Der Ausweis der Kontoverbindung auf einer Rechnung ist zwar keine gesetzliche Anforderung – wirkt aber eigenartig, wenn er fehlt.
Wenn WEG-Hausverwalter eine Rechnung an die Eigentümergemeinschaft schreiben wird diese Rechnung das Büro des Verwalters nie verlassen.
Der Verwalter schreibt sich sozusagen “selber” eine Rechnung und der einzige Weg, den dieses Schriftstück hinter sich legen wird ist der Weg vom Drucker zum Ordner der Jahresabrechnung. Denn per Einzugsermächtigung bucht der Verwalter den Rechnungsbetrag vom Konto der Eigentümergemeinschaft ab, noch bevor diese von der Existenz der Rechnung überhaupt erfahren.
Kaum jemand wird dies Rechnung je prüfen, wenige engagierte Miteigentümer ausgenommen, und dies erst nach Monaten…
. Trotzdem – warum wird alles erwähnt, nur nicht die Kontoverbindung des Verwalters. Möchte er sie geheimhalten? Warum?
Was ist denn der vermutete Grund?
Na, ich denke, dass die Einnahmen ggf. nicht versteuert werden.
Vielleicht nicht verbucht, nicht versteuert, Einzugsermächtigung zu einem Konto im Ausland, Steuerparadies…
Prüft doch keiner! …
Mark
Hierzu mal eine Frage:
Früher hieß es immer “Keine Buchung ohne Beleg”
Gilt dieser Grundsatz eigentlich immer noch?
Hintergrund der Frage:
Wie ist das eigentlich mit der Verwaltergebühr? Einmal im Verwaltervertrag angegeben und fertig?
Müßte die Verwaltung eigentlich dafür nicht jeden Monat eine Rechnung ausstellen?
Oder gilt die einmalige Angabe im Vertrag bereits als Rechnung?
MFG
Eine sehr interessante Frage, ich sehe es genauso.
Müssen wir auf jeden Fall noch genauer hinterfragen. Ich leider kann zZ keine juristisch einwandfreie Antwort geben.