WARTEN_Hausverwalter veranlasst Fahrrad-Entsorgungsaktion – ohne Wissen oder Zustimmung der Eigentümer

Die Absprache mit dem Hausmeister scheint dieser Hausverwaltung zu genügen um in Eigeninitiative und ohne Beschluss oder Wissen der Eigentümergemeinschaft Fahrräder ENTSORGEN zu wollen.

Nett gemeint, aber voll daneben! Es ist immer wieder erstaunlich mit welchem Selbstverständnis und Selbstverständlichkeit sich Hausverwalter Freiheiten herausnehmen, die ihnen vertraglich nicht zustehen.
Der Verwalter ist Dienstleister, nicht Eigentümer. Er führt die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft aus – er bevormundet sie nicht.
Das “Entsorgen” oder “Entwenden” von Eigentum anderer – ob es funktonstauglich ist oder nicht – fällt nicht in den Entscheidungsbereich einer Hausverwaltung und könnte durchaus strafrechtliche Konsequenzen haben.

Praxisfall:
Aushang in einer Eigentümergemeinschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
da die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Wohnanlage stark begrenzt sind ist es unerlässlich, von Zeit zu Zeit eine Fahrradräumaktion durchzuführen.
In Absprache mit dem Hausmeister, Herrn X, haben wir eine solche Fahrradaktion für den 01. Juni .. .eingeplant. Fahrräder die bis zum 01. Juni nicht marktiert sind, werden ausgesondert und 2 Wochen später entsorgt, wenn sich bis zu diesem Zeitpunkt kein Eigentümer gemeldet hat. Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im voraus….


Empfehlung:
Weisen Sie die Hausverwaltung freundlich darauf hin, dass sie ihre Kompetenzen überschritten aht und diese Aktion dieser Form und ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft nicht mehr stattfinden wird.