Nicht wenig überrascht ist man, wenn man am Ende einer Email folgenden Text vorfindet:
“…..Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir die rechtliche Verbindlichkeit der vorstehenden Erklärungen ausschließen, da zur Rechtswirksamkeit in unserem Unternehmen 2 Unterschriften erforderlich sind. …….”
Welche Bedeutung haben dann emails, die – wie üblich – nur von einem Absender stammen?