Dreistes WEG-Beirats-Trio: “Wir machen uns die Welt, so wie sie uns gefällt… ” :-)

[Beitrag 6694] – Wenn Verwaltungbeiräte sich über die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft hinwegsetzen…

Völlig selbstverständlich setzt sich ein Beirats-Trio den Beschluss der Eigentümergemeinschaft hinweg.

Praxisfall:
Es ging um die Erneuerung der Hauseingangstüren einer größeren Wohnanlage mit mehreren Häusern. Die vorhandenen Haustüren waren in einem guten Zustand und gerade erst aufwendig und für einen 4stelligen Betrag neu gestrichen worden.
Nichts desto trotz wünscht sich speziell ein Beiratsmitglied neue und  modernere Türen.
In der anstehenden Eigentümerversammlung wurden die vorliegenden Angebote besprochen.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:
“Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt die Erneuerung der Haustüren…..”
Bedingung für die Beauftragung ist die Weiterverwendung der Schließzylinder.”



Bei der Belegeinsicht und bei der Durchsicht der Abrechnungsunerlagen wird eine Rechnung für die Erneuerung der Schlüssel-Zylinder vorgefunden: “Erneuerung Hauszylinder – 1.136,89 €”

Dies erstaunt. War die Bedingung nicht die “Weiterverwendung der Schließzylinder”?

Also, Rückfragen bei der Hausverwaltung.
Erklärung der Verwaltung: “Dass die Zylinder nicht passen, wäre erst später, nach Einbau der Türen festgestellt worden.” und dann  “Der Beirat wollte es so”.

Ein Schmarrn, die dieser Mitarbeiter der Hausverwaltung aufzutischen versucht:
– die Eigentümerversammlung und die Beschlussfassung fand am 20.06. statt
– eine Belegeinsicht in die WEG-Unterlagen zeigte, dass ein Angebot für die Neuzylinder vom 11,07. vorlag. Die Auftragsbestätigung ging am 18.07. raus.
Die Beauftragung fand also weniger als 1 Monat nach der Eigentümerversammlung statt. Auch die Erinnerung an die Beschlussfassung war noch wach.
– der Einbau der neuen Haustüren fand später im Herbst statt.

Das Argument, es wäre erst nach Einbau der Haustüren festgestellt worden, dass neue, verlängerte Zylinder benötigt würden, zieht also nicht. Eine glatte Lüge.

Bleibt die Aussage “der Beirat wollte es so“.
– Sorry, aber das geht nicht, denn: weder die Hausverwaltung noch der Beirat dürfen sich über Beschlüsse der WEG hinwegsetzen.

Empfehlung:
Ein Beiratsmitglieder, die meinen, diese Funktion befähigt sie, ihre eigenen Interessen durchzusetzen, sind fehl am Platze!
Eine Hausverwaltung, die sich auf der Nase herumtanzen lässt und bewusst gegen die Beschlüsse der Eigentümer handelt, ist ebenfalls fehl am Platze!

Weiter sollten Hausverwaltung und Beirat die entstandenen Kosten tragen.
Sowohl Verwaltung und Beirat verfügen über Haftpflichtversicherungen.
Ob jedoch diese bei Fällen von “grobem Unfug” auch zieht, ist fraglich.