WEG-Verwalter weist auf Nebenkostenabrechnung falsche Steuersätze aus

In der Hausgeldabrechnung Gewerbetreibender kann der Steuersatz der verschiedenen Positionen ausgewiesen werden. Dies ist für den Gewerbetreibenden von Vorteil.

Meist erhält der Gewerbetreibende nur eine “normale” Hausgeldabrechnung und muss seine Vorsteuer manuell selbst errechnen. Die Hausverwaltung teilt ihm nur den anzusetzenden Steuersatz mit. Dieser sollte stimmen. Oder auch nicht:

So kann die Steuer auf Versicherungsbeiträge, nicht abgezogen werden. Es handelt nämlich nicht um eine MwSt sondern um eine sogenannte “Versicherungssteuer“.

versicherungssteuer

Auch dürften die Kontogebühren des WEG-Kontos in der Regel von der Umsatzsteuer befreit sein: für Privatpersonen berechnen die Banken keine Mehrwertsteuer.

Untenstehend die Angaben einer Hausverwaltung bei die 3 markierten Positionen fehlerhaft sind: Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung und Kontogebühren.
Bei allen drei Positionen kann k e i n e  Vorsteuer abgezogen werden.
Dies ist dieser Hausverwaltung wahrscheinlich bis heute noch nicht aufgefallen.
Und so die gewerbetreibenden Miteigentümer seit Jahrzehnten falsch informiert….

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass wirklich alle Informationen einer Hausverwaltung ein zweites Mal geprüft werden müssen.

steuerausweis-gewerbe2_kasch_kl2

Schreibe einen Kommentar