Archiv der Kategorie: Person des Verwalters

Verwalter veruntreut Gelder – und präsentiert eine eigene Internetseite voller Bezügen zu Gesetzen und Rechtsprechung

Eine eigenartige Sicht der Welt hat dieser Verwalter, der wegen Veruntreuung von Gelder einer Eigentümergemeinschaft verurteilt wurde. Auf seine Internetseite präsentiert er – und das ist typisch – mehr rechtliche Hinweise als übrigen Hausverwaltungen.
Wer so viel Wert auf die Hervorhebung von Urteilen und Gesetzen legt (siehe Menüpunkte “OLG-Urteile”,  “WEG-Gesetz” und “Rechtswesen”) hebt sich in dieser Hinsicht von den übrigen Verwaltern ab.
Wenn aber ein solcher Verwalter sich dann durch Veruntreuung hervortut – stellt man sich wirklich Fragen….

Unter dem Menüpunkt “OLG-Urteile” präsentiert dieser Verwalter ein einzelnes, einsames OLG- Urteil aus 2006.
aktuelle OLG Urteile

Unter dem Menüpunkt “WEG-Gesetz” finden wir einsam und verlassen das
“WEG Recht in der neuen Fassung vom 01.07.2007”.
neue WEGgesetz_500

Unter dem Menüpunkt “Rechtswesen” schließlich eine nichtsagende Erklärung zum Datenschutz der Internetseite.rechtswesen_kasch_kl2

Dieser Hausverwalter erweckt Mitleid. Ein Psychologe würde aus diesem Internetauftritt eine Affinität zur Rechtsprechung. Gerne wäre er sicher Anwalt oder Richter geworden. Nun hat es  “nur” zum Hausverwalter gereicht. Dort waren die Verlockungen groß und die praktische Anwendung des Rechts zur Nebensächlichkeit geworden. Deshalb die Verurteilung wegen Untreue.

Ob seine Kundschaft – außer denjenigen die Anzeige erstattet haben, Kenntnisse von seinem Handeln bekommen, ist sehr fraglich.
Denn obwohl Urteile “im Namen des Volkes” gesprochen werden – darf das Volk nichts erfahren. Nicht nachvollziehbar, da dieser Verwalter hier weiter beruflich tätig ist.

Mit dem Münupunkt “Referenzen” kann er sich jedenfalls z.Z. nicht sehr brüsten:
dieser führt in Leere…

referenzen_unseriöse HV

Zeitungsartikel zum Vorfall:

Hausverwalter Ralph E. (54) sollte die Gelder und Rücklagen von 17 Wohnungs-eigentümer-Gemeinschaften verwalten. Statt dessen spielte er mit dem Geld Online-Poker.
213 063,78 Euro verzockte der Hausverwalter in nur einem Jahr.
Jetzt stand er wegen Untreue vor einer Richterin des Amtsgerichts.
Er gestand alles: „Ich habe immer gehofft zu gewinnen, wollte mich geschäftlich vergrößern und endlich auch mal in Urlaub fahren.“
Der Schwindel flog auf, weil die Bank die Geld-Verschiebungen von Ralph E. bemerkte und meldete.
Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu 22 Monaten Haft auf Bewährung. Dazu muss er 100 Stunden soziale Arbeit leisten.

zocker1_kasch_kl

Gespannt und wütend sitzen Hiltrud und Eberhard S. (65,74) auf dem Zuhörer-
Plätzen im Amtsgericht. Sie wollen dem Mann in die Augen schauen, der sie fast ruiniert
hat. Und als der Angeklagte Ralph E. (54) den Saal betritt, kann Hiltrud S. ihre Wut kaum noch unterdrücken. ,,Da kannste gucken: Wir sind da!”
Ralph E. hat als Hausverwalter 19 Mehrfamilienhäuser betreut. Darunter auch das, in der die beiden Rentner ihre Eigentumswohnung haben.
Hiltrud S.: ,,Wir haben uns krummgelegt für die Wohnung und brav unseren Anteil fürs Hausgeld gezahlt.” Rücklagen für Reparaturen und Strom.
Doch plötzlich war das Geld futsch. ,,40,000 Euro Schaden waren das bei uns”, erklärt Frau S..

zocker2_kasch_kl

Das Ordnungsamt als “Aufsichtsbehörde” für Hausverwaltungen – oft nur Augenwischerei

Mit der mißverständlichen und zu kurzen Angabe “Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt Stadt XY” versuchen oft weniger seriöse Hausverwaltungen fälschlicherweise den Eindruck zu vermitteln, das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt würde über diese Hausverwaltung eine Art “Aufsicht” ausüben – und alles sei in “bester Ordnung”.

beispiel1_kasch (Auszug aus der Internetseite einer Hausverwaltung)

Doch zunächst die Frage: Was versteht man unter einer “Aufsichtsbehörde”?

Wikipedia:
“Der Begriff Aufsichtsbehörde bezeichnet in erster Linie ein Gremium oder eine Organisation des Staates, welche eine Aufsichtsfunktion über privatrechtliche oder andere staatliche Institutionen ausübt. In der Regel sind das Betriebe, es können aber auch andere Instanzen der Staatsverwaltung sein. Die Aufsichtsbehörde ist gegenüber der beaufsichtigten Institution teilweise weisungsbefugt.”

FreeDictionnary.com:
Aufsichtsbehörde -> siehe “Auf•sicht”:
1.die Aufsicht (über jemanden/etwas) nur Sg; die Beobachtung und Kontrolle, um Schaden zu vermeiden oder um zu garantieren, dass etwas nach den Vorschriften getan wird<strenge Aufsicht führen; Aufsicht haben>: Dieses Experiment darf nur unter Aufsicht eines Chemikers ablaufen.
|| K-:Aufsichtsamt, Aufsichtsbehörde, Aufsichtspersonal, Aufsichtspflicht
2.meist Sg; jemand, der jemanden/etwas beaufsichtigt: die Aufsicht im Museum

Eine “Aufsichtsbehörde” hat nach den o.g. Definitionen somit die “Aufsicht”, d.h. “Beobachtung und Kontrolle, um Schaden zu vermeiden oder um zu garantieren, dass etwas nach den Vorschriften getan wird.”

Genau diese Denkweise ist in Bezug auf Hausverwaltungen mißverständlich.
Mieter und Wohnungseigentümer, die hoffen, durch die Existenz dieser “Aufsichtsbehörde” vor Schäden der Hausverwaltung geschützt zu werden – wiegen sich in falscher Hoffnung.
Die Aufsichtsbehörde “beobachtet” und “kontrolliert” auch nicht die Buchhaltung der Hausverwaltung oder prüft ob die Hausverwaltung rechtschaffen handelt.

Welche Aufgaben hat das Ordnungsamt einer Stadt?
Lt. Wikipedia sind dies unter anderem:

  • Gewerbeamt
  • Lärmschutz
  • Bestattungswesen
  • Verfolgung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten
  • Einleitung des Verfahrens zur Unterbringung psychisch kranker Menschen
  • Waffenwesen
  • Marktwesen
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Ausländerwesen
  • Staatsbürgerschaften und öffentlich rechtliche Namensänderungen
  • Einwohnermeldeamt
  • Kfz-Zulassung
  • Führerscheinstelle
  • Obdachlosenwesen
  • Tierschutz

Welches sind die Aufgaben des Unterbereichs “Gewerbeamt”?
Gewerbemeldestelle
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum
Freigabe verkaufsoffener Sonntage
Regelungen für Sonn – und Feiertage
Spielhallenerlaubnis
Jahr – / Trödelmärkte
Immobilienmakler
Messen / Ausstellungen
Preisangaben
Auskunft aus dem Gewerberegister
Gaststättenerlaubnis
Einmalige Gestattungen
Reisegewerbekarte
Nichtraucherschutzgesetz
Geldspielgeräte
Bewachungsgewerbe
Baubetreuer / -träger
Darlehnsvermittler
Private Krankenanstalten

gewerbeamt aufgaben_kasch

Die Bedeutung der Hausverwaltungen scheint so gering, dass sie in dieser Auflistung  noch nicht einmal einzeln erwähnt werden…
Lediglich als “Gewerbetreibende” sind Hausverwaltungen dem Gewerbeamt im Ordnungsamt unterstellt. D.h. Hausverwaltungen müssen ihr Gewerbe angemeldet haben (Kosten der Gewerbeanmeldung: 20 €).

Zusammenfassung:
Die sprachliche Verbindung der Begriffe “Aufsichtsbehörde” und “Ordnungsamt” – ist somit an dieser Stelle missbräuchlich, da der Eindruck entsteht bzw. entstehen soll, hier würde eine städtische Behörde aufpassen und es sei deshalb alles “in bester Ordnung”.
Es wird weder – wie suggeriert – “beaufsichtigt”, noch ist das Ordnungsamt Ansprechpartner, bei Fehlverhalten einer Hausverwaltung!

Fast könnten man sagen: je mehr eine Hausverwaltung die Begriffe “Aufsichtsbehörde” und “Ordnungsamt” mißverständlich erwähnt – desto mehr Vorsicht ist geboten.
Denn wer zu solchen Manipulations-Tricks greifen muss, der scheint es wirklich nötig zu haben.

Dazu ein Beispiel aus der Internetseite einer Hausverwaltung:
beispiel1_kasch
Was nicht vermutet wird: diese Hausverwaltung führt ihr Gewerbe alles andere als “ordnungsgemäß”. In der Tat konnten zahlreichen Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden:

– Berechnung von nicht erbrachten Leistungen
– Versuch der Protokollierung von nicht Beschlossenem
– Bevorzugung des Beirats und Einfließenlassen von Privatrechnungen des Beirats in die Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft
– überteuerte Vorschläge zu Sanierungsmaßnahmen
– Druck bei der Auswahl bestimmter Handwerker und Ingenieure & Sachverständiger
– usw.

Und freundlich grüßt das Steuerparadies…..

Was ist von einer Hausverwaltung zu halten, deren Gesellschafter teilweise in einem bekannten Steuerparadies (Isle of Man) ansässig sind?

Noch vor kurzem warb diese Hausverwaltung mit folgendem Internetauftritt:

“Vertrauen in Erfahrung
Unsere Mitarbeiter/innen und externen Partner verfügen über ausgeprägte Qualifikation und Erfahrung im Immobilienmanagement. Unser Techniker betreut alle technischen Maßnahmen, die eine besondere Expertise erfordern. Wir legen Wert auf stetige fachliche Weiterqualifizierung und eine hohe soziale und kommunikative Kompetenz.”

internt_a_kasch

Der o.g. Text weist auf eine typische “Verwaltersprache” hin: eine geschmeidige Wortwahl, die “Niveau” vortäuschen soll, aber nur auf “Augenwischerei” hinzielt.
So wurde das Unternehmen erst 2011 gegründet. Soo viel Erfahrung war da wohl doch nicht vorhanden… außer daß die Geschäftsleitung vorher im Bankbereich beruflich tätig war – man kennt sich scheinbar aus mit Geld, Steuern und Steueroasen….

Vielfältige und sehr interessante Informationen sind im Internet unter www.unternehmensregister.de für alle, kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr, zu erhalten.
So auch die Gesellschafterliste einer Hausverwaltung, bestehend aus 2 Gesellschaftern: einem in Deutschland ansässigen Gesellschafter – und einer englischen Ltd., mit Sitz in der Circular Road, Douglas, Isle of Man (Kanalinsel).ges_liste_kasch3_kl

Sollte wirklich zum Haus- und damit Vermögensverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft eine GmbH bestellt werden, die durch eine im Steuerparadies ansässige anonyme LIMITED vertreten ist?

Hinzu kommt, dass der “Kopf” des Unternehmens, der jedoch hier nicht als Gesellschafter auftritt, als ausgewiesener Bankfachmann sich in finanziellen Dingen bestens auskennt.
Prima. Für ihn.

Empfohlene Maßnahmen
Holen sie vor Beauftragung einer neuen Hausverwaltung genügend Informationen – auch sachlicher Art – über das Unternehmen, den Inhaber und die Mitarbeiter ein.
Vermeiden Sie Unternehmen oder Einzelpersonen die im Fall der Fälle nicht haftbar gemacht werden können.

Auszahlung von Hausgeldguthaben per Bankscheck

Praxisfall:
Es wurde von einem Verwalter berichtet, der diese Rückerstattung per Bankscheck praktiziert.

Seine Methode: wenn über einen Zeitraum von mehreren Monaten manche Schecks nicht eingelöst wurden, ging er davon aus, dass sie bei den meist älternen Personen, verloren gegangen seien.
Er stellte daraufhin einen neuen Scheck über den gleichen Betrag aus. Diesen brachte er zu seiner Bank und liess den Betrag seinem Privatkonto gutschreiben.

So waren bis zur nächsten Jahresabrechnung alle auszuzahlenden Guthaben ausgezahlt. Wenn auch teilweise und betrügerischerweise an ihn selber …

Empfohlene Gegenmaßnahme
Fordern Sie die Überweisung alles Guthaben bis zu einem naheliegenden Datum.
Beschliessen Sie dies im Rahmen der Beschlussfassung zur Jahresabrechnung und achten Sie darauf, dass dies genau so im Protokoll erscheint.