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Übersicht der Einnahmen-Ausgaben der Hausgeld-Jahresabrechnung

Verständliche Einnahmen-Ausgaben-Darstellung der WEG-Jahresabrechnung

Untenstehend eine klare, lobenswerte, auch für Laien leicht nachvollziehbare Darstellung der Einnahmen-Ausgaben-Darstellung.

Diese Information sollten jeder Jahresabrechnung beiliegen.
Die Anfangs- und Endbestände der Konten sind zu prüfen und die Kontoauszüge müssen als Original in den Abrechnungsunterlagen vorzufinden sein.

Gesamtübersicht mit Gliederung:
Anfangsbestand zum 01.01.20…
I. Ausgaben (umlagefähig)
II. Ausgaben (nicht umlagefähig)
III. Einnahmen
IV. Interner Kostentransfer (Umbuchung Zuführung Rücklage vom Giro-auf das Rücklagenkonto)
Kontoendbestand zum 31.12.20….

einnahmen_ausgaben_darstellung_kasch_kl

Darstellung der Konto-Anfangsbestände zum 01.01.
In diesem Fall werden 3 verschiedene Konten genutzt:
a) ein “Wohngeldkonto”, ein Girokonto, für die Einzahlungen des Hausgeldes und die Bezahlung der laufenden Versorger-Rechnungen, wie Wasser, Müllabfuhr, Allgemeinstrom…
b) ein “Rücklagenkonto” für größere Investitionen oder Sanierungsmaßnahmen, die von der Eigentümergemeinschaft im Rahmen der jährlichen Eigentümerversammlung beschlossen werden.
c) ein “Festgeldkonto”, wahrscheinlich mit höheren Zinsen
Das Gesamtguthaben der WEG auf den Bankkonten setzt sich aus der Summe der drei Einzelkosten zusammen und beträgt zum Jahresbeginn 115.436,50 €
anfangsbestand_kasch_kl

 

Der untere Teil der Tabelle stellt sich wie folgt dar:
endbestand_kasch_kl

Das Gesamtvermögen auf den Konten hat sich vergrößert, es beträgt am Jahresende 125.658,93 €.
Klar dargestellt: die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage in Höhe von 17.500 € und 175 €, die zunächst auf das Wohngeldkonto überwiesen und dann umgebucht wurde.

 

Empfohlene Maßnahmen:
Prüfen Sie, ob Ihrer WEG-Jahresabrechnung eine Einnahmen-Ausgaben-Darstellung unter Benennung aller Bankkonten und deren Anfangs- und Endstand beiliegt.
Prüfen Sie, ob diese für Sie verständlich ist.
Sprechen Sie mit anderen Miteigentümern. Bitten Sie den Hausverwalter um Erläuterungen. Entweder vorab, ober wenn nicht anders möglich im Rahmen der Eigentümerversammlung, so dass noch weitere Personen von Ihren Fragen profitieren können.
Ein seriöser Verwalter wird Ihnen spätestens in der WEG-Versammlung Rede und Antwort stehen.