Archiv der Kategorie: Verwalter: unkorrekte Aussagen und Lügen

WEG-Verwalter lügt schon in der Vorstellungsrunde

Praxisfall:
Da der bisherige WEG-Hausverwalter wahrhaft “auf der Flucht” ist und zahlreiche, von ihm betreute Eigentümergemeinschaften je um Beträge im 5-stelligen Bereich erleichtert hatte, sollte auch in einer betroffenen WEG ein neuer Hausverwalter gewählt werden.
Vorstellen sollten sich an diesem Versammlungsabend verschiedene Verwaltungen.

Leider die Mehrheit der Miteigentümer überzeugt hat die WEG-Hausverwaltung B., deren Vortrag auf das geübte Auge ausgesprochen “gefällig”, “säuselnd” und “manipulierend” wirke.
Unter anderem bot sich diese Verwaltung an, sich speziell um die schwierigen Situation der Eigentümergemeinschaft mit dem “geflüchteten” Hausverwalter und dem eventuell/wahrscheinlich veruntreuten Vermögen zu kümmern.
In diesem Zusammenhang teilte die Verwalterin mit, dass sie eng mit “namenhaften Rechtsanwaltskanzleien zusammenarbeiten” würden.
Sie erwähnt speziell die beiden Kanzleien “W. & Partner” und “M.-R.”

Die Verwalterin bot auch juristische Hilfestellung bei der Verfassung der Beschlusstexte der gerade stattfindenden WEG-Versammlung an – und es wurde den Anwesenden das Gefühl übermittelt, so auch die Dienst und die Erfahrung der oben genannten Kanzleien “W. & Partner” und “M.-R.” zurückgreifen zu können.

Da bereits der vorgelegte Verwaltervertrag unklar, ungewöhnlich und manipulierend wirkte, entschloss sich ein Miteigentümer bei den o.g. Kanzleien anzurufen.
Die Situation erklärend bat er um Auskunft, ob die Kanzleien mit der Hausverwaltung B. näher/öfter/enger zusammenarbeiten würden.

Erstaunen und dann teilweise herzliches Lachen waren die Reaktion.
Nein, diese Hausverwaltung wäre unbekannt. Es kann sein, dass es irgendwann mal einen vereinzelten Kontakt gegeben hätte… dies ist nicht auszuschliessen.
Dass aber die bekannten Kanzleien “W. & Partner” und “M.-R.” quasi als Haus-und Hof-Kanzlei der eher unbekannten Hausverwaltung B. benannt wurden… das erstaunte die Kanzleien sehr.
Und zeigt, zu welchen Mitteln und mit welcher Unverforenheit gewisse Hausverwaltungen auf Kundenfang gehen.

 

Empfohlene Massnahme:

Überprüfen Sie immer alles!
Mit diesem Engagement rechnen die meisten Hausverwaltungen nicht.

Lüge des Verwalters: der empfohlener Architekt war angeblich nicht erreichbar…

Hausverwalter suchte einen “gefügigen”, ihm hörigen Architekten zur Begleitung von Sanierungsmaßnahmen einer Eigentümergemeinschaft

Im Vorfeld einer anstehenden Sanierung gab sich der WEG-Verwalter offen und forderte die Eigentümer auf, ihm Vorschläge für einen zu bennenden Architekten einzureichen.

Der Verwalter war schon zuvor durch sein manipulatives und unkorrektes Verhalten aufgefallen, es war bereits deshalb zu Prozessen gekommen. Durch die Unterstützung des ebenfalls unseriösen Beirats konnten die Wohnungseigentümer jedoch manipuliert und eingeschüchtert werden.

Dieses Mal nun, wollte der Verwalter sauber und mit offenen Karten spielen und forderte die Wohnungseigentümer auf, Ihm Vorschläge für zu beauftragenden Architekten einzureichen.

So erhielt er u.a. von einem Eigentümer unten stehendes Schreiben:

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Obwohl der Verwalter die Adressdaten des Dipl-Ing. Ernst W. auf diesem Schreiben vorfand – und sie selber handschriftlich um die Faxnummer ergänzte (!) – behauptete er , er dieser Architekt wäre nicht zu kontaktieren gewesen.
Der Praxistest bewies das Gegenteil: der Dipl-Ing. war durchaus erreichbar gewesen und hatte sogar auf den Anruf des Verwalters gewartet.

Der wahre Grund: der Architekt Ernst W. war weder “hörig” noch “vereinnahmbar”, wie es der Verwalter wünschte.

Doch er noch fündig – und so kam es in der Tat später zu den so.g. Manipulierungen von Zahlen, Kostenvoranschlägen und Tabellen… die in einem neuen Prozess endeten..

Versagen der Hausverwaltung
Das Problem unseriöser und korrupter Verwalter ist, dass sie nur mit Ihresgleichen wirklich gut zusammenarbeiten können

Verwalter beauftragt Ingenieur und verneint es, bis ihm die Eigentümer die Rechnung zeigen

Wie eigenmächtig manche Verwalter handeln und wie wenig sie zu ihrem Handeln stehen, zeigt das folgende Beispiel:
Auf der Tagesordnung der Eigentümerversammlung vom 13.08. fanden die Eigentümer erstaunt folgenden Tagesordnungspunkt:
“TOP 6  – Dachsanierung, weitere Vorgehensweise und Finanzierung dazu”.tagesordnung_kl

Das Thema “Dachsanierung” war allen Miteigentümern neu – hatte es doch bisher keine Probleme oder Wasserschäden gegeben und das Dach erschien in einem altersgemäßen, aber korrekten Zustand. Umso mehr staunten die Eigentümer über die scheinbare Dringlichkeit der Sanierung. Hatte der Hausverwalter doch extra einen Ingenieur eingeladen, der zum Thema “Geplante Dachsanierung” referierte.

Auf Nachfrage, ob es wahr sei, dass der Verwalter bereits im Vorfeld diesen Ingenieur mit der Vorbereitung der Dachsanierung, deren Notwendigkeit doch zunächst zu prüfen war,  beauftragt habe, entgegnete dieser:

“Nein, das habe ich nicht! Das soll doch jetzt alles erst besprochen werden.”

Die Aussage des Verwalters war falsch. Er hatte gelogen.
Einige Miteigentümer hatten vor der Versammlung Einsicht in die Abrechnungsunterlagen des laufenden Jahres genommen und dabei die Unterlagen zur Beauftragung des Ingenieurs und auch seine bereits bezahlte Rechnung in Höhe von 1.818,90 € entdeckt. 

Der Ingenieur war am 17.02. vom Hausverwalter für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes beauftragt worden, am 14.03. wurde die Rechnung erstellt, die am 01.04. von der Hausverwaltung beglichen wurde. Lange vor der Versammlung am 13.08.

In den Abrechnungs-Unterlagen ebenfalls zu finden war die Berechnung des Ingenieur-Honorars (“Honorarermittlung”), aus der hervorgeht, dass für den Ingenieur ein Gesamthonorar von 21.835 € vorgesehen war.

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Aufgrund dieser offensichtlichen Lüge des Verwalters entschieden sich die Eigentümer, das Thema vorerst zu verschieben.

Typisch: Größere Sanierungsmaßnahmen kurz vor Verwalter-Neuwahl
Interessanterweise stand für das nächste Jahr eine Verwalter-Neuwahl an.
Um eine “Abwahl” zu erschweren neigen gewissen Verwalter dazu, größere  Sanierungsmaßnahmen – ob notwendig oder nicht – einzuschieben. Diese ziehen sich zeitlich über den Zeitpunkt der Verwalter-Neuwahl hinaus, so dass die Eigentümergemeinschaft wenig geneigt ist “mitten in einer Sanierung” den Verwalter zu wechseln. Der Hausverwalter sichert so seinen Verwaltervertrag.


Empfohlene Maßnahmen

Schauen Sie sich sehr genau die Einladung zur Eigentümerversammlung an.
Holen Sie sich im Vorfeld alle Informationen zu den aufgelisteten Tagesordnungspunkten. Entweder sendet Ihnen der Verwalter freundlicherweise die Unterlagen zu oder Sie nehmen beim Hausverwalter Einsicht in die Verwaltungsunterlagen.
Prüfen Sie, wann der Verwaltervertrag ausläuft und ob ggf. eine Verwalter-Neuwahl ansteht.