Archiv der Kategorie: 8 VERWALTER

Fröhlicher Stempel ersetzt umständliche Kontierung und Dokumentation

Wer im kaufmännischen Bereich tätig ist, weiß, dass Kontierungsstempel bei der Behandlung von Eingangsrechnung eine Hilfe sind.
Bei Eingang der Rechnung wird das Eingangsdatum vermerkt. Danach sollte sie geprüft werden und auch der Name des prüfenden Sachbearbeiters sollte per Kürzel festgehalten werden.
Danach wird die Rechnung kontiert und zum Schluss zur Zahlung freigegeben.
Die Kontierung, Angabe von Datum und das Kürzel des prüfenden Sachbearbeiters begleiten die Eingangsrechnung von Eintreffen im Unternehmen bis zu ihrer Begleichung.

Um die Übersichtlichkeit und die Vollständigkeit des Ablaufs zu gewährleisten greifen viel Unternehmen auf standardisierte Vorgänge zurück, z.B. die Nutzung eines “Kontierungsstempels”.
Einige Beispiele:Auszufüllen sind: Kostenstelle, sachliche und rechnerische Prüfung. Eingangsdatum. Zahlung: Dokumentation von Freigabe, Skonto, Zahlbetrag, Überweisungsbetrag.

Auszufüllen sind: Kostenstellen, Projekt-Nr., sachliche / rechnerische Prüfung. Gebucht, angewiesen, Buchung, Beleg-Nr., AnmerkungenAuszufüllen sind: Beleg-Nr., Soll-Konto, Haben-Konto, eingegangen am, Prüfung ob sachlich richtig, gebucht am, gezahlt am, Buchungsmonat, Steuerschlüssel

Für eine Hausverwaltung, die Millionen € für die Eigentümergemeinschaften verwaltet ist Genauigkeit und die Dokumentation der Kontierung und des Zahlungsausgangs mit Datum, Kontierung Bankkonto und ausführendem Sachbearbeiter zu empfehlen.

Umso erstaunlicher die Vereinfachung, mit der sich eine Hausverwaltung das Leben erleichtert: die dort eingehenden Rechnungen zieren lediglich den Stempel “Bezahlt”. Das war’s.Keine Dokumentation wer die Rechnung sachlich und rechnerisch geprüft hat und wann sie von wem zur Zahlung freigegeben wurde, über welches Bankkonto die Zahlung erfolgte, kein Zahlungsausgangsdatum.  
“Bezahlt” – in € oder $ – reicht.
Kein Scherz oder der Eintritts-Stempel zu Disneyland.
Beispiel 1:

Beispiel 2:
Beispiel 3:

NDR | Panorama: Wärmedämmung -Wie man (lästige) Mieter los wird (Video 7 min)

Alle Tricks sind recht: unter dem Deckmantel der “Wärmedämmung” werden Mieten extrem erhöht und Mieter gezwungen auszuziehen.
Zur Erinnerung: die Wärmedämmung wird angebracht, damit der Mieter weniger heizen muss. Die Heizkostenersparnis ist aber nur ein Bruchteil des vorgegebenen und von der Dämmstoff-Lobby verbreiteten Einsparung. Kurz: viele Kosten, wenig Nutzen – und alles zu Lasten der Mieter, die danach – Dank Wärmedämmung – ausziehen müssen.
Video. Dauer: 7 Min.

Unsere Erfahrung:
Da Vermieter davon ausgehen können, dass die Mieter die Modernisierungskosten nicht prüfen, gibt es nicht wenige Vermieter, die noch zusätzlich  Moderniesierungs- bzw. Wärmedämmungs-ferne Kosten, also normale Instandhaltungskosten wie neue Beete für den Vorgarten, neue Regenrohre usw., die normalerweise nur vom Vermieter gezahlt werden müssten, miteinfliessen lassen.

https://www.youtube.com/watch?v=op2XogFdkT4&app=desktop

NDR: Risiken und Nachteile der Wärmedämmung (Video 45 min)

Wärmedämmung an Fassaden führt häufig zu Schimmelpilzbildung und begünstigt unkontrollierbare Hausbrände.
Wenn Feuchtigkeit in wärmegedämmte Fassaden eindringt, kann dies ernste Folgen für Mieter und Eigentümer haben. Ein neues Arbeitsgebiet für Fassadenkletterer: das Schließen von Vogellöchern. Welche Risiken birgt die Wärmedämmung noch in sich?

Themen: Wärmebundsysteme, Kunstklinker mit Wärmedämmung, Schwarzschimmel hinter der Dämmschicht, einkondensierte Feuchte, Risse zwischen Klinker und Mörtel…

Verwalter-Entlastung: psychologischer Druck durch Verbindung von 2 TOPs

Um die Wahrscheinlichkeit einer Hausverwalter-Entlastung auf der jährlichen Wohnungseigentümerversammlung möglichst sicher entgegensehen zu können wenden (unseriöse) Verwalter gerne folgenden Trick an: sie verbinden zwei völlig verschiedene Themen und “zwingen” die Eigentümer damit psychologisch zur Entlastung.

Beispiel:
Aufgelistet auf der Einladung findet sich der Tagesordnungspunkt (TOP):
“TOP 3 – Danksagung Beirat und Entlastung Verwaltung mit Beschluss”

Verbunden werden hier die “Danksagung an den Beirat für seine ehrenamtliche Tätigkeit während des letzten Jahres” mit dem Beschluss “Entlastung des Hausverwalters in Bezug auf seine Tätigkeit des letzten Jahres”.
Der Verwalter versucht den Eigentümern zu suggerieren, diese beiden unterschiedlichen Themen wären verbunden, würden zusammengehören und es wäre nur selbstverständlich sie in einem Tagesordnungspunkt zu präsentieren.

Im Protokoll findet sich der TOP später wie folgt:
“TOP 3 – Danksagung Beirat und Entlastung Verwaltung mit Beschluss
Der Verwalter bedankt sich für die WEG bei dem Beirat für seine ehrenamtliche Tätigkeit.
Die Entlastung des Verwalters wird beschlossen.”

Upps,  nach Lektüre der Einladung hätte man vermuten sollen, dass sich die Eigentümergemeinschaft beim Beirat bedankt. Nach Lektüre des Protokolls bedankt sich nun der Verwalter.
Ein Beispiel für zu knapp formulierte  und irreführende Tagesordnungspunkte – oder eine unkorrekte Protokollierung des Beschlusses? – Wer an der Versammlung nicht teilnehmen konnte wird es nie erfahren.

Durch die Verbindung “Dank an den Beirat”  und “Entlastung des Verwalters” fühlten sich auch in diesem Fall die meisten Eigentümer dazu verpflichtet, bei diesem Beschluss mit JA zu stimmen.

Das Abstimmungsergebnis im Protokoll wird wir folgt aufgeführt:
Dafür: 7450,14 MEA – Dagegen: 803,53 MEA – Enthaltung: 0
Der Plan des Verwalters ging also auf.

Einzig eine Partei wollte dieses Spiel nicht mitmachen und stimmte mit “Nein”. Nicht nur weil das Verbinden von 2 verschiedenen Themen unkorrekt ist – sondern auch weil grundsätzlich eine Entlastung des Verwalters abgelehnt wird.

Wie so oft, so auch hier:  “Abweichler” werden abgestraft.
In dem an alle Miteigentümer versendeten Protokoll, wurde die Nein-Stimme auffällig mit einem Kreuz und dem Namen des Abweichlers versehen.

Warum? Um den “Abweichler Schulte” bloßzustellen und als künftige Warnung an alle anderen Miteigentümer.

Empfohlene Maßnahme:
Bitten Sie den Verwalter schriftlich, künftig grundsätzlich die Tagesordnungspunkte “Dank an den Beirat” und “Entlastung des Verwalters” zu trennen. So gäbe es die Möglichkeit, dem Beirat zu danken ohne zwangsweise den Verwalter entlasten zu müssen.

Im übrigen: DANK an diesen Verwalter, denn er gibt sich durch dieses Verhalten als unseriöser Verwalter zu erkennen.

Fassaden-Wärmedämmung: Hochhausbrand in Frankreich

Roubaix, Frankreich, 2013…. und Erinnerungen an London, 2017. Innerhalb weniger Minuten steht die gesamte Fassade in Flammen.

Die Frage: wer braucht wirklich Fassaden-Dämung?
Die eingesparten Heizkosten decken nicht ansatzweise die Anbringungskosten. Oft werden auch Wärmedämmungs-fremde Kosten mit in die Kalkulation und die Abrechnung eingespeist, wie z.B. die Neugestaltung des Gartens, neue Haustüren, neue Balkone, neue Regenrinnen…  im Grunde Instandhaltungsmaßnahmen, die nichts mit Wärmedämm-Maßnahme zu tun haben.
Aber wer liest schon genau die Abrechnung oder prüft die Belege?

Weiter: Pfusch am Bau kommt oft vor. Wer prüft wirklich was verbaut wird? Wer prüft wirklich wo Styropor und wo Mineralwolle an den Fassaden angebracht wird?….

Wie sieht ein Bau-Abnahmeprotokoll NICHT aus?

Nachdem seit Ende der Sanierungsarbeiten “Fassadenanstrich und Balkonsanierung” zwei Jahre vergangen waren und einige Wohnungseigentümers ich wunderten, dass immer noch überall Mängel vorhanden waren, die einfach nicht behoben wurden und auch das Bau-Abnahmeprotokoll bisher auf sich warten liess – präsentierte der Hausverwalter in der letzten Wohnungseigentümer-Versammlung untenstehendes “Abnahmeprotokoll”

1. Lüge: “Ja, dies ist das Abnahmeprotokoll”
Ja, so der Verwalter,  dies sei das seit Jahren eingeforderte Abnahmeprotokoll für die durch einen Architekten begleitete Sanierungsmaßnahme (Kostenvolumen ca. 300.000 €).
Klasse, sagte sich ein Eigentümer, und fing an zu lesen:

“Bauvorhaben: …. upps, warum steht dort die Adresse des WEG-fremden Nachbarhauses?
Bauteil: Ausbesserungsarbeiten an Fassadenrückseite
Gewerk: Maler /Lackierer
Bauvertrag: –
Leistungszeitraum: 15.06. – 15.06.”

Bei der präsentierten “Abnahmebescheinigung” handelte sich um punktuelle und an einem Tag (15.06) ausgeführte Reparaturarbeiten am angrenzenden Nachbarhaus. Während der Sanierungsarbeiten waren scheinbar unwillentlich Schäden am angrenzenden Nachbarhaus entstanden, die am 15.06. vom Maler/Lackierer behoben wurde.

Frage: Warum präsentiert der Verwalter allen Ernstes dieses “Abnahmebescheinigung” für kleinere Reparaturarbeiten als “Bauabnahmeprotokoll” einer mehrere Jahre dauernden und 300.000 € teuren Fassadensanierung?
Es ist kein Versehen, denn der Verwalter sendete obiges nichtssagendes Dokument allen Miteigentümern zu. Als Beleg für die korrekt erfolgte Bauabnahme.

Empfohlene Maßnahmen:
Die betroffenen Wohnungseigentümer mögen sich bitte die Frage stellen, für wie blöd der Verwalter sie hält. Setzt er noch nicht einmal voraus, dass die Eigentümer lesen und schreiben können? Dass eie erkennen können, dass die erwähnt Hausnummer des Nachbarhauses nicht zu ihrer WEG gehört?
Kaum zu fassen aber wahr: der Hausverwalter wäre mit seinem Vorhaben beinahe durchgekommen, hätte nicht ein einziger, kritischer Eigentümer angefangen, das Dokument laut vorzulesen und sich zu wundern…..


2. Lüge: “Ja, dies ist das Abnahmeprotokoll” – zweiter Versuch

Nachdem der Hausverwalter seinen “Irrtum” zugeben musste, griff er erneut in die Trickkiste und präsentierte untenstehendes “Bau-Abnahmeprotokoll”.
Auch hier gilt wieder: wer lesen kann ist klar im Vorteil. Denn wie der Titel schon sagt handelt es sich um eine “Aktennotiz – (Fa. XY – Schlussarbeiten/Restarbeiten)” des Architekten, der die Baumaßnahme begleitete.
Es handelt sich um eine To-Do-Liste der noch anstehenden Arbeiten. Z.B. “Alle Balkonabdeckungen sin dzu überprüfen, scharfe bzw. lose Kante sind zu verlöten. Alle Balkonabeckungen sind bzgl. der ausreichenden Besfestungen zu prüfen. Oberflächen der Abdeckungen bzgl. Ausbeulungen ggf. zu glätten. Whg… verstopfter Abfluss? “ usw.

Der Verwalter verwies dreist auf dieses “Bau-Abnahmeprotokoll”, zeigte sich gereizt und wollte bereits zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehen, als dann doch der Groschen fiel, einige Eigentümer wach wurden und sich doch über den Titel “Aktennotiz” dieses “Bau-Abnahmeprotokolls” wunderten.

Der Verwalter wurde unter Fristsetzung aufgefordert mit dem Architekten zunächst das Gebäude zu begehen und alle Mängel festzuhalten.
Nach Behebung aller Mängel soll ein richtiges Abnahmeprotokoll der Sanierungsmaßnahme erstellt werden.

Empfohlene Maßnahmen:
Für viele Hausverwalter gehört die Lüge zum Handwerk. Skrupel? – Fehlanzeige!
Überprüfen Sie alles.  Glauben Sie dem Verwalter nicht, bis Sie sich selbst überzeugt haben.

Aufstand der VONOVIA-Mieter in Berlin

Ein Artikel der Berliner Woche

Berlin-Schmargendorf.
Sanierung um jeden Preis? In der 30er-Jahre-Siedlung an der Salzbrunner Straße tobt seit Beginn der Bauarbeiten ein Streit zwischen Mietern und Deutschlands größtem Wohnungsunternehmen, das die früheren Gagfah-Häuser weitreichend dämmen will.

Jeden Donnerstagabend eilen sie herbei. Immer zur gleichen Zeit stiefeln sie die Treppen hinab, klopfen den Schnee von ihren Schuhen. Sie sammeln sich im größten Raum, den die Wohnsiedlung ihnen bietet. Es ist ein kahler Keller. Und hier tagt er also: der Schmargendorfer Mieterprotest. Ein Bündnis der Wehrsamen, die gemeinsame Sache machen gegen das, was über ihren Köpfen geschieht.

Das ist eine Sanierung, bei der Mietsteigerung wichtiger ist als die Energieersparnis. So lautet zumindest der immer wiederkehrende Vorwurf, vorgetragen von Familien mit schmalem Budget. Und von Rentnern, die sich bisher von 1000 Euro Rente im Monat eine kleine Wohnung im ruhigen 30er-Jahre-Ensemble nördlich des Hohenzollerdamms gerade noch leisten können. Wenn aber die Miete für zwei Zimmer um über 50 Prozent steigt – bei einer Heizkostenersparnis von 7 Euro – funktioniert das wahrscheinlich nicht mehr. Solche Rechnungen bringen in Rage.

Um Besonnenheit müht sich dann Sebastian S., als er die Abfolge der Ereignisse schildert. Nachdem die Baumaßnahmen des Dax-Unternehmens Vonovia – Anbringung von Fassadendämmung, neue Fenster und neue Bäder – 2015 in Gang kamen, wurden von den Verantwortlichen des Mieterprotests alle politischen Hebel in Bewegung gesetzt. „Wir haben den kompletten Bundestag, das komplette Abgeordnetenhaus und die BVV Charlottenburg-Wilmerdorf angeschrieben“, berichtet S. Als Vermittler meldete sich der Pankower Abgeordnete Klaus Mindrup (SPD). Doch seine Verhandlung mit den Vonovia-Vorstand zerstreuten die Hoffnung, dass sich die Modernisierung noch stoppen lässt.

Arbeiten, deren Notwendigkeit kaum einer der Kellergänger einsieht. 130 von 194 Mietparteien soll der Mieterprotest derzeit auf seiner Seite haben. „Die Dämmmaßnahme finden die meisten extrem unsinnig“, sagt Michael S.
„Denn die Rechnung beruhte auf der Annahme, dass die Wände nur 34 Zentimeter dick sind. Aber die meisten messen 55.“ Hier 12 Zentimeter Styropor anbringen? Das sieht kaum jemand ein. Schon deshalb, weil die dicken Dämmplatten Balkone verkleinern und den Lichteinfall verringern.

Kompromissbereitschaft zeigte die Vonovia immerhin bei der Badsanierung. Sie soll nur noch auf Wunsch erfolgen. Ebenso wie der Austausch von alten Holzfenstern.
Bei der Fassadendämmung soll es indes bleiben. Zumindest dort, wo es keine einstweilige Verfügung verbietet. Genau die konnten Bewohner bestimmter Häuser vor Gericht erstreiten. Ihre Fassaden bleiben vorerst unverhüllt – aus Überzeugung.

In Kürze will die Vonovia zusammen mit der SPD-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf bei einer Versammlung das Vorhaben öffentlich besprechen. Auf Anfrage der Berliner Woche nahm Unternehmenssprecherin Bettina Benner derweil Stellung zu den zwei Kritikpunkten an der Bauausführung. Maßnahmen, die Michael S. als „sehr eigentümlich“ beschreibt.

Zwei Sichtweisen

Dämmmatten sollen Arbeiter ungeschützt bei strömendem Regen verklebt haben. Schimmel zwischen Matten und Fassade sei programmiert, wettern die Mieter. Anders sieht das die Vonovia-Sprecherin Benner: „Die verwendeten Baumaterialien sind alle für den Einbau im Außenbereich geeignet und können daher kurzzeitigen äußeren Einflüssen durch Regen durchaus standhalten“, entgegnet sie. Man habe „keine Verstöße gegen die Ausführung festgestellt. Daher wird es auch zu keiner Schimmelbildung an der Fassade kommen.“

Ein zweiter Punkt betrifft den Abriss von alten, vermutlich asbestbelasteten Fensterbrettern.
Sie sollen nach Aussagen der Anwohner tagelang im Hofbereich gelagert worden sein, ohne erkennbare Schutzvorkehrung. Anders schildert dies die Vonovia: „Bereits demontierte Fensterbänke wurden in einem Baucontainer sichergestellt und verschlossen. Davon konnte sich auch die von einem Mieter gerufene Polizei vor Ort überzeugen“, heißt es in der Stellungnahme. Es habe keine Gefahr bestanden.

So gibt es im Fall der Vonovia-Siedlung einmal mehr zwei Sichtweisen zum gleichen Sachverhalt. Und die Widerstandskämpfer unten im Keller machen nicht den Eindruck, als wollten sie sich der anderen beugen. tsc

FAZ: Hoher Preis für schlechten Hausverwalter

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt:
 

Hausverwalter müssen Alleskönner sein.
Doch eine berufliche Qualifikation ist bisher nicht nötig.
„Exakt wie bei uns“, dachte Michael Hartmann, als er vor einigen Wochen in dieser Zeitung von den Nöten einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) las, deren Verwalter irgendwann so gut wie nicht mehr zu erreichen war.
Binnen eines Dreivierteljahres war dieser mehr oder weniger abgetaucht, reagierte kaum auf E-Mails, ließ sich am Telefon verleugnen. Reparaturen und die Jahresabrechnung blieben unerledigt, und auf die Einladung zur jährlichen Versammlung warteten die WEG-Mitglieder trotz allen Drängens vergeblich. Nichts ging voran, und dann tauchten auch noch Hinweise auf, dass es auf dem Konto der Eigentümergemeinschaft zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein könnte.

Das beschriebene Drama erinnerte Hartmann, der nicht mit seinem richtigen Namen genannt werden will, an das, was er selbst mit seiner Hausverwaltung in den zurückliegenden zwei Jahren erlebt hatte. Als Beiratsvorsitzender und Rechnungsprüfer habe er sich immer um alles gekümmert in der Eigentümergemeinschaft des Hauses, in dem er selbst wohnt, berichtete der Mannheimer in einer E-Mail an die Redaktion. Und genau wie in dem beschriebenen Fall sei die Situation Ende vergangenen Jahres eskaliert. „Da fand ich heraus, dass die Hausverwaltungsgesellschaft de facto nicht mehr existiert und die Geschäftsführer in mutmaßlich kriminelle Machenschaften verwickelt sind.“

Hartmann ist nicht der Einzige, der sich in dem geschilderten Fall wiederzuerkennen glaubte. In Leserbriefen und Kommentaren auf Faz.net machten sich Betroffene wie er Luft. „Kommt mir alles sehr bekannt vor“, schrieb Nutzer Thorsten Weiner, „das haben wir in unserer Eigentümergemeinschaft ganz ähnlich erlebt, plus zwei Jahre dauernde Gerichtsverfahren, um den unwilligen Verwalter dazu zu bringen, die Unterlagen zu übergeben.“

 „Nur schlechte Erfahrungen gemacht“, bestätigte ein Kommentator unter dem Nutzernamen Hansi Geschwindner. Ein anderer namens Thomas Seubert schilderte den Fall einer Verwaltungsgesellschaft, die angeblich 115.000 Wohnungen betreut haben wollte, aber nicht in der Lage gewesen sei, eine der Rechtsprechung genügende Abrechnung zu erstellen, obwohl die Mängelrüge des Beirats von den eigenen Anwälten der Verwaltung in allen Punkten bestätigt worden sei. Die WEG habe daraufhin zwölf andere Verwalter angeschrieben, von denen aber nur drei eine rechtmäßige Muster-Abrechnung hätten vorlegen können. „Gute Verwaltungen sind so selten wie Diamanten“, resümiert Seubert.

Schäden in Höhe von 25 Millionen Euro jährlich

Man könnte all diese Rückmeldungen für Einzelfälle halten. Nur, das sind sie nicht. Der in Berlin ansässige Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) höchstselbst zeichnet ein ausgesprochen düsteres Bild davon, womit die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu rechnen haben. So entstehen den Eigentümern nach Angaben der Verwalterverbands jährlich Schäden in Höhe von 25 Millionen Euro durch eine unprofessionelle und fehlerhafte Verwaltung, wie man es in Berlin nüchtern formuliert.

Konkret heißt das: Verschleppte oder falsche Sanierungsmaßnahmen führen zum Sanierungsstau und teuren Schäden. Falsche oder verspätete Jahresabrechnungen haben zur Folge, dass Eigentümer die Nebenkosten für diesen Abrechnungszeitraum gegenüber ihren Mietern nicht geltend machen können. Ausstehende Hausgelder einzelner säumiger WEG-Mitglieder werden nicht eingetrieben, wodurch der Gemeinschaft als Ganzes Schaden entsteht, Versicherungsschäden nicht rechtzeitig oder wirksam angezeigt – und auch Gelder von WEG-Konten unterschlagen. So weit die häufigsten und gravierendsten Ärgernisse und Schäden, mit denen sich die Mitglieder von Eigentümergemeinschaften herumschlagen müssen.

DDIV-Geschäftsführer Kaßler legt noch nach: Erstens bezifferten die 25 Millionen Euro nicht einmal ein Drittel des tatsächlichen jährlichen Schadens, da die Aufarbeitung mangelnder und fehlender WEG-Unterlagen jedes Jahr zusätzlich 55 Millionen koste. Zweitens sei selbst die Summe von 80 Millionen Euro noch „tiefgestapelt“. Denn die durch Missmanagement in der Mietverwaltung entstandenen Schäden, bei denen es um Mietobjekte geht und die von der WEG-Verwaltung unterschieden werden, habe man gar nicht erfasst.

Ermittelt hat die Zahlen der Verband selbst im Rahmen einer anonymen Umfrage unter 400 Hausverwaltungsunternehmen, um bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag am vergangenen Mittwoch zum Gesetzgebungsverfahren belastbare Zahlen vorlegen zu können. In der politischen Diskussion darum, ob der Beruf des Immobilienverwalters stärker reguliert werden muss, war bisher das Ausmaß der Schäden für die Verbraucher unklar. Das aber könne man nun beziffern, sagt Kaßler.

Juristische, finanzielle und technische Kenntnisse vonnöten

Die Forderung des Verbands ist klar: Der Gesetzgeber soll endlich dafür sorgen, dass es künftig klare Zulassungsvoraussetzungen für den Beruf des Immobilienverwalters gibt, die den Anforderungen an diesen Beruf entsprechen. Bisher ist keinerlei Qualifikation vorgeschrieben. „Ein Unding“, heißt es beim DDIV. Die treuhänderische Immobilienverwaltung soll schließlich Vermögen sichern, bei denen es sich nicht zuletzt um die Altersvorsorge von Millionen von Wohnungseigentümern handelt.

Eine einfache Aufgabe ist das nicht. Ein guter Verwalter muss nicht nur juristische und finanzielle Kenntnisse mitbringen, auch ein technisches Verständnis ist vonnöten. In der Praxis gilt es, weit mehr als 60 Gesetze und Verordnungen zu beachten – und die laufenden Neuerungen durch den Gesetzgeber nicht nur im Blick zu haben, sondern auch umsetzen zu können.

Auch dazu hat der Verband die Verwalter befragt – mit niederschmetterndem Ergebnis, wie Geschäftsführer Kaßler berichtet: Viele der Teilnehmer hätten offen eingeräumt, dass sie zum Beispiel keine Ahnung von der Energieeinsparverordnung hätten, nicht in der Lage seien, eine KfW-Förderung zu beantragen, oder in den von ihnen betreuten Liegenschaften noch nie den gesetzlich vorgeschriebenen Legionellen-Test veranlasst hätten.

Kompetente Verwalter Mangelware

Das Problem ist, dass es für die Eigentümergemeinschaft zunehmend schwerer wird, einen kompetenten Verwalter zu finden. Weit mehr als 80 Prozent der befragten Anbieter gaben an, sich gar nicht selbst um neue Aufträge zu bemühen. Mehr als 50 Prozent verweigern sich einem Auswahlverfahren. Die Gründe sind vielschichtig: die Mehrheit der Verwalter sieht das beträchtliche Konfliktpotential, 66 Prozent gaben an, dass die WEGs zu klein seien, und 63 Prozent klagen über die üblichen Honorare, mit denen sie nicht auskömmlich wirtschaften könnten. In der Branche üblich sind monatliche Honorare von 18 bis 20 Euro je Wohneinheit. An diesem Punkt kann sich der DDIV-Geschäftsführer einen Seitenhieb an die Adresse der WEGs nicht verkneifen. Da würden im Schnitt sechsstellige Beträge für Wohneigentum hingelegt, für den Werterhalt seien viele aber nur bereit, einen Dumpingpreis zu zahlen. Ein angemessenes Honorar liege zwischen 25 bis 30 Euro, nennt Kaßler eine Richtgröße.

Beim Verband beobachtet man eine Art Teufelskreis, in den immer mehr WEGs und Verwalter geraten. Schon mehr als 30 Prozent der befragten Verwalter hätten angegeben, eine WEG wegen ihrer unqualifizierten Vorverwaltung abzulehnen. Wer das nicht macht, handelt sich häufig einen Problemberg ein, der ihm selbst zur Last werden kann: Denn laut Verband beansprucht die Aufarbeitung fehlerhafter Unterlagen im Schnitt 51 Arbeitsstunden. Doch nur 30 Prozent der Verwaltungen hätten den Mehraufwand vergütet bekommen. Das wiederum hemmt bei manchem das Engagement – die Gefahr steigt, dass Fehler nicht entdeckt oder Veruntreuungen durch die Vorverwaltung nicht auffliegen, was dann irgendwann der neuen Verwaltung angelastet werden kann. Und die „Kreativität“, auf anderem Weg auf seine Kosten zu kommen, indem zum Beispiel bei der Auftragsvergabe an Handwerker mitkassiert wird, fördert das auch.

Das deckt sich mit den Erfahrungen der Leser von Zeitung und Faz.net. „Der neue Verwalter hat viel versprochen, aber es tut sich wieder nur wenig“, klagte etwa Hansi Geschwindner. Michael Hartmann sieht die „heruntergewirtschaftete WEG als Riesenproblem“ an. Der Mannheimer wie seine Miteigentümer sind trotz allen Ärgers von ihrem Verwalter nicht um Geld betrogen worden. Jedenfalls sei das Konto der Eigentümergemeinschaft nach Lage der Dinge in Ordnung, erzählt der Bankkaufmann im Laufe eines Telefonats. Was ihn in Rage bringt, sind die ungeordneten Verhältnisse, die lückenhaften Protokolle, die nicht umgesetzten Beschlüsse, der Sanierungsstau. „Das wirkt total abschreckend“, fürchtet der Immobilienbesitzer – sowohl auf eine seriöse Verwaltung wie auch auf potentielle Käufer. „Wenn man bei Trost ist, lässt man doch die Finger von einer solchen WEG.“

 

Text von Birgit Ochs, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.04.2017

15 Strafanzeigen gegen einen Hausverwalter

Der Generalanzeiger schreibt:


Bonn. Ein Hausverwalter in Bonn ist laut Staatsanwaltschaft unter den Vorwürfen der Unterschlagung, Diebstahls und der Veruntreuung angeklagt worden. 15 Strafanzeigen gingen gegen den Hausverwalter ein, die geschädigten Eigentümer wollen nun hunderttausende Euro zurück.

Die Untreuevorwürfe gegen einen Bonner Hausverwalter, der bereits im vergangenen Jahr vor Gericht stand, weiten sich aus. Wie die Bonner Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, gingen bei ihr inzwischen rund 15 Strafanzeigen ein.
Die Anzeigen erstattet haben Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) aus der Region, die sich durch den Mann geschädigt sehen. Ein Eigentümer, der nicht genannt werden will, schätzt die Zahl der Betrogenen auf mehrere Hundert und die Schadenssumme auf rund 500 000 Euro.

Der unter Verdacht stehende Hausverwalter hatte im September vergangenen Jahres vor dem Amtsgericht Königswinter eingeräumt, 75 000 Euro zu Unrecht von Konten der von ihm verwalteten WEG abgebucht zu haben. Derzeit sind bei dem Gericht noch vier Verfahren anhängig, durch die geschädigte Eigentümer versuchen, ihr Geld von dem Mann zurückzuholen. Bei diesen Verfahren geht es nach Auskunft des Amtsgerichts um mindestens 40.000 Euro. Weitere zwölf Verfahren laufen vor dem Bonner Amtsgericht.

Aufträge über eigene Gartenbaufirma
Wie aus einer Strafanzeige hervorgeht, die eine Eigentümergemeinschaft aus Aegidienberg vergangene Woche einreichte, soll der Hausverwalter rund 35.000 Euro ohne Genehmigung vom Eigentümerkonto auf sein eigenes überwiesen beziehungsweise damit Rechnungen für Aufträge beglichen haben, die weder ausgeschrieben noch genehmigt waren.

Der Beschuldigte soll auch Aufträge an eine ihm gehörende Gartenbaufirma vergeben haben, die dann unfachmännisch und zu überhöhten Preisen abrechnete.
Die Vorwürfe lauten auf Unterschlagung, Diebstahl und Veruntreuung. Anonyme Hinweise, dass es bei den Abrechnungen für die WEG nicht sauber zugehe, gab es einem Eigentümer zufolge bereits Ende 2014.

Fehlende Sachkunde bei Hausverwaltungen
Der Verein „Wohnen im Eigentum“ hat immer wieder auf die fehlende Sachkunde bei Hausverwaltungen hingewiesen. „Das Wohnungseigentumsgesetz ist sehr kompliziert“, sagt die Sprecherin des Vereins. „Und die Hausverwaltungen haben oft keine Ausbildung. Da passieren viele Fehler.“ Nicht immer gehe es um Untreue, aber solche Fälle gebe es eben auch. Die Bundesregierung hatte im August einen Gesetzentwurf verabschiedet, der von Hausverwaltern einen Sachkundenachweis sowie den Abschluss einer Schadenshaftpflichtversicherung verlangt. „Wohnen im Eigentum“ bietet außerdem Vordrucke an, um korrekte Verträge mit Hausverwaltungen zu schließen.

Von Ulla Thiede, Generalanzeiger Bonn, 14.01.2017