Archiv der Kategorie: Trick: Verwalter handelt OHNE nötigen Beschluss

Verwalter kappt Kellerbeleuchtung und kassiert ein Urteil beim Amtsgericht

Eigenmächtiges Entfernen der Kellerbeleuchtung in den Einzelkellern einer WEG

Ohne Absprache, ohne Beschluss, ohne Ermächtigung beauftragte der Verwalter einen Installateur mit dem Kappen der Stromzufuhr in den Einzelkellern einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Praxisfall:
Die sich seitlich zum Kellerflur befindlichen Einzelkeller waren teilweise verwinkelt angeordnet und nicht ausreichend vom Licht des Kellerflurs beleuchtet.
Deshalb waren bereits vor Jahrzehnten vom Hauptlicht abzweigenden Stromleitungen zur Beleuchtung dieser Einzelkeller angebracht worden.

Diese waren seit vielen Jahrzehnten vorhanden und wichtig, da das zentrale Kellerflur-Licht nicht ansatzweise ausreichte, um die teilweise sehr verwinkelten Einzelverschläge zu beleuchten.

Der Verwalter, der ohne Beschluss – wohl aber auf Kosten der WEG – diese Beleuchtungs-Stromleitungen entfernen ließ teilte später mit, er habe vermeiden wollen, daß irgendwo irgendwelche Miteigentümer auf Kosten der Gemeinschaft große Elektrogeräte betrieben, wie z. B. Trockner und Tiefkühlschränke.

Hätte es bei einer solchen Vermutung nicht gereicht, zunächst zu “horchen”?
Waren überhaupt irgendwo solche Geräte vorhanden und in Betrieb?
Auch hätte es zur Prüfung gereicht, die Türen der Einzelkeller zu öffnen; sie waren teilweise unverschlossen. Gerne hätte auch ein in Verdacht geratener Wohnungseigentümer diese Tür geöffnet.

Aber nichts dergleichen. Selbstherrlich und nach “Gutsherrenart” ließ der Verwalter ohne vorherige Infos an die im Haus wohnenden Mieter und Eigentümer alle Beleuchtungen entfernen.

Dieses Handeln wollte ein Mieteigentümer nicht akzeptieren und verklagte den Verwalter.

In die Enge getrieben versuchte der Verwalter nun “seine Haut zu retten” und bemühte sich – unterstützt von dem ebenfalls unseriösen Beirat – im Nachhinein einen Beschluss verabschieden zu lassen, der ihm das Reicht einräumte, die Stromleitungen kappen zu lassen.
Die Eigentümergemeinschaft,  träge, leichtgläubig und unwissend, verstand den Inhalt nicht und verabschiedete prompt den entsprechenden Beschluss.

Doch: dumm gelaufen. Dieser Beschluss kam zu spät. Der Verwalter konnte ihn für das laufenden Verfahren nicht nutzen.

Das Urteil fiel zu Gunsten des klagenden Eigentümers aus.
Der Verwalter musste die Kosten des Verfahrens tragen, sowie die Kosten der Wiederherstellung der entfernten Stromleitung im Einzelkeller des klagenden Miteigentümers.
Die betroffenen Einzelkeller der nicht-klagenden Mehrheit der Miteigentümer blieben weiterhin im Dunkeln.

Doch anstatt zu seinem Fehler zu stehen, zierte sich nun der Verwalter und verweigerte die Zahlung der entstandenen Kosten.Mehrfach musste er gemahnt  werden. Schließlich wurde ein Vollstreckungstitel beantragt und der Verwalter er erhielt Besuch vom  Gerichtsvollzieher.

Es half nichts. Erst als der Obergerichtsvollzieher mit der Offenlegung der persönlichen Verhältnisse drohte und vom Verwalter einem “Offenbarungseid” forderte, gab dieser nach und zahlte.

Empfohlene Gegenmaßnahmen
1. Lassen Sie sich von einem Verwalter nicht alles bieten. Sehr viele Verwalter handeln nach “Gutsherrenart” und kümmern sich weder um Verträge noch Gesetze.
2. Prüfen Sie genau die Belege und Rechnungen der Jahresabrechnung und prüfen Sie, um genau welche Handwerkerarbeiten es sich handelte und ob für diese ein Beschluss der WEG hätte vorliegen können.

Der o.g. Verwalter ist heute noch hauptberufliche tätig, wenn auch nicht mehr in dieser WEG.