutungslos. Wichtiger war dem Verwalter, die Eigentümer kurz vor Jahresende mit seiner Wiederwahl (“TOP 15 – Verwalterbestellung”) zu überraschen.

TRICK: Positionierung des TOP “Verwalterbestellung” (Wiederwahl) ans Ende der Versammlung
Die Bestellung sollte so beiläufig wie möglich erfolgen – deshalb wurde hierfür “TOP 15” gewählt, kurz vor dem TOP “Sonstiges”.  Der Verwalter wollte sichergehen, dass die Eigentümer nach 14 vorhergehenden Tagesordnungspunkten und Diskussionen erschöpft genug waren, um seine Wiederwahl nicht in Frage zu stellen.
Auch hier wieder einlullende schwülstig-blumige Ausdrucksweise eines Verwalters, der der Eigentümergemeinschaft in den letzten Jahren bedeutenden finanziellen Schaden verursacht hatte: “Seit der Bestellung zur Verwalterin des Objekts zum…. konnten wir die Verwaltergebühren kontant halten – wir bitten daher um Verständnis, dass wir nicht umhinkommen, die Verwaltergebühren wie folgt zum…. anzupassen”, “Die vorstehenden Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und werden von uns für einen Zeitraum von 3 Jahren, beginnend ab dem …., garantiert”.


Fazit: eine WEG-Eigentümerversammlung findet nicht ohne Grund erst zum Jahresende statt.

“Eine Million für den lieben Gott”

Text von Helga Meister (“kursiv gehalten”), veröffentlicht unter www.wz.de am 02.04.2015

“Die Erfolgsgeschichte der Düsseldorfer Immobilienfirma Rheinwohnungsbau, die sogar einen Heiligen in ihrer Historie aufweist.
Im Oktober 2003 wurde der Ordensgründer des Steyler Missionswerkes, Arnold Janssen, von Papst Johannes Paul II. als „Bahnbrecher der modernen Missionsbewegung in Europa“ heiliggesprochen. Doch dieser Orden war nicht nur fromm, sondern dachte auch ans Geld. Er verdiente mit dem Erlös aus Zeitschriften derartig viel, dass er Wohnungen in Berlin baute. 1931 gründete er die „Heimwohl AG Mivremia“, Vorgänger der heutigen Rheinwohnungsbau.
Dieser Investor hat heute eine Bilanz von über 229 Millionen Euro und Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung von über 41 Millionen Euro. 70,1 Prozent der Anteile gehören dem Kölner Erzbistum. Geschäftsführer der Rheinwohnungsbau ist Thomas Hummelsbeck. Er sagt: „Es gibt zwei Sorten von Immobilien-Investoren. Die einen entwickeln ein Grundstück und stoßen es ab. Oder sie bauen es fertig und verkaufen es an einen Investor. Deren Philosophie ist es, zu kaufen, zu entwickeln, zu verkaufen und einen guten Schnitt zu machen. Und es gibt Unternehmen, die den Bestand halten. Dazu gehören wir.“


Anmerkung zu diesem Artikel: der Wohnungsbestand wird gehalten – die Mieter müssen gehen. Regelmäßige Erhöhung der Kaltmieten, nicht nachvollziehbare Modernisierungs-Sanierungsmaßnahmen und für den Mieter einhergehende noch weniger nachvollziehbare, erneute Mieterhöhungen zwingen jahrelange Mieter ihre Wohnungen zu verlassen.

Das einzige Entgegenkommen des Vermieters: ausnahmsweise verkürzte Kündigungsfristen für diese “Auszugwilligen”.
Die Alternative: eine Mieterhöhung von monatlich über 100  € für eine 70 m2-Wohnung aufgrund von angebliche so wirkungsvollen Wärmedämmsanierungsmaßnahmen.
Betroffen hiervon sind selbst hochbetagte Rentner, Witwen und Mieter seit Jahrzehnten.
Bitten um eine Härtefall-Berücksichtigung werden ignoriert. Diese werden vom Vermieter und Hauptgesellschafter, dem Bistum Köln, abgelehnt.

Da es sich um bei dem Vermietungsunternehmen um eine GmbH handelt… wer steckt hinter diesem Vermieter? Das Handelsregister gibt Auskunft:

70 % Erzbistum Köln
18 % Aachener Siedlungsgesellschaft mbH
5 % Hille & Müller GmbH
5 % Rhein Lippe Wohnen GmbH
2 % Hein. Lehmann GmbH

Anteilshalter ist demnach zu 70% das Bistum Köln. Aber wem gehört der zweitgrößte Anteil von 18 %? Laut Handelsregister sind es die Bistümer Köln, Paderborn, Trier, Münster und Aachen:

42 % Erzbischhöflicher Stuhl zu Köln
16 % Erzbischhöflicher Stuhl zu Paderborn
14 % Erzbischhöflicher Stuhl zu Trier
11 % Erzbischhöflicher Stuhl zu Münster
9 % Erzbischhöflicher Stuhl zu Aachen
9 % Bistum Essen
Zusammengefasst liegt die Beteiligung der katholischen Kirche bei diesem Vermieter bei 88%.

Christliche Nächstenliebe d.h. Rücksicht und behutsamer Umgang mit einkommensschwächeren Mietern oder Rentern sucht man leider vergeblich. Es geht ums Geldverdienen, schnell und ausnahmslos.

Die Ordensbrüder des Steyler Missionswerkes, auf das sich dieses Vermietungsunternehmen gerne bezieht, würde sich wahrscheinlich im Grabe herumdrehen.
Ebenso diejenigen, die ihre Immobilen/Häuser/Wohnungen der katholischen Kirche in gutem Glauben preiswert verkauften oder – schlimmer noch – vererbten.
Und für diejenigen, die sich mit dem Gedanken tragen, die dies zu tun oder die kath. Kirche als Erben einzusetzen: lassen Sie es.
Dass ein Immobilienunternehmen wirtschaftlich handeln muss steht außer Frage.
Aber dies kann auch moderat und mit Rücksicht auf die Betroffenen geschehen.


“Die Düsseldorfer Immobilienfirmen sind Konkurrenten auf einem florierenden Markt. Dies belegt die Geschichte dieser Firmen. So hat die Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft (DWG) 2013 die 75,1- prozentige Mehrheit an der Rheinbahn Immobiliengesellschaft erworben
und damit auf einen Schlag 830 Wohnungen und sieben Gewerbeeinheiten gewonnen. Sie hat nun über 7500 Wohnungen. Wie sieht’s bei anderen Wohnungsgesellschaften aus? Die Düsseldorfer Bau- und Spargenossenschaft (DüBS) will „Klein-Korea“ nicht nur sanieren, sondern auch abreißen und neu bauen. Sie hat 2000 Wohnungen in ihrem Besitz.
Die Wogedo ist eine Genossenschaft, ihr

Wohnungsbestand liegt bei 4500 Einheiten. Ausgerechnet in ihrem „Stammland“ Vennhausen hat sie Probleme mit der Waldschänke, die sie abreißen lassen will.

Die Rheinwohnungsbau aber baut und baut und baut, und zwar neu. Erst jüngst wurde Richtfest am Kuthsweg in Lierenfeld gefeiert, wo ein langer Gebäuderiegel mit 41 Wohnungen und einer Kita entsteht. Und an der Pariser Straße steht das Richtfest kurz bevor. Zugleich macht die Wohnungsgesellschaft der katholischen Kirche durch zwei Besonderheiten von sich reden. Thomas
Hummelsbeck erklärt nicht ohne Stolz: Kein anderes Düsseldorfer Unternehmen ist so energetisch interessiert wie seine Firma. Er sagt: „Wir waren die Ersten mit einem Passivwohnhaus. Und wir sind die Einzigen mit einem christlichen Hintergrund.“

Seit 1956 ist die Gesellschaft im Düsseldorfer Handelsregister eingetragen. 2013 hatte sie 6138 Wohnungen, Rücklagen von 59,47 Millionen Euro und einen Jahresüberschuss von 4,848 Millionen Euro. Die Zahlen machen dem Kölner Erzbischof Freude, denn er bekommt jedes Jahr aus der Dividenden-Ausschüttung eine Million Euro; die Rheinwohnungsbau schüttete 2014 an die Gesellschafter insgesamt 1,56 Millionen Euro aus.

Derzeit errichtet Hummelsbeck im ehemaligen Komplex des Dominikus-Krankenhauses zwischen Pariser – und Kribbenstraße 97 Mietwohnungen und 20 Eigentumswohnungen sowie Wohngruppen für Demente und eine große Kita für U3-Plätze.
Hummelsbeck ist kontaktfreudig. So arbeitet er mit der Diakonie, also dem evangelischen Partner. „Wir haben keine Berührungsängste. Das Dorothee-Sölle-Haus liegt nicht weit von uns entfernt und hat Kapazitäten frei.“ Hummelsbeck investiert in Heerdt gut 30 Millionen Euro.
Aber Hummelsbeck ist nicht nur Firmenchef, sondern auch Brauchtumsfreund. Er gehört in Lörick zu einer uralten Schützenfamilie.
Der Urgroßvater sei Schützenoberst und der letzte Hauptmann der freiwilligen Feuerwehr gewesen. Opa und Vater waren Schützenchefs. Im letzten Jahr fungierte er mit seiner Frau Roswitha als Regimentskönigspaar und hatte Tochter Mona als Jungschützenkönigin zur Seite.”

Text von Helga Meister (“kursiv gehalten”), veröffentlicht unter www.wz.de am 02.04.2015

https//www.wz.de/lokales/duesseldorf/eine-million-fuer-den-lieben-gott…

Nichtssagende Handwerker-Rechnungen erschweren die Belegprüfung

Praxisfall: im Abrechnungsordner fanden sich folgende Handwerker-Rechnungen.
Es handelte sich um nicht regelmässig wiederkehrende Einsätze.
Umso erstaunlicher die absolut nichtssagende Beschreibung der ausgeführten Tätigkeit “Leistungen im Monat….” statt einer Kurzbeschreibung wie z.B. “Austausch eines defekten Ventils in der Wohnung…”. Einzig auf den kaum lesbaren Arbeitszetteln konnten Anhaltspunkte zu der Handwerkertätigkeit vermutet werden.

Der Vorwurf richtet sich an eine Hausverwaltung, die diese Art Rechungen akzeptiert und ggf. unzureichend geprüft bezahlt.

So kann es nicht verwundern, dass sich auf diese Weise Installateur-Rechnungen beglichen wurden, die nicht von der WEG sondern vom Sondereigentümer hätten gezahlt werden müssen!

Beispiel 1:  “Leistungen erbracht im Monat Juni”

01 Laut Auftragszettel Nr. 590859
0,5 Std. Monteur – 20,25 €
1 An- und Abfahrt, Fahrkosten bis 30 km – 38,56 €

02 Laut Aufmassblatt vom 24.05.
0,5 Std. Monteur – 20,25 €

03 Laut Auftragszettel Nr. 591033
0,5 Std. Monteur – 20,25 €
1 An- und Abfahrt, Fahrkosten bis 30 km – 38,56 €


Beispiel 2:  “Leistungen erbrach im Monat Januar”

01 Laut Auftragszettel Nr. 589814
3 Std. Monteur – 115,50 €
1 An- und Abfahrt, Fahrkosten bis 30 km – 38,56 €


Beispiel 3:  “Leistungen erbracht im Monat September”

01 Laut Auftragszettel Nr. 590750 und Aufmassblatt vom 01.06.
0,5 Std. Monteur – 20,25 €
0,50 pau Bereitstellung Kundendienstfahrzeug und Werkzeug – 11,75 €
1 An- und Abfahrt Fahrkosten bis 30 km – 38,56 €
1 pau Klein- und Dichtmaterial – 2,25 €
0,5 Std. Monteur – 20,25 €
1 An- und Abfahrt Fahrkosten bis 15 km – 23,08 €

WARTEN_Hausverwalter veranlasst Fahrrad-Entsorgungsaktion – ohne Wissen oder Zustimmung der Eigentümer

Die Absprache mit dem Hausmeister scheint dieser Hausverwaltung zu genügen um in Eigeninitiative und ohne Beschluss oder Wissen der Eigentümergemeinschaft Fahrräder ENTSORGEN zu wollen.

Nett gemeint, aber voll daneben! Es ist immer wieder erstaunlich mit welchem Selbstverständnis und Selbstverständlichkeit sich Hausverwalter Freiheiten herausnehmen, die ihnen vertraglich nicht zustehen.
Der Verwalter ist Dienstleister, nicht Eigentümer. Er führt die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft aus – er bevormundet sie nicht.
Das “Entsorgen” oder “Entwenden” von Eigentum anderer – ob es funktonstauglich ist oder nicht – fällt nicht in den Entscheidungsbereich einer Hausverwaltung und könnte durchaus strafrechtliche Konsequenzen haben.

Praxisfall:
Aushang in einer Eigentümergemeinschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
da die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Wohnanlage stark begrenzt sind ist es unerlässlich, von Zeit zu Zeit eine Fahrradräumaktion durchzuführen.
In Absprache mit dem Hausmeister, Herrn X, haben wir eine solche Fahrradaktion für den 01. Juni .. .eingeplant. Fahrräder die bis zum 01. Juni nicht marktiert sind, werden ausgesondert und 2 Wochen später entsorgt, wenn sich bis zu diesem Zeitpunkt kein Eigentümer gemeldet hat. Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im voraus….


Empfehlung:
Weisen Sie die Hausverwaltung freundlich darauf hin, dass sie ihre Kompetenzen überschritten aht und diese Aktion dieser Form und ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft nicht mehr stattfinden wird.