Archiv der Kategorie: Verwaltung bzw. Eigentümer verfolgt eigene Interessen

Angst des Verwalters vor dem Beschlußvorschlag: “Auf einen Beschlussvorschlag ist bewußt verzichtet worden”

[Beitrag 6354] – Bevormundung der Eigentümer durch fehlende Informationen. Dies kann sehr teuer werden.

Auf der Einladung zur jährlichen WEG-Versammlung werden mehrere Tagesordnungspunkte aufgeführt.
Im Interesse aller ist es, wenn möglichst viele Informationen schon mit der Einladung an alle übermittelt werden.  Diese ist bei den Tagesordnungspunkten der Fall, wenn sie nicht nur aus einer Zeile bestehen, sondern ein Tagesordnungstitel, ein Einleitungstext und ein Beschlussvorschlag mit eingereicht wird.

Positives Musterbeispiel:
a) TOP-Titel: ” Beschlußfassung Wirtschaftsplan 20….”
b) Einleitungstext: “Der beigefügte Wirtschaftsplan soll für das kommende Jahr beschlossen werden und bis auf weiteres gültig sein.”
c) Beschlußvorschlag: “Der der Einladung beigefügte Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr 20… wird mit der Maßgabe genehmigt, dass dieser bis zur Beschlußfassung über einen neuen Wirtschaftsplan verbindlich bleibt.”

Interessant sind Abweichungen, vor allem fehlende Beschlußvorlagen, wenn sie an anderen Stellen in der Einladung vorhanden sind. Bei genauerer Betrachtung lässt sich sogar feststellen, dass die Beschlussvorlage bei bekannten / gewöhnlichen / unspektakulären TOPs vorhanden ist…..  – um dann bei sehr kostenintensiven oder zweifelhaften TOPs zu fehlen.
Fehlen die Beschlussvorlagen, sollten alle Eigentümer aufhorchen, dies bemängeln und nachholen lassen. Denn hier soll getrickst werden.

 

Negatives Musterbeispiel:
Der unseriöse WEG-Hausverwalter nutzt die Dauerformulierung:
“Anmerkung: auf einen Beschlußvorschlag wurde bewußt verzichtet”
Gibt es einen Grund für diesen Verzicht?
Was heißt hier “bewußt”? –  “Bewußt” wozu? – Warum? 
Warum diese Vorenthaltung von Informationen?

Nach außen soll es wie eine Schutzhandlung aussehen. “Liebe dumme Eigentümer, ich schütze Sie vor unnötigen Informationen, die zu Ihrem Vorteil sein könnten” – so die Denkweise des unseriösen Hausverwalters.
Doch der Verwalter, der als Dienstleister (!) tätig ist, möchte vor allem sich selber schützen, um frei und zum Nachteil der Wohnungseigentümergemeinschaft handeln zu können.
Die Welt steht Kopf, der Bock wird zum Gärtner gemacht – und die Wohnungseigentümer merken es nicht!

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VONOVIA – Mieterhöhung nach Sanierung

In Hamburg Steilshoop wird gebaut. Lange wurde in diese Blöcke nichts investiert – eigentlich schön, dass hier endlich etwas gemacht wird. Das Problem: Die Mieten werden nach den Bauarbeiten drastisch steigen. Denn es wird modernisiert. Und diese Kosten werden auf die Miete aufgeschlagen.

Erhöhungen bis zu 50 Prozent

Die gesetzliche Regelung scheint klar: Instandsetzungen muss der Vermieter selbst zahlen, Modernisierungen darf er auf die Mieter umlegen, und zwar bislang elf Prozent dieser Kosten. Doch die Unterscheidung ist oft nicht eindeutig. Ist der Austausch eines alten und maroden Fensters bloß Instandhaltung? Oder eine Modernisierung, weil auch die Dämmung besser ist? Diese Frage treibt gerade viele Mieter um, denn Ihnen wurden Mieterhöhungen von bis zu 50 Prozent angekündigt.

Angst, dass ich ausziehen muss”

Johanna Reidt © NDR Fotograf: Screenshot

Johanna Reidt sorgt sich, dass ihre Rente bald nicht mehr für die Miete reicht.

Auch Johanna Reidt soll in Zukunft mehr zahlen: über 160 Euro pro Monat. Das wird sich die Rentnerin nicht leisten können. “Dann gehen zwei Drittel meiner Rente nur für die Miete drauf. Das geht nicht. Ich habe wirklich Angst, dass ich ausziehen muss.” Sie hat sich an den Mieterverein zu Hamburg gewandt. Denn die Einschätzungen von Mietern und Vermietern, welche Baumaßnahmen notwendige Instandsetzung uns was Modernisierung ist, gehen oft weit auseinander. “Also wir bezweifeln ganz stark, dass das was Modernisierung sein soll eben wirklich Modernisierung ist. Wir kennen seit vielen Jahren Beschwerden von den Mietern über Wasser, das reinkommt, Fenster, die undicht sind, Fassaden, die undicht sind, und diese sogenannte Modernisierung ist eigentlich eine Reparatur dieser ganzen Mängel. Und dann steht da eben Modernisierung drauf, damit man da die Miete erhöhen kann”, sagt Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg.  

Die Wohnungen in Steilshoop gehören dem größten deutschen Immobilienunternehmen, der Vonovia. In ganz Deutschland gehören ihr rund  350.000 Wohnungen. Allein in diesem Jahr plant das Aktienunternehmen bundesweit eine Milliarde Euro in seine Häuser zu investieren.

Bremer Gericht: Vermieter im UnrechtPeter Vent mit Mareike Burgschat © NDR Fotograf: Screenshot

Peter Vent (l.) klagte gegen Vonovia – und bekam Recht.

Bei Vonovia-Mieter Peter Vent in Bremen sind die Bauarbeiten schon abgeschlossen. Er sollte nach den Baumaßnahmen 2015 etwa 40 Prozent mehr Miete zahlen. Er ging damit vor Gericht und bekam Recht. Das Landgericht urteilte nun schon in zweiter Instanz: Vonovia hat ihm nicht schlüssig dargelegt, wie die Kosten entstanden sind. Es war Peter Vent daher nicht möglich zu erkennen, ob sauber zwischen Instandhaltungs- und Modernisierungskosten unterschieden wurde. Außerdem konnte der Energiespareffekt der Modernisierung (Fassadendämmung und Dachdämmung beispielsweise) nicht ausreichend belegt werden. Die Mieterhöhung war damit unwirksam.

Vonovia weist Vorwürfe zurück

Vonovia hat daraufhin reagiert: Sie schreiben uns, seit September 2017 hätten sie ihre Auflistungen der Baumaßnahmen entsprechend angepasst, “so dass die vom Gericht monierten fehlenden Angaben seither enthalten sind und der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Wir werden auch künftig unsere Anschreiben an die gültige Rechtsprechung anpassen.” Den Vorwurf, Instandsetzungs- und Modernsisierungskosten zu vermischen, weisen sie vehement zurück.

Doch viele Aufstellungen der Modernisierungskosten sind von vor September 2017. Und so schöpfen jetzt viele andere Mieter Hoffnung, dass auch ihre Mieterhöhungen unwirksam sind.

Steuerparadies bei deutschen Hausverwaltern beliebt

Zweifelsohne legal, aber ein Hausverwalter ist eine besondere Vertrauensperson und durch die Verwaltung der gemeinschaftlichen WEG-Rücklagen auch Vermögensverwalter…. Warum deshalb die Verbindung zum bekannten Steuerparadies Isle of Man? Zu wessen Vorteil?

Link: Spiegel Online “Britische Steueroase Isle of Man 85.000 Einwohner – 952 registrierte Flugzeuge”

Als Inhaber einer Hausverwaltung wird lt. Handelsregister ausgewiesen:
Herr U. K. (zu 80 %) und die Firma Campden Hill Advisers Ltd. (zu 20 %) mit Sitz im britischen Steuerparadies Isle of Man (www.campdenhill.com).

Vor Ort, auf der Isle of Man ist kein Teammitglied tätig, wohl aber in London, Madrid und Berlin, wo auch Herr K. für Campden Hill Advisers tätig ist. Als deutsche Adresse wird die Adresse der Hausverwaltung angegeben.
“The company’s main areas of focus are German real estate investment and development, Peruvian low income housing and UK property development.”
Die Firma Campden Hill Advisers beschäftigt sich mit dem deutschen Immobilienmarkt, Peruanischen Sozialwohnungen und dem britischen Wohnungsmarkt. Eine typische Tätigkeit für ein Unternehmen auf einer einsamen Insel vor Irland.
Frage: aus welchen Gründen hat eine deutsche Hausverwaltung einen Mit-Inhaber im Steuerparadies?

Unter der gleichen Postadresse wie die Hausverwaltung befindet sich ein Briefkasten der
Fa. CarlMarks GmbH. Lt. Handelsregister ist der Geschäftsführer dieses Unternehmens identisch mit dem Geschäftsführer der Hausverwaltung.
Auskunft des Handelsregisters:
“Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte.”
Das Unternehmen CarlMarks GmbH besitzt 2 Gesellschafter, die Unternehmen CM1 Ltd. und CM2 Ltd. – Knox House, 16-18 Finch Road, Douglas, IM1 2PT, Isle of Man. Sie sind Eigentümer zu je 50%.

Die finanzielle Entwicklung des Unternehmens CarlMarks GmbH beschreibt der Jahresabschluss 2016 lt. Handelsregister wie folgt:

Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag 2016 beträgt € -259.278,67.
Einschließlich des zu berücksichtigenden Verlustvortrages in Höhe von € -2.130.999,71 ergibt sich ein Bilanzverlust in Höhe von € -2.390.278,38.
Auf neue Rechnung werden € -2.390.278,38 vorgetragen.

Eigenkapitalentwicklung:
Das Eigenkapital entwickelte sich wie folgt:
Verlustvortrag 01. Januar 2016: €  -2.130.999,71
Jahresfehlbetrag 2016: €  -259.278,67
Bilanzverlust 31. Dezember 2016: €  -2.390.278,38
Gezeichnetes Kapital: €  25.000,00
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zum 31. Dezember 2016: € -2.365.278,38

??!

Erwarte Einsparung durch die Wärmedämmung? Wärmebedarfsrechnung erhalten?

[Beitrag 5396]  Obwohl seit langem bekannt ist, dass eine Fassadendämmung meistens unwirtschaftlich ist nutzen viele Vermieter weiterhin die gesetzliche Möglichkeit einer Wärmedämmung und diese Kosen auf den Mieter umzulegen. Angeblich sollen so der Wohnwert gesteigert und die Heizkosten des Mieters gesenkt werden.

Von unseriösen Vermietern oft versehentlich vergessen, sind Kosten, die beispielsweise durch eine parallel laufende Erneuerung der Außenfassade anfallen, nicht dem Mieter angelastet werden, da diese unter den Bereich der Instandhaltung fallen. Hierzu könnte man zum Beispiel auch den Austausch der Dachrinne zählen oder Reparaturen am Dach – diese Kosten sind nicht umlagefähig.

Wird durch eine durchgeführte Wärmedämmung von Außenwänden, Fenstern und gegebenenfalls dem Dach eine spürbare Einsparung an Kosten für Heizenergie erzielt, so ist der Vermieter berechtigt, eine Mieterhöhung nach einer Wärmedämmung gemäß § 559 BGB zu fordern.
Die Mieterhöhung bei Modernisierung muss jedoch wie jede andere Mieterhöhung auch im Vorfeld dem Mieter angekündigt werden und dieser muss dieser Mieterhöhung zustimmen: den Umfang der zu erwartenden Modernisierung und auch die im Anschluss an die Wärmedämmung zu erwartende Mieterhöhung müssen dem Mieter vor Baubeginn schriftlich mitgeteilt werden.

Innerhalb dieser Ankündigung ist der Vermieter zusätzlich dazu verpflichtet (!), dem Mieter die zu erwartende Einsparung durch die Wärmedämmung offen zu legen.

Die endgültige Mieterhöhung nach Wärmedämmung erfolgt jedoch erst nach Abschluss der Baumaßnahmen, wobei die endgültige Mieterhöhung nicht um mehr als 10 Prozent höher ausfallen darf, als in der Ankündigung erwartet. Kündigt der Vermieter also an, dass die Mieterhöhung 40,00 Euro betragen wird, so darf er von dieser Aussage maximal 10 % abweichen. (maximale Erhöhung = 44,00 Euro)

Der Mieter muss in der Regel einer Modernisierung und der danach folgenden Mieterhöhung zustimmen, sofern sich durch die Baumaßnahmen die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern und eine spürbare Einsparung beispielsweise an Heizenergie stattfindet.
Da dieses für den Mieter nur schwer zu beurteilen ist, muss der Vermieter diese Einsparungen durch eine Wärmebedarfsberechnung belegen.

Bestehen trotz einer ausführlichen Aufstellung noch Zweifel an der Richtigkeit der geplanten Modernisierung und der daraus folgenden Mieterhöhung nach der Dämmung, so ist es empfehlenswert, seine Zustimmung nur unter Vorbehalt zu geben und gegebenenfalls Widerspruch gegen die Mieterhöhung einzulegen.
Zusätzlich können ein Anwalt oder der Mieterschutzbund beziehungsweise der Mieterverein hilfreich zur Seite stehen.

TECHEM, ISTA & CO: die Macht der Heizkosten-Ablesedienste

Die Macht der Ablesedienste –  Wenig Wettbewerb, viel Ärger

Fast jeder Mieter kennt sie, die Zettel im Briefkasten oder an der Haustür, die den Ablesedienst für den Heizungs- oder Warmwasserverbrauch ankündigen. Was längst nicht jeder Mieter kennt, ist der Preis fürs Ablesen, obgleich ihn jeder zahlt über die Nebenkostenabrechnung des Vermieters. Sicher ist, die Branchenführer machen dabei ein gutes Geschäft. So gut, dass internationale Finanzinvestoren Milliardenbeträge bezahlen, um mitzuverdienen auf dem deutschen Ablesemarkt. Jörg Göbel und Markus Reichert über die Marktmacht großer Messdienstunternehmen und den Ärger mit Heizkosten- und Warmwasserabrechnungen. Im Heizungskeller von Hans Bonnacker.

Dem Hausbesitzer ist es nicht egal, wenn seine Mieter mehr zahlen müssen als nötig. Er hatte Ärger mit dem Ablesedienst TECHEM und wechselte zu einem kleineren Wettbewerber.
Hans Bonnacker, Vermieter:
Durch den Anbieterwechsel haben wir jetzt für diese sechs Einheiten pro Mieter, pro Jahr, circa 70 Euro gespart. Sage ich mal: Das ist ein leckeres Essen für drei Personen, kann man sich gerne mitnehmen.
Der Ärger mit TECHEM begann, als Bonnacker die Heizkosten- und Warmwasserabrechnung verspätet bekam – zu spät, um siefristgerecht an seine Mieter weiterzugeben. Trotzdem will TECHEM nun Geld für die verspätete Abrechnung. Seit einem halben Jahr versucht Bonnacker die Rechnung zu stornieren – ohne Erfolg.

Hans Bonnacker, Vermieter:
Man ruft einen an und verbringt sein Leben praktisch in Warteschleifen, bis man da mal dran ist. Also, stellenweise 30 Minuten, 35 Minuten, gar kein Problem. Irgendwann hab ich dann ein neues System versucht, ich hab mir drei Telefone genommen, mit allen Telefonen die gleiche Nummer gewählt und geguckt, welcher Mitarbeiter als erster an welches Telefon rangeht. Gut, und so hat man die Wartezeit dann auf eine Viertelstunde vielleicht verkürzen können.  Aber Spaß macht es trotzdem keinen.

Wir fragen nach. TECHEM entschuldigt sich und schreibt,
„Es ist richtig, dass die von Herrn Bonnacker beauftragte Abrechnung (…) leider wirklich ungewöhnlich lange gedauert hat.“ Schlechter Service und Kosten, um die sich nicht alle Vermieter kümmern. Der Ablesemarkt ist speziell: Der Vermieter gibt den Auftrag an ein Messunternehmen, der Mieter muss zahlen. Umlagefähig heißt das. Pro Wohnung durchschnittlich nur etwa sechs Euro pro Monat, aber die Masse macht´s.

Stefan Bentrop, Deutscher Mieterbund:
Man kann davon ausgehen, dass es auf diesem Ablesemarkt um einen jährlichen Umsatz geht, von etwa 1,5 Milliarden Euro deutschlandweit gerechnet. Wir haben aktuell die Diskussion darüber, wie sind bezahlbare Mieten zu gewährleisten. Und zur Bezahlbarkeit gehört natürlich auch, dass die Nebenkosten sich in Grenzen halten und deswegen müssen die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, diese Nebenkosten auch zu reduzieren.

Zwei große Ableseunternehmen dominieren den deutschen Markt: TECHEM mit Sitz in Eschborn und ISTA in Essen.
Wie attraktiv ihr Geschäft ist, zeigt sich am Wert für internationale Finanzinvestoren. TECHEM wird aktuell für 4,6 Milliarden Euro an ein schweizer-kanadisches Konsortium verkauft. ISTA haben für geschätzte 4,5 Milliarden Euro Firmen aus Hongkong und von den Cayman-Inseln übernommen.
Eine Investorenbroschüre lobte “…hohe und stabile Gewinne durch große Marktmacht…”.
Der Grund dafür: wenig Wettbewerb. Deswegen interessiert sich das Bundeskartellamt für den Ablesemarkt. Die Wettbewerbshüter kommen zu dem Schluss: Margen und Erlöse seien „…insgesamt verhältnismäßig hoch“. Die Behörde drohte „…kartellrechtliche Maßnahmen…“ an.

Stefan Bentrop, Deutscher Mieterbund:  Die Untersuchung des Bundeskartellamts ist im Mai 2017 veröffentlicht worden, bisher ist eine Reaktion der Politik nicht festzustellen. Wir hoffen, dass das noch geschieht, ansonsten hoffen wir, dass das Bundeskartellamt die Maßnahmen umsetzt, die es angekündigt hat, für den Fall dass die Politik keine Reaktion zeigen wird.

Eine mögliche Reaktion: Umlagefähigkeit streichen. Nicht Mieter, sondern Vermieter sollen Ablesedienste bezahlen. Doch das ist bislang nicht passiert. In der Zwischenzeit leidet der Wettbewerb. Das spürt auch der kleine Ablesedienst, der inzwischen Vermieter Bonnacker für die Hälfte des TECHEM-Preises versorgt. Das Unternehmen hat immer mal wieder Auseinandersetzungen mit dem Branchenriesen TECHEM, hat sich einen Anwalt genommen.

Horst Farr, Rechtsanwalt:
Aus meiner Sicht wird eine Strategie gefahren, die darauf abzielt, die Vertragskonstruktionen möglichst verworren zu machen. Und infolgedessen, wenn ein Kunde kündigen will, das auszunutzen, um ihn zu verunsichern.

Mal geht es um strittige Kündigungsfristen, mal um den Zugang zur Funk-Technik. Das macht Wechsel zu neuen Anbietern schwer, bezahlen müssen das die Mieter. Fehlender Wettbewerb? Wir fragen bei den beiden Großen der Branche nach. Ista spricht von einem spürbaren und intensiven Wettbewerb. Techem antwortet ähnlich,

Zitat: „Wir befürworten Wettbewerb, erleben im Geschäftsalltag regelmäßig hohen Verhandlungsdruck und einen intensiven Vergleich von Angebot und Service durch unsere Kunden…“

Und trotzdem: Viele Heizkostenabrechnungen, die Vermieter an ihre Mieter schicken, sind mangelhaft. Der Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen hat gerade eine Studie dazu abgeschlossen, die Frontal 21 exklusiv vorliegt. Grundlage dafür waren mehr als 1.000 Heizkostenabrechnungen.

Svenja Gesemann, Verbraucherzentrale Bundesverband:
Das Ergebnis der Studie war, 37 Prozent der vorliegenden Heizkostenabrechnungen waren eindeutig fehlerhaft und 32 Prozent mindestens klärungsbedürftig. Das ist natürlich aus Verbrauchersicht ein alarmierendes Ergebnis. Denn die Fehlerquote ist nach wie vor sehr hoch – und das, obwohl die Heizkostenverordnung klare Vorgaben macht und die Heizkostenabrechnungen von professionellen Messdienstunternehmen erstellt werden.

Nicht die Messdienstunternehmen, sondern die Vermieter sind per Gesetz für fehlerhafte Abrechnungen verantwortlich. Doch die Verbraucherzentrale sieht auch die Ablesedienste in der Pflicht:
Svenja Gesemann, Verbraucherzentrale Bundesverband:
Ein Lösungsansatz wäre, dass die Messdienstunternehmen zukünftig gesetzlich dazu verpflichtet werden, Hauseigentümer, Hausverwaltungen auf offensichtliche Fehler hinzuweisen, denn sie selber erstellen diese Heizkostenabrechnungen und sitzen sozusagen an der Quelle und sind eben auch in der Lage, diese Fehler zu erkennen und wiederum den Ball zurück an die Hausverwaltungen und Eigentümer zu spielen.

Wer seine eigene Immobilie bewohnt, kann ganz ohne Messdienst auskommen. Regina Weißkopf wohnt in einer Eigentümergemeinschaft. Die hat die Ablesekosten durchgerechnet.
Ihr Fazit: Es ist billiger, alles selbst zu machen.

Regina Weißkopf, Geschäftsführerin Baugruppe Newtonprojekt:
Wir haben uns dazu entschlossen, eine Investition zu machen. Wir haben 20.000 Euro in die Hand genommen, und pro Wohnung macht das etwa 500 Euro aus, die wir für einen Wärmemengenzähler und Wasserzähler jetzt investieren müssen, das ist eine einmalige Sache.
Die Investition soll sich schon nach fünf Jahren bezahlt machen. Aus den Wohnungen schicken die Zähler die Verbrauchsdaten verschlüsselt an einen Server, ein Ablesen ist hier überhaupt nicht mehr nötig. Erinnerungen an Ablese-Ärger früherer Tage:

Rosemarie Barry, Baugruppe Newtonprojekt:
Man findet im Briefkasten den Zettel oder klebt an der Tür und dann musste man zu Hause sein. Und die Zeiten, das stimmte in den seltensten Fällen. Meistens steht dann da von zehn und zwölf und dann war‘s dann trotzdem eins und drei und so. Und das war schon sehr nervig.

Inzwischen sind mehr und mehr Mengenzähler auf Funktechnik umgerüstet, so auch im Mietshaus von Hans Bonnacker. Dann müssen Ableser nicht mehr in die Wohnung. Aber die Kosten für die Dienstleistung bleiben. Und die hat Bonnacker für seine Mieter im Blick:

Hans Bonnacker, Vermieter: 
Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter sollte ja auch nicht überstrapaziert werden. Und ich bin ja natürlich auch für jeden Euro froh, den meine Mieter nicht zahlen müssen, man möchte ja nun ein vernünftiges Verhältnis zu denen haben. Kurz nach der Anfrage von Frontal 21 hat sich TECHEM bei Hans Bonnacker gemeldet. Die verspätete Abrechnung muss er nicht mehr bezahlen.

Beitrag von Jörg Göbel und Markus Reichert

Sonderhonorar für Prüfungen zum Mindestlohngesetz

“Für die außerhalb der üblichen Verwaltungstätigkeit liegende Überprüfung des nebenberuflichen Beschäftigungsverhältnisses zur Sicherstellung der Erfüllung der Vorgaben durch das Mindestlohngesetz erlauben wir uns, zumindest einen Teil unseres Zusatzaufwandes wie folgt abzurechnen:

Pauschale 30 € + 20 % Sachkostenpauschale (Porto, Telefon.. ) 6 € 
= 36 €+ MwSt. 6,84 € = Rechnungsbetrag 42,84 € “

Verbucht werden diese Kosten auf das Konto 3050 “Sonstige Kosten”.

Fazit:
Die Prüfung ist wahrscheinlich unnötig und wäre -wenn den nötig – mit dem normalen Verwalterhonorar abgegolten.
Die Kontierung auf die “Sonstigen Kosten” entspricht NICHT den gesetzlichen Erfordernissen, die einen separaten Ausweis auf einem Konto “Sonderhonorar Hausverwaltung” erfordert. Damit die Eigentümer diese Kosten deutlich zur Kenntnis nehmen. Dies war hier nicht gegeben.

Verwalter verweigert Belegeinsicht v o r Versammlung

Die verweigerte Belegeinsicht ist typisch für unseriöse WEG-Hausverwalter.
Untenstehender email-Austausch ist exemplarisch für das Verhalten eines solchen Verwalters.

Typische Merkmale eines unseriösen Verwalters:

– Verwalter ignoriert Anfragen: oft muss mehrfach oder monatelang gemahnt werden.

– Verwalter fühlt sich im Recht:
nein, er würde die Belegeinsicht nicht verweigern, nur halt “vor” der Versammlung ginge es nicht. Es ist aber eine Selbstverständlichkeit, dass die Einsicht gerade v o r  der Versammlung stattfinden sollte.

– Verwalter setzt verwaltertreue Beiräte in Kopie der Schreiben:
Die Initiativ geht fast immer vom Verwalter aus, selten vom Antragsteller. Es handelt sich immer um verwaltertreue Beiräte, also Beiräte, auf deren Unterstützung der Verwalter zählen kann. Dass sie als Beiräte und Interessenvertreter der Gemeinschaft die Hausverwaltung kritisch sehen sollten, scheint diesen seit langem einfallen.. …

– Verwalter versucht den Miteigentümer in seinen Rechten zu beschneiden;
“Die Abrechnung einschließlich der Belege war durch den Verwaltungsbeirat zu prüfen, welcher dieser Aufgabe auch nachgekommen ist. Die Tatsache, daß Sie kein Mitglied des Verwaltungsbeirates sind, ist Ihnen offensichtlich entfallen.”
Es ist völlig irrelevant, ob die Belege bereits geprüft wurden und wer sie prüfte!
Jeder Miteigentümer hat ein Recht auf Belegeinsicht.

Im Fall dieser Abrechnung vergingen 1 1/2 Jahre bis zur Belegeinsicht, die Erstaunliches zu Tage brachte und mit dem Abgang des Verwalters endete.

Von: Miteigentümer K.
Gesendet: 08.01. 20:00:21
An: Verwalter H.
Betreff: Einsicht Belege Abrechnung [des Vor-Vorjahres] der WEG Musterstraße
Sehr geehrter Herr H.,
wann kann ich bitte die Belege der Abrechnung der WEG einsehen?
MfG K.
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Von: Miteigentümer K.
An: Verwalter H.
Datum: 12.01. 14:19:17
Betreff: FW: Einsicht Belege Abrechnung
Darf ich Ihr bekanntes Schweigen als Auskunftsverweigerung bzw als Beleg-Einsichtsverweigerung deuten?
MfG K.
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Von: Verwalter H.
Gesendet: 14.01. 11:54:56
An: Miteigentümer K.
Betreff: Re: FW: Einsicht Belege Abrechnung
Sehr geehrter Herr K.,
die Belege können von Ihnen zur Versammlung bzw. in den Tagen nach der Versammlung in der Ihnen bekannten RA-Kanzlei Dr. S & Partner eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
V. H.
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Von: Miteigentümer K.
An: Verwalter H.
Kopie: Beirat P. [sehr verwaltertreu]
Datum: 22.01. 11:39:40
Betreff: Re: FW: Einsicht Belege Abrechnung
Sehr geehrter Herr H.,
eine Prüfung der Belege kann nur vor der Versammlung sinnvoll sein.
Darf ich aus Ihrer Antwort schliessen, dass Sie mir den Einblick in die Belege verweigern?
Mit freundlichen Grüßen,

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Von: Verwalter H.
Gesendet: 22.01. 17:44:34
An: Miteigentümer K.
CC: Beirat P. [sehr verwaltertreuer Beirat]
Betreff: Re: FW: Einsicht Belege Abrechnung
Sehr geehrter Herr K.,
bitten nehmen Sie zur Kenntnis, daß ich Ihnen die Belegeinsicht nicht verweigere.
Wenn Sie die Ihnen am 14. Januar zugesandte Email nochmals durchlesen werden Sie sich dies sogar selber bestätigen können und feststellen, wo und wann Sie die Belegeinsicht durchführen können.
Die Abrechnung einschließlich der Belege war durch den Verwaltungsbeirat zu prüfen, welcher dieser Aufgabe auch nachgekommen ist.
Die Tatsache, daß Sie kein Mitglied des Verwaltungsbeirates sind, ist Ihnen offensichtlich entfallen.
Mit freundlichen Grüßen

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Von: Miteigentümer K.
An: Verwalter H.
Kopie: Beirat P. [sehr verwaltertreu]
Datum: 24.01. 09:41:10
Betreff: Einsicht Belege Abrechnung
Sehr geehrter Herr H.,
ich nehme hiermit Ihre erneute Verweigerung in die Einsicht der Abrechnungsbelege zur Kenntnis. Dies ist umso interessanter, da Sie sehr wohl wissen, dass die Abrechnung – mal wieder – fehlerhaft und unkorrekt ist.
Mit freundlichen Grüßen,

Sonderhonorar für Auskunft Creditreform eines langjährigen Miteigentümers

Der WEG-Hausverwalter kann nur sehr wenigen, klar definierten Fällen die Zustimmung des Verwalters zum Verkauf einer Wohnung verweigern.
Dies z. B., wenn eine große Zahlung (z.B. Sonderumlage) für den künftigen Eigentümer ansteht und es offensichtlich ist, dass er nicht über ausreichende finanziellen Mittel verfügt.
Nur in diesem speziellen Fall, wenn bereits wenn bereits Zweifel zu der finanziellen Situation des Käufer vorhanden sind, ist eine Überprüfung der Bonität sinnvoll. Diese Konstellation ist äußerst selten.

Warum also berechnet der Verwalter Kosten für eine angeblich eingeholte Auskunft zur Bonität eines neuen Eigentümers? “Angeblich” -weil seiner Sonderhonorar-Rechnung keinerlei Anlage beigefügt ist, aus der die Eigentümergemeinschaft die Bonität des Neueigentümers entnehmen kann.

Kritik:
– die Einholung einer Bonitätsauskunft bei der Creditreform ist unnötig, da der Verwalter seine Zustimmung bis auf seltene Einzelfälle nicht verweigern kann
– die Kosten von 65 € netto ist nicht nachvollziehbar, die wirklichen Kosten werden auf ca. 10 € geschätzt
– ob eine Bonitätsauskunft wirklich eingeholt wurde ist unklar, da sie der Rechnung nicht beigefügt und auch sonst dem Nutznießer – der Eigentümergemeinschaft – nicht zur Verfügung gestellt wurde
– in diesem Fall war der Käufer der Wohnung ein langjähriger Miteigentümer der WEG.
Umso unsinniger die Initiative des Verwalters, eine Bonitätsauskunft für diesen einzuholen
– buchhalterisch verbucht wurden diesen Kosten einmal wieder und unkorrekterweise auf das Konto “3050 Sonstige Kosten“, anstatt auf das Konto “Sonderhonorar der Verwaltung”.

“Für die Einholung einer Auskunft beim Verein Creditreform über Herrn A… berechnen wir Ihnen folgende Kosten:
Pauschale für die Anfrage beim Verein Creditreform: 65,00 € + MwSt. 12,65 €
= Rechnungsbetrag 77,35 €

 

Report München: Unbarmherzig! Die Kirchen als Vermieter und Verpächter (Video 7 min)

Die Kirche ist kein Sozialamt. Gut, aber dass die Kirche als Vermieter oft mehr die Rendite im Sinn hat als in die Barmherzigkeit, das ist dann doch vielen Metern schwer zu vermitteln. Katholische oder evangelische Kirche macht in diesem Zusammenhang überhaupt keinen Unterschied. Wenn es ums Geld geht eben oft auch nur um Soll und Haben.

Sebastian Kemnitzer und Anna Tillack. Diese Menschen hier hadern mit ihren Vermietern: der katholischen und der evangelischen Kirche. Noch ist er der Pächter von diesem verwinkelten Grundstück.  Armin Steinert hält hier ein paar Enten und diese 20 Bienenvölker. Eigentlich nicht so richtig brauchbar für eine andere Nutzung. Doch plötzlich wieder Pfarrverband mehr Geld.  Fünfmal so viel….. “Wenn die darauf bestehen, dann werde ich hier das Bienenhaus abreißen müssen und das sind wieder einmal einige Bienenvölker weniger.”

Armin Steinert fühlt sich ungerecht behandelt, nun soll er für das Grundstück zig-mal soviel wie ein Landwirt zahlen. “Es ist mir unerklärlich, ich halte es für Wucher.”

60 km weiter. Augsburg. Klassische Musik – nur noch im Wohnzimmer. Ihr Konzert-Abo mussten die Rentner kündigen. Der kirchliche Träger hat das Haus sanieren lassen mit einer Mietsteigerung im Monat von 200 €. Ein Schock! “Ich weiss nicht, was sollen wir tun? Sollen wir ausziehen, sollen wir gehen? Da waren wir völlig am Boden zerstört.”
Zwar kommt ein Brief und es gibt eine Info-Veranstaltung. Der Sohn begleitet seine Eltern und stellt Fragen. Doch die werden einfach weggebügelt, sagt er. Man sei eben ein Wirtschaftsunternehmen und damit Punkt. “Erstaunt hat mich eigentlich der Umstand, dass es insbesondere ein kirchlicher Träger ist und dass es aus dieser Richtung mittlerweile genauso riecht wie in unserer gesamten Geschäftswelt auch: nur noch Profit.”

Wir fragen beim Bistum Augsburg nach. Dort erklärt man uns, das Haus sei nun energetisch saniert. Ausserdem sei die Miete nicht sofort angehoben worden. “Wir haben Vereinbarungen mit jeder Mietpartei getroffen, in der die Maßnahme beschrieben worden ist und auch die wirtschaftliche Auswirkung dargestellt worden ist. Wenn es im Extremfall 40% ist – das ist durchaus ein Wert den man verdauen muss, keine Frage…”

Passen diese Beispiele aber zum Selbstverständnis der Kirche?
Wir zeigen sie einem, der selbst Teil der katholischen Kirche ist und viele Wohnungen vermietet: der Münchener Pfarrer Rainer Maria Schießler.
Wenn ich eine Mieterhöhung vornehmen muss, dann wird mit Leuten diskutiert. Da werde ich ihnen meine nackten Zahlen zeige… schau’, dass müssen wir jetzt so und so anpassen…. Dann muss aber die Verträglichkeit für uns oberstes Gesetz sein. Gerade wenn ich das sehe mit diesem Rentnerehepaar, … Mensch, dass sind alte Leute, die sind vielleicht schon 40 Jahr drin…!”

Hier landen Fälle bei denen die Mieter mit ihrem Vermieter, der Kirche, unzufrieden sind: beim Deutschen Mieterbund. “Es gibt regional immer wieder Fälle, wo die Kirche versucht exorbitant hohe Mieterhöhungen geltend zu machen. Hier gelingt es dann meistens mit Hilfe des örtlichen Mietervereins, aber auch der Öffentlichkeit, diese Mieterhöhungen zurückzuschrauben. Weil die Kirche einfach sieht und akzeptiert, dass sie sich so nicht verhalten kann. Dass diese sozial schlicht unmöglich ist.”……….

Vergelt’s Gott – Der verborgene Reichtum der katholischen Kirche (Video 45 min)

Ein Film von Stefan Tiyavorabun

Das Kreuz mit dem Geld. Wie reich ist die katholische Kirche?
Ich überschaue das Vermögen des Erzbistums Freising nicht. Das kann ich nicht.
Die Kirche in Erklärungsnot. An der Basis rumort es.
“Da werden Immobilien hin und her geschoben. Da blickt ja keiner durch. Das ist ein Netzwerk. Und da muss aufgeräumt werden.”
Erst recht nach dem Luxusskandal von Limburg.
Es geht um das bestgehütete Geheimnis der katholischen Kirche: ihr Geld.
Also Transparenz bei den Kirchenfinanzen…. man kann sagen… geht gegen null.”

Unsere Suche nach Antworten wird uns an unerwartete Orte führen: nach Amsterdam, in eine Steueroase, wird fragwürdige Geldströme und verborgene Finanzgeflechte offenbaren und aus bisher geheimen Regierungsprotokollen werden wir erfahren, warum der Staat noch immer Hunderte Millionen Abfindung an die Kirchen zahlt.
“Das können Sie schon in der Heiligen Schrift nachlesen, dass Jesus seinen Jüngern an die Hand legt: Sei vernünftig und sei klug wie Geschäftsleute die genau gucken müssen, was sie im Portemonnaie haben und was nicht.”
Was aber hat die katholische Kirche in ihrem Portemonnaie?…..

Die Architektur prunkvoll, die Ausstattung prachtvoll, Gottesdienst im Kölner Dom. Ritual und Routine in der katholischen Kirche. Ebenso wie der obligatorische Appel: “Wir bitten um eine großherzige Spende.” Der Klingelbeutel geht um, wie seit Jahrhunderten. Aber hat die Kirche von heute nicht genug Geld? Das interessiert immer mehr Gläubige. Den vielen großherzigen Spendern kommt das Vermögen der Kirche wie ein Mysterium vor.
Der Domschatz, in der Krypta unter dem Kirchenschatz. Ein Teil davon ist zugänglich. Funkelndes Gold, unschätzbar der kirchenhistorische Rang, nicht aber der materielle Wert, denn der Schein trügt: Gold nur auf der Oberfläche. Darunter Holz. Hier geht es nur um ein paar Millionen. Allenfalls ein Bruchteil dessen, was die beiden großen Kirchen von ihren Gläubigen und vom Staat kassieren.

Allein die katholische Kirche empfängt offiziell 5,5 Milliarden Euro Kirchensteuer. Dazu geschätzt und hochgerechnet jährlich 200 Millionen aus allgemeinen Steuergeldern. 16 Milliarden für Krankenhäuser, 2,8 Milliarden für Kitas, 1,8 Milliarden für Schulen, 15 Millionen für Militärbischöfe sowie 3 Millionen für den Katholiken-Tag. Dazu Hunderte Millionen für Kirchenbauten, Religions- und kirchliche Hochschullehrer.

Eine offizielle Summe gibt es nicht – vieles bleibt im Dunkeln.
Der Wirtschaftsrechtler Prof. Hans-Peter Schwintowski von der Berliner Humboldt-Universität hat allerdings schon viele Wirtschaftsbereiche durchleuchtet. Seine Einschätzung: “Die Einnahmenseite der Kirche ist sehr sehr komfortabel und sehr sicher, das ist die Kirchensteuer, das sind die Staatliche Zuwendungen aus alter Zeit und das sind die großen staatlichen Zuwendungen, die man zusätzlich bekommt für soziale Zwecke, für Kitas beispielsweise oder für die Charitas. Sehr sehr große Summen. Ein außerordentlich gutes, ausfinanziertes Unternehmen ist diese Kirche.

Aber wie hoch ist ihr Vermögen? Das höchste deutsche Gremium, die Bischofskonferenz, weiß keine Auskunft und verweist auf 27 selbständige Bistümer. Das mitgliederstärkste und eines der reichsten: das Erzbistum Köln. An der Verwaltungsspitze Prilat Stefan Heße.
“Wie reicht ist denn das Erzbistum?”
“Das haben wir ja in Teilen veröffentlicht. Und wir gehen jetzt einen nächsten Schritt weiter und werden dann einen Geschäftsbericht nach HGB-Richtlinien veröffentlichen.”
“Können Sie mir denn ungefähr sagen, wo Sie stehen im Moment?”
“Das kann ich Ihnen im Moment nicht sagen.”