Wenn die Jahresabrechnung die Auflistung der vorhandenen Bankkonten vorsieht, dann sollte dieser auch stimmen!
Nicht so in dieser WEG, wo ein Bankkonto mit einem Betrag von 223.057,97 € vergessen wurde:
Darstellung des Bankvermögens (Jahresabrechnung):
A-Bank AG…., Nr. DE08…. 0
Jahresbeginn: 33.918,86 €
Jahresende: 10.354,72 €
Upps, fragt man sich, nur so wenig auf dem gemeinschaftlichen Bankkonto?
Die Irritierung ist gerechtfertigt, weist doch die in der Jahresabrechnung aufgeführte, buchhalterische Instandhaltungsrücklage einen weitaus größeren Betrag aus, nämlich 223.057,97 €:
Darstellung der Rücklagenentwicklung
“Die Rücklagen der Gemeinschaft haben sich wie folgt entwickelt:
am 01.01.: 193.559,03 €
Zugang: 35.234,48 €
Ertrag: 415,33 €
Abgang: 6.150,87 €
am 31.12.: 223.057,97
Was ist Sache? fragt sich der Eigentümer.
Und wo sind die 223.057,97 € untergebracht? Schweben sie im luftleeren Raum? Gibt es das Rücklagenkonto nur auf dem Papier – oder auch ein entsprechendes Bankkonto?
Erst eine Belegeinsicht beim Verwalter brachte Klarheit: es gab in der Tat ein weiteres Konto, auch bei der A-Bank.
Dieses Konto war in der Bankkonten-Auflistung lediglich “vergessen” worden.
Das Bankvermögen dieser WEG erhöht sich so um erfreuliche 223.057,97 € auf insgesamt 233.412,69 €.
Empfohlene Maßnahmen:
Prüfen – Prüfen – Prüfen.
Hallo!
Darf der Verwaltungsbeirat schon bei der Belegprüfung eine klarere Darstellung der Jahresabrechnung vom Verwalter fordern?
Oder muß er mittels Prüfungsprotokoll die Gemeinschaft erst darauf hinweisen dass man es besser machen könnte bei der nächsten Abrechnung, und verschenkt damit wieder ein Jahr?
MfG
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